Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
- Journal
- Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
- Volume
- 9 (1892)
- Issue
- 21 (20.5.1892)
- Date
- 1892-05-20
- Page
- – (sequence 8)
- Language
- German
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I1 Seite 364 auf dir lasten, viel mehr geben sollst du ihm und sollst, wenn du ihm gibst, nicht verdrießlichen Sinnes sein." Bedeutete jenes Erlaßjahr wirkt'ch nichts Anderes, als die Stundung der Schuld über dieses Jahr hinaus, so wäre eine derartige Sorge des Gesetzgebers und eine so eingehende Mahnung schwer begreistich. Daher haben die Juden auch mit Recht dies Gesetz vom wirklichen Schuldenerlaß verstanden, wenngleich sie später durch die Annahme des sogen. Prosbuls es sactisch aufhoben und damit die Gefahren beseitigten, welche sich daraus für den Credit ergaben. Es wurde nämlich dem Gläubiger gestattet, vor Gericht die Erklärung abzugeben, daß er seine Schuld zu jeder Zeit eincassiren dürfe, damit war die Annullirung der Schuld durch das Schuldjahr aufgehoben, eine Erfindung, welche durch die Noth der Zeit unter Herodes I. hervorgerufen und mit dem Namen des berühmten Hillel in Verbindung gebracht wird (Schebiith X. 3—7, Gittin IV, 3). Wie der Gesetzgeber in Bezug auf das Erlaßjahr der Durchführung seiner Forderungen hindernd in den Weg trat, weil er die realen Verhältnisse zu wenig berücksichtigte und darum zu viel wollte, so läßt sich überhaupt auf Grund von Jer. 34, 8 fi. schließen, daß diese deuteronomischen Refonnen zur wirklichen Durchführung nicht gekommen find. Während nämlich in den Tagen des Zedekia das babylonische Heer vor Jerusalem lagerte und die Gefahr einer Eroberung täglich näher rückte, kam es anscheinend unter der directen Mitwirkung des Zedekia im Tempel zu dem feierlichen Versprechen, das schon von ihren Vätern nicht beobachtete Gesetz der Freilassung der Sklaven im siebenten Jahr zur Durchführung zu bringen. Man setzte sie in der That zu gleicher Zeit auf freien Fuß, aber kaum hatten die Babylonier die Belagerung Jerusalems aufgehoben, um den anrückenden Aegyptern entgegenzuziehen, so fand man Vorwände genug, die Freigelassenen wieder in das alte Abhängigkeitsverhältniß zurückzuzwingen, eine Bundbrüchigkeit, welche dem Jeremjah beweist, daß sie reif zum Gerichte sind. Aehnlich ging es überhaupt mit vielen deuteronomischen Reformen; ein kräftiger Anlauf in den Tagen des Josias, der jedoch nach dem frühen Tode dieses Königs zu keinem bleibenden Resultate führte. Aber auf der vom Deuteronomiker betretenen Bahn schreitet Ezechiel weiter fort: auf dem Wege gesetzlicher Bestimmungen sucht er die von ihm angestrebte Reform zu sichern. In seinem Bild des Gottesstaates der Zukunft weist er nicht nur jedem der Stämme Israels ein festes, dauernd in seinem Besitz bleibendes Gebiet zu, das die Stammesangehörigen und die Fremdlinge zu gleichen Theilen verloosen sollen, er bestimmt auch für den Fürsten Israels einen Landantheil, damit er aus dessen Ertrag die ihm obliegenden Opfer u. s. w. bestreite und nicht mehr Israel bedrücke, wie das ehedem der Fall war (45, 7 ff.). Auch das Besitzthum kann nur in der Familie des Fürsten vererbt werden, denn das Land, welches der Fürst einem seiner Knechte gibt, kann nur bis zum Jahre der Freilassung (Tpflfi JW) — derselbe Ausdruck, den Jer. 34, 15 vom siebenten Jahr der Sklavenfreilaffung gebraucht, — sein Eigen sein, danach muß es an den Fürsten zurückfallen. (Fortsetzung folgt.) Seffenkliche Sitzung des Wiener isr. Cultusvorstandes. Sonntag den 15. d. M. fand im Sitzungssaale des Cultusvorstandes eine öffentliche Plenarversammlung unter dem Vorsitze des Präsidenten Herrn Wilhelm Ritter v. Gutmann statt. Unter den Einläufen befand sich die Photographie der Envelope zur Huldigungs-Adresse des Vorstandes der Cultusgemeinde an Sr. Majestät den Kaiser Franz Josef I. anläßlich der Vermälung der Erzherzogin Marie Valerie, ausgeführt nach dem Entwürfe des Architekten und Cultusvorstandes Max Fleischer, welche der Letztere der Gemeinde zum Geschenke macht. Dem Spender wird der Dank votirt. Hierauf wird zur Tagesordnung geschritten und referirt Nr. 21 der Obmann der Finanzseetion, Herr Moriz Karpeles, über den Rechnungsabschluß und die Bilanz für das Jahr 1891. Referent benützt die einzelnen Positionen der Bilanz zur Behandlurrg, aus welcher zu entnehmen ist, daß der Gebahrungs- Ueberschuß fl. 42.960‘1972 beträgt. Hiezu erläutert der Referent: a) daß der Beitrag, den der Bezirksschnlfond im Sinne des Gesetzes vom 14. December 1888 für den Religionsunterricht zu leisten verpflichtet ist. für das abgelaufene Jahr noch aussteht und daß derselbe im Bettage von circa fl. 12.000 im laufenden Jahre als Einnahme ausgenommen werden wird; d) daß das Beerdigungs-Conto nach Abzug der Einnahmen für die Grabstätten und Grüfte und nach Abzug der Kosten für die Grabstätten an die taxfrei bestatteten 1301 armen Personen ein Deficit von circa fl. 13.700 ausweist. Herr Karpeles knüpft an diesen Bericht folgende Schlnßbemerkung: Wenn ich heute in der angenehmen Lage bin. Ihnen einen so überaus günstigen Rechnungsabschluß für das abgelaufene Jahr zu liefern, so verdanke ich dies Ihrer Umsicht und insbesonders dem Sparsinne, den Sie bei allen Ausgaben bethätigt haben. Sie, meine Herren! haben es anerkannt, daß die ökonomische Verwaltung der Finanzen die Grundbedingung ist. für eine ersprießliche Thäligkeit in unserer Gemeinde, und von diesem Principe ausgehend, haben Sie es erstrebt, und ich darf hinzufügen, auch erreicht, daß alle Sectionen gegenüber dem Voranschläge wesentliche Ersparnisse erzielt haben. Gleichwohl waren Sie nicht engherzig, wenn es galt wirkliche Bedürfnisse zu befriedigen; Sie haben sich opferwillig gezeigt, als es sich darum handelte, die Verköstigung der Reconvalescenten in unserem Spitale zu verbessern; Sie haben einem längst gefühlten Bedürfnisse Rechnung getragen, indem Sie dem Lehrer- und Rabbiner- Seminare, welche Dank der Initiative unseres hochverehrten Herrn Präses mit Beginn des nächsten Jahres activirt werden soll, eine jährliche Subvention von fl. 4000 bewilligt haben und geradezu hochherzig waren Sie in Ihrem Entschlüsse, die Gehalte unserer Beaniten und Functtonäre entsprechend den heutigen Verhältnissen zu regeln. Meine Herren! Wir dürfen wohl mit großer Befriedigung auf den finanziellen Erfolg unserer Thätigkeit im letzten Jahre zurückblicken, und wenn ich mich enthalte darauf hinznweisen, welch große Lasten uns durch Einbeziehung der ehenialigen Vororte in unserer Gemeinde erwachsen werden, so geschieht dies, weil ich Ihrer Weisheit verttaue und die Hoffnung hege, daß es Ihnen gelingen wird, auch dieses Jahr, wenn auch nicht mit einem Ueberschuffe, so doch ohne Deficit abznschließen. Den verehrlichen Mitgliedern unserer Gemeinde, die sich heute so zahlreich eingefunden haben, bringe ich zur Kenntniß, daß der Rechenschaftsbericht, wie alljährlich, durch 14 Tage in der Gemeindekanzlei zur allgemeinen Einsicht aufliegen wird. Herr k. Rath Kling er beantragt: a) Die en bloc-Annahme des Rechnungsabschlusses und der Bilanz; b) dem Obmanne der Finanzseetion Referenten Herrn Karpeles den besonderen Dank und die Anerkennung durch Erheben von den Sitzen auszudrücken. Beide Anttäge werden einstimmig angenommen und erhebt sich die Versammlung von ihren Sitzen. Herr Dr. Maximilian Steiner bemerkt zum Rechnungsabschlüsse: Der für den Obmann der Finanzseetion, Herrn Karpeles, ausgesprochenen Anerkennung: daß der vorgelegte Rechnungs- Abschluß an Klarheit nichts zu wünschen übrig läßt, füge ich die weiterreichende vollste Anerkennung hinzu, daß es Herrn Karpeles zu danken ist, wenn die Finanzgebahrung in einem systematisch und wirthschaftlich ersprießlichen Finanzdienst überführt worden ist. Dazu war nicht allein Sparsamkeit und Energie vonnöthen, sondern weise Berechnung und weitreichende Voraussicht; insbesondere ist es der durch Herrn Karpeles veranlaßten Convertirung der zahlreichen Schuldposten in eine einzige, wohlfeiler verzinsliche Anleihe zu danken, daß das Gemeindebudget in die richtigen Wege geleitet wurde, so daß es möglich ward, den anwachsenden Bedürfnissen Rechnung zu ttagen und gleichzeitig anstatt mit neuem Deficit — mit einem ansehnlichen Ueberschuß zu schließen. Bei dieser Gelegenheit sei auch erwähnt, daß heuer zum ersten Male der Jahresbericht des neuerbauten Altersver- Oefterrrichilchr Wochrnschrifi.