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Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift · 1892-05-20 · 21 (20.5.1892) · page 4

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Journal
Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
Volume
9 (1892)
Issue
21 (20.5.1892)
Date
1892-05-20
Page
– (sequence 4)
Language
German
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Seite 360 Oestrrrrichische WochrnschrM Nr. 21 Wie aber, wenn er das Unglück hat als Hase, als Hirsch oder Wildschwein wieder-geboren zu werden? Vor dem Jagdvergnügen hoch- und niedriggeborener Arier zieht sich ja die sächsische Moral und Thierfreundlichkeit bescheiden zurück. Hier sieht man deutlich, wie dieser Thierschutzeifer nur ein gemachter ist, wie die ganze Agitation gegen das „orientalische Schächtversahren" nur ein antisemitisches Manöver ist, um die Juden zu bedrängen und ihre religiösen Gefühle zu verletzen. Man denkt da unwillkürlich an gewisse Damen, welche ihre Schoßhündchen verhätscheln und mit Zuckerwerk füttern, während sie ihre Dienstboten plagen und quälen, oder an die Gutsbesitzer der guten alten Zeit, bei denen es die „Herren Hunde" besser hatten als die armen Bauern. Doch wir wollen der guten alten Zeit kein Unrecht thun und, um im sächsischm Lande zu bleiben, eine Verordnung des Herzogs Emst August von Sachsen-Weimar vom 8. November 1741 citiren. Darin heißt es: „Alle Wilddiebe sollen ohne Ansehen der Person, als Zigeuner, offenbare Straßenräuber und Mörder angesehen und auf Betreten aufgehenkt werden, deren Weiber gebrandmarkt und ins Zuchthaus gesetzt, die Kinder auch ins Zuchthaus, aber ohne Brandmarkung."') Die Kinder „ohne Brandmarkung", welche fürstliche Miü>e! Leider wurden durch dieses Gesetz die Thiere nur vor Wilddieben geschützt, die zur hohen oder nieder» Jagd Berechtigten konnten in ihren Revieren die Thiere jagen und schießen wie es ihnen beliebte. Eines besonder» Schutzes erfreuten sich dagegen in alter Zeit die zur Jagd benützten Raubvögel. In den Gesetzen der Burgunder, eines germanischen Stammes, heißt es (lit. XI.): 81 quis acceptorem alienum involare praesumpserit, aut Lex uncias carnis acceptor ipse super tesfcones comedat aut certe si noluerit sex solidos illi cujus acceptor est, cogatur exsolvere. Nach der Uebersetzung Jacob Grimmas (Deutsche Rechtsalterthümer S. 690) heißt dies, daß sechs Unzen Fleisch auf die bloße Brust desjenigen gelegt werden sollen, der den Habicht gestohlen hat, damit der Raubvogel sie von da wegfresse, oder daß der Dieb dem Eigenthümer des Vogels sechs Schillinge zahlen solle. Sehr weise bemerkt der große Germanist „der Gefcchr, daß der Habicht hiebei auch in die Brust hacken könnte setzte sich Niemand aus, sondern bezahlte die sechs Schillinge". Es ist aber aus dem Texte nicht ersichtlich, daß fremdes Fleisch auf den Körper des Schuldigen gelegt wurde, vielleicht durfte der Vogel in das Fleisch des Lebenden mit seinem Schnabel hineinhacken. Aber selbst wenn Grimm's Auslegung richttg wäre, was geschah, wenn der Schuldige die sechs Schillinge, die doch vor vierzehn Jahrhunderten viel mehr bedeuteten als jetzt, nicht besaß? War er da nicht in der Lage des Venettaners Antonio, der sein Pfund Fleisch verpfändet hatte? Und ihm stand keine Portia bei, um dem Raubvogel zuzurufen: „Wenn du mehr oder weniger als sechs Unzen nimmst, und sei es auch nur der zwanzigste Theil eines Skrupels, sei es auch das Gewicht eines Haares, so mußt kpl sterben!" Wir glauben nicht zu weit zu gehen, wenn wir in diesem Gesetze und in dem ebenfalls nicht semitischen altrömischen Gesetze, demzufolge die Gläubiger den Körper des zahlungsunfähigm Schuldners zerschneiden und die Stücke pro rata ihrer Forderungen unter sich vertheilen konnten, den Ursprung des bäannten Shylock-Märchens zu finden glauben. In der Thal ist auch in dessen ältesten Versionen der grausame Gläubiger kein Jude, sondern ein Christ. Man begann sich erst in spateren Jahrhunderten solcher Grausamkeit zu schämen und legte sie dem für alles verantwortlichen Juden zur Last. Mtt der Jagd haben aber die Juden von jeher wenig ' zu schaffen, und daher finden stch auch unsere modernen antisemitischen Thierfreunde nicht veranlaßt, bei den Regierungen gegen diese großartige Thierquälerei zu protestiren und zu petitioniren. ') Ernst August, Herzogs von Sachsen-Weimar-Eisenach. Bon Carl Freiherrn von Beaulieu Marconnay. Leipzig 1872, S. 240. Aus einigen vor Kurzem veröffentlichten Berichten ersehen wir, daß im Jahre 1891 im Wienerwalde 341 Hirsche, Rehe und Kälber, 345 Hasen, 137 Rebhühner u. s. w. im Ganzen bei taufen.' Stück Wild erlegt wurden, in den fürstlich Schwarzenberg'schen Revieren, in Böhmen und Steiermark 380 Stück Edelwild, 24097 Hasen, 26082 Rebhühner, im Ganzen bei 56000 Stück Wild. In ganz Cisleithanien werden durchschnittlich im Jahre zwei Millionen, in Preußen dritthalb Millionen Stück Wild erlegt. Und was bedeuten gegenüber diesen Millionen die paar tausend Ochsen, welche nach den jüdischen Vorschriften geschlachtet werden? Und wie schmerzlos ist verhältnismäßig ihr Tod gegen die Qualen des von Treibern aufgeschreckten, mit gierigen Hunden gejagten, angeschoßenen, verwundeten, gehetzten Wildes. Stundenlang jagt die Meute dem ungeschliffenen Wilde nach, seinen Blutspuren folgend; endlich wird es erreicht, gierig schlagen die Hunde ihre Zähne in das Fleisch des Hirsches, bis endlich der Jäger auf athemlosem Pferde herankommt und ihm den Gnadenstoß versetzt. Das edle Thier bricht zusammen, den letzten vorwurfsvollen Blick auf seinen Mörder werfend. Und der Jäger ist gar nicht so grausam, er hat vielleicht bevor er zur Jagd ausbrach, eine Petition gegen das „orientalische Schächtversahren" unterschrieben. Ein ebenso thierfreundlicher Mann ist vielleicht auch jener Naturforscher, der ein kleines Jagdvergnügen in Afrika mit folgenden Worten schildert: „Unten schlägt eine Sporengans im Todeskampfe den blutgerötheren Sandboden, ihre Genossen sind entsiohen und sie bleibt allein mit zerschossenen Flügeln zurück. Jagdeisrig stürzt sich der Hund auf die Beute, aber verendend versetzt das Thier dem Feinde mit dem dornbewehrten Flügel noch dermaßen Schläge, daß er winselnd zurückweicht. *) Ja, auch den armen Hunden ergeht es mitunter recht schlecht bei solchen Vergnügungen. So ist "auf einem Bilde von Seyd ers im k. k. kunsthistorischen Hofmusenm (Saal XVIII) zu sehen, wie ein Eber die ihn anfallenden Hunde zurichtet, und an derselben Wand sieht man wieder einen von Hunden angefallenen Hirsch, der mit flehendem Auge und weit geöffnetem Munde, den Kopf gen Himmel wendet, als wollte er die bösen Menschen anklagen, die den Unschuldigen verfolgen. Aber die Thiere, sagt man uns, sind für den Menschen erschaffen und die Jagd ist ein Geist und Körper erfrischendes Vergnügen. Sind aber etwa die Stierkämpfe das beliebteste Untcrhaltungsmittel im „judenreinen" Spanien, auch ein erhebendes, den Geist kräftigendes Vergnügen? Warum schweigen da die sächsischen Antisemiten? Und wenn sie selbst in Spanien nichts ausrichten können, warum wenden sie sich nicht an ihre Freunde in Frankreich, wo man ja auch schon die Stierkämpfe, diese heidnische Unterhaltung,. wie sie Lord Shaftesbury nannte, einzuführen beginnt. Ich sagte „Freunde der Antisemiten in Frankreich", weil es in dem Zeitungsberichte über das sächsische Verbot heißt: „Wie man aus Frankreich schreibt, hat dort dieser von der Humanität errungene Sieg lebhafte Freude erregt, wenn man auch bedauert, daß es nicht Frankreich ist, welches diesen Sieg auf seine Fahne schreiben kann. Man geht nun mit doppelter Energie daran, um die auch in Frankreich schon lange erstrebte Schlachtteform durchzuführen und das für unsere Zeit und unsere Sitten eine krasse Anomalie bildende orientalische Schächtversahren zu beseitigen .... Wenn ritu.lle Erwägungen mit einem Grundgesetz der Gerechtigkeit, Menschlichkeit und Moral in Widerstreit stehen, so ist man in Frankreich nicht im Zweifel, ob man dieses Grundgesetz unserer civilisirten christlichen Staaten oder jene rituellen Forderungen höher achten soll. Nachdem die Schritte, welche der Municipalrath von Paris auf Veranlassung der dortigen Thierschutz-Gesellschaft beim israelitischen Obersten Cultusrath gethan, ohne jedes Eingehen auf die Sache 1) Allgeru. Zeitung, Beilage vom 13. April d. I.

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