Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
- Journal
- Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
- Volume
- 9 (1892)
- Issue
- 19 (6.5.1892)
- Date
- 1892-05-06
- Page
- – (sequence 8)
- Language
- German
- Belongs to
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Sette 332 Vrstrrrriltzifltzr Wochenschrift. Nr. 19 legenheit, daß er ein armer Teufel sei, der durch seine Gutmüthigkeit in Wuchechände gerathen und nun einen schweren Kamps zu kämpfen habe, um nicht unterzugehen. Er erzählte in öffentlicher Versammlung seinen Getreuen, daß er seine Uhr habe versetzen müssen und daß er, als es ihm einmal ordentlich schlecht erging, mit seiner Familie Hühnerbrocken-Suppe gegessen habe. Daß er zur selben Zeit sich recht anständige. Weinsendungen kommen ließ, daß er neben der famosen Hühnerbrocken- Suppe auch schmackhaftere Delicatessen nicht verschmähte, darüber schwieg er sich wohlweislich aus. Auf diese Weise kam der große Prophet der antisemitischen „Heilswahrheiten" in den Ruf eines armen, aber ehrlichen Mannes, der um seiner Ueberzeugung willen bittere Roth leide. Das Mitleid erwachte, und es fanden sich zahllose gutmüthige Leute, welche aus Judenhaß und Menschenliebe dem Herrn Rector ganz niedliche Summen zur Verfügung stellten, die Ahlwardt gerne in Empfang nahm. Das Geschäft geht sehr gut, und wenn der Herr Rector trotzdem immer wieder von seiner Armuth spricht und von der Trostlosigkeit seiner Lage, so thut er dies nur, um noch mehr Geld von vertrauensvollen Dummköpfen einzuheimsen. Boulanger machte es, im Grunde genommen, nicht anders. Er machte es zwar nicht so plump, aber der Effekt seiner Agitation war ganz der gleiche. „Thuet Geld in meinen Beutel!" — lautete die Parole des französischen Abenteurers. Und: „Thuet Geld in meinen Beutel!" ruft auch Herr Ahlwardt mit gutem Erfolg seinem Anhang zu. Wie lange das wohl noch so weiter gehen mag? („Die Schmach des Jahrhunderts"). Judenverfolgung tu Rußland. („Frei-Rußland" Nr. 3.) Im vergangenen Jänner wurde der Vollzug eines wichtigen, die Juden betreffenden Gesetzes durch den Ministerrath auf unbestimmte Zeit hinaus verschoben, weil die Regierung zur Zeit wichtigere Dinge zu thun habe, als sich mit Juden herumzuschlagen. Mer die Verfolgung der Juden ist ein so einträgliche Geschäft, daß die russischen Beamten durchaus nicht geneigt sind, dasselbe in so schlechten Zeiten, wie die gegen wärtigen, aufzugeben. » „Darkest Russia" veröffentlicht folgenden wohlverbürgten charakteristischen Vorfall: In Mariafeld, einem Dorfe im „Wolost" Kairo (taurisches Gouvernement) wohnte seit Langem ein jüdischer «Schneider und Krämer, Elias Berigot, welcher einen Neffen, Hyam Berigot, deffen Eltern gleichfalls vor langer Zeit in dem Dorfe gewohnt, in seine Familie ausgenommen hatte Hyam verließ nun s. Z. Mariafeld, um seine fünf Jahre Militärdienst zu madjett, welchen Umstand die Bchörde dazu benützte, sein Niederlaffungsrecht in Mariafeld wegen mehrjährigen Unterbruchs als dahingefallen zu erklären. Als Hyam unmittelbar nach Beendigung seiner Dienstpsiicht dorchin zurückkehrte, wurde chm bedeutet, daß er als nicht Ansässiger sich anderswo niederlassen müsse. Hyam Berigot ließ sich in dem benachbarten Kochowka nieder, wo er seinen UnterhaÜ durch den Verkauf von Maaren besttitt, die chm sein Onkel lieferte. Gelegenüich wagte er es einmal, seinem Onkel in Mariafeld einen flüchtigen Besuch abzustatten; allein der Polizei-Jnspector des Ortes war ihm bald auf den Fersen und befahl chm, das Dorf unverzüglich zu verlassen. Als Hyam sich trotzdem nach der Wohnung seines Onkels begeben wollte, packte chn der Jnspector und schlug mit seinem Knüppel auf chn ein, bis er blutete, woraus er ihn fortjagte. Hyam Berigot erhob Klage vor Gericht, aber der Jnspector wurde freigesprochen, und zwar weil die Polizei Befehl habe, alle Juden, die das Gesetz übertreten, körperlich zu züchtigen, um sie davon abzuschrecken, die Dörfer von Neuem zu besiedeln. Im gleichen Monat trug sich im Dorfe Lepatutscha (ebenfalls im taurischen Gouvernement) folgende Begebenheit zu: Gegen den Juden Linowitz war ein Ausweisungsbefehl erlassen. Als der Pristaw in das Haus Linowitz's kam, tras er den Besitzer nicht an, allein der Jnspector vertrieb „pflichtschuldigst" Linowitz's Frau und seine Kinder, schloß die Thüre ab und steckte den Schlüssel zu sich. Der Uriadnik (Dorfpolizist) hatte vordem von Linowitz 109 Rubel erhalten und sein Unterbeamter, der Pristaw, sich durch eine Summe von gleichem Betrug bestechen lasten, so daß Linowitz lange unbehelligt in Lepatutscha gewohnt hatte. Als aber ein neuer Pristaw eingesetzt wurde, waren Linowitz's Mittel erschöpft und er daher außer Stande, sich den Aufenthalt von Neuem zu erkaufen. Linowitz wandte sich nun an den Distriktgouverneur, um von demselben eine Aufenthaltsbewilligung zu erbitten. Zu derselben Stunde trug sich aber der erzählte Vorfall zu und so blieb Linowitz nichts übrig, als mit Weib und Kind auszuwandern. Dob Glückmann, ein Bewohner des Dorfes Zawadowka in Taurien starb vor ungefähr drei Jahren. Er hinterließ eine Witwe Schosche mit acht kleinen Kindern, von denen das älteste eine Knabe von 13 Jahren war. Doch Glückmann war in Schawel (im Gouvernement Kowno) heimatberechtigt gewesen, und sein Bruder war nach Amerika ausgewandert, als ersterer noch ein Knabe war. Als Glückmann von Schawel nach Zawadowka gezogen war, dachte er nicht daran, daß sein in Amerika lebender Bruder noch in der Stammrolle eingetragen und somit militärdienstpflichtig war. Als nun dieser Bruder aufgefordert wurde, sich zur Stellung einzufinden und nicht erschien, verurtheilte man seine Familie zu einer Geldstrafe von 300 Rubeln. Die Polizei machte sich unverzüglich daran, die Verwandten des Deserteurs ausfindig zu machen. Nach langem Suchen entdeckte sie die Witwe Dob Glückmann's und verlangte nun von ihr die Entrichtung jener Summe. Schosche und ihre acht Kinder waren die letzten drei Jahre durch einige wohlthätige Leute in Zawadowka unterstützt worden, somit anscheinend vor jeder Vergewaltigung geschützt. Die traurige Lage der Witwe hält aber jetzt die Polizei nicht ab, Versuche anzustellen, um von ihr Geld zu erpressen. Dieselbe verfügt sich von Zeit zu Zeit in die Wohnung der Unglücklichen und greift Mangels Bezahlung jeweils auf das vorhandene Mobiliar, das sie allmälig wegschleppt, um so die Schuld des Verstorbenen nach und nach einzutreiben. Nu« Algier. (Originalbericht der,.Oesterr. Wochenschrift") Algier. (Der Antisemitismus in Algerien.) Da Algerien die nächste französische Colonie ist, in Frankreich aber trotz aller Bemühungen der Herren Drumout und Consorten der Antisemitismus nicht Wurzel fassen kann, folgert man in Europa, daß auch hier die vollständi gste Freiheit herrschen müsse. Thatsächlich ist ja auch durch das Decret Cremieux' vom 34. October 1870 die Naturalisation der Juden Algeriens, d. h. die Gleichstellung mit dm Franzosen ausgesprochen worden, was den Zweck hatte, sie den gleichen Steuer- und Wehrgesetzen zu unterwerfen, und sich durch sie gegen die Araber zu verstärken. Nur nebenbei sei erwähnt, daß sich dieses Decret nicht auf alle Israeliten Algeriens erstreckt, die Bewohner der arabischen Dörfer und der Oasen ganz, außer Acht läßt. Die Naturalisirten aber sind durch dasselbe zwischen zwei Mühlsteine gebracht worden. Alls der einen Seite zu den gleichen Pflichten herangezogm wie der Franzose, wird er von diesem mit so glühendem Haste verfolgt, daß der deutsche Antisemittsmus nicht solch' häßliche Blüthen zeitigt, wie der hiesige. Man nehme welches Blatt man will zur Hand, es macht den Eindruck der deutschen antisemitischen Blätter. So darin von einem Juden gesprochen wird, wird niemals unterlassm seine Confession anzuführen und mit den hämischsten Glossen zu begleiten, und dieselben Lügen über jüdische Volksaussaugung