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Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift · 1892-05-06 · 19 (6.5.1892) · page 4

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Journal
Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
Volume
9 (1892)
Issue
19 (6.5.1892)
Date
1892-05-06
Page
– (sequence 4)
Language
German
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Seite 328 Krstrrrrtchifchr Wochenschrift. Nr. 19 übrigens auch einer der Vorfahren des Minister-Präsidenten Grafen Taaffe, Lord Taafe, der am 16. Oktober 1643 von Dublin aus an den Prinzen Ruprecht schrieb, sein höchster Wunsch sei es, unter demselben in England zu dienen, und erwerbe dem Prinzen so viele wohlbewaffnete Irländer zuführen, als demselben nur beliebe. (Warburton II, pag. 320.) Kennt das „Vaterland" nicht die Geschichte der Antikatholiken - Bewegung in England? Diese Periode der katholischen Geschichte sollten die Führer unserer „vereinigten Christen" ja eifrig und gründlich studiren. Noch im Zeitalter der Aufklärung, als Friedrich der Große und Joseph II. ihr tolerantes Scepter führten und eine Gönnerin der Encyklopädisten auf dem russischen Throne saß, wurdm die Katholiken Englands von einer schändlichen Ausnahmsgesetzgebung gequält, von der Burke treffend sagte, sie sei „wohl durchdacht und wohlgeordnet in allen ihren Th eilen, eine Maschine von weiser und überaus feiner Erfindung; so vorzüglich zur Unterdrückung, Ausbeutung und Erniedrigung eines Volkes und zur Herabwürdigung selbst seiner mensch- Lchen Natur geeignet, wie eine solche niemals zuvor von dem verderblichen Scharfsinn eines Menschen erfunden worden ist." So konnte man in mehreren Londoner Zeitungen am 8. Juni 1780 die Notiz lesen: „Wir sind zu der Erklärung ermächtigt, daß der königl. Hofstrumpfhändler Herr Bicknell «n ebenso guter und treuer Protestant ist wie irgend einer in Großbritannien, und dasselbe können wir vom Weinlieferanten Sr. Majestät des Königs versichern." Der moderne Leser, der dies liest, wird wahrscheinlich vermuchen, die Erklärung sei veröffentlicht worden, um ein von Böswilligen verbreitetes Gerücht, die königlichen Hoflieferanten seien horribile dictu. Semüen, zu widerlegen. O nein! Man hatte behauptet, diese Hoflieferanten seien — römische Kacholiken! Das konnte damals ja jedeS Kind einsehen, welche Gefahr der königlichen Familie, der Constitution, ja dem ganzen englischen Staatswesen drohe, wenn der König seine Strümpfe bei einem Manne kaufe, der den Papst als das Oberhaupt der Kirche anerkenne, oder sich seinen Weinkeller von einem Menschen versorgen lasse, der manchmal die Messe höre. Und es war gefährlich, ein mildes tolerantes Wort über die Katholiken nur laut werden zu lasten. Solche Leute mochten noch so sehr ihren guten protestantischen Glauben und ihre Abstammung von protestanüschen Eltern betheuern, sie mochten zu den Zierden der Nation gehören, Erzbischöfe und Bischöfe der anglikanischen Kirche sein, sie mochten Burke oder Rockingham heißen — es half ihnen nichts. Sie wurden Papisten und Jesuiten geschimpft, ausgepfiffen, geschlagen und die Kleider wurden chnen vom Leibe gerissen. Man nannte sie Verräther von Religion und Vaterland, welche Old England dem Papste verkaufen, die Inquisition wieder einsühren und die Protestanten als Ketzer verbrenn« wollten. In Carricaturen stellte man Edmund Burke in Mönchskleidung einen Scheiterhaufen anzündend dar. Was jetzt von antisemitischen Hetze« über die Alliance israelite gelogen wird, das wurde damals von antikatholischen Hetzern über den Papst gelogen, obwohl Pius YL, der zwei Jahre später die berühmte Reise nach Wien unternahm, an alles Andere eher als an eine Einführung der Inquisition inGroßbritannien dachte. Aber dort existirten seit einem Jahrhundert die strengsten Gesetze gegen die Katholiken. Sie dursten keine unbeweglichen Güter erwerben, sie verloren ihr Erbrecht, wenn sie im Auslande erzogen wurden; ihre Geistlichen unterlagen der Strafe des Hochoerraths, wenn sie katholischen Gottesdienst verrichteten u. s. w. Dm NHolLken Großbritanniens entzogen jene Gesetze die politische Rechtsfähigkeit aus allm Gebieten des öffentlichen Lebens. Rüöksichtsloser Gewissenszwang und schimpfliche Minderung der Privatrechte waren über sie verhängt. Sie blieben von jeder öffentlichen Anstellung ausgeschlossen. Sie durften weder Schulm errichten noch Privatlehrer halten und mußten ihre Kinder, sollten diese nicht in Unwissenheit verkommen, in protestantischen Schulen protestantisch erziehen lassen. Die Misch-Ehe war gesetzlich ungiltig, und der dabei betheiligte Priester konnte gehenkt werden. Den katholischen Gottesdienst unbedingt zu unterdrücken wagte allerdings die Gesetzgebung nicht, „allein er bestand blos durch eine unsichere Nachsicht — gebrandmarkt, als ob er eine Art erlaubter Prostitution wäre." Ihr Handel und Gewerbe war den muthwilligsten Hemmungen ausgesetzt. Ihre Zeugenaussage vor Gericht galt als bedenklich und von der Vormundschaft waren sie ausgeschlossen, so daß sterbende Katholiken ihre unmündigen Kinder der gefürchteten Obhut von Protestanten überlassen mußten. Ein noch so junges Kind konnte sich der väterlichen Gewalt durch den Uebertritt zum Protestantismus entziehen, worauf die besondere Prämie gesetzt war, daß einem solchen jugendlichen Apostaten der vom Gerichte nach Gutdünken bemessene Theil des väterlichen Vermögens sofort ausgesolgt werden mußte. Obgleich diese Auszählung noch nicht ein Zehntel der legalen Fangeisen und Daumschrauben der Strafgesetze gegen die Katholiken umfaßt, dürfte sie dennoch hinreichen, um sowohl Burke's Urtheil, als auch dasjenige unseres Gewährsmannes Lecky zu rechtsertigeq, der seine meisterhafte Darstellung dieser religiösen Verfolgungen mit den Worten abschließt: „Die Geschichte kennt, ausgenommen in Betreff der Juden, kein Beispiel einer Reihe von Gesetzen, die wohlberechneter und scharfsinniger darauf angelegt waren, ihre Opfer zu erniedrigen, Mißtrauen innerhalb des Familienkreises zu säen und sie auf jeder Lebensstufe zu bestechen, damit sie ihre Ueberzeugung verleugneten." Die drückendsten und gehässigsten Bestinunungen dieser infamen Codification wurden noch im letzten Decennium des vorigen Jahrhunderts?om Parlamente abgeschafft, nachdem deren Handhabung schon seit Langem eine laxe gewesen und deren Umgehung in der letzten Zeit nicht nur geduldet, sondern allgemein sogar gefördert worden war. Die vollständige Emancipation der Katholiken wurde jedoch, erst im Jahre 1829 durchgeführt. Sie erfolgte nicht, ohne daß zuvor und nachher eine heftige antikatholische Agitation bemüht war, die gesetzliche Gleichstellung der Katholiken zu hintertreiben, beziehungsweise illusorisch zu machen. Zu den widerwärtigsten Anti-Katholiken zählte das aus Irland stammende Unterhausmilglied Dr. Duigenan. Derselbe bediente sich, wie hellte Rohling, Schneider und Andere, des niedrigen Kunstgriffes, alle unsittlichen Aussprüche der Scholastiker, der jesuitischen Casuisten und der mittelalterlichen Eoncilien aufzustöbern und sie dem Parlamente und seinen Landsleuten fortwährend vorzuführen. Wie erfolgreich diese Taktik gewesen sein mag, geht daraus hervor, daß noch in unserm Jahrhundert katholische Bischöfe wiederholt gewisse Lehren — das Blut-Rituale befindet sich auch darunter — öffentlich zurückweisen mußten, die ihrer Kirche beigemessen und.als Argumente gegen die Emancipation vorgebracht wurden. Den ailti-katholischen Umtrieben ist es offenbar auch gelungen, den Gerechtigkeitssinn der Bevölkerung arg zu mißleiten. Hiefür spricht unter Anderm die Klage jenes englischen Bischofes, der den Londoner Geschwornen nachsagte, sie nähren einen solchen Haß gegen die katholische Kirche, daß sie Abbel, wenn er ein Katholik wäre, der Ermordung des Kain schuldig finden würden. Den überkommenen und den in geschilderter Weise eingeimpften Vorurtheilen zum Trotz, gelang es der unwiderstehlichen Gewalt einer freier denkenden Zeit, endlich auch in England der Schlange des Religionshasfes die gefährlichsten Giftzähne auszubrechen. Die Katholiken-Emancipation wurde nicht nur von den bis dahin Unterdrückten mit Jubel begrüßt, sondern auch die Enkel der einstigen Unterdrücker wetteiferten mit einander, die Schuld ihrer Vorfahren zu sühnen. So könnte man aus den damaligen öffentlichen Kundgebungen und Parlamentsreden der Protestanten schließen. Doch wenn auch andere Zeugnisse zu Rathe gezogen werden, erblicken wir ein minder erfreuliches Bild; so zeigt es sich, daß der factische Rechtszustand nach der EmancipationsBill, ähnlich der ihr vorhergehen-

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