Mannheim
Compact Memory

Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift · 1892-04-22 · 17 (22.4.1892) · page 6

Scan of the page
Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
Volume
9 (1892)
Issue
17 (22.4.1892)
Date
1892-04-22
Page
– (sequence 6)
Language
German
Belongs to
journal issue
OCR quality
94% known words query
IRI
…/3020846-3020900-3020917--01308-3025341
Visual Library
page viewer of the UB Frankfurt

Mentioned entities

OCR text

2 entity mentions

SMe 294 Vrstrrrrichtfchr Wochrnfchrtst. Nr 17 merkung, daß die sechzehn Gouvernements Frankreich an Größe weit übertreten, wurde daran erinnert, daß die Juden auf die Städte und Städtchen eingeschränkt seien, daß ihnen somit Luft und Licht entzogen bleibe und daß man sie durch die beantragten Maßregeln zum Erstickungstode verurtheilen wolle. Was die Gefahr einer Bei-judung betrifft, so wurde das bereits erwähnte Gutachten einer juridischen Commission zitirt, wonach der Betrug eine russische Nationaleigenschaft sei; ein Herabstimmen der Moral durch die Juden sei also kaum zu fürchten. Hinsichtlich der Einwanderung preußischer Juden wurde daran erinnert, daß Fürst Bismark nicht in dem Sinne über preußische Juden verfüge, um sie nach Wohlgefallen verschicken zu können, und daß die preußischen Juden auch kaum Sehnsucht nach dem ruffischen Paradies empfinden würden. Allein jede Widerrede blieb wirkungslos. Den Juden sollte alle Freiheit der Bewegung entzogen und jeder Erwerb abgeschnitten werden. In ihren Fabriken und Pachtungen sollte es ihnenverboten sein, Juden in den Dienst zu nehmen. Sie sollten gezwungen werden, ruffische Verwalter und Hilfsbeamte anzustcllen. Die Commission entschied sich in ihrer Mehrheit für die sechzehn Provinzen und die anderen Einschränkungen. Die jüdischen Vertreter legten den Protocollen ein Memorandum bei, in welchem sie die wahre Lage der Juden auseinanderselzten. Nicht die Juden beuten das Land aus, sondern sie werden selber ausgebeutet, indem man ihnen größere Lastm auferlegt als den andere Staatsbürgern und doch nicht die gleichen Jochte gewähre. Die Religionsfrecheit sei entzogen und das Recht aus ein Vaterland werde ihnen abgesprochen. Die sechszehn Gouvemements seien nichts als ein großer Ghetto, wo der Jude nothdürftig sich ein Stück Brod erringe. Der Jude dürfe das Land erst betreten, für das er in den Steppen Asiens und am Schipkapaß sein Blut verspritzt hat. Der Jude trage die Steuern des Staates. Aber er bleibe ausgeschlossen von den Wohlthaten des Staates. Auf Universitäten und Gymnasien ist den Juden nur ein beschränkter Zutritt gestattet, 3 bis 5 Hörer oder Schüler jüdischer Confession auf 100 christliche Studenten. Die Handelsschule in Kiew wird größtenrheils durch die Steuer der Juden erhalten; zum Besuche dieser Schule aber werden die I u d e n n i ch t z u g e l a ss e n. Das Memorandum führ-t aus, wie man die Vaterlandsliebe tfei den Juden gewaltsam ersticke, sie gewaltsam Zuständen preisgebe, welche die physische und geistige Verkommenheit zur Folge haben müffen. In kühnen Worten wurde in dem Memorandum Gerechtigkeit für die Juden verlangt. Die Antwort.— waren die Maigesetze des Ministers Jgnatieff. Der letzte Hoffactor. Äon G. Wolf. Wie bekannt, hat Lessing den Satz ausgesprochen, wenn er die Wahl hätte zwischen der Wahrheit und dem Streben nach Wahrheit, so würde er letzteres vorziehen". Das Streben nach Wahrheit ist jedoch mit Jrrthümern verbunden.. Ich habe mich deshalb nie geschämt Jrrthümer einzugestehen, wenn ich zur Erkenntniß derselben kam. Auch heute will ich ein Sündenbekenntniß ablegen. Es handelt sich zwar nicht um irgend eine weltbewegende Frage; aber ein Jrrthum in einer auch kleinen und unbedeutenden Angelegenheit bleibt ein Jrrthum und es ist gut, wenn derselbe richtiggestellt wird. Und nun zur Sache. Wie man weiß, waren der berühmte Samson Wertheimber und Samuel Oppenheimer Hoffactoren. Sie hatten besondere Privilegien vom Kaiser. Wer der erste Hoffactor war (und es gab auch außerhalb Oesterreichs Hoffactoren) ist nicht bestimmt. Nun berichteten wir in unserem: Josef Wertheimer S. 18. Anmerkung, daß Jacob Kaulla zu Hechingen, der den Titel kaiserl königl. Rath führte, der letzte Hoffactor war und das ist unrichtig. Nicht er, sondern sein Geschäftsträger Aron Liebmann war der letzte Hoffactor. In welcher Weise es gekommen ist, daß keine Hoffactoren weiter ernannt wurden, wollen wir hier in Kürze mittheilen. In Folge eines Vortrages des Hofkriegsrathes vom 6. August 1807, in welchem die gänzliche Befriedigung der von dem Stuttgarter Handlungshause Kaulla (derselbe war von Hechingen nach Stuttgart übersiedelt) ausgesprochen war, genehmigte der Kaiser den Vorschlag, daß Aron Liebman, der Geschäststtäger des genannten Hauses, zum Hoffactor ernannt werde. Hierauf stellte die Hofkanzlei (jetzt Ministerium des Innern) folgende Fragen: 1. Was unter Hoffactor eigentlich zu verstehen sei und welche Rechte einem solchen Individuum eigentlich zukommen? 2. Welcher Behörde die Ausfertigung des diesfälligen Diplomes oder Decretes zustehe? Die Hoskanzlei meinte, das Wort Hoffactor scheine nach der bisherigen Gebahrung blos einem Commissionär oder Geschäftsttäger des Hofes zur Aufbringung gewisser Bedürfnisse, zu Einkäufen und Lieferungen zu bedeuten, welcher durch diesen Titel zu erwähntem Beruf öffentlich accr$itivt wird, ohne daß mit demselben sonst noch andere Gerechtsame, Begünstigungen und Befriedigungen verbunden wären. In dem bei der Hoflanzlei Vorgefundenen dem Juden Salomon Sinzheim *) bei seiner Ernennung zum k. k. Oberfactor am 1. April 1754 ausgefertigten Diplome kommen zwar mehrere, demselben ertheilten Privilegien vor, wie beispielsweise: Das Recht, sich Bediente aufzunehmen, die jüdischen Ceremonien irn Stillenzu üben, auf Reisen ein Gewehr zu tragen, den einfachen Sparkreuzer zu zahlen, Waaren an Schuldenstatt zu nehmen rc. Alle diese Privilelegien waren als solche zur Zeit der alten Judenordnung zu bettachten. Seit dem Toleranzpatent waren diese jedoch nicht mehr Privilegien, sondern wurden das Recht eines jeden Juden. Hingegen erhielt Lazar Simon (derselbe war aus Rußland) ein Diplom vom 19. November 1759, in welchem demselben der Titel eines befreiten k. k. Nemonten- Hoslieferanten ohne alle weiteren Privilegien verliehen wurde. Von dieser Zeit ab wurden weiter keine Diplome ausgefertigt, sondern die Hofkanzlei machte der Landesstelle bie; Mittheilung, daß N. N. Hoffactor wurde. Die Hofkanzlei glaubte daher, daß die Ernennung des Liebman zum Hoffactor blos ein Titel zur Förderung seiner Geschäfte sei, ohne ihm jedoch Begünstigungen, die vom Gesetze abweichen, zu verleihen. Er dürfte sich daher nicht wie der Hofkriegsrath gemeint hatte, dauernd in Wien niederlassen und Handel treiben, sondern nur nach Wien kommen, um seine Geschäfte als Hoffactor zu besorgen. In Betteff des zweiten Punktes, welche Behörde das Diplom auszufertigen hätte, sprach sich die Hoftanzlei dahin aus, daß entweder die Reichs-Kanzlei (jetzt Ministerium der auswärtigen Angelegenheiten) oder der Hofkriegsrath, der den betreffenden empfohlen, dasselbe auszufertigen hätten.- Hierauf erfolgte die allerhöchste Entschließung (14. Jänner 1808) die in Abwesenheit des Kaisers vom Erzherzog Rainer unterschrieben ist, und folgenden Wortlaut hat: „Der Titel Hoffactor ist blos eine Auszeichnung, die kein sonstiges Recht involvirt. Das Decret ist von der Hofkanzlei mit dein Bemerken auszufertigen, daß der Betreffende bei seinem Aufenthalte in meinen Erblanden sich nach den bestehenden Judengesetzen zu halten habe." Da von nun an „Hoffactor" ein Titel ohne Mittel und ohne Rechte war, so wird man es leicht begreifen, daß sich Niemand um diesen Titel bewarb. *) In den Inschriften des alten jüdischen Friedhofes in Wien kommt die Grabschrist Salomon Sinzheim's nicht vor, woraus jedoch nicht geschlossen werden darf, das; derselbe nicht auf diesem Friedhofe bestattet wurde. Wie man nämlich weiß, wurde eine Zeit lang auf diesem Friedhofe kannibalisch gewirthschastet. Grabsteine wurden weggeschafft und die Grabstätten selbst in Gemüsebeete umgewandelt. In den „Inschriften" findet sich die Grabschrift eines Mädchens, welches wohl die Tochter des genannten Salomon Sinzheim war. Doch scheint hier ein Schreibfehler vorzuliegen. Der Name des Mädchens Pag. 64 Nr. 371 wird mit Chaj im angegeben. Es ist uns jedoch nicht bekannt, daß Mädchen diesen Namen hatten.

Text as recognised by OCR (ABBYY FineReader), without corrections. Entity mentions: TagMe (2021); their positions were matched to this text again.