Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
- Journal
- Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
- Volume
- 9 (1892)
- Issue
- 17 (22.4.1892)
- Date
- 1892-04-22
- Page
- – (sequence 2)
- Language
- German
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Gate SSO Drstrrrrichischr Wochrnfchrist. Nr. 17 Die Abwehr, welche wir der vom Abg. Schneider in neuer und verschlechterter Auflage aufgetischten Blutlüge entgegengesetztest dem Staatsanwalte verfallen. Wir müssen uns mit der einfachen Constatirung dieser Thatsache begnügen. Das kostbare Vorrecht der Immunität, das im nrederösterreichischen Landtage zu einer nichtswürdigen Agitation, mißbraucht wurde, steht uns hier nicht zu. Das Recht der Kritik aber, der Kritik in den gesetzlichen Grenzen, dürfen wir auch in diesen Blättern üben. Wir dürfen es aussprechen, daß die parlamentarische Tribüne niemals noch in erbärmlicherer Weise geschändet worden ist, als durch die Judendcbatte im niederösterreichischen Landtag; daß die sogenannte „Gemüthlichkcit", welche Präsidium und Majorität in der Handhabung der Geschäftsordnung walten ließen, nicht blos mit der Gerechtigkeit, sondern auch mit den Begriffen bürgerlicher Wohlanständigkeit und mit dem gesunden Menschenverstände irr Widerspruch steht. Immer und immer muß man sich vergegenwärtigen, wer der Mensch ist, dessen Cloaken-Beredsamkeit der Landtag geduldig über sich ergehen ließ. Er ist gebrandnrarkt durch den unwiderlegten Vorwurf der Stampiglienfälschung und der Verleitung zur falschen Zeugenaussage; gebrandmarkt durch den in offenem Parlamente ihm zugeschleuderten Schimpf, daß er ins Zuchthaus gehöre; gebrandmarkt durch die Thatsache, daß er bei der Fälschung von Stimmzetteln auf frischer That ertappt wurde; gebrandmarkt durch Bezeichnungen, wie „Schuft", „Feigling" und „Regierunqshund". Weder dem Reichsrathe noch dem Landtage steht ein Mittel zur Verfügung, diesen Wicht aus ihren Reihen zu stoßen. Daß aber das Präsidium der letztgenannten Körperschaft die unbegreifliche Schwäche besaß, die Debatte über das Armengesetz und über das Landesbudget durch den Abgeordneten Schneider zur abermaligen Hetzrede gegen die Juden mißbrauchen zu lassen, daß die Majorität des Landtages sich dazu hergab, diese Rederi ruhig anzuhöreck, statt den Saal zu verlassen, das sind Vorkommnisse, die ein höchst bedenkliches Licht auf gewisse innere Herzensregungen werfen. Welche Vorstellung hat denn eigentlich der Landmarschall Graf Kinsky von den Befugnissen und Aufgaben der Reichsvertretung, wenn er erklärte, (die parlamentarische Verwerthung der Blutlüge gehöre vor den Reichsrath? Der Herr Landmarschall Graf Kinsky ist zweifellos ein Caoalier vom Scheitel bis zur Sohle, aber er ist offenbar zu sehr Gemüthsmensch, um die ganze Tragweite und Verantwortlichkeit seines hohen Amtes zu ermessen. Er hätte sonst unmöglich den professionellen Fälschern vom Schlage eines Schneider, Rohling und Brimanus die Anweisung ertheilen können, ihr verbrecherisches Treiben aus dem Landtage in den Reichsrath zu verlegen, und er hätte, nachdem er ihnen diese Anweisung ertheilt hatte, unmöglich dulden können, daß Herr Schneider seine Hetzrede ungestört fortsetze und zu Ende bringe. Das Präsidium des Landtages hat eine unverzeihliche Schwäche bewiesen. Die liberale Partei des Landtages aber hat chre eigene Vergangenheit in's Gesicht geschlagen, als sie, nicht in Worten, sondern durch die That, mit d en antisemitischen Hetzaposteln gemeinsame Sache machte. Das Armengesetz hätte ihr vollauf Gelegenheit geboten, die verleumdeten Juden in Schutz zu nehmen. Der Abgeordnete Schöffel hat über die Armenpflege auf dem Lande eine große Rede gehalten und er hat diese Armenpflege mit dem afrikanischen Sclavenhandel verglichen. „Einige Meilen von Wien," sagte der genannte Redner, in „einer Stadt, in der es sehr viel zart besaitete Seelen gibt, die für die Besettigung des Sclavenhandels in Afrika Sammlungen veranstalten und schreiben, die selbst irr Theegesellschaften Pulswärmer für die Negersklaven Afrikas stricken, sind einzelne Gemeinden auf den bizarren Einfall gekommen, ihre Ortsarmen in einer Minuendo-Lizitation an den Mindestfordernden zu versteigern — eine gewiß sehr praktische Idee, die jedoch in chrer Durchführung noch weit grausamer ist, als der Sclavenhandel in I Afrika. Denn dieser Sclavenhändler trachtet, seine Waare so theuer als möglich an den Mann zu bringen und der Erstrher der Waare muß sie im eigenen Interesse so viel als möglich ausnützen. Der Sclavenhändler in Niederösterreich trachtet dagegen, die Ortsarmen in einer Minuendo- Lizitation so billig als nlöglich an den Mann zu bringen und der Ersteher trachtet auch, aus diesem Geschäft den größtmöglichen Nutzen zu ziehen. An den Küsten Afrikas kreuzen europäische Kriegsschiffe und es wird dort hie und da ein Sclavenhändler. aufgehängt, wenn man ihn erwischt. Um den Sclavenhandel, der sich bei uns entwickelt und der noch weit grausamer ist, als der afrikanische, um den kümmern sich die vielen politischen und G e r i ch tsm a nd ari n e ni ch t." Die Gemeinden, von denen hier die Rede ist, stehen unter rein arischer Verwalttmg. Die Vorwürfe des Abg. Schöffel treffen in keiner Weise die jüdische Armenpflege. Der Jude, nicht blos in Niederösterreich, sondern in der ganzen Welt, sorgt in musterhafter Weise für seine Armen. Aber nicht für diese allein — er sorgt auch für die christlichen Armen. Wiederholt haben wir an dieser Stelle ziffermäßig nachgewiesen, daß die Juden zu allen Humanitären Institutionen der Stadt, des Landes und des Staates mehr als die Hälfte beisteuern, daß sie die Gebote der Menschlichkeit in wahrhaft aufopfernder Weise erfüllen. Zwischen dem vom Abgeordneten Schöffel geschilderten Zuständen und der von den Juden geübten Wohlthätigkeit, besieht ein craffer Gegensatz. Es wäre Pflicht der liberalen Partei im Landtage gewesen, diesen Gegensatz in das richtige Licht zu stellen. Statt dessen hat sie ihre Hand zu einer Verletzung der staatsgrundgesetzlich gewährleisteten Gleichberechtigung der Confeffionen geboten, indem sie den Antrag des Abg. Greg orig annahm, daß in jedem Bezirksarmenrath mindestens ein katholischer Geistlicher Platz finde, den Antrag des Abgeordneten Noske aber, daß der Bezirksarmenrath noch aus je einem Vertteter der übrigen Confeffionen zu bestehen habe, abgelehnt. Dieser sonderbare Beschluß wird den jüdischen Armen nicht zum Schaden gereichen. Auch ohne offizielle Vertretung im Bezirksarmenrath werden die Juden für ihre Armen sorgen und sie werden es zu verhüten wissen, daß auch nur ein einziger jüdischer Armer der Gnade der Bezirksarmenräthe überantwortet bleibe. Was durch diesen Beschluß geschädigt wurde, sind lediglich die liberalen Prinzipien, sind die Grundsätze der Verfassung, welche die liberale Partei geschaffen hat. Es ist unsere Sache nicht, darob mit den Vertretern der liberalen Partei zu rechten. Aber als Sympton der fortschreitenden Corrumpirung des öffentlichen Geistes und des öffentlichen Gewissens soll dieser Majoritätsbeschluß des niederöst. Landtages niedriger gehängt werden. Er schließt sich den Judendebatten in dieser Körperschaft und der befremdlichen Handhabung der discretionären Gewalt durch das Präsidium würdig an. Dir Nächstenliebe des Pharao. „Nach den Sitten des Landes Egypten, in welchem Ihr weilet, sollt Ihr Euch nicht richten." M. B. Mose Cap. 18. Nie vorher haben Unduldsamkeit und Lieblosigkeit, Haß und Verfolgungssucht in den Herzen der Völker größere Verheerungen angerichtet, als seitdem das Gebot „Liebe Deinen Nächsten wie Dich selber" zur Parole, zum Stichwort, man darf sagen, zum Schlachtruf der Religionsparteien geworden. Der Wettkampf über die Streitfrage, welches Religionsbekenntniß die am höchsten vollendete und idealste Nächstenliebe predige, hat mehr Haß gezeitigt und Menschenherzen entzweit, als alle Mythologien des Heidenthums zusammen es je vermochten. Die alten Kirchenväter waren sich noch ihres Zusammenhanges mit dem Judenthume bewußt, waren auch genaue Kenner des alten Testamentes und betonten stets, daß in Bezug auf dieses Gebot zwischen dem Neuen und dem Alten Testament eine vollkommene Harmonie herrsche. Bald hatte die Kirche diese Periode überwunden. Die späteren Richtungen intendirten immer mehr eine Loslösung vom Alten Testamente, dessen