Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
- Journal
- Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
- Volume
- 9 (1892)
- Issue
- 17 (22.4.1892)
- Date
- 1892-04-22
- Page
- – (sequence 1)
- Language
- German
- Belongs to
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Nr. 17 UJffgJL-LÜ-’I 'W *' Wie«. SS. April 18SS H I ahrgM»». I + ♦ Centralorgan für die gesammten Interessen des Iudrnthums. m f H- >>. Postspsrrslsensmk GlraringverKrtzr Nr. 810.976. Nedartion u. Administration: Wir» 1. Lolhrnlyurmstrstzr 89. Ergenthümer: Reichsralhs-Abgeordneter vr. Bloch. —&&&- Erscheint f eben Freitag. Ä«n admmirt bet aOm gpganffaffr» dem In- und Nnsisndr». Bezugspreis: Halbjährig 4 st. Einzelexemplare 2S kr. H«uzeigeu: Die 4mal gespaltete Petitzeile 12 kr. Inhalt: Leitartikel: Epilog zum niederösterreichischen Landtag. — Die Nächstenliebe des Pharao. — An der Wiege des Judenhasses. — Die russischen Judencommissionen. — Ter letzte Hofsactor. — Correspondenzen: Wien, Lemberg, Troppau, Berlin, Hambnrg, Rom. — Vermischtes: Wien, Floridsdorf, Holleschau, Budapest, Preßburg. Matsszalka, Lipto-Zzt.-Miklüs, Berlin. — Feuilleton: Der alte Jntroligator oder Mendel's Glaubensbekenntuiß. — Wochenkalender. — Inserate. Prot.-Z. 17073 Reg.-Nr. 2104 Im Name» Seiner Majestät de» Kaiser»: Das k. k. Landesgericht Wien als Preßgericht hat auf Antrag der k. k. Staatsanwaltschaft erkannt, daß der Inhalt des in 9h. 10 der periodischen Druckschrift: „Oesterreichische Wochenschrift" vom 15. April 1892 enthaltenen Artikels: „Der neueste antisemitische Fund" in der Stelle von: „Aus dem katholischen Talmud" an bis zum Schlüße das Vergehen nach 8 303 St.-G. begründe, und es wird nach 8 493 St.-P.-O. das Verbot der Weilerverbreitung dieser Druckschrift ausesprochen und nach 8 489 St-P.-O die von der k. k. Sicherheitsehörde vorgenommene Beschlagnahme dieser Druckschrift bestätigt. Gründe: In dem Artikel „Der neueste Antisemitensund" werden in den oben citirten Stellen mit der Ueberschrift „Aus dem katholischen Talmud" einzelne Lehrsätze und Lehnneinungen und zwar angeblich aus solchen Lehrbüchern der katholischen Moraltheolvgen, welche durchwegs die Approbation der katholischen Oberbehörde erhalten haben, aus dem Zusammenhänge losgelöst nebeneinander gestellt und werden daran, auf die Judenverfolgungen bezügliche Schlußfolgerungen geknüpft, so zwar, daß hiedurch der Anschein hervorgernsen N'ird, als ob die in diesen Aussprüchen vertheidigten und anempfohlenen sträflichen oder sittlich verwerflichen Handlungen und Gesinnungen auch von der katholischen Kirche gutgeheißen würden. Mit Rücksicht auf diese, dem obigen Aufsatze unterliegende Tendenz erscheint derselbe allerdings geeignet, die Lehren der katholischen Kirche herabzuwürdigen undden Thatbestand des Vergehens nach 8 303 St.-G. zu begründen; es kann jedoch in demselben, entgegen dem Anträge der k. k. Staatsanwaltschaft der Thatbestand des Vergehens nach 8 305 St.-G. nicht erblickt werden, weil nach der Anlage dieses Aufsatzes und nach dem mit demselben beabsichtigten Zwecke nicht behauptet werden kann, daß durch denselben die in den erwähnten Stellen angeführten strafbaren Handlungen angepriesen oder zu rechtfertigen gesucht werden. Wien, am 16. April 1892. Der k. k. Präsident: Lamezan. m. p. Prot.-Z. 16986. Reg.-Nr. 2074. Im Uamen Seiner Majestät des Kaisers! Das k. k. Landesgericht Wien, als Preßgericht hat auf Antrag der k. k. Staatsanwaltschaft erkannt, daß der Inhalt der nichtperiodischen Druckschrift: „Der neueste antisemitische Fund zur Beleuchtung der antisemitischen Interpellationen der Herren: Schneider, Scheicher, Schnabel und Genossen imnied.-öst. Landtag" Verlag vonDr. J.S. Bloch Druck von L. Beck & Sohn, Wien, auf Seite 8—15 das Vergehen nach S 303 St. G. begründe, und es wird nach $ 493 St. P. O. das Verbot der Weiterverbreitung dieser Druckschrift ausgesprochen. Zugleich wird gemäß j* 489 St. P. O. die von der k. k. Sicherheits- Behörde vorgenommene Beschlagnahme dieser Druckschrift bestätigt und nach 37 Pr. G. auf Vernichtung der saisirten Exemplare erkannt. Gründe: Durch die im obigem Erkenntnisse bezeichnete Druckschrift werden in den obcitirten Stellen einzelne Lehrsätze und Lehrmeinungen u. zw. angeblich aus solchen Lehrbüchern der katholischen Moraltheologen, welche durchweg die Approbation der katholischen Oberbehörde erhalten haben, aus dem Zusammenhänge losgelöst, nebeneinander gestellt und werden daran, auf die Judenverfolgungen bezügliche Schlußfolgerungen geknüpft, so zwar, daß hiedurch der Anschein hervorgerufen wird, als ob die in diesen Aussprüchen vertheidigten und anempfohlenen sträflichen oder sittlich verwerflichen Handlungen und Gesinnungen auch von der katholischen Kirche gutgeheißen würden. Mit Rücksicht auf diese dem obigen Aufsatze unterliegende Tendenz erscheint derselbe allerdings geeignet, die Lehren der katholischen Kirche herabzuwürdigen, und den Thatbestand des Vergehens nach $ 308 St. G. zu begründen; es kann jedoch in demselben entgegen dem Anträge der k. k. Staatsanwaltschaft der Thatbestand des Vergehens nach 305 St. G. nicht erblickt werden, weil nach der Anlage dieses Ausisatzes und nach dem mit demselben beabsichtigten Zwecke nicht behauptet werden kann, daß durch denselben die in den erwähnten Stellen angeführten strafbaren Handlungen angepriesen oder zu rechtfertigen gesucht werden. Wien, am 16. April 1^92. Der k. k. Präsident Lamezan, m. p. Epilog zum niederösterr. Landtag. Der Antiscmilismus allein macht nicht glücklich, man muß auch Anlaß haben, ihn zu bekennen. Der niederösterreichische Landtag hat diesen Anlaß gesucht und gefunden. Die Vertretung des Staoimlandes der Monarchie hat bei der Berachung des Armengesetzes und des Landesbudgets wahre Großthaten aus dem Gebiete der Judenhetze vollbracht. Wir wissen wohl, daß wir uns einer Ungenauigkeit schuldig machen, indem wir von der Judenfeindschaft des Landtages im Allgemeinen sprechen. Es gibt in dieser Körperschaft auch eine Anzahl aufrichtig liberaler Männer, welche die häßlichen Szenen der jüngsten Wochen mit tiefem Bedauern und sittlicher Enttnstung erfüllten. Mein die Grenzlinie zwischen der antisemitischen „Minorität" und der liberalen „Majorität" hat sich im Laufe dieser Session so vielfach verschoben, der überraschenden Majoritätsbeschlüsse inr antisemitischen Sinne waren so viele, daß wir mit bestem Willen zwischen Minorität und Majorität nicht genau unterscheiden können.