Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
- Journal
- Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
- Volume
- 9 (1892)
- Issue
- 16 (15.4.1892)
- Date
- 1892-04-15
- Page
- – (sequence 6)
- Language
- German
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Seite 276 Oestrrrrichifchr Wochenschrift. Nr. 16 timus des Stadthauptes und als Direktor der Stadtbank gewissermaßen von ihm abhängig. Er stimint auch stets mit dem Stadthaupt. 9. Der Redatteur der „Kiwlianio," eines berüchtigten Antisemitenblattes. Dafür wurde er zum Referenten der Commission ernannt. 10. Der Polizeimeister, jetzt außer Dienst; er besaß den Muth 2 bis 3 Mal gegen die Majorität zu stimmen. 11. und 12. Zwei höher gestellte Beamte, welche durch ihre Fügsamkeit ihren Rang erreicht haben. Der Eine dieser beiden Phrasendrescher behauptet immer, daß das Blut der Jüden durch Vererbung verdorben sei. 13. und 14. Zwei polnische Gutsbesitzer; sie behaupten, daß die jüdischen Pächter vorzüglich wirthschaften und daß die Judenkrawalle auf dem flachen Lande durch Agitatoren hervorgerufeu worden seien. Beide sind selten in der Versammlung anwesend. 15, 16, 17, 18. Ein russischer Edelrnann alten Geschlechts und drei Bauern; sämmtlich von ziemlich gleichem Bildungsniveau. Die Bauern stimmen nach dem Kommando des Edelmannes; sie konnten niemals begreifen, wozu sie überhaupt berufen wurden. 19. Friedensstifter, stimmt mit der Majorität. 20. Kleinbürger. Er ist als Dieb bekannt und war wiederholt in Gefahr ertappt zu werden; er bezeichnet die Juden als Spitzbuben. 21. und 22. Der Präsident des Krongerichtrs und der Chef der Acciseverwaltung. Beide stimmten in der Regel gegen die Majorität. 23. Ein reicher Zuckerfabrikant, Vertreter der Kaufmannschaft, ein entschiedener Judenfeind. Daran reihen sich von 24 bis 31 sieben Mitglieder, darunter ein stets betrunkener Sekretär, welche die Rolle von Statisten spielen unb nur der Majorität zur Verstärkung dienerr. Im Allgemeinen läßt cs sich sagen, daß die Mehrzahl der Commission hinsichtlich ihres geistigen Horizonts unter dem Niveau der Durchschnittsbildung stand. Die Meisten nährten ihren Geist von den Sudelsuppen der Antisemitenblqtter. Nur fünf Mitglieder hatten zuweilen ein selbstständiges Urtheil; aber auch sie sind nicht energisch für ihre Ueberzeugungen eingetreten. Erklärung. Im nieder-österreichischen Landtag hat ein Abgeordneter, dessen moralische Feinfühligkeit nur noch bei Zuchthaussrcquentanten anzutreffen, es für gut befunden, die Moral des Talmuds in Frage zu stellen. Die Debatte, welche diese unqualifizirten Ausfälle zur Folge hatten, veranlaßt mich zu nachstehender Erklärung. Wenn der Kirchenvater Tertulian ohne Anstand das alte Testament „eine Darlchenscasse" nennen durfte, der die ältesten heidnischen Dichter und Sophisten ihre Weisheit entlehnten, so darf ich mich der Erwartung hingeben, das Mißbehagen der t k. Staatsanwaltschaft nicht zu erregen, wenn ich den Talmud ebenfalls als Darlchenscasse bezeichne, der die christliche Aechik entlehnt ist. Ich mache mich anheischig, Jedem auf Verlangen nachzuweisen, daß Satz für Satz der Bergpredigt im Talnrud oder, noch richtiger im alten Testamente seinen Ursprung hat. Denn wenn die Kirchenväter die heidnischen Weisen der „Falschmünzerei" beschuldigten, weil sie das der Bibel „Entlehnte" fälschten, damit man glauben sollte, sie sagten etwas „Besonderes", so gereicht den Talmudlehrern die Bezeichnung Pharisäer — zu deutsch Schrifterklärer — gewiß nicht zur Unehre. Denn gewissenhaft geben sie immer die Stelle der heiligen Schrift an, aus der sie ihre Moral schöpften und in 12 dickleibigen Folianten niederlegten, und die auszugsweise in der Bergpredigt in veränderter Lehrform wiederzufinden ist. Selbst die von der jüdischen Praxis abweichende christliche Auffassung von der Zulässigkeit der Ehescheidung hat in einer pharisäischen Schule ihren Ursprung. So sehr sich auch die Bergpredigt bemüht, ihre diesbezügliche Anschauung für originell auszugeben, indem sie wörtlich sagt: „Es ist auch gesagt: „Wer sich von seinem Weibe scheide, der soll ihr geben einen Scheidebrief. Ich aber sage euch: Wer sich von seinem Weibe scheidet (es fei denn um Ehebruch), der macht, das; sie die Ehe bricht", so reproducirt sie dennoch nur eine I ältere Meinungsäußerung. Im'letzten Jahrhundert vor Chr. florirten gleichzeitig die Schulen Schamai's und Hillel's, von welch' beiden das mosaische Scheidungsrecht verschieden interpretirt wird. Während Schamai nach wortgetreuer Uebersetzung behauptet: „Niemand darf von seiner Frau sich scheiden, es sei denn, er habe sie unkeusch gefunden, deducirt die Schule Hillel's aus demselben mosaischen Scheidungsrecht, daß eine unüberwindliche Abneigung ein ausreichender Scheidungsgrund sei. Und in der Verschiedenheit der Lehrvorträge, in der Abneigung der Pharisäer, die Höhe ihrer Moral an dem tieferen Standpunkte Anderer zu bemessen, liegt der einzige Differenzpunkt zwischen der älteren Talmudischen und christlichen Aethik. Ob vorstehende Erklärung den Talmudjüngern Rohlings, dessen Verlogenheit nur noch von seiner Unwissenheit übertroffen wird, genügen wird, ist mehr als fraglich. Hern: Schneider, der aus eigener Praxis weiß, wie Urkunden bisweilen — corrigirt werden, hat — nach dem Spruche exte nosce alios — begründete Ursache, auch gegen bischöfliche Gutachten mißtrauisch zu sein Lomnitz, den 11. April 1892. Dr. S im o n Wolffsohn Rabbiner. Was nicht Alles wahr sein kann. Unter den kühnen Recken, die mit offenem Bisir, die Lanze ein gelegt, gegen die „imselige Rotte der Semiten" in die Schranken reitenist der untadelige Häuptling der „K r e u z-Z e i t n n g" einer der Tapfersten. Das; sein Geschlecht' schon in Hinterpommern hauste, als ThnSnelda ihrem Arminins wonnefelig den Kopf kraute, das; seine Aknen von den rauhen Sitten germanischen Heidenthuins zur höheren Weihe des Taufbeckens bekehrt wurden, das; die von Hammerstcin die Urbilder christlich-deutschen Adels seien, das gilt für unzweifelhaft. Auch wir hielten an dieser Auffassung fest, bis wir dieser Tage in alten Sammlungen pommerischer Urkunden, in Regesten und Protokollen blätterten. Was mußten wir sehen? Wir fanden eine Noti;, die uns veranlaßte, der Sache auf den Grund zu gehen. Hier das Ergebnis; unserer Quellenstudien! In den Wirren des dreißigjährigen Krieges, der das schöne Pommerland furchtbar verheerte. Tausende von Bauern kn's Elend trieb, zahllose wüste Hufen schuf, wunderte ein gewisser C h a m m e r S t e i n. ein polnischer Hausirer, in Pommern ein und erlangte für eine beträchtliche Jahresabgabe fl600 Thaler) von Franz, dem Herzog von Pommern, die Erlaubnis;, sich in Schlawe als Schutzjude des Herzogs niederzulassen und Handel zu treiben, sabgedruckt im Pommer'schen Urkundenbuch V, S. 827, Urkunde Nr. 1415. 6. ä. 1/1. 1620) heißt es: „Pommern ist gar zur Wüste und Einöde geworden .... svdaß an einigen Qrteu kaum die Stätte von den verheerten Gütern wiederznerkennen . . . Sonsten ist auch überall der noch wenige Rest von verarmten Menschen, auch diejenigen, welche annoch tvas ihnen an Beschwerden aufgelegt, richtig abgeliesert haben und abliefern können, gleichwohl dergestalt gedrückt, verjagt und gestört worden, daß die Aecker und Felder unbefäet blieben, herzogliche Hoheit aber mangels snttsamer Einkünfte in schwere Bedrängnis; gekommen sind . . . Maßen nun das Herzogthum Pommern tunnnehr von Menschen und Vieh, von Häusern und Höfen, von Ackerbau und allen Mitteln des Lebens und Aufkommens gewaltig spoliiret und entblößt für der Welt Augen, gestatten und Willküren 'wir in Gnaden, daß besagter Chammer Stein, ein polnisch Jüdlein aus Nassielsk im Königreich Polen, in Schlawe Hausen und handeln dürfe, sintemal er gelobet hat, Geld auf Zins an Bedrängte auszuleihen und herzoglichem Säckel per anaum 1500 Thaler zu steuern." Dieser Chammer Stein war offenbar ein sehr unternehmender Mann, er lieh Gelder ans Pfänder und auf Hypotheken, machte viele Glttsherrn tmd Bauern zu seinen Schuldnern und ließ sich im Jahre 1639 taufen. So sparte er fortan das Schutzgeld und hatte alle Rechte eines vollchristlichen Pommern. Er wurde Bürger von Schlaive (siehe O. Fock, Rügenponniterische Geschichten aus sieben Jahrhunderten, Band VII, S. 111). Innerlich war er noch Semit genug, seine,t alttestantelttarischen, ihm auf den Leib und in's Gesicht geschriebenen Vornamen zu schaßen. Er verschmolz ihn deshalb mit dem Familiennamen und nannte sich nach seinem Nebertritt zum Christenthmn Christian C h a m m e r st e i n. Jnr Jahre 1631 starb er und hinterließ einen einzigen Sohn, Gotthold, der ihm ein schönes Denkmal errichtete, dessen Inschrift die Einwanderung und Bekehrimg des Bakers eindringlich erzählt (abgedruckt bei Kosegarten, Pommcrsche und rügische Geschichtsdeukmäler oder alte historische Berichte und Urkunden u. s. w. Band VIII. S. 222). Gotthvld Chammcrstein setzte das Geschäft feines Vaters mit größerem Geschick und ungleich mehr Erfolg fort. Die kritischen Zeitläufte wäret! ihm güirstig, er wurde der Bankier der Ritterschaft und erwarb für ein Spottgeld zahlreiche Höfe, rvelche er durch Pächter bewirthschaftcte. Die Bauern legte er mit derselben Virtuosität, tvie seine Kollegen vom Adel, arrondirte durch das Ackerland der von ihrer Scholle gejagten oder zu kläglichster Hörigkeit herabgedrückten Bauern seiner! Besitz und wurde ein bürgerlicher Grandseigneur, Geldmann und Gutsherr. Dem