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Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift · 1892-03-25 · 13 (25.3.1892) · page 7

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Journal
Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
Volume
9 (1892)
Issue
13 (25.3.1892)
Date
1892-03-25
Page
– (sequence 7)
Language
German
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Nr. 13 Orstrrrrichlfche WochrnfchrM. Sette 333 Ein zweiter antisemitischer Philologe beruft sich auf Martial IV. 4. Martial hat den schlechten Athem studirt, wo die jeunesse doree des damaligen Rom ihre Studien machte, nämlich bei einer Dirne. Die Dirne heißt Bassa und er will sie ärgern, indem er allerlei schlechte Gerüche, etwa zehn, ausrechnet, die ihm weniger widerwärtig seien als Bassa. Unter den schlechten Gerüchen kommt auch der schlechte Geruch Derer vor, die sich durch Fasten am Sabbath (Versöhnungstag) den Athem verdorben haben (quod jejunia sabbatariorum oder sabbatariarum). Daß Martial hierbei Gelegenheit seinen heidnischen Spott über das Fasten der Juden und Jüdinnen (je nach der Leseart) am Versöhnungstage ausgießt, ist richtig. Lächerlich aber ist es, aus dieser Stelle zu folgern, daß Martial dauernd den Juden einen „übelriechenden Athem" zuschreibt. Er denkt -sich nur, und denkt ja darin ganz richtig, daß ein Mensch, der vierundzwanzig Stunden weder Speise noch Trank zu sich genommen, schlecht riecht, natürlich nur so lange, bis er wieder gegessen hat. Der Geruch des Athems hat einen physiologischen Grund und er wurde sicherlich in den arisch-römischen Schandhäusern gründlicher verdorben als in den Synagogen und in den Häusern der Juden. Das steht auch im Martial. Wer darüber sich unterrichten will, der lese das Epigr. XII., 86 des Martial und ebenso seine unzweideutige Andeutung I., 83, warum der Maneja ein Hündchen Lippen und Antlitz leckt. Bei 0ä8ariu8 Heisterb. I, 96, ist eine Geschichte, die in wahrhaft erschreckender Weise die Verirrung zeigt, tvelche der Religionshaß anrichtet. Ein Mädchen wurde ihrem jüdischen Vater entrissen. Dieser sucht unablässig und mit väterlicher Sehnsucht die unterdeß getaufte. Als er an das Kloster kam — ruft das Mädchen im Kloster ] ohne ihn gesehen zu haben aus: Was mag das sein, was mich belästigt. Foetor Judaicus me gravat. Die Chinesen sind vorläufig nicht so weit, aber sie tonnen es in Zukunft dahin bringen. Antisemitische Viehseuche. Im antisemitischen „Thüring. Land boten" finden wir folgende Notiz: K. Merkers, 28. Februar. So muß es kommen! Hierin Merkers sowie in vielen andern Ortschaften ist die Maul- und Klauenseuche unter dem Rindvieh ausgebrochen. Wie allemal, hat solche ein Jude eingeführt. Die „Mittheilungen" in Berlin bemerken dazu: „Auf das Conto des Judenthums sind schon alle möglichen Uebel gesetzt worden. Daß die Juden aber auch „allemal" die Maul- und Klauenseuche unter dem Rindvieh verschulden, ist etwas ganz Neues. Ein Blatt, das solches behauptet, kann bei seinen bäuerlichen Lesern an Glaubwürdigkeit nicht gerade gewinnen." Wir unsererseits hegen solche Zuversicht nicht. Keine Dummheit, die nicht schon einmal Glauben gefunden. Im Jahre 1807 herrschte in Flatow iu der Provinz Posen eine große Viehseuche, und ist aus nachstehendem Befehl des damaligen Beamten der Herrschaft Flatow, des späteren Bürgermeister-s der Stadt, Münzer, ersichtlich, wie erfolgreich die Thierseuche durch die Judenhetze vertrieben wurde. WE wollen noch hinzufügen, daß dieser Befehl, an alle Ortsvorsteher in einem meilenweiten Umkreise erging. Der Befehl lautet wörtlich: „Da durch die Juden das Viehsterben noch immer verbreitet wird, indem dieselben sich höchststraflicherweise unterfangen, das kranke und crepirte Vieh abzuledern und die Pest-Felle zu kaufen, so wird sämmtlichen Schultzen und Aeltesten bei eigener und großer Verantwortung aufgegeben, von jetzt ab keinen Juden, der nicht vom Dominio einen Erlaubniß- Schein hat, im Dorfe zu dulden, ihn sofort, so wie er sich sehen läßt, zu arretiren, und an mir (?) abzuliefern, damit er körperlich bestraft werden kann. Derjenige Einsaße, welcher einen Juden im Dorfe dulden und ihn nicht auf greifen wird, muß von dem Dorfes-Vorgesetzten ebenfalls arretirt und zur Bestrafung dem Dominio übergeben werden. Flatow, 12. November 1807. Münzer. Ein osstrieller Bericht über die russischen Judenverfolgungen. Washington, 35. Februar. Der bereits mehrfach e/ wähnte Bericht der vom Congreß nach Europa gesandten Ver. Staaten-Commissüre Oberst John Weber und Dr. Walter Kempster über die Lage der Juden in Rußland liegt jetzt dem Einwanderungsausschusse des Repräsentantenhauses vor. Das Urtheil dieser beiden Männer ist jedenfalls von großem Werthe. — Während noch im Jahre 1883, nachdem in Rußland die von Jgnatjew ausgesonnenen „Maigesetze" gegen die Juden erlassen worden waren, die Einwanderung in den Ver. Staaten von Rußland nur 15.900 betrug, ist diese Ziffer im Jahre 1891 auf 53.093 gestiegen. Dieser Umstand hat den Congreß bewogen, seine besondere Aufmerksamkeit den russischen Juden zuzuwenden. Die Commissäre kamen zu dem Schluffe, daß die Art, wie die russische Regierung ihre jüdischen Unterthanen aus dem Lande treibt, einen Protest der Ver. Staaten hiergegen vollständig gerechtfertigt erscheinen lassen würde. Am 17. August v. I. trafen die beiden Commissäre in Petersburg ein, allein es gelang ihnen nicht, eine Unterredung mit dem Minister des. Innern zu erhalten und erst als sie bereits in Moskau waren, erhielten sie die Mittheilung, daß dieser Herr sie am folgenden Tage empfangen wolle, was natürlich nicht zu ermöglichen war. Das auswärtige Amt zeigte sich ebensowenig entgegenkommend. Die Commissäre schildern eingehend die gegen die Juden in Moskau gerichteten Chicanen und die Art der Ausweisung derselben. Schwer erkrankten Personen, so erzählen die Commissäre, wurde die Aufnahme in die Hospitäler verweigert, weil sie — Juden waren. Junge Mädchen können außerhalb des Judenrayons nur leben, wenn sie zur griechischen Kirche übertreten oder sich das „gelbe Papier" verschaffen, d h. Prostituirte werden. Die Commissäre verzeichnen u. A. folgenden Fall aus Petersburg: Dort lebte ein jüdischer Kürschner, Namens Dimenstein. Seine Papiere waren in Ordnung, allein als die Polizei ihn einmal zum Ausgehen bereit und ein anderes Mal gar nicht zu Hause vorfand, erklärte sie, daß der Mann gar nicht arbeite. Er erhielt deshalb den Befehl, binnen einem Monat die Stadt zu verlassen, obgleich eine Anzcchl Christen bezeugten, daß der Mann für sie gearbeitet habe. Er bat, weil sich seine Frau in gesegneten Umständen befand, um Aufschub — vergeblich. Nach Ablauf der Frist trat Dimenstein seine Reise nach Leipzig an, wo er Arbeit zu finden hoffte und zwar mit seiner Frau, welcher man ihre Niederkunft abzuwarten nicht gestattete. Auf der Fahrt genas sie auf einer Station eines Kindes, mußte aber schon nach einigen Stunden bis Wilna weiterfahren, wo sie die Commissäre besuchten. Dieselben fanden in ihr eine gut unterrichtete Dame. In Moskau wurden während der nächtlichen Ueberfälle, welche die Polizei gegen die Juden unternahm, eine Frau Epstein von ihrem Manne und einem Kinde getrennt. Sie floh auf einen Kirchhof, wo man sie am anderen Morgen bewußtlos daliegend fand, neben ihr ein lodtgeborenes Kind. Die Commissäre bestätigen, daß die ausgewiesenen Juden per Etappe wie Verbrecher mit Handschellen versehen, befördert worden sind und sie theilen den Wortlaut von Befehlen in einzelnen Fällen mit, wo das einzige Verbrechen der Mißhandelten darin bestand, daß sie sich nicht taufen lassen wollten. Die aus Moskau ausgewiesenen Juden waren fast alle Leute, welche ein regelmäßiges Geschäft und Einkommen hatten. Sie wurden ruinirt, einzig und allein, weil sie Juden waren. Die Brutalität der- Polizei wird durch die Darstellung der Behandlung eines Kaufmannes erster Gilde treffend illustrirt, mit welchem die Connnissäre in Moskau eine Unterredung harren. Derselbe war mit einem regelrechten Passe versehen, auf einige Tage nach Petersburg gereist, dort aber, weil er nicht sofort

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