Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
- Journal
- Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
- Volume
- 9 (1892)
- Issue
- 12 (18.3.1892)
- Date
- 1892-03-18
- Page
- – (sequence 7)
- Language
- German
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Nr. 12 Orstrrrrichischr Wochenschrift. (Seite 207 lassen und^wäre er von der „Entdeckung des Judenthums" abgestanden. Man hatte es den Frankfurter Juden gesteckt, daß in ihrer unmittelbaren 'Nähe, in Frankfurt a. M. ein schreckliches Buch gedruckt werde, gespickt mit hebräischen Brocken. Die Frankfurter Juden aber reisten nicht nach Heidelberg, sondern zogen es vor an Samson Wertheimber in Wien zu schreiben. Die Intervention Wertheimbers erwies sich auch diesmal erfolgreich. Am 21. Juli 1700 erschien der kaiserliche Befehl, das Buch vorläufig zu inhibiren. Professor Wolf hebt hervor, daß Kaiser Leopold, der im Jahre 1670 die Juden aus Wien und Niederöstcrreich vertrieben hatte, nicht der Parteilichkeit für die Juden geziehen werden kann. Allein dazwischen lagen die Türkenkriege; mit den Erfahrungen und Erfolgen war der Sinrr des Herrschers gewachsen. Jedenfalls ist durch die Thatsache erwiesen, daß man im Anfänge des achtzehnten Jahrhunderts sich der Gefahren bewrrßt war, welche hinter der feindseligen Agitation lauerten, welche scheinbar nur gegen die Juden sich richtete und ferner daß man die bekannten Anklagen in ihrer ganzen Lügenhaftigkeit dnrchscharrte. Das Eisenmenger'sche Buch war durch den kaiserlichen Befehl in der Nichtswürdigkeit seines Inhalts und seiner Tendenzen gebrandurarkt und es ist ein wahres Verdienst, daß Professor Wolf darüber die nothwendigen historischen Aufklärungen bietet. Für Eisenmenger war das eine schwere Kränkung. Es wurde ihm auch ein empfindlicher materieller Schaden zugefügt, denn der Druck des Buches kostete mehr als 4000 Gulden. Nun aber wurde Samson Werthheimber beauftragt durch Gutachten gelehrter Männer den Nachweis zu liefern, daß die im Buche enthaltenen Angaben und Behauptungen mit der Wahrheit nicht übereinstimmen, mit einem Worte, die Klage' gegen Eisenmenger anzutreten. Werthheimber schrieb das nach Frankfurt; aber die Gemeinde lehnte es' ab, irgendwelche Kosten zu tragen oder überhaupt, die Verantwortlichkeit für die Einleitung eines Prozesses zu übernehmen. Das mag sonderbar erscheinen und gewiß hatten die damaligen Frankfurter Juden nicht einen so hohen Sinn, um die öffentliche Austragung einer Angelegenheit nach ihrer wahren Bedeutung zu begreifen. Das Gerichtsverfahren war überaus schwerfällig und tvar ausschließlich auf den schriftlichen Weg angewiesen. Auch war damals bei den deutschen Juden nicht jene wissenschaftliche Bildung vorhanden, wie sie bei solchen Wassengängen nothwendig erscheint. Auch Werthheimber hielt es nicht für angemessen, den Prozeß auf seine Kosten einzuleiten. Vergleiche mit ähnlichen Erscheinungen der Gegenwart liegen nahe. In unsererZeit werden solche Prozesse zu einen: Kainpfe nicht nur ums Recht, sondern auch die wissenschaftlich sestzustellende Wahrheit. So kämpft man gegen die Nachtreter Eisenmenger's in unsere!: Tagen. Charakteristisch für die damalige Rechtspflege war der Vorschlag Wertheimbers, er wolle in Form eines unverzinslichen Darlehens Eisenmenger für seine Kosten und Mühe entschädigen, wenn sämmtliche Exemplare des Buches ihm ausgeliefert würden. Das Darlehen aber müßte zurückgezahlt werden, wenn der Reichshofrath das Buch verurtheilen sollte. Eisenmenger erklärte sich mit einem Schriftstellerhonorar von 10.000 Gulden begnügen zu wollen, obwohl ihm von Rechtswegen 10.000 Thaler gebühren würden und in: Ganzen verlangte Eisenmenger 15.586 st. 3 kr. Wertheimber fand diese Forderung allzuhoch gespannt. Das Buch blieb in Haft und einzelne Eremplare wurden zur Begutachtung an verschiedene Professoren versendet. Einflußreiche Männer verwendeten sich für das Buch und König Friedrich Wilhelm schrieb deswegen an den Kaiser. Dem königlichen Schreiben wurde jedoch nicht einmal eine Antwort zu Theil. Eisenmenger starb am 20. Dezember 1704, ohne die Freigebung seines Buches zu erleben. Die Verwandten und Erben Eisenmengers, Kinder hatte er nicht, nahmen von Neuem die Intervention des Königs von Preußen in Anspruch, der in seinem zweiten Briefe an den Kaiser bereits über die Uebermacht der Juden klagte. Allein die königliche Intervention hatte auch diesmalsteinen besseren Erfolg. Gleichzeitig hatte der König die Erlaubniß erkheilt, daß das Buch in Berlin nachgedruckt werden durste. Die Originalausgabe jedoch wurde erst am 19. Mar 1741 freigegeben. Nun kamen die Eisenmenger'schen Erben wieder mit ihrer Entschädigungsklage gegen die Frankfurter Judenschaft; auch dieser Prozeß dauerte länge: als dreißig Jahre. Es zeigte sich, daß die Frankfurter Judengemeinde sehr klug war, indem sie gleich Anfangs in der Eisenmenger'schen Angelegenheit jede Verantwortlichkeit für eine Klage ablehnte. Am 7. April 1773 wurde von Wien aus die Frankfurter Judengemeinde von jeder Entschädigungspflicht entbunden. Wir müssen in der Zeit weit zurückwandern, um zu einen: zweiten Prozesse, dem Prozeß Meisel zu gelangen. Dieser Prozeß hat jedoch mit. der Affaire Eisenmenger nicht die geringste Ähnlichkeit und wir wissen nicht, welche Motive den Professor Wolf veranlaßt haben, diese beiden Prozesse neben einander zu stellen. Mordechai Meisel, er schrieb sich deutsch Marcus Meysel, wurde von seinen Zeitgenosse!: ungemein hochgestellt. Er lebte in Prag und war der Stifter der noch heute bestehenden Meisel-Synagoge. Meisel starb in der Nacht vom 13. auf den 14. März 1601. Kaum war Meisel todt, so crtheilte Kaiser Rudolf II, der Prokuratur den Auftrag, seine eige::en dem Marcus Meisel ertheilten Majeftätsbriefe mit der böhmischen Landesordnung zu vergleichen und nach ihrer rechtlichen Zulässigkeit zu prüfen. Wolf führt Beispiele an, mit welcher schrankenlosen Willkühr man die Juden im Mittelalter beraubte. So verordnete König Wenzel von Böhmen, daß die Christen nicht verpflichtet seien, ihre jüdischen Gläubiger zu bezahlen. Zwei Jahrhunderte waren seitdem verflossen und das «von der Prokuratur abgegebene Gutachten athmet genau denselben Geist der Mißachtung des Eigenthumsrechtes. In dem Gutachten wird ausgesprochen, daß die Juden von Böhmen des Königs von Böhmen Gefangene sind und daß die Meisel'schen Privilegien zur Landesordnung in Widerspruch stünden. Auch sonst wurde noch Manches gegen den Todten gesagt, der während seiner Lebenszeit vom Kaiser mit so vielen Gnaden überhäuft worden war. Die Erbschaft wurde für den Ho: mit Beschlag belegt und die Sache wird dadurch nicht bestes daß man den Raub durch werthlose Rechtsvorwände zu beschleunigen suchte. Als Beitrag zur Geschichte der Judensteuern bietet der Aufsatz: „Die Lichterzündesteuer in Galizien" viel Neues und Interessantes. Merkwürdig genug hat diese Steuer erst in der Napoleon'schen Epoche das Licht erblickt. Der Aufenthalt der Juden in Wien war damals mit Schwierigkeiten verbunden. (Aue Ausnahme trat ein, wenn Inden Verhandlungen bei den Hofstellen zu führen hatten. Diesen Juden mußte die Polizei die Erlaubniß zum Aufenthalte in Wien gewähren. Das war die Ursache, daß einige Juden aus Galizien stets neue Projekte über die Judensteuer in Galizien ausheckten. Die meisten Projekte wurden als undurchführbar zurückgewiesen, woran den Projectenmachern wenig gelegen war, denn ihnen war vollkommen damit gedient, wenn sie eine Zeit lang in Wen sich aufhalten konnten. Es entwickelte sich nun ein komischer Kampf gegen die Projectenmacher, die Projekte sollten auf kurzem Wege erledigt werden und die Polizei wurde angewiesen, bei der Erlaubniß zum Aufenthalte in Wien mit größter strenge vorzugehen. Die Projectenmacher waren unerschöpflich in ihren Erfindungen; so wurde in einem Projekte die Besteuerung der Gebetbücher vorgeschlagen. Einer dieser Projectenmacher sollte dennoch seinen Glaubensgenossen in Galizien verhängnisvoll werden. Am 24. September 1795 unterbreitete ^alomon Ko fl er dem Kaiser einen Vorschlag wegen Einführung eines jüdischen Lichterzündeaufschlages in Galizien. Dieses Projekt fand Widerspruch bei den Aemtern, die darüber einvernommen wurden. Kaiser Franz selber hatte rechte Bedenken, weil kern religiöser Gebrauch besteuert werden sollte und die Steuer gegen tos Toleranzpatent verstoße. Der Kaiser verlangte, 3. Dezember 1796, daß der jüdische Schuloberaufseher in Lemberg Z H omb e r g über diese Angelegenheit vernommen werde. berg war,ehe er nach Oesterreich gekommen, Lehrerder Menvet sohn'schen Kinder und erfreute sich der besonderen Wertschätzung des Philosoph^. Homberg erklärte sich für die Lichterzunde-