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Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift · 1892-03-18 · 12 (18.3.1892) · page 3

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Journal
Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
Volume
9 (1892)
Issue
12 (18.3.1892)
Date
1892-03-18
Page
– (sequence 3)
Language
German
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Nr. 12 Orstrrrrichifttzr Wochenschrift Seite 203 Gemüther der urtheilslosen Menge und es ist darum Pflicht, ihnen stets auf's neue entgegenzutreten. Es wäre eine Versündigung an der Wahrheit, wenn man in ihrem Dienste lässiger wäre, als es die Hetzer und Berläumder im Dienste der Lüge sind. Der Vorfall in kanten, versichert Herr Vergani, sei der Anlaß Jine „verlogene Behauptung der Juden hiemit richtig zu stellen." Diese „Behauptung der Juden" bezieht sich aus die bekannte That fache, daß der Domprediger Veith in der Stefanskirche mit dem Cruzifix in der Hand erklärt hat, die Anschuldigung der Juden betreffs des rituellen Mordes sei Lüge und schändliche Verleumdung. Vor Kurzem hat ein katholischer Schriftsteller ein katholischer Pfarrer und Landesabgeordneter in Bayern, Namens Frank in einem wissenschaftlichen Werke, des Eides Erwähnung gethan, den Domprediger Veith geschworen und flugs ist die ganze antisemitische Meute dem armen Pfarrer auf den Fersen. Sie krümmen und winden sich die Herren Judenfresser aller Couleurs, wie wenn sie von der Tarantel gestochen waren, sobald der Schatten Veith's gegen sie heraufbeschworen wird. Wie weit die antisemitische Schamlosigkeit sich vorwagt im Vertrauen aus die Trottelei der eigenen Leser, zeigt das biedere „Deutsche Volksblatt" vom Montag, den 14. März 1892. Dort wird in einem Artikel, angeblich von „einem katholischen Pfarrer Wiens" die Eidesleistung des Dompredigers Veith als eine „Judenlüge", die Erfindung eines „Juden Jtzig (Hitzig)", Herausgebers des „Neuen Pitaval" bezeichnet. In Wahrheit war es nicht ein „Jtzig" oder „Hitzig", überhaupt kein Jude, sondern ein berühmter katholischer Theologe, Prof. Franz Molitor, ein Zeitgenosse und Freund des Dompredigers, welcher bereits im Jahre 18-41 in einer eidlichen Erkärung, betreffend den Blutaberglauben, jener s Predigt Veiths mit nachstehenden Worten erwähnt: „Hofprediger Veit in Wien. Dieser fromme Priester, vormals Jude, leistete auf der Kanzel, das Crucifir in der Hand, einen hohen und heiligen Eid, daß an der Beschuldigung gegen die Juden kein wahres Wort sei." Wer aber war Molitor? In der „Wiener Kirchenzeitung", Jahrgang 1862, bezeichnet ihn Sebastian Brunner als „die größte Autorität des Jahrhunderts in Bezug auf Judcnthum und Christenthum". Also dieser große katholische Theologe war es, welcher bereits im Jahre 1841 diese „Judenlüge" in einer Eidlichen Erklärung erwähnt, — ein Freund des Hofpredigers. Es kommt dazu ein zweites Factum. Am 12. Juni 1882 verfügte sich, um die Richtigkeit jener Mittheilung, an welche das „Jllustrirte Extrablatt" vom 5. Juni erinnerte, sicherzustellen, Herr Dr. L. A. Frankl Ritter v. Hochwart, damaliger Secretär der israel. Cultusgemeinde zu Wien, zu dem damals noch lebenden Bruder des sel. Canonicus Veith, Herrn Prof. Dr. Johann' Veith, um hierüber die genaueste Information zu erhalten. Hierauf erfolgte folgende Erklärung: „Auf die Aufforderung des Herrn L. A. Frankl erkläre ich, daß der in dem „Jllustrirten Extrablatt" vom 5. Juni enthaltene Aufsatz über eine von meinem seligen Bruder, Canonicus Joh. Emanuel Veith am Schluffe einer Predigt abgegebene Aeußerung über die vollkommene Unwahrheit der Sage von dem jüdischen Gebrauche, beim Passahfeste das Blut eines christlichen Kindes zu gebrauchen, nach meiner Erinnerung von meinem sel. Bruderwirklich abgegeben worden ist. Wien, am 12. Juni 1882. G. Z. 15536. Prof. Veith m. p. Ich bestätige hiemit, daß der mir persönlich bekannte Herr- Äßä. Dr. Johann Veith, wohnhaft in Wien, seine -- — ----t vorstehende Unterschrift als von ihm eigenhändig beigefetz vor mir anerkannt hat. Wien, am siebzehnten Juni 1880 zwei. <L. S.) Frcin3 Krischker m. p. mit Teeret Des k. f.JüanDeöcu’virtncc' Wien am 18. April 1882, 25074, bestellter Tubmtut i>e» k. k. 'liotavc- Tr. Adolf Fader." Das Original dieses Schriftstückes befindet sich im Archive der Israel. Cultusgemeinde zu Wien. Welche Frechheit gehört dazu, Angesichts solcher Documente die Eidesleistung des Dompredigers Veith für eine „Judenlüge" zu erklären. Mit welcher Schamlosigkeit Herr Vergani seine Lügen auftischt, davon noch einige Beispiele. Gelegentlich der Hetze über den ,1'antner Mord hat Herr Vergani durch feine antisemitischen „Gelehrten" herausgestöbert, daß im Regierungsbezirk Düsseldorf, zu welchem lauten gehört, vor nahezu 60 Jahren ein ähnlicher „ritueller Mord" stattgesunden haben soll. Zufällig und wir in der Lage dem Lügner auch hier auf die Finger zu klopfen. Die „Clberfelder Zeitung" in ihrer 205 vom 20. Juli 1S34 enthielt einen Bericht mit nachfolgendem Wortlaut: „In der s?iacl>t vom 13. zum 14. Juli 1834 war ein sechsjähriger Chrifteukilade bei Neuenhoven, Aiiei» (Reveiibrvich, Negbz. Tüsseldvrf, ermordet worden. Es kamen dadei Umstände zur Entdeckung, welche einen Tbeil der teichlgläubigen Menge zu dem Irrwahn ver leiteten, das; dein Knaben auf empörende Weise das Blut entzogen worden sei, woran» man nun weiter folgerte, das; dabei nothwendig Itldeit ttnd jüdischer Fanatismus thätlg gewesen sein müßten . . . Infolge der dadurch entstandenen Aufregung und Erbitterung griff in der oben bezeichNelen A'acht (20,21 Juli» ein zahlreicher Bolkshaufe die Wohnungen zweier in Neuenhoven wohnenden Juden an und verwüstete sie üimrnt den darin befindlichen Mobilien und Waren fast gänzlich, während gleichzeitig zll Bedburdok die dortige Snnagoge erstürmt und ebenfalls ganz zerstört wurde." Wenige Tage später erschien in dem „Amtsblatt der Königlichen Regierung zu Düsseldorf" Nr. 48, Seite 415 folgender amtlicher E r l a ß d c r Kgl. Ober-Procuratur «Ober-Staatsanwaltschaft> zu Düsseldorf d. d. 26. Juli: „Tie im Kreise 0'revenbroich geschehene Ermordung eines Kinde» christlicher lästern hat einen a»S der Barbarei längst verstosteaer Jai innderte Herr-orgegaug« neu Aberglauben geweckt und grob; Gewaltthätigkeiten gegen die in der Nähe wohnenden Inden und die 3tättc ihrer religiösen Versammlungen veranlaßt. Tie gerichtliche Je inte Nun g des Th albest an des der Ermordung hat jeden Gedankell an die Wirklichkeit des albernen Marche»»« vollständig widerlegt, und die Rädelsführer der gegen die Juden gerichteten Angriffe befinden sich in den Händen der Oierechtigkeit." Im Jahre 1834 hat die berufene Behörde sich beeilt, mit dem Vollgewichte ihrer Autorität die „rituelle Blutbeschuldigung" als tollen Aberwitz zu kennzeichnen, ehe sie weiteren Schaden anrichten konnte — und heute?'. In der Voraussetzung, daß sich Niemand die Mühe geben wird, die Acten nachzulesen und den Fall zu prüfen, schreibt Hen Vergani, daß die Juden im Regierungsbezirk Düsseldorf einen „rituellen Mord" begangen hätten. „Kleinere und größere Schelmenstücke", betitelten wir vorstehende Jusammmenstellung. Wir wären in Verlegenheit, müßten wir sagen, welche dieser Schelmereien die „kleinere" genannt zu werden verdient! Vor neunzig Jahren. Der Berliner Verein zur Abwehr des Antisemitismus publicirt in seinen „Mittheilungen" nachstehendes Rescript: „Es ist der Unterzeichneten Landes-Polizey-Stelle zur Kenntniß gekommen, daß zwischen den christlichen Unterchanen und jüdischen Eingeseßenen in Uhlstadt und Suggenheim im Neustädter Kreise*) darüber Mißhelligkeiten entstanden sind, daß man den Gedanken gefaßt, es sey der im letzt abgewichenen Monath März vermißt und nach einigen Tagen aus einem Acker tod gefunden wordene 2jährige Knabe des von Frankensteinischen Pächters Matthäus Makel auf dem * ) jetzt: Klg. Bezirksamts Scheinfeld.

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