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Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift · 1892-03-11 · 11 (11.3.1892) · page 16

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Journal
Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
Volume
9 (1892)
Issue
11 (11.3.1892)
Date
1892-03-11
Page
– (sequence 16)
Language
German
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Seüe 192 Orsterrrrchifchr Wochenschrift Nr 11 Oouours. In 6er israelitischen Gultusgemeinde zu Jägemdorf (österr. Schlesien) ist die Stelle eines Schochet, welcher nach als Gemeindediener zu fungiern hat, zu besetzen. Bewerber um diese Stelle haben ihre schriftlichen und detaillirten Gesuche an den Unterzeichneten Vorstand bis 15. April d. J. zu richten, woselbst auch alle weiteren Bedingungen auf Verlangen mitgetheilt werden. Nur der aufgenommene Bewerber erhält die Reisekosten vergütet. .Isr. Cultusgemeinde Jägemdorf, 6 März 1892. __Der Vorstand. . lürnster Antrag1. Ein junger - selbstständiger Mann, Israelit mit Vermögen, nebstdem lebensversichert, wünscht sich zu verheiraten. Eine häuslich gut erzogenes intelligentes Mädchen oder kinderlose Witwe, die ein gangbares Geschäft besitzt, an dem er sich betheiligen könnte, wird bevorzugt. Adresse: M. Rosenzweig, II. Bezirk, Lessinggasse 12. Dringende Hilfe ruft eine israel. Familie von 4 unmündigen Kindern (3 sind krank) der Vater gichtleidend, die Mutter kann von den kranken Kinder wegen nichts verdienen gehen, von den Christen ist nicht möglich ein Stück Brod zu kriegen, hat nichts mehr zum verkaufen oder zum versetzen, einen Monat Zins schuldig ist bittet knieend edlejsrael. um milde Gaben an Nahrung, alte Kleider oder Geld. Für jede kleinste Gabe „Gelts Gott“! Die hungerleidende Familie Herrn. Rosenbaum, Ottakring, Odoakergasse Nr. 22, II. Stock Bestens empfohlen wird Josef Saphier, Clavierslimmer in Wien seit 1879, HI. Radetzkysti'asse Nr. 7. * X S $ V U Z8 * * Die Möbel-Fabrik von Ignatz Krön kön. serb. und herzogl. oldenburg’selier Hoflieferant in Wien, I., Bäckerstrasse 1 empfiehlt ihr reichsortirtes Lager solider und stylgerechter Tischleru. Tapezierer-Möbel für Hötels, Wohn- und Landhäuser unter sehriftlieher Garantie. Großes Sortiment von Speise-, Schlaf- und Herrenzimmer Damen-Boudoirs und Salons stets vorräthig. 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Wahl der Censoreu und deren Ersatzmänner für das Jahr 1892 (8 38), sowie LLerthbestimmnng der Anwescnheiasntarkcn für dieselben. (8 40). Die stimmberechtigten Herren Actionäre (§§ 42 und 43), welche an der Generalversammlung theilzuilehmen wünschen, werden hiemit eingeladen, ihre Aktien spätestens am 24. März d. I. zu deponiren, und zwar: in Wien bei der k.'k. priv. Oesterr. Läuderbank;! in Paris bei der Banque Imperiale Loyale Privilegien des tat Berlin bei der Dcntschen Bank und bet der Dresdener Bank; Pays Autrleblen«, Suecursale de Paris, 12rue de4Sept.; an Frankfurt a. M. bei der Deutschen Bereinsbauk; in Lyon bei der Societe Lyonnalse de Döpöts et de Comptes in Stuttgart bei der Württeaubergische« Vereinsbank; > Courant et de Credit Industrie!. Die Actien sind von "in arithinetischer Ordnung verfaßten Consignationen, welche mit dem Namen und Wohnort des Einreichers zu versehen sind, und zwar in Wien von einem Exemplare, an den anderen Erlagstellen von z>vei Exemplaren begleitet, einzureichen. Ueber die deponirten Actien erhält der Einreicher eine Empfangsbestätigung; nach abgehaltener Generalversammlung werden dem Ueberbringer der Empfangsbestätigung die Actien gegen Rückstellung dieser Empfangsbestätigung ausgesvlgt. Wünscht ein Actionär sein Stinimrecht durch einen anderen stimmberechtigten Actiouär auszuüben, so hat er die betreffende, auf den Namen des gewählten Vertreters lautende Vollmacht auf der Rückseite der Legitimationskarte auszustellen und eigenhändig zu unterschreiben (§ 45). Ausnahmsweise können jedoch Minderjährige durch ihren Vormund, Enranden durch ihren Curator, Frauen durch eilten Bevollmächtigten, Handelsgesellschaften durch einen ihrer Firmafiihrer, Gesellschaften überhaupt durch ein hiezu bevollmächtigtes Mitglied, Körperschaften, Institute und dergleichen durch einen ihrer Vorstände vertreten werde», wenn auch diese Vertreter nicht selbst Actionäre sind. _Wie«, am 6. März 1602. kö«. pvimlt$itU Oesterreichische Kiin-erbairk. § 42. Die Gesommtheit der Actionäre wird dich die statutenmäsiig gebildete Generalversammlung vertreten. 2n derselben sind jene Actionäre stimmberech tigt, welche mindestens 14 Tage vor dem Zusammentreten derselben §5 Actien nebst Coupyns bei der Gesellschaft oder bei einer andere», vom Verwaltungsrathc zu. bcstim mendcn Institute hinterlegt haben, wogegen ihnen LegitimationSkartcn mit der Angabe der von ihnen vertretenen Actien und der Zahl der ihnen gebührenden Stimmen erfolgt werden. Die Listen der stimmberechtigten Actionäre mit der Angabe ihrer Actien und Siimmenzahl werden denselben auf Berlangen verabfolgt und am Bersammlungesifche aufgelegt. — § 43. Jeder Actionär ist zu soviel Stimmen berechtigt, wie vielmal er 25 Actien vertritt. — 8 45. DaS Stimmrecht in der General Versammlung kann »am Actionär sowohl persönlich als durch Bevollmächtigung eines anderen stimmberechtigten Actiouärs ausgeübt werden. H»

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