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Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift · 1892-03-04 · 10 (4.3.1892) · page 10

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Journal
Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
Volume
9 (1892)
Issue
10 (4.3.1892)
Date
1892-03-04
Page
– (sequence 10)
Language
German
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/,:»i»f-aaro«areBMg»MaB5*g|iMgHKIRM! MW ^rrsLSW^LAUI ©Blerl&6 Vrsterrrichifchr Wochenschrift. Nr. 10 Sabbath uiür an den jüdischen Feiertagen zum Schreiben angehalten werden. Der Rabbiner wandte sich mit einem Gesuche um Abhilfe an das Schutinspectorat. Der Schulinspector sandte das Gesuch an das Unterrichtsministerium, welches die Bittschrift folgendermaßen erledigte: „Verglich des mir unterbreiteten Gesuches des Kronstävter Ober- .abbiners Albert Wözel, bringe ich dem Schulinspectorate in Kronstadt Folgendes zur Kenntnißnahme und Darnachrichtung: Die jüdischen Schüler, welche eine nichtjüdische Elementarvolksschule besuchen, können an den nachstehenden jüdischen Feiertagen vom Schulbesuche befreit werden: an beiden Tagen des jüdischen Neujahres; am VersahmmgStage; an den Vormittagen des erste», zweiten und achten Tages des Laubhüttenfestes; an den Vormittagen des ersten, zweiten, siebenten und achten Tages des Osterfestes; schließlich an den beiden Pfingsttagen. Erscheinen die jüdischen Schüler an diesen Feiertagen in der Schule, so kann'mansie zum>Schreiben Zeichnen und Rechnen nicht zwingen. Vom Schulbesuche am Samstag kann man die jüdischen Schüler nicht befreien, doch müssen sie-am Samstag in den Elementarvolksschulen vom Schreiben, Zeichnen und Rechnen enthoben werden, wenn die Eltern oder der Vormund des Kindes ein bezügliches Ansuchen an die Schulbehörde richten. Zn t>en Bürgerschulen kann jedoch eure solche Enthebung bei dem jüdischen Schüler nicht stattfinden, weil in diesen Schulen eine solche Einteilung des-Lehrstoffes, und der Unterrichtsstunden, daß das Schreiben Rechnen und Zeichnen am Samstag vermieden werde, das Resultat des Unlemchtes auf ein Minimum reduciren würde, ja sogar undurchführbar wäre. Die fragliche Enthebung kann also in den Bürgerschulen nur ausnahmsweise stattfinden; ich werde daher ausschließlich jenen Schülern, die sich der Rabbinerlaufbahn widmen und dies Nachweisen, auf ein an mich im Wege des Schulinspectorate zu richtendes Gesuch von Fall zu Fall die Erlaubnis ertheilen, daß sie sich am Samstag des Schreibens, Rechnens und Zeichnens enthalten dürfen; trotzdem muß aber der betreffende Schüler am Samstag jeder Unterrichtsstunde beiwohnen und kann er auch rur mündlichen Antwort aufgerufen werden. Es sollte demnach nach Möglichkeit, besonders wenn die Zahl der jüdischen Schüler groß ist, darauf geachtet werden, daß der Schreib- und Zeichenunterricht nicht auf einen Samstag falle. Wenn indessen die betreffende Classe am Samstag in einer Stunde nur mit Schreiben und Zeichnen beschäftigt ist und keine mündliche Erklärung vorkommt, ist der betreffende Schüler;ur Wiederholung seiner Lection anzuhalten und in den anderen Stunden einer ümso eindringlicheren Prüfung zu unterwerfen. Budapest, 22. Zänner 1692. In Vertretung des Ministers: Albert Berzevi c zy m. p., Staatssekretär." Prag. (Maß allgemeiner Bildung für das Amt eines Rabbiners in Böhmen.) Die im vierten Stadt des Landesgesetzblattes veröffentlichte Verordnung des Ministers für Kultus und Unterricht vom 27. Dezember 1891 betreffend das für das Amt eines Rabbiners in Böhmen erforderliche Maß allgemeiner Bildung, enthält folgende Bestimmungen: ß l. Die Kandidaten für das Amt eines Rabbiners in Böhmen haben in Beziehung auf ihre allgemeine Bildung nachzuweisert, daß sie zum mindesten das Obergymnasium vollständig mit gutem Erfolge zurückgelegt haben. § 2. Jenen gegenwärtig in Böhmen in Verwendung stehenden israelitischen Kultusfunktionären, welche in der Eigenschaft als Rabbiner angestellt sind, oder auch nur in der Eigenschaft als Religions- Weiser selbstständig Rabbinatsfunctionen ausüben, wird in Anwendung des vorletzten alinea des § 11 des Gesetzes vom 21: MäH 1890 R.-G.-Bl. Nr. 57 die im § 1 dieser Verordnung erwähnte Nachweisung allgemeiner Bildung unter der Bedingung erlassen, daß dieselben in der Eigenschaft als Rabbiner, beziehungsweise Religionsweiser bereits vor dem Tage der Kundmachung des zitirten Gesetzes, das ist vor dem 15. April 189E, dauernd bestellt waren, und daß deren Bestellung in der bezeichneten Eigenschaft der staatlichen Kultusbehörde zur Anzeige gebracht und von dieser Behörde ser es ausdrücklich bestätigt, sei es auch nur ohne Einsprache zur Kenntniß genommen wurde. § 3. Dagegen haben alle übrigen gegenwärtig angestellten Kultusfunctionäre, welche, sei es unter dem Titel von Rabbinern, sei es unter welchen immer anderem Titeln, selbstständig Rabbinatsfunctionen ausüben, im Falle sie als Rabbiner in Böhmen weiter fungiren wollen, binnen sechs Monaten, vom Tage der Kundmachung der vorliegenden Verordnung im Landesgesetzblatte für Böhmen die oberwähnte Nachweisung über die erlangte allgemeine Bildung beizubringen, S-sei denn, daß ihnen über ihr diesbezügliches Einschreiten diese Nachweisüng im Sinne des nächstfolgenden Paragraphes erlaffen wird. § 4. Der Statthalter für Böhmen wird hiemit bis auf Weiteres ermächtigt, den Rabbinats-Candidaten in Böhmm bchufs ihrer Anstellung als Rabbiner daselbst in vorkommenden rückstchtswürdigen Fällen in Anwendung des vorletzten alinea des § 11 des zitirten Gesetzes die Nachweisung über die erlangte allgemeine Bildung im Namen des Kultusministers zu erlassen." Bukarest. (Die Wahlen. — Eine edle That.) Die Wahlen für die rumänischen gesetzgebenden Körper die jetzt stattgefunden haben, ergaben für die jetzige rein conservative Regierung eine erdrückende Majorität. Die Juden Rumäniens, obwohl der politischen Rechte nicht theilhaftig und dem Wahl-Kampfe ganz fernstehend, blickm auf dies Ergebniß mit einer gewissen Befriedigung zurück. Sympathie für eine conservative Regierung von Seite der Juden! Wahrhaftig in Europa vielleicht ein U nie um! Während die Juden überall mit den Liberalen gehen, während die Conservativen in Deutschland, Oesterreich u. s. w., die größten Judenftesser in ihrer Mitte zählen, sympathisiren die rumänischen Juden mit den rumänischen Conservativen! Die Herrschaft der hiesigen Liberalen wäre für die hiesigen Juden ein wahres Unglück. Man erinnere sich nur ihrer letzten Herrschaft in den achtziger Jahren, man erinnere sich nur des würdigen Kleeblattes I. C. Briteanu, D. Sturdza, und Radu Mihay und ein Gruseln bemächtigt sich eines jeden Juden. Das war für die Juden eine wahre Schreckensherrschaft. Ausweisungen, Mißhandlungen, Torturen u. s. w., waren auf der Tagesordnung. Ihr Fall im Jahre 1888 war für die Juden eine Erlösung. Zwar haben sie von den Conservativen keine Erweiterung ihrer Rechte erlangt, zwar werden sie noch immer als „Fremde" behandelt und betrachtet, aber sie haben auf ökonomischem Gebiete wenigstens Ruhe. Man läßt sie wenigstens ihr Dasein fristen, gömt ihnen ihre Existenz, während die sogenannten Liberalen, die größtentheils aus politischen Strebern, Parvenues und Milcontenten zusammen gewürfelt sind, ihnen täglich einen anderen Lebenszw.'ig abschnitten, und das Leben sauer machten. Die Conservativen, die sich meistens aus alten Bojarengeschlechtern und aus den Bürgern besserer Stände rekrutiren, betrachten sie zwar als Juden, aber zugleich als Men scheu, als menschliche Wesen die ein Recht zu leben haben. Was Wunder also, daß die Juden mitdem Ausfälle der Wahlen zufrieden sind. Auch bürgt ihnen der Eintritt der „Janimisten" und ihres hervorragenden Führers Peter Cap ins Cabinet, daß sie Verfolgungen nicht ausgesetzt sein werden. Ist doch H. P. Cap, der jetzige Domänenminister, der einzige hervorragende rumänische Politiker der einer wenigstens theilweisen Emanzipirung der Juden nicht abgeneigt wäre. Bei der jetzigen Lage der Dinge, wo die antisemitische Pest ganz Europa angesteckt hat, ist ein Status quo für die Juden auch ein Glück. — Der rumänische Großgrundbesitzer und Kammerdeputucke, ein in. seinem Distrikte allgemein als human bekannter Io an Docan. fuhr dieser Tage von seinem Gute mit einem Viergespann in die Stadt Dorohoj. Auf dem Wege machte er vor einem. Wirthshause Rast und ließ sich, auf seine gewöhnliche, leutselige Weise, mit einem dort zufällig anwesenden armen Juden in ein Gespräch ein. Letzterer klagte ihm sein Leid, daß ihm beim letzten großem Brande in Dorohoj seine einzige Habe, bestehend aus ein paar Pferde, mit denen er Weib und Kinder ernährte, verbrannt sei. H. Docan besann sich nicht lang, befahl seinem Kutscher von seinem Wagen zwei Pferde auszuspannen, schenkte sie dem Juden und noch darauf zweihundert Francs baar, damit er die noch dazu gehörigen Sachen sich verschaffe. Diese edle That bedarf keines Commentares. Wir empfehlen Herrn Lueger, Vergani und Consorten diese Geschichte zur Lectüre M. P. VmmMes. Wien (Trauungen.) Ain 26. Febr. 1692 wurden getraut' Herr Heinrich Kammer mit Frl. Magdalena Leontine Scharf; Herr Heinrich Bing mit Frl. Irma Zilzer; Herr Josef llnger mit Frl. Clara Hirschl; Herr Rabbiner Dr. Jacob Rabbinowicz mit Frl. Sarah Friedmann; Herr Mano Weinberger mit Frl. Marie Wallfisch; Herr Wolf

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