Mannheim
Compact Memory

Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift · 1892-02-19 · 8 (19.2.1892) · page 5

Scan of the page
Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
Volume
9 (1892)
Issue
8 (19.2.1892)
Date
1892-02-19
Page
– (sequence 5)
Language
German
Belongs to
journal issue
OCR quality
95% known words query
IRI
…/3020846-3020900-3020908--01134-3025158
Visual Library
page viewer of the UB Frankfurt

No entity mentions on this page.

OCR text

Nr.^8 Orsterrrichischr Wochrnfchrifl. Seüe 129 welches kirchliche Schriftsteller haarsträubende Einzelnheiten berichten. Die Vergani's und Schneider vergangener Jahrhunderte mordeten selbst um die Juden als Mörder denunziren zu können, sind unsere modernen Judenfeinde viel besser geworden??? L Er ist ein Gegner des Duell's. Die Immunität ist ein kostbares Vorrecht des Volksvertreters. Sie bildet die unerläßliche Grundlage für die Freiheit der parlamentarischen Kritik, die Vorbedingung für jede gedeihliche Wirksamkeit des Abgeordnetenhauses. Die Vertreter des Volkes müssen in Ausübung ihres verantwortungsvollen Amtes unverletzlich sein; sie müssen die volle und ungeschminkte Wahrheit sagen können, ohne Furcht, daß sie dabei nach irgend einer Seite hin Anstoß erregen, oder gar von den Trägem der öffentlichen Gewalt zur Rechenschaft gezogen werden könnten. Dieses kostbare Recht, durch welches die parlamentarische Kritik erst ihre Macht und Bedeutung erlangt, muß aber, wenn es sich nicht in eine zweischneidige Waffe verivandeln soll, in dem sittlichen Ernste und in dem Anstandsgefühle der Abgeordneten selbst seine natürliche Begrenzllng finden. Wenn dieses Recht, statt zum Schutze der Wahrheit und zur Bertheidigung der bürgerlichen Freiheit, zur Verhöhnung der Gesetze, zur Verhetzung der Massen und zu Angriffen auf die Ehre von Privatpersonen mißbraucht wird, dann ist dies immer ein Zeichen, für den Niedergang des öffentlichen Geistes und für die Eorrumpirung des öffentlichen Gewissens. Der Abgeordnete, der seine parlamentarische Unverletzlichkeit zur Verläumdung und Verdächtigung von Privatpersonen ausnützt, die ihm nicht an der gleichen Stelle mit den gleichen Waffen gegenübertreten können, ist ein Räuber an dem kostbaren Gute, welches die Gesetze jedem Staatsbürger gewährleisten, ein Räuber an der persönlichen Ehre. Die Immunität soll eine Waffe gegen die Machthaber, nicht aber ein Richtbeil gegen — Schutzlose sein. Wenn die Führer der antisemitischen Bewegung kein anderer Vorwurf treffen würde, als daß sie das ifjiiett von der Wählerschaft übertragene Mandat durch parlamentarische Crcesse schändeten, daß die Tribüne zur wüstesten Hetze, zur Erhebung unwahrer Beschtlldigungen, gegen einzelne Elasten der Bevölkerung und gegen einzelne Persönlichkeiten mißbrauchten, daß sie hinter dem Schilde ihrer Unverantwortlichkeit immer und immer wiederholen, was durch Geschichte, Erfahrung, Wissenschaft und gerichtliche Untersuchungen längst als eine nichtswürdige Lüge erwiesen ist, so würden sie damit allein schon als erbärmliche Wichte gebrandmarkt sein. Mit jener Autorität, welche naturgemäß jedem in der Volksvertretung gesprochenem Worte beigemessen wird, findet die Anklage gegen die Juden, ihre blutrünstigen Beschuldigungen ihre Phrasen von der Ausbeutung derBevölkerung, von der Gestattung des Meineids immer wiederden Weg in die unwissenden Massen des Volkes. Den Juden blieb gegen diese schamlose Besudelung ihrer Ehre nichts Anderes übrig, als die Abwehr im Wege der Presse — in Anbetracht der Wirkung der 'Anklage, fürwahr » ein geringes Vertheidigungsmittcl. DK Kühnheit und Gewissenlosigkeit der professionellen Hetzer ist nun bei der mißbräuchlichen Ausnutzung der parlamentarischen Immunität gegen die Juden nicht stehen geblieben. Gewohnheit und Duldung haben diese Art des Kampfes scheinbar soweit legitinrirt, daß sie nunmehr nicht blos gegen Angehörige der jüdischen Confession sondern auch gegen christliche Privatstersoneir zur Anwendung gelangte. Parlament und Regierung haben es in den letzten Jahren zu ihrer peinlichen Ueberraschung erfahren müssen, wohin jene Verwilderung des öffentlichen Geistes und jene Herabminderung des Rechtsgefühles führen müssen, welche durch die ungerügte und ungeahndete Hetze gegen die Juden in offenem Parlamente gefördert wurde. Der Ansturm der antisemitischen Anführer gegen die Donau-Dampfschiffahrts-Gesellschaft galt nicht einer jener Associationen, welche als specifisch jüdische bezeichnet zu werden pflegen. Der Geist, der lange Jahre in der- Beamtenschaft der Donau-Dampfschisfahrtsgesellschaft gewaltet hat, war ein den Herren Lueger, L i e ch t e n st e i n und Schneider congenialer. Diese Beamtenschaft war die mächtigste Stütze Luegers auf der Landstraße. Das mußte heroorgehoben werden, um es begreiflich zu machen, wie sehr der Kothabguß, welchen Herr Lueger in der Debatte über die Subventionir-ung des genannten Verkehrsunternehmens gegen den Oberbeamten von E t i e n n e schleuderte, das Merkmal eines tiefeingesressenen klebels bedeute. Es ist in dieser Debatte bewiesen worden, daß die Anschuldigungen des Abgeordneten Lueger gegen Etienne ungerechtfertigt waren. Herr Etienne mußte demnach die trotzdem an Herrn Lueger neuerdings wiederholten Behauptungen, daß er im sträflichen Einver-ftändniffe mit einem Spediteur gegen die Interessen seiner Gesellschaft handelte u'fö seine Hand zu Betrügereien bot, als eine Verletzung seinerpersönlichen Ehre ansehen, für welche er keine andere Genugthuung finden konnte als im Wege einer Herausforderung des Abgeordneten Lueger. Kein Mann von Ehre hätte sich der Verpflichtung entzogen, für solche Behauptungen entweder mit seiner vollen Persönlichkeit einzuftehen, oder aber dieselben zu ivider-rufen. Der Abgeordnete Dr. Lueger aber hat sich dieser Verpflichtung entzogen, und zwar unter Vorwänden, — die seine Handlungsweise noch viel verächtlicher erscheinen lassen, als sie schon an und für sich waren. Er hat sich hinter dem Schilde seiner Immunität versteckt, er hat eine Institution, welche nur dem Schutze der Wahrheit dienen sollte, zinn Schtrtze seines eigenen armseligen Jchs benützt. Er hat sowohl den Widerruf als die ritterliche Austragung der Angelegenheit milder Motivirung abgelehnt, daß Herr von Etienne „laut der Mittveilttng des Herrn C h w o i k a an Lueger seinerzeit in Kenntniß dieser Behauptungenivar, jedoch die gerichliche Austragung der Sache unterlassen habe." Man merke ivohl, welcher Mangel an Empfindung für die Ehre eines Mitbürgers in dieser Erklärung liegt. Der Beamte Chwoika hat Herrn Lueger jene Angaben gemacht, auf welche er seine Anschuldigungen gegen Etienne erhob. Der Beamte Chwoika hat aber nur unter vier Augen Thatsachen behauptet, aus welchen der Abgeordnete Lueger im offenem Parlamente direkte Beschimpfungen gegen Etienne ableiteke. Die Ehre Etiennes war erst in dem Augenblicke' besudelt, in welchem Herr Lueger den Abwesenden und Wehrlosen von der parlamentarischen Tribüne herab angriff. Dr. Lueger aber verweigert hiefür die einzig mögliche Genugthuung unter dem Vorwände, daß Herr Etienne ihn damals hätte belangen sollen, als er erfahren hatte, daß Chwoika Herrn Lueger das Material für seine Brandrede geliefert hatte. Herr Lueger ist mit dieser Ausflucht ein für allemal dem öffentlichen Urtheil überantwortet. Er' hat damit nicht allein das ihm übertragene Ehrenamt eines Abgeordneten, sondern er hat auch sich selbst geschändet. Das hat freilich Niemanden in Staunen gesetzt, der Herrn Lueger naher kannte. Die Satisfactionssähigkeit und damit die persönliche Ehrenhaftigkeit Luegers begegnete m Abgeordneten kreisen schon feit jener Zeit begründeten Zweifeln, als demselben vom Abgeordneten C. Otto Polak öffentlich Ohrfeigen angetragen löorben waren, und er diesen Schimpf ruhig auf sich hatte sitzen lassen. Heute kann nicht einmal mehr von einem Zweifel die Rede sein. Herr Etienne hat es unterlassen, den Abgeordneten Dr. Lueger als einen Feigling zu züchtigen, „wie es solchem Verhalten entsprechend wäre". Er hat daran wohlgethan. Herr Lueger kann fortan vor der Berührung jedes Ehrenmannes sicher sein. Jeder Mann von Ehre hat sich über ihn seine Meinung gebildet — aus das Urtheil der Anderen kommt es nicht an. Er wird in Zukunft im Parlamente oder anderwärts reden tonnen tvas er will. Das Schandmal auf seiner Stirne ist unverwischbar und es zeichnet ihn für alle Zukunft. Die Niedrigkeit seiner Gesinnung kann allerdings nur Jene überraschen, die vergessen haben, daß der Antisemitismus die Brutstätte der Gemeinheit ist und daß Herr Lueger seine Ehre schon damals preisgegeben hatte, als er sich den Freund des Stampiglienmannes und Stimmzettelfälschers Schneider nannte.

Text as recognised by OCR (ABBYY FineReader), without corrections. Entity mentions: TagMe (2021); their positions were matched to this text again.