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Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift · 1892-02-12 · 7 (12.2.1892) · page 11

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Journal
Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
Volume
9 (1892)
Issue
7 (12.2.1892)
Date
1892-02-12
Page
– (sequence 11)
Language
German
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Nr. 7 Orstrrreichische Wochenschrift Seite 119 Personen am Typhus erkrankt, und dort wohnt eine in der ganzen Gegend berühmte D.uaksalberin, welche die obengenannte Heilmethode angeordnet haben dürfte. Einer der Bauern gestand, daß er beim Vorbeigehen an ihrer Hütte einen unangenehmen Brandgeruch gemerkt habe. Es ist auch möglich, daß die Juden selbst diese That vollbracht haben, denn es ist Thatsache, daß der Verstorbene nie krank war, daß ihm niemals im Leben irgend ein Unglück passirte, und daß er überhaupt auch in seinen geschäftlichen Unternehmungen stets vom Glücke begünstigt war. Eine so glückliche Hand und ein so glücklicher Kopf ist bei den unwissenden Juden ein Leckerbissen C!!!), jedoch wissen wir nicht, ob man denselben, um einen Erfolg zu erzielen, auch beräuchern, muß. Jedensasts spielt hier der Aberglaube die Hauptrolle,* und wir müssen die Worte der Schriftstellerin Konopicka wiederholen: „Wie finster ist es? Wann wird es endlich Licht werden?" Wer die diesbezüglichen Bestimmungen des jüdischen Religionsgesetzes kennt, weiß, daß es einem Juden auf's Strengste verboten ist, eine Leiche, aus welchen Motiven immer auch nur im Geringsten zu verstümmeln und daß es demzufolge selbst den unwissendsten Juden in einem entlegenen Städtchen Galiziens nicht in den Siuit kommen konnte, an eine solche That zu denken, geschweige denn sie zu begehen. Hohenbruck. Am 31. Januar d. I. verschied in Hohenbrn ck der Lederfabrikant Herr David Kreitner im 76. Lebensjahre. Als kleiner Gerber begründete er im Jahre 1844 mit einem einzigen Gesellen seine Gerberei, mit rastloser Thätigkeit und unermüdlichem Fleiße erweiterte er sein Unternehmen in dem Maße, daß heute die Lederfabrik David Kreitner & Söhne zu den renomirtesten in Desterreich gehört und sich ob der Vorzüglichkeit ihrer Fabrikate eines europäischen Rufes erfreut. Welch hoher Achtung und Verehrung sich der Verewigte in Hohenbrnck und Umgebung erfreute, dafür liefert sein Leichenbegängnis; Beweis. Nebst zahlreichen Trauergästen aus Nah' und Fern, betheiligten sich an demselben sowohl die katholische Geistlichkeit als auch der evangelische Pfarrer, der Stadtrath und die Stadtverordneten in Corpore, Herr Schuldirector Hajek an der Spitze der gesammten Schuljugend und sämmtliche Lehrer. Vor dem Trauerhause hielt Herr Rab. Eand. Dr. Kohn der Sohn des Königgrätzer Rabbiners eine tief ergreifende Rede in böhmischer Sprache. Mit beredten Worten schilderte der Redner den Verstorbenen als Mann der Arbeit, der durch unermüdliches Schassen und Wirken, und durch rastlosem Fleiß seine Stellung sich erwarb. An seinem Reichthum haftet kein Makel, zur Erlangung desselben hat er keines jener verwerflichen Mittel angewendet, welche die Gegner der Juden uns so oft Vorhalten. Den Trauerzug erössncte die Schuljugend, geführt von dem Herrn Schuldirector und dem gesammten Lehrkörper. Ihr folgten die vielen Vereine als: Feuerwehren, Veteranen, Turner :c. mit Trauerfahnen, dann kamen die sämmtlichen Arbeiter der Lederfabrik mit Trauerfloren am Arme. Der Sarg wurde abwechselnd von den angesehendsten Bürgern der Stadt und den Arbeitern bis an die Stadtgrenze getragen. Dem Sarge folgten die Hinterbliebenen, der Stadtrath und die Gemeindevertretung, eine Deputation der Cultusgemeinde Königgrän, die Geistlichkeit, zahlreiche Trauergäste und Bürger der Stadt und eine vieltausendköpfige Volksmenge. An der Stadtgrenze hielt der Zug; Herr Rab. Cand. Phil. Dr. Carl Kohn dankte sämmtlichen Anwesenden für die dem Todten erwiesene letzte Ehre, namentlich der löbl. Geistlichkeit beiderlei Confessionen, dem Stadtrathe und den Corporationen. Zahlreiche Trauergäste und Fabriksarbeiter, sowie die Mitglieder der trauernden Familie bestiegen sodann die bereit stehenden Equipagen und folgten dem Leichenwagen nach dem 2 Meilen entfernten Dobruschka. Dort erwartete den Zug die israelitische Cultusgemeinde mit dem Herrn Cultusvorstande Herrn Karpeles an der Spitze. Die Bestattung der Leiche erfolgte unter den üblichen Ceremonicn auf dem Friedhofe in Dobruschka, ^woselbst auch die Eltern des Verstorbenen zur ewigen Ruhe gebettet liegen. Berlin, 2. Februar. Man schreibt der „Jüd. Presse" aus Berlin: „Welcher aberwitzigen Tollheit die Phantasie eines Antisemiten fähig ist, zeigt folgende Mittheilung, welche die' amtliche „Leipziger Zeitung" unter der Ueberschrift „Zum Capitel des rituellen Mordes" veröffentlicht und die „gesinnungsgenössischen" Blätter mit gläubigem Wohlgefallen Nachdrucken: „Dhne in den Kampf, der im „Sprechsaal" über die außerbiblische Literatur der Juden entbrannt ist, eintreten zu wollen, erzähle ich folgendes Ereigniß. Als ich noch Pfarrer im Rhöngebirge war, wo es bekanntlich sehr viele Juden gibt, trat ein von mir confirmirtes Mädchen I. Voigt bei einem jüdischen Schnittwaarenhändler G. in K. in Dienst. Ich habe denselben, da ich oft in K, verkehrte, wohl gekannt; er machte durchaus den Eindruck eines achtbaren, ziemlich gebildeten, über jeden rohen Aberglauben erhabenen Mannes. Als ich jenes Mädchen I. Voigt einst mit verbundener Hand gesehen hatte, fragte ich nach einigen Tagen die Mutter, welche ich zufällig traf, warum ihre Tochter die Hand verbunden trage. Dieselbe erzählte mir darauf: „Da Frau G., die Dienstherrin meiner Tochter, kränklich ist, sollte meine Tochter den Teig zu den Mazzen (den Dsterkuchen der Juden) machen, was sie anch that. Dabei „narrirte" G., der Dienstherr, fortwährend um meine Tochter herum. Als diese dann ihn mit der Hand abwehrte, verletzte sie sich an einem Federmesser, das G. in der Hand verborgen hielt. Sie wollte sogleich das Teigmachen unterlassen und hinausgehen, um das Blut zu stillen; aber Herr G. und seine Frau sagten, das thue nichts, sie solle nur ruhig init der blutenden Hand den Teig fertig machen, ja, sie zwangen sie fast dazu." Dieser Erzählung setzte die Mutter des Mädchens noch die Frage bei, ob die Juden irgend ein „Aber", das heißt, einen Aber glauben dabei haben? Ich hatte damals so wenig wie Frau Voigt von der Blutbeschuldigung gegen die Juden etwas gehört, ich war damals und bin heute noch jedem Religions- und Rassenhasse gegen unsere jüdischen Mitbürger durchaus abgeneigt. Aber des Eindruckes kann ich mich doch nicht erwehren: wenn eine wohlsitnirte, ziemlich gebildete Judenfamilie ein „Aber" dabei har, das Blut eines 15jährigen christlichen Mädchens mit dem Mazzenteige zu vermengen, so läßt sich nicht absehen» wessen man sich von der fanatischen rohen Judenbevolkerung in Galizien. Polen rc. zu versehen hat, welche nicht wie jene Familie unter dem unbewußt erziehenden und erläuternden (nnslusse christlicher Ideen steht. Es mögen doch in gewissen Kreisen der jüdischen Bevölkerung Traditionen noch im Geheimen bestehen, welche vielleicht in dem Moloch- oder Baalsdienst alter Zeiten wurzeln und sich bei dem außerordentlich zähen Festhalten am Ueberlieferten bis heute im Geheimen erhalten haben. Daß die kranke Frau G. sich so lebhaft dafür interessirte, das Blut des christlichen Mädchens mit dem Mazzenteige zu vermengen, hat die Bermuthung in mir erweckt, daß solche Mischung mit dem „besonderen Safte" vielleicht Heilung von Krankheit wirken solle." Jedes Wort der Commentirung würde den grotesken Blödsinn abschwächen, von dem wir überhaupt nur Notiz genommen haben, weil er für die Geistesverirrung, welche der Antisemitismus gezeitigt, ein neues, drastisches Zeugniß ablegt. Das scurrile Geschichtchen erinnert übrigens lebhaft an die berühmt gewordene „Dienstmagd des Abgeordneten Türk", deren angebliche „Blutentzapfung" der Abgeordnete Dr. Bloch in seiner großartigen Reichsrathsrede am 11. Febmar 1890 als freche Lüge enthüllt hat. Ob der Einsenderselbst oder die Redaktion der „Leipz. Ztg." diese alberne Mittheilung unter das „Capitel vom rituellen Mord" subsummirt hat, ist für dle Niedertracht, lvelche sich in der tendenziösen Ausschlachtung derselben offenbart, gleichgiltig. Allerdings, nachdem sie den „Fall Bernstein" unter das „Capitel vom rituellen Mord" gerechnet, kann bei diesen berufsmäßigen Verleumdern nichts mehr überraschen." Nordhausen. (Eine anerkennenswerthe Einrichtung.) Die hiesige Schuhwaarenfabrik von E. Lichtenstein hat eine Arbeitsordnung in ihrer Fabrik eingerichtet, die von mehreren Fachblättern abgedruckt wird und in der That Beachtung verdient. Es ist ein Arbeitervorftand eingerichtet worden, der aus 3 Mitgliedern besteht, wovon 2 von sämmtlichen großjährigen Arbeitern und Arbeiterinnen der Fabrik aus ihrer Mitte in geheimer und directer Wahl zu wählen sind, während das dritte Mitglied von der Firma ernannt wird. Dem entsprechend dann auch drei Stellvertreter. Der Arbeitervorstand hat, nach dem gedruckten und jedem Arbeiter behändigten Statut, nach Möglichkeit auf Ordnung und gute Sitte unter den Arbeitern zu sehen. Im Besonderen ist es seine Sache, auf Beobachtung der Fabrikordnung zu achten und, wenn nöthig. Verwarnungen und Strafen auszusprechen, ferner Abänderungen und Ergänzungen der Fabriksordnung und dergleichen vorzuschlagen und schließlich bei Streitigkeiten zwischen den Arbeitern, die für das gute Verhältniß und den Frieden in der Fabrik störend sind, die Streitenden vorzuladen und auf Beilegung des Streites zu wirken, ev. Genugthuung und Strafe dem schuldigen Theile aufzulegen. Jeder Arbeiter aber hat das Recht, bei Streitigkeiten, auch solchen privater Natur, die Vermittlung des Arbeitervorstandes anzurufen. Der Arbeitervorstand verwaltet auch die Strafgelder und beschließt mit der Firma gemeinsam über deren Verwendung, die nur zu Gunsten der Arbeiter erfolgen darf. Wer in einer Woche zweimal später als 10 Minuten nach dem Glockensignale zur Arbeit kommt, wird mit 10 Pf., die Arbeiterin mit 5 Pfg. bestraft. Wer sich länger als eine halbe Stunde verspätet, wird doppelt bestraft. Ueber andere Verstöße gegen die Fabriksordnung und sonstige Ungehörigkeiten wird besonders beschlossen. Gegen Bestrafungen durch den Arbeitervorstand ist Beschwerde bei der Firma zulässig, die die Sache dann nochmals untersucht und nach Bestnden wiederholt zur Berathung stellt oder ablehnt.

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