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Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift · 1892-01-29 · 5 (29.1.1892) · page 17

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Journal
Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
Volume
9 (1892)
Issue
5 (29.1.1892)
Date
1892-01-29
Page
– (sequence 17)
Language
German
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Nr 5 Orflerrrlchischr Wochrnfchrifk. Seite 89 Hannover, 2V. Januar. In der Klagesache: Oberrabbiner Dr. Igel und Genossen in Czerrnowitz gegen den Redakteur Leuß wurde letzterer wegen Verbreitung nicht erweislich wahrer Thatsachen, welche den Kläger, Oberrabbiner Dr. Igel in Czernowitz herabzusetzen geeignet sind, der öfsentlichen Beleidigung, begangen durch Verbreitung von Schriften, als schuldig, vom Schöffengericht zu 500 Mk. Geldstrafe event. 100 Tagen Gefangniß verurtheilt. Dem Kläger wird die Befugniß ertheilt, das Urtheil zu veröffentlichen. Der Thatbestand ist folgender: In Nr. 39 der antisemitischen „Hannoverschen Post" (vom 15. Fbruar 1891) erschien unter LI „Judenherrschaft in der Bukowina" ein Artikel, worin mit Hinweis auf das verderbliche Treiben der Juden in der Bukowina zunächst bemerkt wird, daß letztere die volle Herrschaft über die Bevölkerung und d:e Regierungsbeanüen erlangt hätten. Weiters wird dann berichtet, daß der Oberrabbiner in Czernowitz, gegen den das Verfahren wegen Fälschung eingeleitet gewesen sei, sich mit anderen Juden an der Bestechung der Richter, die dem Gelde zugänglich waren, betheiligt und daß er, trotzdem er schuldig war, vor dem Bezirksrichter seine Unschuld mit einem heiligen Eide betheuert habe. Das Endresultat des Prozesses sei danach für den Rabbiner ein günstiges und glückliches gewesen. Der Angeklagte will nicht die Absicht zu beleidigen gehabt haben, von der Wahrheit des Inhalts des ihm eingesandten Artikels überzeugt, habe er denselben ausgenommen; da es sich aber um einen Jrrthum gehandelt und später die Unschuld-des Oberrabbiners sich herausgestellt habe, so sei sofort die nöthige Berichtigung erschienen. Uebrigens sei die Klage nicht von Dr. Igel ausgegangen, sondern von Vertretern der jüdischen Gemeinde in Czernowitz. Dagegen geht das Gericht von der Ansicht aus, daß der Angeklagte unzweifelhaft gewußt habe, daß der Kläger durch den fraglichen Artikel sich sehr beleidigt fühlen mußte, weil die demselben gemachte Beschuldigung eine sehr schwerwiegende war. Von einer Gesängnißstrase ist Abstand genommen, weil es sich um eine Persönlichkeit handelt, welche außerhalb unseres Staates stehend, nur zufällig von dem Artikel Kenntniß bekommen hat. Wiesbaden. Laut Meldung Wiesbadener Blätter, hat der dortige, Osficiere und Mannschaften des Beurlaubtenstandes umfassende Militär-Verein, der über 611 Mitglieder zählt, den Herrn Osficiersaspiranten und Wachtmeister Dr. Jonas Lehmann zu seinem Ehrenrichter erwählt. Ehrenpräsident ist Sc. Excellenz Herr Generallieutenant z. D. von Gebauer. Stettin, 14. Januar. Gleichwie an allen größeren Plätzen hat auch das hiesige Piovincinl Eomitä einen erneuerten Ausruf zu Gunsten der russischen Juden erlassen. Die hervorragendsten Männer unserer Stadt haben den Aufruf unterzeichnet; ich freue mich, Ihnen melden zu können, daß neben dem Namen unseres Rachbiners auch der katholische Pfarrer und ein evangelischer Geistlicher sich befinden, was doch wahrlich ein schönes Zeichen humanen Zusammenwirkens ist. Wahrhaft religiöse Gesinnung läßt sich durch die antisemitische Strömung nicht beirren, sondern bleibt unentwegt sich selber treu und ehrt dadurch die eigene Religion. Straßburg, 15. Jänner (Israelitisches Eonsistorium.). Vor einigen Tagen hat Se. Durchs. der Herr Statthalter in Elsaß-Lothringen die Ernennung der nachstehenden Herren zu Mitgliedern des israelitischen Consistoriums des Unter-Elsaß bestätigt; Isidor Nathan aus Str ßburg, Henri Cers aus Weißenburg und Arthur Moch aus Hagenau. Gestern Nachmittag wurden die neuen Mitglieder t»>m Präsidenten des israelitischen Consistoriums des Unter-Elsaß, Herrn Blunr-Auscher in ihr Amt eingesührt. Paris, 11. Jänner. Baron Hirsch erklärt, vaß die Nachricht wegen Aufgabe des jüdischen Colonisationsplanes in Argentinien unbegründet sei. Die argentinische Regierung sei dem Plane freundlich gesinnt und die Verhandlungen wegen Erwerbung neuer Ländereien seien nur bis zur Ankunft des Directors Oberstlieutenant Goldschmid aufgehoben. Die argentinische Regierung habe sich schon bereit erklärt, fünf Millionen Acres (von den 7 Millionen, um welche er, Baron Hirsch, eingekommen sei) zu gewähren. Die jüdische Kolonisation in Argentinien gedeihe. In der Provinz Buenos-Ayres seien 130.000 Acres vollständig besetzt und die Mischen Colonisations- Gesellschaften beabsichtigten, in diesem Jahre 20.000 Juden zu befördern, für deren Unterbringung neue Ländereien nöthig seien. Paris. Präsident C a r n o t beehrte das Atelier des berühmten russischen Bildhauers Antokolsky mit einem Besuche. Antokolsky, welcher Jude ist, hat mehrere hervorragende Kunstwerke vollendet, von welchen einige vom Zaren angekaust wurden. Akne. Furtardo-Heine gab, wie alle Jahre, auch diesmal den armen Kindern der KinderbewahranstaÜ in der Rue d'Alssia ihr herkömmliches Geschenk, indem sie persönlich 5000 Kleider und Schuhe zur Vcrtheilung brachte. M. Lipmann, Präsident des Obergerichtes von Roumöa < Neu-Caledonien), wurde zum Rache des Apellgerichtes in Saigon (Cochinchina) ernannt. M. Lev y, Vorsitzender Richter des Tribunales erster Instanz zu Papecte (Taluti), wurde nach Noumea versetzt. Brüssel. Pros. Dr. Gluge, ein bekannter, quiescirter Arzt und med. Schriftsteller wurde anläßlich des 80jährigen Jubiläums der Academie der Medizin zum Ritter des Leopoldordens ernannt. Dr. Gluge ist der einzige Jude Belgiens, welcher dieser Auszeichnung theilhastig wurde. London. Die jüngste Nummer der „Darkest Russia" veröffentlicht Zuschriften des Rev. E. H. Spurgeon, des Bischofs von Liverpool und des verstorbenen Nationalökonomen Smile de Lavelye, welche sämmtlich die Verfolgung der russischen Juden mißbilligen. In einer öffentlichen Versammlung, welche in der Guildhall von Bristol abgehalten wurde, stellte der Bischof von Gloncester und Bristol den motioirten Antrag, „die Versammlung möge ihrer Meinung Ausdruck geben, daß die durch die Handhabung der strengen und ausnahmsweisen Gesetze verursachten Leiden der Juden tief zu bedauern feien, da religiöse Freiheit ein Princip sei, welches von jeder christlichen Gemeinde anerkannt werden sollte." Odessa, 10. Januar. Die Frage „Genießt cin getaufter Jude die Rechte ein es Christen nach russischem Gesetz?" wurde kürzlich vom hiesigen Gerichtshöfe entschieden. Ter Sachverhalt ist folgender: Vor einigen Jahren starb hier ein reicher Jude Schiffmann, und hinterließ seinen Erben einen großm Häuserkomplex. Als gesetzliche Erben Schiffmanns traten vor Gericht die ausländischen getauften Juden Sigmund, Ludwig und Jakob Lebel auf und beanspruchten ihre Erbrechte. Das Bezirksgericht erkannte dieselben in ihren Erbrechten an. Da aber laut § 930 des 9. Bandes der Zivilgesetze gesagt ist: „Ausländer jüdischer Herkunft haben nicht das Recht, in Rußland unbewegliche Güter zu erwerben" — so verpflichtete das Bezirsgericht die Schiffmann'schen Erben, ihre ererbten Häuser binnen sechs Monaten zu verkaufen und den Erlös unter sich zu vertheilen. Gegen diesen Beschluß des Bezirksgerichtes erhoben die Erben Beschwerde bei Gericht. Gestern kam die Sache zur Verhandlung. Der Vertheidiger der Interessenten, Rechtsanwalt Köpernik, wies in den Gesetzen nach, daß in den Bestimmungen, welche von den Zaren Alexei und Peter dem Großen ab bis auf den Kaiser Alexander I. über die Rechte der Juden und Christen erlaffen wurden, die „getauften Juden" immer die gleichen Rechte mit den Christen genossen. Der Gerichtshof stimmte den 'Ausführungen des Rechtsanwalts bei, kassirte den Beschluß des Bezirksgerichtes und ertheilte fonlit den Erben das Recht, ihr Erbe anzutreten. Feuilleton. Der Golam.) Novelle aus dem sechzehnten Jahrhundert von Heinrich Hammer. Ter Verfasser behält sich alle Rechte vor. Rabbi Liwa, der Kommentator unseres größten Kommentators Raschi's, war ums Jahr 5353 (1593) in Prag bei Jud und Christ seiner Klugheit und Gelehrsamkeit wegen, sehr angesehen. Seinen Glaubensgenossen ertheilte er Lehren in der Religion und den Wissenschaften, den Andersgläubigen Rath in geschäftlichen Angelegenheüen und so groß war sein Ruf, daß er bis zu dem in Böhmens Hauptstadt residirenden Rudolf H. drang und dieser ihn zu sich beschied um mehr als eine Stunde über allerlei Reichs- und politische Angelegenheüen mit ihm zu sprechen. Rabbi Liwa war aber nicht nur klug und gelehrt, sondern auch für sein Volk sehr opferwillig und darum leistete er in jenem Jahre einem Ruf seiner Glaubensgenossen in Polen zu4»er Gemeinde in Posen Folge, um sie Gottes Wort zu lehren und ihnen womöglich, durch Fürsprache bei Herrschern und dergleichen, ihren schweren Stand in diesem Lande zu erleichtern. Tenn schwer, ja unerträglich war die Lage der i) Unfertiges Gebilde, Embryo auch Tölpel und uncigentlich ein von Menschenhand Erschaffener.

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