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Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift · 1892-01-22 · 4 (22.1.1892) · page 12

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Journal
Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
Volume
9 (1892)
Issue
4 (22.1.1892)
Date
1892-01-22
Page
– (sequence 12)
Language
German
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■scxsaoz: w;««s?wgaiaaiKjawgKa Seite 68 Oesterreichifche Wochenschrift. Nr. 4 wüstung. Rechtsanwalt Dr. Fnedmann führte in dem Geächtstennm noch aus, daß Graf Gersdorff gar nicht in d->r Lage sei, nach Berlin zu kommen, weil ihn hier verschiedme offene Ordres zur Ableistung des Offenbarungseides erwarteten. Es sei ferner gerichtlich festgestM worden, daß Herr v. Gastedt, au welchen der Graf die Güter um 6'/^ Millionen weiter abgab oder, wie man es nennt, „verschob", von einem vorher inftruirten Kutscher des Grafen v. Gersdorff vor dem Ankäufe der Herrschaft so durch dieselbe gefahren worden sei, daß er in den Glauben versetzt werden mußte, als ob er weite Strecken durch dichten Wald fahre, während thatsächlich nur dieselbe Strecke durchfahren wurde. Die Zeugen seien zur Stelle, welche die Operationen des Grafen v. Gersdorff und seines Bevollmächtigten Herrn Seeger im Einzelnen bekunden würden. Wird nun die Staatsanwaltschaft auch gegen den Grafen von Gersdorff das Verfahren wegen Betruges einleiten? Die „Freisinnige Zeitung" fügt hinzu: „Man darf gespannt darauf sein, wie sich die freiconservative Partei des Abgeordnetenhauses gegenüber diesen! in der Gerichtsverhandlung derart skizzirten „Collegen" verhalten wird? Unseres Erachtens wäre es auch Sache der Wahlmänner, ivelche in Rothenburg-Hoyerswerda im October 1888 den Grafen von Gersdorff mit 237 gegen 58 Stimmen wählten, sich darüber zu äußern, ob sie den edlen Grafen noch fernerhin für würdig erachten, ihr Vertreter in der Gesetzgebung zu sein." Wiesbtcke«, den 8. Jänner. Ein Fall, der so recht die Erfolge antisemitischer Hetzer klarlegt, gelangte, wie die „Frkft. Ztg." mittheilt, heute vor der hiesigen Strafkammer als Berufungsinstanz zur Verhandlung. Der Handlungsgehilfe Anton Mehlinger aus Ko ft he im, wohnhaft zu Mainz, ist von dem Schöffengericht zu Höchst wegen Körperverletzung zu 2 Monaten Gefangniß, wegen Uebertretung der bahnpoüzellichen Vorschriften und Verübung groben Unstrgs zu 10 Mark Geldstrafe verurtheilt worden. Gegen dieses Urtheil legte er Berufung ein, da er die Gefängnißstrafe in Geldstrafe umgewandelt haben möchte. Die. Umstände, die den zur Abuctheilung gelangten Fall hervorgerufen haben, sind so eigenthümlicher Art, daß es gerechtfertigt ersch inen dürfte, sie näher zu schildern. Am 9. Juli v. I. fuhr Mehlinger, in dessen Begleitung sich ein gewisser Haffner, Eishändler aus Mainz, befand, mit der Taunusbahn von Frankfurt nach Kassel. In der Wagenabcheilung befanden sich außer diesen beiden Personen noch zwei Herren, ein älterer Namens Feierabend und ein jüngerer Namens Betts. Während der Fahrt gefiel es Mehlinger, seine schmutzigen Füße dem ihm gegenüber fitzenden Herrn Feierabend auf den 'Schooß zu legen. Mit den Worten: „Mein Herr, was fällt Ihnen ein, wie können Sie sich so benehmen?" schob Herr Feierabend die Füße fort. Sofort siel Mehlinger über Herm F. her, versetzte ihm einen Schlag auf hden Kopf und rief: „Du Jud', wer hier nicht ruhig ist, wird Hinausgeworfen" u. s. w. In dem entstandenen Streit stellte deaffner sich auf die Seite des Mehlinger, während Herr Betts erm so gröblich insultirten Herrn F. beistand. Dem u lterdessen geschienenen Schaffner wurde Kenntniß von dem Vorgefallenen in geben und dieser erstattete Anzeige bei dem Stationsoorstand W Höchst. Der Stationsbcamte veranlaßte die Reisenden der meagenabtheilung auszufteigen, damit die Sache festgestellt Horden könne. Bei der vorgenommenen Vernehmung erstattete h^rr Betts einen der Wahrheit entsprechenden Bericht über Vorfall. Der Stationsvorsteher ließ nach der Vernehmung n Herren Feierabend und Betts wieder einsteigen, während Mehlinger und Haffner die Weiterfahrt verweigerte. Als Herr Betts gerade in den Wagen einsteigen wollte, sprang Mehlinger auf das Trittbrett und schlug ihn mit seinem Schirm über den Kopf, so daß er vornüber in den Wagen stürzte. Mehlinger behauptet, er sei an jenem Abend betrunken gewesen, doch wird diese Angabe durch die Zeugen widerlegt. Die geschilderten chatsachlichen Feststellungen des Gerichtes werden von dem Angeklagten nicht angegriffen, sondern nur die Strafe. Er sei aus guter Familie und eine Gefängnißstrafe treffe besonders hart, daher bitte er um Umwandlung in Geldstrafe. Der Gerichtshof verwarf die Berufung. London, 4. Jänner. Vorigen Sonnabend Abend wurde hier durch Herm Marcus N. Adler M. A. eine freie Lesebibliothek für russische Juden eröffnet. Dieselbe ist von einem russischen Glaubensgenossen, Herrn Dr. Dv orko vicz, errichtet worden und ist verbunden mit einer dreiclassigen Fortbildungsschule, wo der Unterricht an erwachsene Ausländer unentgeltlich ertheilt wird; außerdem erhält jeder Schüler resp. Leser des Instituts drei Mal täglich kostenlos Thee. Ausmöblimng der Leseräume, der Theeküche und der Classenzimmer geschieht auf Rechnung des Hen-n Dvorkovicz, und wenn ich hinzufüge, daß Letzterer kein Millionär ist, sondern Beamter (Chemiker) in einer Gasgesellschaft mit einem, wenn auch guten, so doch immerhin fixirten Gehalt, dann wird diese Wohlthat um so höher geschätzt werden. In seiner schwungvollen Eröffnungsrede betonte Herr Adler einerseits, wie nothwendig es für die russischen Juden, die sich in London niederlassen, sei, sich hier einzuleben, englische Äiltur und Sitten anzunehmen, andererseits pries er auch die Fähigkeiten der russischen Juden, auf allen Gebieten des Lebens besonders glänzend zu wirken, wenn ihnen nur die Möglichkeit zur Erreichung eines Zweckes nicht abgeschlossen wird. Redner betrachtet die jetzige Auswanderung der russischen Juden nicht als eine Calamität, sondern als einen Keim des Segens und zukünftigen Glückes für das Gesammtjudmthum, da in fteien Ländern, wo sie sich jetzt niederlassen, ihnen die Möglichkeit gegeben werden wird, die latent in ihnen schlummernden Kräfte zum eigenen Wohle und zum Wähle der Menschheit zu entfalten. VmniMes. Wie». (Trauungen.) Äm 19. Jänner 1892 wurden getraut: Herr Dr. Robert Siebenstern mit Frl. Emma Munk; am 17. Jänner Herr Adolf Urbach mit Frl. Hermine Oppenheim. Wien. Fräulein Leontine Rap ap o r t, Tochter des Bankiers Herrn M. Rapaport, hat sich mit dem Rittmeister Herrn W. B ard a ch Edlen v. Ch l u mb er g, des H'.isaren- Regiments Graf Nadasdy Nr. 9, verlobt. Wien. (Oesterreich. Israel. Union.) Samstag,den 23. Jänner 1892 abends 7 Uhr, findet in Sohrs Restauration „Zur Kaiserkrone", H. Eircusgasse 3 eine Vereins-Versammlung statt. Tages-Ordnung: I. Mittheilungen des Vorstandes. — 2. Vortrag des Herrn Gemeinderathes und Cultusvorstehers Dr. Alfred Stern: „Die Neuconstituirung der israelitischen Cultusgemeinde in Wien." — 3. Anträge und Interpellationen. — * Wien. Es hat sich im Bezirke Josefstadt, auf Anregung des Herm Rabbiners Dr. Wollner ein Israel. Frauen- Wohlthätigkeits-Verein gegründet, zur Unterstützung armer Kranken, und Bekleidung jüdischer Schulkinder. Die elfte Generalversammlung fand am 9. Jänner statt und lvurden folgende Damen in den Vorstand gewählt: Amalie Beck, Präsidentin. Julie Frankl, Vicepräsidentin. Anna Drab, Cassirin. Johanna Beck„ Controllorin. Femer die Vorstandsmitglieder: Dr. Weiß, Dr. Schnürmann, Bertha Rosenbaum, Hermine Rosenbaum, Amalie Brill. Wie». Samstag, den 16. Jänner feierte Herr Obercantor Singer mit seiner Gattin Othilde das Fest seiner silbernen Hochzeit unter hervorragender Theilnahme aller freunde und Verehrer aus allen Kreisen unserer Residenz. Bei dem Mo». «mgottesdienst wurde Obercantor Singer feierlich aufgerufen, w.rauf Cam'r Schillerden von ihm verfaßten Segensspruch vortrug. In ^er Wohnung erschienen zunächst, und Cäc. Adler, der Gemeim Dr. Kohn, ferner dse CautoHn-l Bauer, schließltchdas'CHorMsonäle^'ix\it ^eccrf’J&eH jjBmn -KöniWöäUW HdEhl P^os/„E ^7 m , - 'HTrrilTirniTrm

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