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Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift · 1892-01-15 · 3 (15.1.1892) · page 11

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Journal
Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
Volume
9 (1892)
Issue
3 (15.1.1892)
Date
1892-01-15
Page
– (sequence 11)
Language
German
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Nr. 3 Vefterrrlchische Mochrnfchrist. Seite 47 Arbeiter gegen ihn auszuhetzen. Zu Jenen, welche dieses saubere Hetzjournal durch Inserate unterstützen, zahlen die Eigenthümer des Hotels Goldener Löwe" und des Hotels „Lamm", was unsere Glaubensgenossen sich merken wollen. Wenn die Juden in Wien und in der Provinz, welche Baden zum Sommeraufenthalt wählen, lesen würden, in welch' niederträchtiger 2lrt wöchentlich gegen sie gehetzt und geschürt wird, dann werden sie sich die Frage vorlegen, ob es nicht angezeigt wäre, diesmal Baden den Rücken zu kehren, anstatt unsere schlimmsten Feinde zu unterstützen. Der größte Theil der hiesigen Sommergäste brauchen nicht die Schwefelbäder und sind somit auf Baden nicht angewiesen. Sache der maßgebenden Faktoren in Baden wäre es, im Interesse des guten Rufes der Stadt und des Curplatzes, hier Wandel zu schaffen, bevor rs zu spät wird, und einem Schaden vorznbeugen, derdie Bewohner nicht unverdient treffen lvird. iS. Budapest. Wie Ihnen bereits gemeldet worden, yur .gleichzeitig mit der Wahlbewegnng unter den jüdischen Bürgern Ungarns eine Bewegung begonnen, welche darauf abzielt, im nächsten Reichstage die Einreihung der jüdischen Eonsession unter die gesetzlich recipirten Religionen zll erlangen. Die Reception der Eonfessionen ist eine Institution, die eigentlich im alten Ullgarischen Staatsrechte wurzelt und nur unter der Herrschaft desselben ihre Bedeutung hatte. Die Reception gab der recipirten Eonfesfion die staatliche Anerkellnung uub den staatlichen Schutz, sie gestattete den Anhängern derselben die Ausübung ihrer Eonfesfion, ja, von derselben mar mitunter auch die Ausübung der politischen und bürgerlichen Rechte abhängig. Allerdings schloß die Reception einer Eonfesfion nicht aus, daß die Alihängcr derselben, sei cs in Bezug auf die freie Rclisio is-Uebung, sei es in Bezug auf bürgerliche oder politische Rechte, einzelnen Beschränkungen unterworfen wurden. Erst dllrch die Gesetzgebung des Jahres 1848 wurde der Grundsatz ausgesprochen, daß die Rcceptioil einer Eonfesfion die volle Gleichstellung derselben mit den anderen recipirten Confessiollen enthalt. §. 3 des Gesetzartikels 20 vorn Jahre 1847/48 versügt: „Für alle in diesem Lande gesetzlich recipirten Confeffionen wird ausnahmslos vollständige Gleichheit und Recnprocität sestgestellt." Die letzte Reception wurde durch 1 des genannten Gesetzes vollzogen, welcher die unitarische Religion als gesetzlich recipirte Religion erklärt. Die jüdische Religion ist nie recipirt worden, der Gesetzartikel 17 vonr Jabre 1868 spricht nicht von der Eonfesfion, sondern er erklärt die israelitischen Bewohner als gleichberechtigt mit den christlichen Bewohnern zur Ausübung jedes bürgerlichen und politischen Rechtes. Damit wurde eine neue Kategorie von Confeffionen geschaffen, jene der gesetzlich anerkannten, und dieses Ausdruckes bedient sich auch das ungarische Strafgesetzbuch in den U. 190—192, um die gottesdienstlichen Handlungen und Verrichtungen des jüdischen Cultus, sowie die diesem Eultus geweihten Orte unter den strafrechtlichen Schutz zu stellen. Daß aber die Re- .ception ein höheres Maß der Berechtigung enthält, ergibt sich aus deui Gesetzartikel 13 vom Jahre 1868 über die Reciprocität der gesetzlich recipirten christlichen Confeffionen. Die hauptsächlichsten Rechte, die aus diesem Gesetzartikel entsprungen, sind: das Recht des Uebertrittes von einer Eonfesfion zur andern und das Recht, daß Personen verschiedener Bekenntniffe mit einander Misch-Ehen eingehen dürfen. Allerdings würde die einfache Reception der jüdischen Religion noch nicht diese Rechtsfolgen nach sich ziehen, einmal weil das Verbot des Nebertritts zum Judenthume und der Misch-Ehen zwischen Christen und Jllden auf zwar alten, aber noch nicht aufgehobenen -Gesetzen beruht, dann aber, weil Gesetzartikel 53 vom Jahre 1868 ausdrücklich von der Reciprocität der christlichen recipirten Confeffionen handelt. Wohl aber scheint man an die Reception der jüdischen Religion die nicht unbegründete Erwartung zu knüpfen, daß nach erfolgter Reception die Beschränkungen bezüglich des Eonnubimn und des Uebertrittes auf die Dauer nicht aufrechterhalten werden können, sondern im Wege der Gesetzgebung beseitigt werden müssen. Die Reception an sich würde keine andere Bedeutung haben, als jene der vollen Anerkennung der jüdischen Eonfesfion als eine der Landeskirchen Ungarns. — Die recipirten Religionen in Ungarn find: die römisch- und die griechisch-katholische, die griechischorientalische, die beiden protestantischen und die unitarische. Das entsendete Erecutivcomile hielt seine erste Sitzung^ Zum leitenden Präsidenten wurde Dr. Moriz Mezei, zu Bicepräsidenten wurden Dr. Theodor Löw und Sigmund Kornfeld, zu Sccrctären, Tr. Denver Markus, Dr. Franz M e z e y. Melchior P a l a g u i, T r. Wilhelm B ü zsonyi, Tr. Friedrich H a l ün und Mar S z a b o l c si gewählt. Ueberdies wurde ein aus 24 Mitgliedern bestehendes Eomite zur Erledigung der laufenden Agenden entsendet. Rach Vorlesung einer Anzahl von Begrünungstelegrammen ^aus Arad, Großwardein, Varannv u. s. w, legte Tr. Wilhelm Vüzsounyi den folgenden Antrag vor: „Das Executiv-Eoniilö spricht aus, daß es noch in dieser Woche die Regierung und sämmtliche Landesparteien durch eine Deputation ersuchen wird, die Petition der Israeliten zu unterstützen. Die erivähnte Deputation wird sofort gewählt." — Eine sehr lebhafte und stellenweise erregte Diskussion entspann sich über diesen Antrag. Gegen denselben spricht sich Dr. Philipp D a rvay aus, der einen solchen Schritt vor den Wahlen nicht füropportun hält: für den Antrag tritt Robert T ü b o r i ein, während Paul T e n c e r den Permiltlungsantrag stellt, es möge vorerst ein engeres Eomite über die Frage entscheiden. Dr. Sigmund P i d o r opponirt dem Antrag, woraus Wilhelm V ü z s o n y in längerer Rede nachzuweisen bemüht ist, daß es unbedingt nöthig sei, die Regierung zu einer Erklärung zu veranlassen, wolle das Erecutiv-Komitv anders den Gerüchten nicht Wahrscheinlichkeit verleihen, wonach man die Sache hinausschieben wolle. Dem wirklichen Liberalismus werde die Deputatiog der Israeliten wir genehm sein. Ist sie dies nicht, so dürfen die Interessen der Juden nicht der Willkür als Beute hingeworfen werden. Man müffe Alles tbun, um diese Bewegung zum Siege zu führen. — Dr. Moriz Stiller sagt, der Antrag Vüz s o n y i's solle von der T agesordnung abgesetzt werden. Die Bewegung müsse erst im ganzen Lande sich kundgeben, dann könne von der Entsendung von Deputationen die Rede sein. Tie Zeit der Wahlen sei hiezu nicht geeignet. Das engere Komittz möge die Agitation in der Provinz verbreiten. (Zustimmungi) Bela Szekely spricht für, Berthold Weiß mit Hinweisung auf die schädlichen Folgen gegen die Büzsonyi'schen Antrag, welcher noch in Melchior P ol ü g v i einen Fürsprecher findet, während Tr. Theodor Löw Tencer's Vertagungs-Antrag propagirt. Tr. Alexander U l l m a n n will jeden Parteistandpunkt aus dieser Bewegung ausgeschloffen wissen und lehnt den Antrag Vüzsonyi's als tendenziös ab. Dr. Vüzsonni ver-theidigt seinen Antrag nochmals, worauf Dr. Mer-iz Mezei in seinem Schlußwort darauf vertveist. daß eine Bewegung entstanden fei, lange bevor von der Auflösung des Reichstages noch die Rede war. Es sei daher 'nicht nöthig eine Erklärung der Regierung zu erzwingen. (Lebhafte Zustimmung). Bei der nun folgenden Abstimmung wurde Düzsony i's Antrag von der Majorität abgelehnt und von der Tagesordnung abgesetzt. 08. Lemberg, den 10. Jänner 1893. Der Verleihung des Ritterkreuzes des Franz Josess-Qrdens an den Präsidenten des Cultusrathes Herrn Samuel Horowitz wird keineswegs die Bedeutung einer persönlichen Auszeichnung allein beigelegt. Sie bedeutet vielmehr eine Mahnung von der höchsten staatlichen Potenz an die patentirten und nichtpatentirten Volksverhetzer und BolRverführer. Möge die Lection unseres gütigen Monarchen heilsame Früchte bringen und für den arrsgezeich-- neten Präses ein Sporn sein zur weiteren fruchtbringenden Thätigkeit im Dienste des culturellen Gedeihens unserer consessionellm Großgemeinde. Die Probevorträge und Probereden der Aspiranten auf den erledigten orthodoxen Rabbinerposten sind beendigt; der

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