Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
- Journal
- Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
- Volume
- 9 (1892)
- Issue
- 2 (8.1.1892)
- Date
- 1892-01-08
- Page
- – (sequence 7)
- Language
- German
- Belongs to
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Nr. * Orsterrrlchifche Wochenschrift. Sette ST Menschen suchte, so fahndet jetzt Graf SzapLry unter den 701.000 Juden Ungarns nach einem geeigneten Ersatz, für jenes verewigte Oberhausmitglied. An würdigen, gelehrten und bedeutenden ungarischen Juden dazu fehlt es keineswegs. Allein wo findet er Einen, der nach dem Geschmack der isr. Laudeskanzlei, der orthodoxen Durchführungs-Comission und der neutralen Status gno-Vereinigung wäre? Das Preßburger Jeschiba-Oberhaupt wird von den Neologen nicht anerkannt, der gelehrte Rabbiner Dr. Kohn, Prediger der Pester Cultusgemeinde von den Orthodoxen perhorreszirt und der friedfertige neutrale Miskolzer Statusquo-Rabbi reflektiert wohl selbst nicht auf eine solche Auszeichnung. Indessen dürfte das Amtsblatt doch schon in den nächsten Tagen die Ernennung des bereits erwähnten Dr. Kohn bringen, der sich durch eminent wissenschaftliche Arbeiten bereits einen solchen Rnf erworben, der weit über die Grenzen unseres Vaterlandes hinausreicht. In einigen Tagen wird das neu ernannte Oberhaupt der ungarischen Katholiken seinen Einzug in das altehrwürdige Strigonium halten und seine geistliche Thätigkeit daselbst beginnen. Ohne uns in eine Kritik seines verblichenen Vorgängers einzulassen, denn de mortuis nil msi bene, knüpfe» wir doch an die Wirksamkeit des neuen Primas, Dr. Klaus Vaszary die Hoffnung, daß er den bescheidenen Aspirationen der ungarischen Inden gegenüber keine gegnerische Stellung einnehmen wird. Ein Mann wie er, der als Director des Benediktiner-Gymnasiums zu Raab den jüdischen Schülern mit der größten Bereitwilligkeit den Dispens vom Schreiben am Samstag ertheilte und es als Primas von Ungarn nicht verschmähte, einem jüdischen Bolksschullehrer (Samuel Hirschler, in Szobranz) der ihm als Landsmann zu seiner Ernennung gratulierte, sofort ein sehr herzliches telegraphisches Dankschreiben zu schicken, wird die Liebe und Eintracht zwischett den verschiedenen Konfessionen, die er in seinen Ansprachen an die bei ihin aufwartenden Deputationen so oft betonte, gewiß nicht als leere Phrase gelten lassen und die ecclesia militans der Priinatialstadt an der Donau, die in den letzten Jahren die erzbischöfliche Bibliothek mit antisemitischen Werken bereicherte (der Sch ilchan Aruch, des berüchtigten Brimanus »vurde in mehreren Exemplaren bestellt) wird vor dem einziehenden friedlichen Geiste, Klaus Vaszary's sicherlich die Waffen strecken müssen. Seit einigen Wochen ergötzt sich das kunstsinnige Publikum Budapests an der reichhaltigen Gemäldeausstellung im Künstlerhansc, wo nebst vielen anderen Werken in- und ausländischer Meister auch die Bilder unserer Glaubensgenossen: Israel (Holland), Horowitz (Warschau) und Bihari (Ungarn) allgemeine Bewunderung erregen. Ersterer gewann die größte Auszeichnung: die. große goldene Medaille. Auch zu den Käufern stellen unsere reichen Glaubensgenossen ein schönes Kontingent. L. M—1. Erste Sitzung des Varstandes der Cultusgem^inde Wien, auf Grund der Verxor^dnung des ft. ft. Ministeriums für Cultus und Unterricht vom 4. Dezembers 1891, Z. 25.194. Nach § 3 der genannten Verordnung hat in der neu zu constituirenden Cultusgemeinde Wien die gegenwärtig statutenmäßig fnngirende Vertretung der bisherigen Wiener Cultusgemeinde die Vertretung der Cultusgemeinde und die Besorgung der Angelegenheiten derselben provisorisch mit der Maßgabe zu übernehmen, daß der Gesammtvorstand durch den Eintritt von je 2 am 31. Dezember 1891 in Function befindlichen Vorstandsmitgliedern der bisherigen israelitischen Cultusverbände in Ottakring, Währing und Sechshans u. zw. des ersten Vorstehers i Präses) und dessen Stellvertreters zu verstärken ist. Dem entsprechend wurde am 3. Jänner 1892 eine Plenarsitzung des Vorstandes der Wiener israelitischen Cultusgemeinde anberaumt. Im Sinne der obzitirten hohen Verordnung nahmen an derselben theil nebst dem Gesammtvorstande der Wiener israelitischen Cultusgemeinde: der erste Vorsteher des aufgelösten Cultusverbandes in Ottakring, Herr Salümon Rosner, der erste Vorsteher und dessen Stellvertteter des aufgelösten Cultusverbandes in Währing, Herr Emanuel Hoffmann und Herr H. Sol6 und der erste Vorsteher der aufgelösten Cultusgemeinde in Sechshaus Herr Gottlieb Taussig und dess.n Stellvertreter und Herr Wilhelm Pollak. Um 10 Uhr Vormittags wurde die Sitzung in Verhinderung des Präses Herrn Wilhelm Ritter von Gutmann, vom Präses-Stellvertreter Herrn Gemeinderath Gustav Simon eröffnet, welcher die neu eingetretenen Vorstandsmitglieder aus das Wärmste begrüßt. Derselbe betonte, daß der Vorstand zu jeder Zeit unter den schwierigsten Verhältnissen bei Achtung der Meinung eines jeden einzelnen volle Einmüthigkeit und Eintracht bewahrt hat, und spricht die Hoffnung aus, daß in demselben Sinne auch die Cultusgeschäste durch den neuen Vorstand zum Nutzen und Frommen der Cultusgemeinde geführt werden. Sohin gibt der Vorsitzende bekannt, daß der Gesammtvorstand derzeit in 4 Sectionen und Mehrere Commissionen eingetheilt ist. An der Spitze der ersten Section für Bethänser und sonstige rituelle Angelegenheiten, Häuser-Administration und Bauwesen fungirt Herr Vertreter f Josef Hckdburghäuser und dessen Stellvertreter Herr Architekt Mar! Fleischer. | I An der Spitze der zweüen Section für UnterriiAswesen steht das Mitglied des k. k. Landesschulrathes Herr Hof- und Gerichts-Advocat Dr. Gustav Kohn und dessen Stellvertreter Herr Hof- und Gerichts» Advocat Gemeinderath Dr. Alfted Stern. An der Spitze der dritten Section für Spital und Wohlthäti^ keitsanstalten fungirt der Vorsitzende Gemeinderath Gustav Simon «ab dessen Stellvertteter k. k. Baurath und Stadttath Herr Theod« Ritt« von Goldschmidt. An der Spitze der vierten Section für Finanzen und Controlle steht der Vertteter Herr Moriz KarpeleS und dessen Stellvertreter Herr Hofrath Josef Ritter von Pfeiffer. Außerdem besteht für die Agenden der Friedhofverwaltung ein Comtts, geleitet von de» Obmanne, Herrn k. k. Baurath und Gemeinderath Wilhelm Stiafsny und dessen Stellvertreter dem Vorsitzenden Gemeinderosth Gustav Simon; deS weiteren das Administratio-Comitö (die Rechts-Section) unter der Obmannschaft des Herrn Gemeinderathes Hof- und GerichtS-Advoeate» Dr. Alfred Stern und dessen Stellvertreters Herrn Dr. Maximilian Steiner. Der Vorsitzende ladet nunmehr die neu erschienenen Vorstandsmitglieder ein, sich in die Sectionen einzuzeichnen, welcher Aufforderung die Herren nach Schluß der Sitzung nachzukommen erklären. Hierauf gelangt nachstehender Anttag des Herrn Dr. Alfted Stern, unterstützt von den Vorstandsmitgliedern Dr. Gustav Kohn, Mar Fleischer, Commerzialrath Moriz Leinkauf, Dr. Adolf Stein und Baurath Stiafsny zur Verlesung: Der Vorstand wolle dem Herrn Emanuel Baumgarte» für dessen mehrjähriges und verdienstvolles Wirken im k. k. Landesschul» rathe seine volle Anerkennung und seinen verbindlichen Dank aussprechen. Dieser Anttag wurde einstimmig angenommen. Nunmehr bringt Herr Dr. Alfred Stern, Obmann des Ädministrativ-Comitss nachstehende» Antrag des genannten Comitös betreffend die Führung der CultuSgeschäfte zur Diskussion. Das bisher für die israelitische Cultusgemeinde in Wien geltende, mit Erlaß des k. k. Ministeriums für Cultus und Unterricht vom 30. Juli 1867, Z. 5376 genehmigte Statut und die auf Grund dessen erlassene Geschäftsordnung für den Vorstand, so wie die Geschäftsordnung für die Sectionen und Commissionen bleiben auftecht mit nachfolgenden Abänderungen und Erläuterungen. 1). Die den einzelnen Steuerpflichtigen in den bisherigen CultuSgemeinden Wien, Ottakring, Währing und Sechshaus für 1891 vorgeschriebenen Cultussteuern werden auch im Jahre 1893 eingehobeu. Desgleichen bleiben auch die sonstigen, bisher eingehobenen Abgaben und Gebühren unverändert. 2). Der Gesammtvorstand besteht im Sinne des 8 ber Verordnung des k. k. Ministeriums für Cultus und Unterricht vom 4. Dezember 1891, Z. 25196 dermalen aus 25 Mitgliedern und zwar de» 19 dermal in Funktion befindlichen Mitglieder des Wr. Vorstandes und den 4 in dem citttten 8 3 bezeichnten Vorstandsmitgliedern der incorporirten 3 Vororte-Eultusgemeinden und zeichnen sich die neueinttetenden Mitglieder in die betteffenden Seettonen ein. 3). Die Bestimmung des 8 19 des dermaligen Statutes» wonach zur Fassung eines endgiltigen Beschlusses in den Sitzungen deS Gefammtvorstandes die Anwesenheit von wenigstens 10 Mitgliedern desselben — den Vorsitzenden mit inbegriffen — nöthig ist, bleibt auftecht. 4). Vorstehende Beschlüsse sind der hohen k. k. n. o. Statthaltere zur genehmigenden Keuntnißnahme vorzulegen. Diese Anträge werdm angenommen. Weiters beantragt das Administrations-Connte an die hohe k. k. n. ö. Statthalterei zur Genehmigung nachstehender Punkt« betreffend die Einhebung der Cultussteuer zu unterbreiten: 1). Für jene Israeliten, welche bisher nicht besteuert waren, jedochzufolge § 3 des Gesetzes vom 21. März 1890 dermalen der Cultussteuer unterworfen sind, erfolgt die Bemessung der Cultussteuer im Sinne der 88 5 und 9 des obgenannten Staüttes vom Jahre 1867. 2). Desgleichen bleibt auch die Bestimmung des 8 1l deS Statutes, betteffend die Aufnahmsgebühren für neueinttetende Mitglieder in Kraft. Diese Anttäge werden angenommen. Hierauf bringt der Vorsitzende nachstehende, vom Vertteter Collegium am 38. Dezember unter Zuziehung der Präsidenten der seinerzeitigen isr. Cultusverbände in Ottakring, Währing und SechShauS gefaßten Beschlüsse zur Kenntniß. 1). In den Gemeindegebieten Ottakring, Währing und SechShauS sind vom 1. Jänner 1892 an die Cultussteuern in der bisherigen Weift namens der Cultusgemeinde in Wien einzuheben und wird hrefür de» betteffenden, derzeitigen Präsidenten Vollmacht gegeben. 2). Es werdm die Präsidenten der aufgelösten Cultusgemeinde» ersucht, Ihren derzeitigen Amtscollegen mitzutheuen, daß es de» Vorstand der Wiener Cultusgemeinde freuen würde, wenn sich dieselben noch wie vor im Interesse der vereinigten Gemeinden, an den Arbeiten betheiligm würden. 3). Das Inventar der einzelnen Cultusverbände ist per 31. Dezember 1891 anzulegen und im Laufe deS Monates Jänner 1893 anher vorzulegen, was die Herren Präsidenten bereitwilligst zugesagt haben. 4). Die betteffenden Vorsteher werden ermächtigt blos Verfügungen die sich auf laufende Geschäfte beziehen, zu tteffen, so wie regelmäßige Auslagen zu machen, jedoch jede außergewöhnliche Ausgabe erst von der Genehmigung des Wiener Cultusvorstandes abhängig zu mache». 5). Die Mattik wird bis auf Wetters in den betteffendm Cultusverbänden, namens der Wiener Cuttusgemeiude im Sinne der gesetzlich,»» Vorschriften fortgeführt. Diese Beschlüsse werden genehmigt.