Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
- Journal
- Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
- Volume
- 9 (1892)
- Issue
- 1 (1.1.1892)
- Date
- 1892-01-01
- Page
- – (sequence 10)
- Language
- German
- Belongs to
- journal issue
- OCR quality
- 91% known words query
- IRI
…/3020846-3020900-3020901--01008-3025025- Visual Library
- page viewer of the UB Frankfurt
Mentioned entities
OCR text
Errtc io Vollrrrmchtschr vigcn israelitischen Cultusverbände in Ottakring, Währing und Scchshaus, und zwar des ersten Vorstehers (Präses) und dessen Stellvertreters zu verstärken ist. $ 4. Die aus Grundlage der obigen Bestimmungen der M 1, 2 und 3 der vorliegenden Verordnung in Function tretenden provisorischen Cultusvorsrändc und Vertretungen Haber sämmtliche Angelegerrheiten der Cnltusgemeinden, auch in vermögensrechtlichcr Bezichung zu besorgen. Dieselben sind jedoch zu außerordentlichen ökonomischen und finarrziellen Maßnahmen, insbesondere solchen, welche das Dtammvermögen der Cultusgemeinden betreffen, semer überhaupt zur Ausschreibung und Austheilung, sowie zur Eüchebung von Beiträgen, Abgaben und Gebühren von den Cultusgemeindemitgliedern nur insoferne berechtigt, als sic hiezu vorher die Genehmigung der staatlichen Eultusverwalmngsbehörde, und zwar irr der Cultusgemeirrde Wien der k. k. niederösterreichischen Statthalterei, und in den anderen Cultusgemeinden der zuständigen k. k. Bezirksbehörde erhalten haben. 8 5. Die politischen Bezirtsbchörden haben darüber zu wachen, daß die nach Maßgabe der Bestimmungen des § 1 dieser Verordnung vorzunehmenden 'Neuwahlen sofort eingeleitet und mit chunüchfter Beschleunigung durchgeführt werden, damit die neugewählten provisorischen CnltusAemeindevorstände so rasch als möglich in Function treten können. 6. Die näheren Anordnungen in Betreff der Berfaffung neuer, beziehungsweise der Umarbeitung bestehender Statuten für die israelitischen Cultusgemeinden im Sinne der M 28 und 29 des Gesetzes vom 21. Mär; 1890, R.-G.-Bl. Nr. 57, '.werden unter gleichzeitiger Bestimmung der Frist, innerhalb welcher die betreffenden Statutenentwürse der Staatsbehörde zur Genehmigung vorzule.zen sein werden, Nachfolgen. Gautsch m. p. Vorgestern Abends fand im Sitzungssaale des israelitischen Bethauses in der Seitenstettengasse eine Versammlung der Vorstände der israelitischen Cultusgemeinden von Wien und den Vororten statt, in welcher der Präses der israelitischen Eultusgemeinde Wien, Ritter von Gutmann, den gestern von uns publizirten Erlaß zur Kenntniß brachte, der die Einverleibung der Vororte-Eultusgemrinden verfügt. Der Versammlung wohnte dee Verwaltungsausschuß der Wiener Eultusgemeinde bestehend aus den Herren Präses Ritter v. Gutmann, Vizepräses GR. Gustav Simon, GR. Dr. Alfred Stern und Karpeles, Sekretär Dr. Lieben, der Präses der Eultusgemeinde Sechshaus Gottlieb Taussig, der Präses der Eultusgemeinde Hemals-Ottakring-Neulerchenfeld Salomon Rosner und der Präses der Culmsgemeinde Währing Enianuel Hofmann bei. Nachdem dieser Erlaß zur Kenntniß genommen worben war, theiltc der Vorsitzende mit, daß die neuen Statuten bereits beim Eultusministerium eingereicht sind. An die Neuwahl des Ausschusses werde jedoch vor September 1892 nicht geschritten werden können. Die Vorstände der Vororte-Eultusgemeinden wurden daher ersucht, mit ihren Ausschüssen die Steuern wie in der bisherigen Weise einzuheben, wobei bemerkt wurde, daß weder eine Erhöhung, noch eine Neusatirung vorzukommen habe. Im Jänner wird ein Delegirter der Wiener Eultusgemeinde bei den vorortlichen Eultusgemeinden erscheine» und deren Jnventarien und Stiftungen übernehmeu. Betreffend die Matrikenführung wurde dem Wunsche der Vororrevorstände gemäß beschlossen, vorläufig auf die von diesen beantragte Dezentralisirung der Matriken einzugehen. Sekretär Dr. Lieben wurde auch beauftragt, in diesem Sinne mit dem Referenten in der Statthalrerei, Statthaltereirath Ritter von Marr, zu konferiren. Auch die Ehevra-Kadischa hat in gleicher Weise wie bisher zu fuugiren, doch werden die Taren von der Eultusgemeinde Wien behoben. chsrresMMenLen. Wie». Ju der in Ihrer vielverbreiteten, wirksamen „Oefterr. Wochenschrift" enthaltenen Notiz: „Adels-Jubiläunt der Familie Wertbeimber (nicht Wertbeim) von Wertbeimfteiit", erlaub Wochenschrift. Nr. i ich mir die nachfolgende Bemerkung: Diese ist nicht die älteste jüdische Adclsfamilie in Oesterreich. Cs gab deren schon zwei im 16. und 17. Jahrhundert in Böhmen und schon vor der Familie Wertheimber von Wcrtbeimstein, die am 19. Dezember 1791 in den Adelsstand erhoben ward, hat Kaiser Josef II. den Ncgicrungsrath und Bankoirector Israel Honig, aus Kuttenplan in Böhmen, mittelst Diplom voni Jahre 1789 in beit Adelsstand erhoben. Diese, wie es wohl in der Notiz heißt „früher geadelte" Familie Henikstein, ist zum Christenthume übergetreten. Dem ist nicht ganz so. Der einst geadelte Israel Hönig von Hönigsberg hatte vier.Söhne, die, um nicht unter einander verwechselt zu werden, verschiedene Prädikate annahmen: Von Hönigsberg, von Hönigshos, von Bieneseld, von Henikstein. Während die Söhne der drei letzteren sich später taufen ließen, blieben die von Hönigsberg dem Glauben der Väter treu und wurde einer von ihnen, Moses, vor wenigen Jahren in Wien auf dem jüdischen Friedhofe begraben. Großneffen des Israel von Königsberg sind, wenn wir nicht irren, der kaiserliche Rath Wilhelm Frankl und der Dichter Ludwig August Frankl von H o ch w a r t. Der Ahnherr der Familie von Wertheimstein, Josef Samuel Wertheimber, stannnt aus der Pfalz und war churpfälzischer Hofkaulmeragent. Sein Bruder Hermann erhielt erst im Jahre 1792, ein ztveiter Bruder, Lazar Wertheimber noch später, 1796 den Adel. Bon diesem stammt die heute noch blühende Familie Wertheimber von Wertheimstein. Cr gründete das angesehene Wiener Bankhaus. Sein Sohn Friedrich, war der Vater der Baronin Charlotte Königswarter. Ein zweiter Sohn, Adolf, ebenfalls Kaufmann in Wien, war mit einer Berlinerin, Emilie Mendelssohn vermählt. Aus dieser Ehe stammt Wilhelm WeiHeimber, der sein Prädikat in Wartenegg umwandeln ließ, als dramatischer Dichter bekannt, und als Custos an der kaiserlichen Gemäldegallerie in Wien angestellt ist. W . . - Wien. (A ntisemitische Unwissenheit? In der Montagsnummer vom 28. Dezember schreibt Herr V e rgani unter dem Schlagworte „(I üdische Weihnächte u.) I» den Tagesblättern einer rheinpreußischen Stadt ist kurz vor Weihnachten ein von sieben jüdischen Damen erlassener Ausruf zur Bescheerung in der israelitischen Schule erschienen. Eingangs desselben heißt es: „Einer schönen, tiefsinnigen Tradition folgend, feiert auch in diesem Jahre die israelitische Schule am 24. d. M. die Bescherung der Kinder." Kann uns einer der Leser vielleicht verrctthen, wie diese „schöne, tiefsinnige Tradition der Juten lautet?" Also Herr B e r g a n i weiß nicht einmal, daß alle chnstlichen Feiertage nach den altjüdischen Festen eingerichtet und 'eingesetzt worden sind, das christliche Osterfest nach dem jüdischen, die christlichen Pfingsten nach denl jüdischen Wochenseste, die christlichen Weihnachten nach dem jüdischen Chanuka l Weih-Fest), welch letzteres Fest am 25. des jüdischen Wintermonates Kistern Jahrhunderte hindurch vor Einsetzung des christlichen Weihnachts-Festes am 25. Dezember gefeiert worden ist. Der Antisemitismus zeigt sich überall als blöde Unwissenheit. Wien. (B e r g a n i's V ehre n ). Jeder Rcdacteur unterrichtet seine Leserin demjenigen, was er am besten versteht er bietet ihnen das Beste seines eigenen Selbst. Herr Pcrgani gibt im „Deutschen Volksblatte" seinen Lesern eine Auswahl bewerther Diebs recepte die zwar nicht Resultate der eigenen Erfindung find, aber dennoch für die Leser des „Deutschen