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Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift · 1891-12-25 · 51 (25.12.1891) · page 5

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Journal
Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
Volume
8 (1891)
Issue
51 (25.12.1891)
Date
1891-12-25
Page
– (sequence 5)
Language
German
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Nr. 51 SeSerretrtztfche Wacherrfchrifk. Seite 941 nicht abgebrochen hat, so gibt es für die eben erwähnte Handlungsweise des Herrn Vergani und dessen Art, für ihm geleistete Dienste zu danken, einen parlamentarisch zulässigen Ausdruck nicht." Der Rechtsfreund Hauck's und Lehrner's schlug zuletzt noch eine persönliche Zusammenkunft in seiner Kanzlei vor, zu der Vergani gleichfalls nicht erschien. Von Seite Vergani's ist nicht einmal mehr ein Versuch zu einer friedlichen Auseinandersetzung gemacht worden. Es läßt sich nicht annehmen, sagt nun Herr Schönerer „daß die Bilanz des Zeitungsunternehmens eine passive i'st; denn dann würde Vergani mit vollem Bewußtsein im überschuldeten Zustande das Zeitungsunternehmen weiterführen und sich dadurch zum mindesten des Vergehens der leichtsinnigen Crida schuldig gemacht haben; denn wer nicht geradezu bereits für das Zuchthaus reif ist, .kann ja doch unmöglich die Frechheit so weit reiben, in passivem Zustande an der Spitzen teiner — angeblich — anti-corruptionistischen Zeitung zu bleiben; dann aber ist es allerdings unerklärlich, daß er seinen Verbindlichkeiten gegen seine Theilhaber nicht gerecht wird, ja sogar jeder Erklärung darüber sowie über seine finanzielle Situation aus dem Wege geht und nicht einmal die Accepte Haukes deckt, obwohl die Einlösung von Gefälligkeitswechseln für jeden Geschäftsmann, und überhaupt für jeden halbwegs rechtlich denkenden Mann als Ehrensache gilt. Das ist das Charakterbild des Mannes, der seinen eigenen moralischen Defect und seine geschäftlichen Praktiken dadurch zu verdecken sucht, daß er Tausenden ehrlichen und unbescholtenen Geschäftsleuten das Wort „Schwindler" und „Betrüger" an dm Kopf wirst; das ist der Mann, der sich als Hüter der geschäftlichen Moral aufspielt. Wir habm der Zeichnung Schönerers nichts hinzuzufügen. Ob die Namen Cohn, Levy und Goldftein von ehrlichen Männem getragm werden, laste Herr Vergani uns Judm entscheiden. Ob aber der Name Vergani von einem ehrlichen^ Manne getragm wird, darüber mögen dessm Gesinnungsgenossen urtheilen. -Ein offtzney Brief an Herrn Staatsanwalt Rabligk in Breslau. (Mittheilungen aus dem Verein zur Abwehr des Antisemitismus in Berlin.) Sehr geehrter Herr Staatsanwalt! Wenn ich mir die Freiheit nehme, Ihnen zu schreibm,; so wird mich, hoffe ich, der Inhalt meiner Ausführungen ' entschuldigen. Im Antisemiten-Katechismus las ich vor kurzem eine; Rede, die Sie, hochgeehrter Herr, in einer Gerichtsverhandlung in Breslau gehalten. Ich glaube, daß manch? Ausführungen in dieser Rede auf irrigen Voraussetzungen beruhen, und will versuchen, dies nachzuweisen. 1 Sie finden es frappant, daß der Prozentsatz der Freisprechungen wegen Betruges bei Juden 50 Prozent, bei Christen i nur 30 Prozent beträgt. I Es ergiebt sich nun in der That ein starkes Mehr der Freij sprechung bei Juden. Es wurden wegen Betruges 1836—1889*)! freigesprochen von Protestanten 23.5°/,,, Katholiken 22%, Juden 42%. Indessen ist es nicht richtig, diese Thatsache vereinzelt ins Auge zu fasten. Es ist auch erforderlich zu untersuchen: 1. wie stellm sich die Freisprechungen bei anderen Delikten? 2. wie stellen sich die Freisprechungen wegen Betruges nach den Beruf der Angeklagten? Die Nothwendigkeit der Untersuchung zu 1 liegt auf der Hand. Sind bei anderen Delikten die Freisprechungen von Juden besonders zahlreich, so ist es nicht wunderbar, daß sie auch von der Anklage des Betruges in höherem Prozentsatz freigesprochen werden. Aber auch die Untersuchung zu 3 ist wesentlich. Die geschichtliche Entwickluug hat die Judm in übergroßer Zahl dem Kaufmannsftande zugeführt. Ergiebt sich nun beim Betrüge, daß die Zahl der fteigesprochenen christlichen Kansteute besonders groß ist, so ist es nicht weiter wunderbar, daß der Prozentsatz der fteigesprochenen Juden ebenfalls ein sehr hoher ist. I. Statistische Ergebniste 1886—1889.**) Protestanten Katholiken Juden Verbrechen und Vergehen gegen den Staat Berbrechm rc wider die Person Delikte gegen das Vermögen Delikte im Amte a. - 133,330 f- - 19,148 a. - 387,843 f. - 83,873 a. - 459,760 f. - 85,412 a. - 4,338. Gesammtsumme f. - 740 a. - 975,170 f. - 188.173 15.5% 21% 18% 17% a. - 73,188 f. - 13,070 a. - 391,193 f- - 58,345 a. - 307,131 f- - 57,599 a, - 3,107 s. - 527 19% 0. - 673,559 f. - 128,441 - 15.5% - 20% - 19% - 17% - 1»% a. - 3.049 f. - 496 a. - 8,403 f. - 3,100 . a. - 8,956 s- - 3,730 a. - 96 f. - 33 a. - 17,504 f. - 5,338 -.24% - 25% - 38.5% - 23% - »1% Schon diese Tabelle ist nahezu entscheidend. Es wurden überhaupt bei Christen 19%, bei Juden 31% der Ang-klagten fteigesproch.'n! Dasselbe Ergebniß zeigt sich wenn wir auf die einzelnen Vergehensarten eingehen. Um nicht willkürlich einzelne Bergehensarten herauszugreifen, heben wir diejenigen Delikte hervor, bei welchen jährlich mehr als 10.000 Derurtheilungen erfolgen, bei welchen also die Zahlen groß gmug sind, um als Grundlage für stakstische Schlüsse zu dienen. In den Jahrm 1886—1889 wurden angeklagt und fteigefprochm: *) Es genügt, blese vier Ja)re zn nehmen, da die einschlägigen Zahlen, wie man sehen wird, iw den einzelnen Jahren nnr wenig abweichen **) In der Tabelle bedeutet a -s angeklagt, f =» freigesprochm, der Procentsatz giebt das Berhältniß der Freigesprochenen zu^ den Angeklagten. — Nicht inbegrissen in obige Zahlen sind die Personen, welche wegen Verletzung der Wehrpflicht verurtheilt find. Dies find nämlich fast ausnahmslos Auswanderer, gegen welche in eontumaoinM verhandelt wird, deshalb gehören hier Freisprechungen zu den größten Seltenheiten, (ff betragen hier etwa 1 Procent und dieses Delict ist daher bei einer statistischen Untersuchung» welche Freisprechungen zum Gegenstände hat, außer Au sah zu lassen.

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