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Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift · 1891-12-25 · 51 (25.12.1891) · page 4

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Journal
Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
Volume
8 (1891)
Issue
51 (25.12.1891)
Date
1891-12-25
Page
– (sequence 4)
Language
German
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Seite 940 Orstrrrrichifchr Wochrnschrifi. Nr. 51 der Gottes- und Menschenliebe, die Heiden zu erleuchten und durch Verttefung der in Lehrstreitigkeiten der Pharisäer und Schriftgelehrten verflachten und verknöcherten Religion das religiöse und sittliche Volksbewnßtsein zu reformiren. Die Idee des Chnstenthums und das religiöse Ideal seines Stifters, der selbst Semtt war, kennt keinen Unterschied der Race, wie ihn der Antisemitismus verkündet. „Hier ist nicht Jude, noch Grieche", sagt der Apostel. Die Racen - Feindschaft ist ein Product der Rohhett und Barbarei, sie ist ein Zeichen niedrigster Kulturstufe. Während die katholische Kirche chre Glieder von dem Anttsemitismus, weil er unchristlich ist, fern zu halten sucht, sind es leider Glieder der evangelischen Kirche, welche die antisemitische Bewegung ins Leben gerufen und im Fluß erhaltm. Dennoch ist der Anttsemitismus eines evangelischen Christen und insonderhett eines evangelischen Geistlichen unwürdig, wie die evangelische Geistlichkeit iu der Lutherstadt Eislebm soeben offen bekundet. Möge dies Vorgehen zur Nachahmung auffordern. „Wie liebüch sind die Füße der Boten, die den Frieden verkündigen." Friede auf Erden! Vergani's „ehrlicher Name". Es gibt ein gutes alles deutsches Sprichwort, das da lautet: „Wie der Schelm ist, so denkt er!" Wir bringen dasselbe Herrn Vergani in dem Augenblicke in Erinnerung, wo er in seinem Blatt die Aufforderung an seine Leser und Leserinnen chre Weihnachtseinkäufe nur bei Christen zu bewerkstelligen, mtt folgenden Sätzen begründet: „Hött endlich einmal aus, Euch durch schwindechafte Anpreisungen von Juden und Judengenossen bettügen zu lassen! In diesen Tagen wird ja jedes Haus in allen größeren Städten förmlich überschwemmt mit Anpreisungen der verschiedenartigsten Dinge, und nur zu oft sind die größten Reclammacher — Juden. Beso ders hüte man sich vor den Zetteln, die keine Firma angeben. Wer einen ehelichen Namen hat, pflegt chn auch zu nennen, aber hinter den Namenlosen verbirgt sich meistens ein Cohn, Levi, Goldstein u. A. Darum chr Christen, kaust für Euer Christ, est nur bei Christen ein!" Daß ein anttsemittsches Blatt seine Leser auffordert, nicht bei Juden zu kaufen, mag immerhin ein Beweis unsäglicher Rohhett und Gemeinheit der Gesinnung sein, aber es liegt in der Natur der Sache und wir würden darüber kein Wort verlieren. Erust Vergani aber hat die Sttrne, von „ehrlichen Namen" zu sprechen, er hat die Sttrne, Juden und Judengenoffen insgesommt als Schwii dler und Bettüger zu bezeichnen, da muß man sich den Mann, der solches sagt, ein wenig genauer ansehen, man muß sich sragen, in welchem Maße denr Herrn Vergani selbst das Vertrauen, das er durch diesen Rathschlag für sich in Anspruch nimmt, verdient, man muß sich fragen, ob Herr Vergcni selbst noch einen ehrlichen Namen besitzt urd aus denselben pochen darf? Auf diese Frage hat schon vor Monaten niemand Anderer als Gecrg Schönerer selbst die ausreichende Antwott gegeben, jener Schönerer, der heute noch jedem Anttsemtten als oberste Autorität erscheint. Wenn ein Geschäftsmann von anderen behauptet, daß sie schwir dcln und bettügen, dann muß doch seine eigene Redlichkett und Rcchtsck affcrhctt über jeden Zweifel erhaben sein. Ernst Vergani ist ein Geschäftsmann, ein bedeutender, rühriger Geschä.tsmcnr, er bettelt ein Zeitungsunternrhmen, bei welchem sehr viel Geld ein — und ausflirßt. Und von diesem Geschä tsmann sagt Georg Schönerer, die höchste anttsemitische Autorität, daß er seine Teilhaber nach der „Tarnopoler Moral" behandelt, daß er seiner Verbindlichkett gegen dieselben nicht Nachkommen will uder kann und es diesfalls nicht einmal der Mühe wcrch findet, Rede oder Antwort zu stehen. Zu Ende des Jahres 1890, erzähll Herr Schönerer, Mm die Herren Hauck und Lehrner, nachdem sie zwei Jahre lang bestrebt warm, das -„Deutsche Volkshlatt" durch bedeutende Geldopfer zu erhallen, ihr Verhältniß zu Herrn Vergani. Erst nach längerem Bemühungen konnten es Beide durchsetzen, daß ihr Austtitt im „Briefkasten" des Blattes dm Lesern kundgemacht wurde. Zur Zeit des Austtiües hatten Hauck und Lehrner in Folge bedeutender Zuschüsse, die sie dem Blatte geleistet hatten, namhafte Forderungm, sei es als Gläubiger, sei es als Me Gesellschafter an den nunmehrigen alleinigen Eigentümer Vergani. Hauck war überdies noch in Haftung aus von ihm gegebenen Accepten im Gesammtbettage von 16.000 fl. Dem Genannten war es nun selbstverständlich darum zu thun, sich über diese Ansprüche mit Vergani auf Grund der Vermögensliste des „Deutschm Volksblatt" auseinanderzusetzm. Sie forderten daher von Vergani die Bilanz des Zettungsunternehmens. Herr Schönerer schildett nun ausführlich all' die Ausflüchte und listigen Vorspiegelungen, durch welche Herr Vergani die Vorlage einer Bilanz zu hintertreiben sucht. Erst gab er auf das bezügliche Verlangen gar keine Antwort, dann bestimmte er einen Termin, den er nicht einhielt, dann empfing er die beiden Gläubiger „in Unterkleidern und Schlappschuhen", wich aber jeder Erörterung mit der Erklärung aus, er könne nur in Gegenwart seines Advocaten Rede und Antwott stehen. Nun wurde ein Tag besttmmt, an welchem sich die Patteien im Bureau des „Deutschen Volksblatt" tteffen sollten, als jedoch Hauck und Lehrner zur bestimmten Stunde sich einfanden, trafen sie Vergani nicht an. Während dieser Zeit erhielt der Vettreter Vergani's vom gegnerischen Rechtssreund wiederholt Briefe, in welchem dieser davor warnte, daß Vergani dem Strafgesetze zuwiderhandle und immer wieder darauf hinwies, wie verächtlich Vergani an jenen Männern handle, die so große Opfer für sein Blatt gebracht hatten. Trotz alledem, war die Vorlage einer Bilanz von Vergani nicht zu erlangen. Im Jänner 1891 war eine Reihe von Accepten fällig, die Hauck aus Gefälli. keit für die Firma „Kreisel & Gröger" ausgestellt hatte, bei der das „Deutsche Volksblatt" gedruckt wurde. Diese Firma bezog nämlich das Papier von der Actienge,ellschaft „Schlöglmühl" und es kam wiederholl vor, daß weder die Firma „Kreisel & Gröger" noch Vergani das Geld zur Berichtigung der lausenden Pcpierrechnungen besaßen. Da half nun, wie bemerkt, Hauck aus Gefälligkeit mit Accepten aus, die selbstverständlich von der Firma „Kreisel & Gröger" hätten eingelöst werden müssen. Bis zum 20. Jänner 1891 wurden diese Wechsel auch thatsächlich eingeM, von da ab — nicht mehr. Als nun Hauck einen am 20. Jänner fällig gewordenen Wechsel zurückgehen ließ, wurde derselbe von der Firma Poppelbaum eingeklagt, und zwar merkwürdiger Weise nur gegen Hauck, und nicht auch gegen die Aussteller „Kreisel & Gröger." In einem Brief an den Rcchtsfreund Vergani's bemerll hierüber der Advokat Hauck's, es müsse hieraus Jedermann die Consequenz ziehen, daß zwar Poppelbaum nur aus Gefälligkeit für die Firma „Kreisel L Gröger" den Wechsel, den diese thatsächlich eingelöst hat, geltend mache, um auf diese Weise von HauckGeld herauszudrücken, welches der Casse der genannten Firma und dadurch in direct des „Deutschen Volksblattes" zu Gute kommt. Hiezu kommt noch ein zweiter Vorfall. Ernst Lehrner hatte der Firma „Kreisel & Gröger" auf deren Ersuchen den Bettag von 6000 fl. dargeliehen, wofür er Accepte dieser Firma erhielt. Da diese nicht eingelöst wurden, mußten gegen die genannte Firma Zahlungsauflagen erwirkt werden. Hiergegen erstatteten „Kreisel & Gröger" Einwendungen, in welchen behauptet wurde, die Wechselforderungen Lehrner's seien durch Compensation erloschen. Vergani bestätigte dies. Erwägt man nun, bemerkt hiezu der Advokat Lehrner's „daß Herr Lehrner nur mit Rücksicht auf die geschäftlichen Beziehungen der Firma „Kreisel & Gröger" zum „Deutschen Volksblatte" sich zur Gewährung des Darlehens veranlaßt gesehen hat, und daß nur Herr Vergani ein Interesse daran und einen Vortheil davon hatte und hat, daß die genannte Firma die Geschäftsverbindung mit dem „Deutschm Volksblatt"

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