Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
- Journal
- Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
- Volume
- 8 (1891)
- Issue
- 51 (25.12.1891)
- Date
- 1891-12-25
- Page
- – (sequence 2)
- Language
- German
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Sette 938 Orprrrrichischr Wochrnschrist. ► Nr. 61 der erinnert wurde, daß er sich mit der Forstordnung beschäftigen soll: Forstordnung, das habe ich ncch nicht gelesen. Derlei Dinge erzählt wan glr.ug;i'ch hake sic nicht unmittelbar von den Herren gehört, aber sie werden erzählt. Ja, es ist wirklich kläglich, wenn solche Verhältnisse eintreten. Ich bin gewiß kein Gegner, ich anerkenne sogar, was unlängst ein Herr von der Linken gesagt hat, daß bei gleicher oder gar erst bei besserer wissenschaftlicher ßntwicklung und Vorbildung solche Herren, die auch eine höhere sociale Stellung haben, deren Ahnen eine ruhmreiche Geschichte haben, eher einen Anspruch haben, im Staate einen besseren Dienst zu bekommen. Ich anerkenne das, aber wenn das nicht der Fall ist, wenn die Vorbedingung sehlt, und trotzdem derlei Herren in einer Weise vorgrzcgen werden, dcß die vertünflvollstrn, fieißigstrn Arbeiter, die dem Staate dienen, dabei wirKich auf daS demürhigendste zurückgefttzt sind, dann muß man dies wahrhaft bedauern. Die Regierung hat kein Recht, bei der Besetzung der Steven so uorzugrhen, und darum bedauere ich, daß die Regierung diesen Artikel III des StaatSgrundgesetzes, Nr. 142 R. G. Bl., in solcher Weise verletzt." Also MM sieh", daß der Geist, welcher die Juden aus den Staatsämtern ausschließt, die S aatsstellen als Beneficien einer bevorrechteten Race oder Confession erachtet, in logischer Consequenz rasch dazu gelangt, diese Benesicien einem einzigen bevorrechteten Stande vorzubehalten — dem Adel. In der allen Zeit war cs bessrr; die mageren Bei mtengchalte standen nicht in so grellem Contraste zu dm Lebrr.sbcdingungen wie i i der Gegenwart. Die Concurrenz des Adels war in der Becmler.welt damals ncch nicht in so ho'.cm Grade zu sürchten, wie in urscren Tagen. Der Staat hat also auch für den bürgerlichen Beamten ein doppeltes Gesicht, ein anderes in den Staalsgrundgesetzen, ein anderes in der Praxis. Und doch liegt es vor Allem dem Staate ob, ein leuchtendes Beispiel strengster Gesetzlichkeit zu g ben, wenn das Princip der Staalsgrundgesetze auch im gesellschaftlichen Leben zur Wahrheit werden, wenn die Idee der Gleichberechtigung eingcwurz tte Borurtheile überwinden soll. Wie sich das Vorurtheil an den Bürgerlichen rächt, darüber werden wir später sprechen. Wir wissen, solche Erscheinungen, wie sie hier Erwähnung gesw den, wecken bei den Meisten nur eine vorübergehende Theilnahme. Nur die Kreise, die unmittelbar davon getroffen werden, die haben, soweit ihre Interessen in Berührung kommen, aber nicht darüber hinaus, die richtige Würdigung für die Bedeutung der Staalsgrundgesetze. Wir aber behaupten, daß in Fwgen der Gerechtigkeit und des Rechtes und da, wo cs sich um die Durch ührung großer Principien handelt, keine Erscheinung gleichgiltia, keine Erscheinung isolirt behandelt werden darf; es ist vielmehr der Zusammenhang aufzusuchen, in welchem solche Erscheinungen mit den» Gesammtbilde des Staats- und Gesellschastslebens stehen. Wir von unserem StMdpunkte aus, wagen die Behauptung, daß unser Fortschritt die größten Gefahren, den Keim des Verderbers in sich trägt, wenn die Zeit nicht die Energie findet, sich von ihr nahestehenden Gebrechen zu befreien. Was ist denn die Ursache, daß die großen asiatischen Despotien nur die Ge ühle des Widerwillens Hervorrufen? Die Antwort lautet, weil wir die größterr Drittel zu den verderblichsten Zwecken mißbraucht sehen. Ueber diesen Widerspruch kommen wir nicht hinaus; übermenschliche Willenskraft; ein vor Nichts zuruckschreckender Diuth, Glanz, Luxus Md Neichthum, das Alles erregt nicht mehr unsere Bewunderung, well Alles nur verwendet wird, um die Menschen zu erniedrigen, nicht aber um sie empor zu hebm. Die Tempel sind entweiht, Dämonen Hausen dort, wo die Götter wohnen sollten, und aus den Tempeln schreit uns das Blut entgegen, mit dem sie gekittet sind. Bald genug erscheint auch die verhängnißvolle Schrift an der Wand; die Tyrannen gehen zu Grunde in der Hölle ihrer Laster. Dieselben Eindrücke empfinden wir, wenn wir das spanische Weltteich betrachten mit seiner Inquisition, seinen Blutgesetzen, seinen Staatsmännern und Generalen, mit seinen Granden und Prirster-n. Tie Sonne ging nicht unter in diesem Reiche, die Dichter fehlten nicht und die Künstler, um dem Leben Schmuck und Sieg zu verleihen, aber es lebte nur ein Gedanke in diesem Staate, die Welt mit Ketten zri belasten und dieser schreckliche Gedanke löscht alles Licht aus, tt übt allen Glanz. Wir versagen es uns ein Beispiel aus der Gegenwart anzriführen, nachdem wir ohnehin von asiatischen Despotien gesprochen haben. Aber die Zeit selber hat Ursache, eine Generalbeichte abzulegen. Unser Jahrhundert verfügt über die Drittel um das Füllhorn des Glückes auszugießen, der menschliche Name kann sich ungeahnter Erfolge rühmen und dennoch Wahngebilde an allen Ecken und Enden und dennoch treiben Aberglaube und Vorurtheil ihr Unwesen. Der berühmteste Staatsmann der Gegenwart duldet es, daß sein Ruhm mißbraucht, sein "Name in dieses widerwärtige Treiben hineingezogen wird. Auch das sind verletzende Widersprüche und sie sind die Krankheit unserer Zeit. „Jud" — das Prädicat wird den Adressen nicht mehr bcigrfügt, aber mit unsichtbarer Tinte ist es doch neben dem Dicmien geschrieben. „Jud" — das genügt und die Anstellung wird vetweigert und die Carxisre ist versperrt. „Bürgerlich" — das ist deutlich genug ausgesprochen, weil die Adelsprädicate fehlen; was sonst noch bemerkt werden müßte, haben wir aus der Rede Licnbacher gehört. Darf aber der bürgerliche Beamte sich beklagen? Zst er nicht bei einem antisemitischen Verein eingeschrieben, hat er bei der Wahl nicht für die Anttsemiten gestimmt, bildet das Wort „Jud" nicht das stehende Thema seiner Gespräche? Er trägt dem Feudaladl die Schleppe und dann belügt er sich über Zurücksetzung. Ter Antisemitismus des Feudaladcls ist das größte Cowplment für die Juden, denn cs erklärt sich daraus, daß die Juden als das größte Hemmniß der von dem Feudaladel ang<strebten Reaktion betrachtet werden. Der Antisemitismus des Feudalen ist die größte Beleidigung der bürgerlichen Welt, denn man glaubt sie mißbrarichen zu können, damit sie selber die Hand zur Zerstörung der Rechte biete, die sie dem Jahrhunderte zu verdanken hat. Ist in der praktischen Anwendung der Staatsgrundgesetzc ein Riß wahrnehmbar, dann leidet nicht nur der Jude, wie Dr. Güdemann es dargestellt hat, sondern auch der Beamte, der mit seinem Arierthum sich brüstet, wie das Hofrath Lienbacher dargethan hat. Da hängt Eines mit dem Andern zusammen. Sie erstreben eine Herrschaft ausgedehnter als im Wl'ittclalter, sie wellen auch die Slädte und die Verwaltung des Staates beherrschen. Das ist der Beweggrund für den Antisemitismus des Feudaladels bei uns in Oesterreich und in Deutschland. Vor uns liegt ein älterer Bericht über eine Gerichts-- verhandlung in einer historisch bezeichneten Stadt. Der Angeklagte sagte; „Ich bin römisch", civis romaims sum; folglich könnt ihr mich nicht richten. Am anderen Tage fügte er hinzu; „Ich bin ein Pharisäer und eines Pharisäers Cohn". Sie fürchteten diesen Protest und schickten den Angeklagten nach Rom. Damals stand das Gesetz auch in keiner praktischen An-