Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
- Journal
- Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
- Volume
- 8 (1891)
- Issue
- 50 (18.12.1891)
- Date
- 1891-12-18
- Page
- – (sequence 2)
- Language
- German
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Seite 918 Orstrrrrichrfthr Wochenschrift. Nr. 60 Herr Dr. Jaqurs einen Augenblick für die Frage gewinnen sollen, wie denn die Ausschließung der Juden von der Nichtercarriere sich mit den Staatsgrundgesetzen vertragt. Man sagt allerdings: Die einmal in die Gerichtspraxis aufgenommenen Juden müssen nach den Staatsgrundgesetzen befördert werden, wenn auch „langsam voran", aber der Staat kann seine Beamten wählen, wo er will, und er kann zu einem Juden, der die Richtercarriere einschlagen will, sagen : Dich mag ich nicht. Aber das ist, mit Verlaub, der reinste Sophismus. Gesetze sind dazu da,angewendet zu werden,und wer ihre Anwendung unterläßt oder verweigert, verletzt sie auf eine gröbere Weise, als wer die weitere Ausführung der in der Anwendung begriffenen verlangsamt oder behindert. Der Jude, der sich zumEintritt indie Richter carrieremeldet,mußnachdenStaatsgrundgesetzen ausgenommen werden, wenn er die nöthige Qualifikation besitzt, denn die Staatsgrundgesetze erlauben dem Staate mit Nichten, die Judm unter dem Vorwände, seine Beamten zu wählen, wo er will, von der Beamtenschaft auszuschließen, sondern sie befehlen ihm ausdrücklich, bei der Anstellung eines Beamten vom Glaubensbekenntniß vollständig ab zu sehen. Der Herr Justizminister ist ohne Zweifel ein frommer- Christ. Dieser Eigenschaft hat man cs zu danken, daß mit dem Avancement der in der Richtercarriere befindlichen Juden wenigstens der Anfang gemacht worden ist. Wir haben bereits einige jüdische Rachssecretäre und wir erwarten, daß .ihre gewiffe „Schwerhörigkeit" chnen im Avancement auch weiter nicht hinderlich sein wird. Aber als frommer Christ wird der Herr Justizminister auch den Satz in der Bergpredigt kennen: „Eure Rede aber sei Ja ja, "nein nein." Derselbe Satz findet sich auch im Talmud, nur in etwas anderer Fassung, ivelche vielleicht die in der Bergpredigt ergänzt: „Dein Ja sei Ja. Dein Nein Nein!" Wie dem aber auch sein mag, beide Fassungen gelten auch für den Gesetzgeber. Entweder gilt ein Gesetz, dann muß er Ja sagen und es anwenden, ohne Verclausulirung, ohne Sophismus, ohne Rücksicht aus die Zeitströmung, oder es gilt nicht, dann sage er Nein und hebe es auf. Die Judm aber nicht als Auskultanten ausnehmen, oder die aufgencmmmen beim Avancement übergehen, ist nicht Ja und nicht Nein und weder christlich, noch jüdisch. Es ist höchstens österreichisch und paßt zu der landesüblichm, um nicht zu sagen landesbefugten Unentschiedenheit, die aus allm Gebieten der Politik zu der Taktik führt, nicht ganz so, aber auch nicht ganz entgegergesetzt zu sein, die jedoch aus dem Gebiete der Justiz von den nachtheiligsten Folgen begleitet ist. Man glaube nur nicht, daß es bei der Ausschließung der Juden von der Richtercarriere sich blos um die paar Juden handle, welche von derselben betroffen werden. Sie werden ihr Schicksal ertragen und die österreichische Gesammtjudenschast wird nicht glücklicher, wmn sie einen Landesgerichtsrath zu den Jhrigm zählt, und nicht unglücklicher, wenn man die Juden gänzlich von der Richtercarriere ausschließt. Aber dies ist unklug vom Staat gehandelt. Wenn der Staat den jüdischen Asi'irantm, der nach der Ehre geizt, im Alter von 40 Jahrm k. k. Ad'unct zuheißenund 15—1800 Gulden Gehalt zu beziehen, zurückwekst, so drängt er den Zurückgewicsrnen auf die Bahn des Gelderwerbs und es kann demselben gelingen, daß er so viel in einer Woche oder gar an einem Tage verdient, als er vorn Staate in einem Jahre bezogen haben würde. Dann wird man fteilich sagen, daß es den Juden nur ums Geld zu thun sei. Aber wer trägt die Schuld? Der Staat, denn dieser kann doch nicht von dem von der Richtercarriere Ausgeschlossenen verlangen, daß er das Geldverdienen blos Denen überlasse, die zwar durch ihr Bekenntrriß nicht daran gehindert werden, als Bezirksrichterin die siebmte Rangclasse zu. gelangen, die sich aber trotzdem einträglichere Posten oder Berufe aussuchen. Das Geldverdienen ist wirklich von der Confession unabhängig, wie man auch die Staatsgrundgesetze auslege. Aber nicht blos unklug handelt der Staat, wenn er die jüdischen Bewerber nicht als Auscultanten zuläßt, sondern auch unsittlich. Ein Staatsgrundgesetz, das nicht voll und ganz zur Anwendung gelangt, hat seinen Beruf verfehlt, es ragt wie eine Ruine aus dem Ganzen hervor, cs erinnert daran, daß die Baumeister nachlässig Und pflichtvergessen find und insofern untergräbt es im Volke den Sinn für Ordnung und die Achtung vor dem Gesetze überhaupt. Schon aus diesem Grunde darf das gegenwärtige Verfahren gegenüber den jüdischen Richtern und Richteramtscandidaten nicht länger Bestand hüben. Das Staategrundgesetz ruft laut und vernehmlich, daß auch den Juden die Richterlausbahrr oster st ehe. Eine längere „Schwerhörigkeit" gegenüber dieser Stimme des Gesetzes, welche für die Berufenen auch die Stimme des Gewissens ist, kann nur zum Schaden des Gesetzes selbst ausschlagen. Di-. M. Giidemann, Die Kaiserliche Spende für einen Synagogenbau. Es ist eine bekannte Thatsache, daß die Antisemitenführer ihrem Publikum, wenn sie mit demselben ganz entrenous sind, wie in ihren geheimen Conventikeln, zumal wenn sie jenen Theil ihres Publikums vor sich haben, der noch österreichisch denkt und dynastisches Gefühl besitzt, die Mähr zuflüstern, daß der Antisemitismus von oben, von weit oben protegirt werde. Wenn man die himmlische Majestät ihres ersten und höchsten Attributes, der Liebe zu allen ihren Menschenkindern entkleidet und den Antisemitismus als gottgefälliges Werk den Gläubigen erklärt, warum soll man der irdischen Majestät nicht eine Ungleichheit in der Liebe zu ihren verschiedenen Unterthanen zuschreiben können? Durch den Mund unseres Kaisers ist der Antisemitismus zwar schon unzählige Mal verurtheilt worden. Alle Deputationen der jüdischen Bevölkerung, die der Kaiser auf seinen Reisen empfing, versicherte er seiner Gnade und seines Schutzes die kaiserliche Ansprache klang aus in der Anerkennung der Loyalität und des Patriotismus der Juden. Allein die antisemitischen Organe wußten sich zu Helsen. Sie haben alle diese kaiserlichen Kundgebungen ihren Lesern einfach vorenthalten, um im Stillen die vermessene Lüge, daß die Juden von oben wie Stiefkinder ganz ignorirt werden, weiter nähren zu können. Nun hat der Kaiser auch durch eine hochherzige That bewiesen, daß er in seiner väterlichen Liebe und Fürsorge keinen Unterschied zwischen Christen und Juden macht. Wie unsere Leser sich erinnern dürsten, hat sich unter dem Ehrenpräsidium des k. k. Baurathes Herrn Stiaßny ein Comite gebildet, zur Erbauung einer polnisch-jüdischen Synagoge in Wien. lieber Eingabe dieses Comites hat das Finanzministerium die Veranstaltung einer Silber-- und Effecten-Lotterie bewilligt, um die weiter-en noch nothwendigen Beträge fürden