Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
- Journal
- Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
- Volume
- 8 (1891)
- Issue
- 50 (18.12.1891)
- Date
- 1891-12-18
- Page
- – (sequence 1)
- Language
- German
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Nr. 50 Wie». M. DerembrrjlSSI. VIII. Centrslorgan für die gessmmten Interesten des Iudenthums. -^- Eigentümer: Krichsralhs-A-geordneter Dr. Kloch. -HUH- Erscheint jeden Freitag. -fk Ä. k. Postsxsrrastrnarnt Clrsringvrrkrhr Nr. 810.976. Nrdartlon u. Rdnrinistrstton: Wir» 1. Lothrnthurmstratzr 39. Man sbonnirt bri allen VvfisnfiaNr» de» In- und Luslandr». Bezugspreis: Halbjährig 4 fl. Einzelexemplare 35 fr. Anzeigen: Die 4mal gespaltene Petitzeile 12 fr. * Inhalt: L e itarlikel: „Schwerhörig." — Die kaiserliche Spende für einen Synagogenbau. — Aus der arischen Gesell chafl. — Die Londoner „Daily News" über das Alluisversorgungshaus der Wiener israel. d'ult^isgeuieinde. — Korrespondenzen: Wien, Dresden, Leipzig, Krefeld, Kopenhagen, London, Pelersbnrg, Argentinien. — Berlins chlks: Wien, Graz, Prag, Olmütz, Dorna-Watra, Neutitschein, Kremsier, Raab, Galgocz, Bodenbach, Hildesheim, Nordhausen, Pfalz, Amsterdam, Petersburg, Warschau, London, Rom, Turin, Athen, New-Pork, Washington, San Franziska, Venezuela. — Feuilleton: Vetter Morsche. — Jüdische Wohlthätigkeit in New-Ljork. — Unser Traumleben. — Briefkasten. — Wochenkalender. — Inserate. „SchwMörig.'' Der Abgeordnete Dr. Jaques hat als Generalredner über den Justizetat eine hübsche Geschichte von einem Rathssecretär erzählt, der von seinem Vorgesetzten als „schwerhörig" qualificirt wurde, um ihn im Avancement zu hindern. Herr Dr. Jaques fugte hinzu: „Ohne den Gerechtigkeitssinn des Landesgerichts-Präsidcnten Baron Streit wäre dieser Mann schwerhörig und Rathssecretär geblieben." Es ist sehr schön von Herrn Dr. Jaques, daß er diesen Fall vorgebracht hat. Wir erfahren daraus, daß man, wenn man schwerhörig ist, in der Justiz nicht sortkomnien kann und besten Falls Rathssecretär bleibt. Wir möchten uns aber eine Einwendung erlauben. Denn in Oester-reich kann man sogar Justizministcr und doch schwerhörig sein. Nach den österreichischen Staatsgrundgesetzen ist die Erlangung von Staatsmitteln unabhängig von der Eonfession. Diese Grundgesetze sprechen laut und eindringlich genug. Dennoch kommen die Juden in der richterlichen Earriere gar nicht oder nur mühevoll vorwärts. Uns ist folgender Fall bekannt. In einem kleinen Orte in Niederösteneich dientm zwei Adjunkten, es mögen drei oder vier Jahre her sein. Der eine von ihnen ist inzwischen Landesgerichtsrath geworden, denn er ist ein Christ, der andere, ein Jude, ist noch immer Adjunkt, obwohl die Dienstzeit der Beiden die gleiche ist. Man wird fragen: Vielleicht ist der Jude „schwerhörig"? Daraus antworten wir mit der Sicherheit eines Ohrenarztes: „Nein, der Jude ist nicht schwerhörig, — aber ein Anderer ist es, wir überlassen es dem Leser, ihn zu errathen." Allerdings können die Juden, die sich der Richtercarriöre zugewcadet haben, zum größten Theile eine gewisse Schwerhörigkeit nicht in Abrede stellen. Nämlich von dem Anträge, sich tausen zu lassen, wollen sie nichts hören. Nach den Staatsgrundgesetzen darf aber diese Art von Schwerhörigkeit nicht in Betracht kommen, denn sie ist eine gesetzlich berechtigte Idiosynkrasie. Indessen in der Praxis hat man eine andere Auffassung von der' Sache und wir haben bis jetzt nichts davon gehört, obwohl wir nicht schwerhörig >i: d, daß der He^' Justizminister diese Auffassung mißbilligt. Man laßt nämlich die Juden nicht Auscultanten weiden. Dann können sie sich freilich nicht darüber beklagen, daß sie nicht weiterkommen in der Richtercarriere, denn man läßt sie dieselbe gar nicht anfangen. Vielleicht liegt dieser Praxis folgende Entschuldigung zu Grunde. Auscirltant heißt nämlich wörtlich: Einer, der hören kann. Da sich nun bisher die meisten Juden, welche sich der richterlichen Earriere bestissen, insofern als schwerhörig bewiesen haben, daß sie gegenüber der mehr oder weniger verständlichen Einladung zur Taufe taub geblieben sind, — nur vereinzelte Juden haben diese Taubheit in Folge einer heilsamen Wassercur abgelegt — so sagt man sich folgerichtig: „Wie können Juden Auscultanten werden, wenn sie nicht hören können oder nicht hören wollen!" Allerdings hat der gegenwärtige Justizminister einige Juden zu Rathssecretären avanciren lassen. Aber wir haben ja von Herrn Dr. Jaques gehört, daß auf diesem Posten die Schwerhörigkeit noch keine Störung bildet, sondern daß sie erst von da ab uvb weiter ein qualificirtes Hindemiß des Avancements abgibt. Inzwischen können wir die vorstehende Entschuldigung, wenn sie auch etymologischer Begründung nicht entbehrt, für unseren Theil nicht Lelten lassen, und wir bedauern lebhaft daß Herr Dr. Jaques sich blos hat angelegen sein lassen, jenen unbekannten Rathssecretär, nicht aber seine zahlreichen Glaubensgenossen, die man nicht einmal Auscultanten werden laßt, von dem verhängnißvollen Verdachte der Schwerhörigkeit zu befreien. Herr Dr. Jaques hat sich ja schon einmal seiner zurückgesetzten Glaubensgenossen angenommen, und als Generalredner der „Vereinigten Linken" hätte er für Diejenigen, die man MB liegen läßt — und das sind ja in erster- Linie die jüdischen Rechtsbeflissenen, die man nicht Auscultanten werden laßt — neuerdings ein eindringliches Wort sagen können. Du mußt eS — auch dem Justizminister — dreimal sagen. Denn auch ein Justizminister kann „schwerhörig" sein. Statt mit dem Gewäsche des Herrn Vaschaty so eingehend sich zu beschäftigen, hätte also