Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
- Journal
- Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
- Volume
- 8 (1891)
- Issue
- 45 (13.11.1891)
- Date
- 1891-11-13
- Page
- – (sequence 4)
- Language
- German
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Gelte sM Kestrrreichifche Mein Bruder und ich (Beide dem Lehrstandc angehörig) wohnen seit einer langen Reihe von Jahren in demselben Hause (2. Bezirk) und pflegen uns bei Sammlungen zu wohlthätigen Zwecken mit größeren Beträgen zu unterzeichnen als die anderen meist wenig bemittelten Parteien des Hattses. Dieser Umstand dürste Veranlassung gewesen sein, daß uns vor ungesähr sünf Wochen von einem Wohnungsnachbar, mit dem wir hie und da Verkehr pflegen, im Aufträge des Schwagers des Ersteren, der Armenrath ist, eine Anzahl von Eintrittskarten zu einer im Earl-Theater stattfindenden Wohlthätigteits-Vorstellung übergeben wurden mit der Bitte dieselbe» zu kaufen, oder anderweitig an Mann zu bringen. Diese Vorstellung aber wurde veranstaltet zum Besten der Waisen des 2. Bezirkes ohne Unterschied der E o n s e s s i o n. Auf dieses auf ganz private W e i s e an uns gestellte Ansuchen anttvorteten wir a u f ebenso private Weise, daß wir grundsätzlich uns nur an solchen Wohlthätigkeitsacten betheiligen, die ausschließlich unserem christlichen, so schwer mit den traurigen Erwerbsverhältnissen ringenden Volke zugute kommen. Die Antwort war aus eine Visitkarte geschrieben, das Wort „Juden" überhaupt nicht, am wenigsten aber mit invectiven Bezeichnungen enthalten. Was geschieht nun gestern? Mein Bruder wird zu seinem Schulvorstande beschieden, ihm von demselben in halb vorwurfsvollem, halb wohlwollend sein sollendem Tone mitgetheilt, diese obgedachte Angelegenheit sei zur Kenntniß des D r t s ch u l r a t h e s gebracht worden; dort habe man sich in sehr abfälliger Weise über meinen Bruder dahin geäußert, daß ein Mann mit solchen Grundsätzen jedenfalls seinen israelitischen Schülern gegenüber ungerecht und parteiisch Vorgehen müsse, und der bekannte Kleebind er als Obmannstellvertreter des Ortschulrathes des 2. Bezirkes, notirte sich die Sache, um meinen Bruder beim Bezirk-Schulinspector anzuzeigen!! Ich beschränke mich darauf, hieran kurz folgende Bemerkungen zu knüpfen: Mit welchem Rechte mischt sich der Ortschulrath in solche Privatangelegenheiten der Lehrer, die mit der Schule absolut nichts zu thnn haben, und mit welchem Rechte thut er dies in einer Weise, wodurch strenge genommen der Lehrer in seiner Bcrussehre angegriffen wird? Ist es einem christlichen Manne nicht mehr gestattet, seine Wohlthaten zu erweisen wem er will? Gibt es nach diesem und vielen ähnlichen Vorfällen noch Jemand, der daran zweifelt, daß ein unglaublicher Terrorismus von gewisser Seite geübt wird? Ergebenst A. H. Man ist tatsächlich in Verlegenheit, worüber man mehr in Entrüstung gerathen soll, über die Gefühlsroheit, oder aber über die Unverschämtheit, die in dieser Enunciation zum Ausdrucke gelangt. Nicht nur bei den civilisirten Nationen, auch bei den in der Cultur zurückgebliebenen Völkern erregen Kinder, die so unglücklich waren, in früher Jugend die Eltern zu verlieren, das tiefste Mi l id. Die nilden Negerstämme in den Aequatoriallandern behandeln Waisenkinder auch der ihnen feindlich gesinnten Stämme mit liebevoller Sorgfalt. Bekannt ist, daß sogar die Kannibalen den Waisenkindern einen besonderen Schutz angedechen lasten. Welches edle, gefühlvolle Herz wird bei e'nem unglücklichen, verlassenen Kinde einen Unterschied mach n in Bezug 'au' Confestion oder Nace. Nur dem Antisemitismus blieb es Vorbehalten, sich unter' dem Culturniveau der Kannibalen zu declariren. Wie groß muß die Verkommenheit dieser Menschen sein, welche sich nicht scheuen, mit ihrer barbarischen Gesinnung vor die Oeffentlichkeit zu treten! Welcher Grad von Gefühlsroheit gehört dazu, vor aller Welt zu bekennen, daß man es als Anmaßung betrachtet, der christliche Lehrer soll sein Schärflein zu einem Humanitätsacte beitragen für Waisen ohne Unterschied der Confestion. Daß der Antisemitismus derartige Dimensionen annehmen, daß er jede edle Regung ersticken und die Menschen zur gemeinen Bestie erniedrigen werde, das haben wir vorausgesetzt. Die „That" der Wochenschrift. Nr. 45 beiden „Lehrerbrüder" gewinnt aber noch an Relief, wenn die begleitenden Umstände in Rücksicht gezogen werden. Das Lehrrrdioskurenpaar wirkt an Schulen im II. Bezirke, welche zu zweidrittel bis vierfünftel von jüdischen Kindern frequentirt werden. Welche didactische und pädagogische Erfolge sind zu erwarten, von Lehrern, deren Schüler in überwiegender Zahl Juden sind, die sich zu einem so brennenden, ekelerregenden und entsetzlichen Judenhaß bekennen. Ach, wie b e d a u e rn s w e rt h die K inderjüdischer Eltern, die bemüstigt sind, Schulen in deren Lehrkörper derartig verkommene Individuen als Lehrkräfte wirken, zu besuchen! Das tiefbetrübende bei der Afsaire ist der Umstand, daß derselbe typisch ist. Der allergrößte Theil der Wiener Lehrerschaft bekennt sich zum alleinseligmachenden Antisemitismus, der den Kindern iin zartesten Alter präparirt wird und dessen Erfolge in Beschimpfungen und Gewaltthätigkeiten gegen jüdische Schüler zum Ausdrucke gelangen. Wie ja dies aus vielen, im Gerichtssaale zur Austragung gelangten Strafvcrhandümgen zur Genüge bekannt ist. Man dürfte wohl einwenden, daß seitens der vom Antisemitismus Betroffenen nur vereinzelnte Klagen in die Oeffentlichkeit dringen, daher es mit dem Judenhaß der Wiener Lehrer nicht gar so arg bestellt sein könne. Ja, wer soll sich gegen einen Lehrer beschweren? Der Schüler etwa, dann wird er nochmehr drangsalirt, oder der Vater des Schülers, der vermeiden muß, daß sein Kind „geworfen" wird? Der Antisemitismus, auf den der gewesene Gemeinderath Sigmund M a y e r schon vor Jahren die Aufmerksamkeit lenkte, herrscht in der Lehrerschaft Wiens im hohen Grade- und die bisherigen Zweifler dürfen durch das „Eingesendet" der „Brüder Lehrer" wohl davon überzeugt worden sein. Es muß dringende Aufgabe der maßgebenden Factoren sein, die Lehrerschaft Wiens von dieser Seuche zu curiren, denn sonst ist die Gefahr vorhanden, daß eine Generation auswachse, die den Bürger-Frieden in der Residenzstadt arg bedrohen und geregeltes Gemeindcwesen unmöglich machen würde. Es erweist sich daher ein strenges Gericht und die Statut rung eines Exempels als Gebot der Nothwendigkeit und im eigen st en Inter e st e des gestörten Friedens /der schönen herrlichen Kaiser st adt Wien, der Residenzdes erhabenen Monarchen, der alle seine Unterthanen ohne Unterschied der Confession mit gleich hingebungsvoller Liebe und Sorgfalt umfaßt und indenbestehendenGesetzenAllengleicheRechte gewährte. Eine Verkürzung und Antastung dieser Gleichberechtigung ist gleichbedeutend mit einer Auflehnung gegen den Willen des edlen Monarchen, der keine Gelegenheit vorüvergehen läßt, mit seinem kaiserlichen Machtworte die Gleichberechtigung aller seinerStaatsbürgerauf's Nachdrücklichste zu betonen. Sapienti sat! Schließlich möchten wir noch die Bemerkung machen, daß die .,Lehrerbrüder" gang beruhigt „ihr Herz auch ohne Unterschied der Confession hätten ausschütten können," ohne gegen ihr antisemitisches Glaubensverkenntniß zu verstoßen. Es ist ja leider nur allzubekannt, daß bei Betheiligungen und Stiftungen . „ohne Unterschied der Co» fession" an Juden gar nichts