Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
- Journal
- Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
- Volume
- 8 (1891)
- Issue
- 38 (25.9.1891)
- Date
- 1891-09-25
- Page
- – (sequence 13)
- Language
- German
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Nr. 38 Orstrrrrichifchr Wochenschrift. Seite 703 ausbewahrt hatte. Nun stellte sich bei Oessnung des Couverts heraus, daß dasselbe nur P a p i e r a b s ä l l e enthielt. Als sich diese Nachricht im Dorfe verbreitete, fanden sich alsbald zahlreiche Gläubiger ein, welche dem Pastor Löwe, der 12.000 Mark Gehalt bezogen, Geld geliehen hatten. Eine sofort vorgenommene Revision der Kirchenkasse ergab, daß der verstorbene Seelsorger die Coupons der der Kirchenkassa gehörigen Papiere bereits bis zum Jahre 1893 abgeschnitten und verkauft hat. Breslau. (E in antisemitischer Nicht e r). Zu Anfang dieses Monats hatte die „Breslauer G erichtSzeitun g" eine Mittheilung gebracht, nach welcher ein preußischer Richter, der in Breslau als Ermittelungsrichter amtlich thätig ist, seit ungefähr zwei Jahren an Zeitungen und an jüdische Einwohner Breslaus und der Provinz, vorzugsweise an Geschäftsleute lzumeist unter dem Pseudonym R i t t m e i st e r B r a s ch k e), Postkarten a n t i s e m i t i s ch e n Inhalts nebst Flugblättern gleicher Tendenz versandt und dadurch die Empfänger belästigt und gekränkt hat. Mehrere Blätter, darunter auch die „Breslauer Zeitung" waren der Meinung, daß die Meldung mit äußerster Vorsicht ausgenommen werden müsse. Diese reprodncirte sie damals unter allem Vorbehalt, ohne Namensnennung und in der Erwartung, daß seitens der Vorgesetzten Behörde des Richters sobald als möglich „entweder die Grundlosigkeit der gegen einen im Amte befindlichen Richter erhobener! Anklagen dargethan iverde, oder aber, falls diese Angaben sich wieder Vermuthen als begründet erweisen sollten, das Publikum über die Maßnahmen aufgeklärt werde, die gegen einen derartigen Richter zuin Schutze der Bevölkerung und zu Grinsten des Ansehens d.s Richterstandes etwa bereits ergrifferr sind oder noch ergriffen werden dürften." Es sind nun seit der Veröffentlichung dieses Appells an die Vorgesetzte Behörde des beschuldigten Richters zehn Tage vergangen. Weder ist in dieser Zeit in der Breslauer Gerichtszeitung noch an irgend einer anderen Stelle amtlicherscits eine Erklärung zu Gunsten des betreffenden Richters erfolgt. Es ist also der Schluß gerechtfertigt, daß es nicht möglich zu sein scheint die öffentlich erhobenen Anklagen gegen Herrn Amtsrichter W i e d e m a n n zu entkräften. Inzwischen ist der Breslauer Zeitung aus der amtlichen Thätigkeit des Herrn Wiedemann ein Factum bekannt geworden, welches es sehr wahrscheinlich macht, daß derselbe auch a u ß e r a in t l i ch sehr wohl der Dinge fähig sei, die ihm, ohne daß er selbst oder seine Vorgesetzte Behörde bisher dagegen öffentlich proteftirt hat, öffentlich zur Last gelegt worden sind. Herr Amtsrichter Wiedemann hat nämlich, wie die, dem genannten Blatt im Original vorliegenden Schriftstücke bezeugen, kein Bedenken getragen, einen angesehenen jüdischen Kauf m a n n, den cr als Zeugen zu vernehmen hatte, mit Bezug auf dessen Confession auf's schwerste zu beleidigen. Jener Zeuge war Gläubiger eines österreichischen Kaufmanns, gegen welchen die Einleitung eines Strafverfahrens im Gange war. Es mag hier vorweg bemerkt werden, daß das Strafverfahren nach näherer Prüfung der Sache niedergeschlagen worden ist. Herr Amtsrichter Wiedemann hatte den Breslauer Kaufmann, nennen wir ihn $., u. A. darüber zu befragen, ob sich derselbe in seiner Eigenschaft als Gläubiger des österreichischen Kaufmanns P. einem gegen diesen eingeleiteten Strafverfahren anschließen wolle oder nicht $. verneinte die Frage mit der Begründung, daß er dem 2). das ihm zur Last gelegte Vergehen nicht zu traue, da er ihn persönlich als rechtschaffenen und braven Mann kenne. Dem wiederholten Drängen des Herrn Amtsrichters Wiedemann, sich doch dem Strafantrage anzuschließen, gab Herr gleichwohl aus den angeführten Gründen nicht nach, worauf Herr Amtsrichter Wiedemann erklärte: „Ich werde Ihnen sagen, weswegen Sie sich dein Strafantrage nicht anschließen: Sie sind jüdisch und 2). «der Beklagte) ist auch jüdisch." Selbstverständlich beschwerte sich $. über Herrn Wiedemann wegen dieser unerhörten, beleidigenden Unterstellung. Die Thatsache, daß er den Zeugen in dieser Weise haranguirt habe, mußte Herr Amtsrichter Wiedemann bei seiner Vernehmung durch die Vorgesetzte Behörde zugeben. Herr .\. hatte die Genugthuung, daß der I u st i z m i n i st e r durch Bescheid vom 29. November 1890 der an ihn gelangten Beschwerde Folge gab und den zuständigen Dberlandesgcrichts - Präsidenten anwics, Herrn Wicdemann das Unangemessene seiner Aeußerung vorzuhalten. 'Also nicht einmal im amtlichen Be» kehr mit dem 'Amtsrichter Wiedemann war man sicher vor der Bethätigung seiner antisemitischen Gesinnung. Interessant ist jedenfalls noch die Thatsache, daß der inzwischen nach Berlin übergesiedclte Kaufmann X. seit der Zeit, da er mit Herrn Amtsrichter Wiedcmann in amtliche Berührung gekommen war, durch die von Breslau aus erfolgte Zusendung von antisemitischen Schmähschriften und Flugblättern b.lästigt wurde. Frankfurt a./M. „Um dem Treiben vieler Gederncr Juden zu steuern," wie der „Reichsherold" seil einiger Zeit wiederholt angekündigt hatte, fand ani 13. d. in Gedern eine antisemitische Versammlung statt, in welcher der deutscheste aller Deutschen, Herr Dr. Böckel, als Redner austrat. „Gesteuert" wurde denn auch in dieser Versammlung, aber viel weniger dem „Treiben der Gederncr Juden" als demjenigen des großen Antisemitenführers Dr. Otto Böckel aus Marburg. Derselbe muß wohl eine leise Ahnung gehabt haben, daß die Geschichte einen anderen als den von ihm gewünschten Curs nehmen könne, denn nicht nur hatte er sich aus den umliegenden „Böckelorten" zahlreiche Freunde und eine starke Leibgarde verschrieben, sondern zur größten Ueberraschung wenigstens eines großen Theiles der Anwesenden, die ja durch die eingangs erwähnte 'Ankündigung im „Herold" sehr begreiflich ist, erklärte Herr Böckel im Eingänge seiner Rede, er sei heute nicht gekommen, um die „Judenfrage" zu behandeln, sondern nur, um die Zwecke und die Organisation, des „mitteldeutschen Bauernvereins" auseinander zusetzen. Und so, geschah es auch; nach einer längeren Beschäftigung mit der „Franks. Zeitung' und „Kleinen Presse" beschränkte sich Böckel in der That derart auf eine Erläuterung des Statuts des Bauernvereins, daß die Juden nur zwei- oder dreimal ganz beiläufig und verhältnißmäßig sanft berührt wurden. Da überdies auch die bekannten, sonst selten fehlenden geistreichen Scherze diesmal gänzlich fehlten, so war selbst aus den Reihen der um die Rednertribüne geschaarten „bewährten Getreuen" nur ein verhältnißu äßig schwacher und sehr vereinzelter Beifall zu vernehmen. Nach Herrn Böckel erhielt Redacteur Schreiber-Frankfurt das Wort. Derselbe erklärte, er würde nach dieser unerwarteten Rede Böckel's sich kaum veranlaßt gesehen haben, das Wort zu ergreifen, wenn nicht Dr. Böckel