Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
- Journal
- Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
- Volume
- 8 (1891)
- Issue
- 38 (25.9.1891)
- Date
- 1891-09-25
- Page
- – (sequence 4)
- Language
- German
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Seite 694 Orstrrrrichftchr Wochenschrift. Nr. 36 die andere HLEäc \\\ Marien prompt und richtig. Auch gibt er zu Michaelis eine gute junge Stoppelgans und schickt seine Frau in der Ernte acht Arbeitstage zum Binden unentgeltlich. 3. Ferner verpflichtet sich der Meister T., alle kleinen Schnei derrepararul en, welche ihm von der Herrschaft geschickt werden, ohne Zeitverlust gleich und uncntge l rli ch zu machen, neue Sachen aber entweder für einen billigen Preis zu Hause zu verfertige», oder, wenn es die Herrschaft verlangt, auch dazu nach V. zu kommen und selbige im Hose aur Tagelohn zu ver ertigen, woselbst er dann bei freier Kost 4 gute Groschen Tagelohn erhalt. 4 Ta der Meiner T. auch zugleich die doriige Schule annimmt, so verpflichtet er sich, selbiger treu und gewiäeuhait einzustehen und erhält dafür von jedem Kinde das dort gebräuchliche Schulge.v Zu mehrerer Gewißheit ist dieser Kontrakt von beiden Theilen eigenhändig unterschrieben worden, D.. den 8. März 1809. I- <y. T. v. 9t. Dieser Kontrakt enthält dann noch eine Nachschrift, aus der hei vorgeht, daß der Schneidermeister T. bald starb, und daß seine Frau den Schneidergesellen Th. heiratete, auf den nun alle früheren Rechte und Pflichten übdrgingen. Neu ist für ihm nur die Bestimmung: „Auch muß er wenn es verlangt wird als T aglöhn er für die Herrschaft und für kn im Gute gewöhnliche Tagelohn fleißig arbeiten." Das war die sociale Lage oes deutschen Lehrerstandes in früherer Zeit. Welche Stellung und Achtung aber der Lehrer in Deutschland heute genießt, ersieht man daraus, wenn noch im Jahre 1891 in Mecklenburg ein Gutshenes wagen darf, dem Lehrer das Tragen des Schnnnbartes zu verbieten und eventuell mit sofortiger Kündigung zu drohen, cder wenn in demselben gesegneten Lande im Jahre 1890 solch edler feudaler Ritter einem verwitwetem Lehrer die Wiederverheirathung unter Androhung sofortiger Entlassung untersagen darf! Erst in den jüngsten Tagen ist den Koburger Lehrern von dem Schulinspector Heckenhayn u. A. folgende Instruction zugegangen: „Es wird leider auch mehrfach bemerkt, daß die Lehrer theilweise nicht genug auf ihr Aeußeres achten. Es muß daher darauf aufmertsam gemacht werden, daß der Lehrer in einem Anzuge in der Schule zu erscheinen hat, in welchem er sich vor jeden anständigen Menschen sehen lassen kann. Derselbe muß gehörig reingebürstet und ohne schadhafte Stellen sein und darf auch nicht zu auffällig ausgebefferte Stellen enlhalteit. Der Lehrer muß auch vollständig angekleidet sein; das Fehlen des Hemdkragens und der Kravatte ist nicht zu billigen. Die Stiefel müssen selbstverständlich gereinigt, beziehungsweise gewichst sein. Der Hausschuh ist immer noch nicht ganz verschwunden; es wird deshalb auch diese Unstatthastigkcit wiederholt und nachdrücklichst aufmerksam gemacht." Giebt aber ein Lehrer etwas aus sein Acußcres so macht er die schlimmsten Erfahrungen. So bewarb sich z B. der junge Lehrer F. aus S., Kreis Rummelsburg, um die Lehrerstelle im Dorfe G., Kreis Stolp die zum 1. April 1891 frei wurde. Er wurde aber von der Patronin, Frau v. Z. auf R. einer Verwandten des Exministero von Puttkammer, mit der Begründung abgewiesen, daß er ihr — zu vornehm sei! — Es liegt doch noch etwas Humor in dein Elend. Was für ein Gehalt erhält der junge reichsdeuffche Lehrer, der fast sechs Jahre sich ganz speziell aus seinen künftigen Beruf vorbereiten mußte? Der Durchschnitt ist 750—800 Mark und Wohnung, in Städten mittlerer Größe 900 bis höchstens 1200 Mark firn letzteren Falle müssen es schon Städte über 100000 Einwohner sein) und weiter nichts. Man glaube aber nicht, daß in Deutschland nicht noch geringerer Gehalt für Lehrerarbeit gezahlt wird. Die Stadt Friedland in Mecklenburg zahlt bis Oste.n 1890 einem Lehrer der Armenschule für das Unterrichten von über 100 Kindern 360 Mark (!) und bot dann die Stelle, als der undankbare Lehrer sie verließ und sich kein anderer fand, für 500 Mark aus! Muß das ein Schlemmerleben werden! Im Kreise Labiau besinden sich mehrere Stellen, die mit 540 Mark dotirt und von Lehrern verwaltet sind, die schon 5—6 Jahre amtiren. Im Kreise Mohrungen sind die Lehrergehälter so glänzend ausgcbeffert, daß nunmehr die ersten Lehrer neben Wohnung und Holz 900, die zweiten 750 und die dritten 650 Mark beziehen. Noch ein Bild aus Mecklenburg. Der 29-jährige Lehrer B. in B. bezieht baare 210 Mark, während ein Pungensahrer für eine Mühle bei Tessin 300 Mark Einkommen hat. Der 78-jährige kränkliche Lehrer R. in H. muß bei 650 Mark Gehalt noch seines Amtes walten, während der Landreiter S. in S. in seinem 50. Lebensjahre mit 1200 Mark pensionirt wurde. In Mecklenburg konnte es auch am 1. Dezember 1890 passiren, daß man auf dem Lcmkage dem Reiterverein zu Wittenburg 2000 Mark p. a. aus weitere 5 Jahre gewährt, während Ulan die Petition um eine Geldbewilligung zu einen! Feierabend- Hause für Lehrerinnen ablehnte Die „Erml. Zeitung" brachte kürzlich zwei Gesuche nebeneinander, wonach die Stadt Wartenb'.irg einen Stadtwachtmeister gegen ein Gehalt von 720 Mark nebst freier Wohnung und Feuerung suchte, während der Ort Seeburg eine Lehrerstelle mit 750 Mark und nichts weiter ausschrieb. Die „Hessische Schul-Zeitung' stellte kürzlich folgende Annoncen nebeneinander: Aus der „Hessischen Schul-Zeitung." Vakante Schulstelle. Durch Pensioniluilg dcs Lehrers Geldmachcr wird die Cchulsielle in Assoldern zum 1. November d. I. vakant. Das Normalgehalt der Stelle beträgt 800 Mark neben freier Wohnung und freier Feuerung (event. 90 Mark Feuerungsgeld); wegen der Pensionszahlungen an den Ementen kommen jedoch statt der 800 Mark bis auf Weiteres nur 600 Mark zur Auszahlung. — Geeignete Bewerber wollen Gesuche nebst Zeugnissen (im Original oder begl. Abschrift) und einer kurzen Darstellung ihres Lebensganges bis zum 10. September d. I. bei uns cinreicheu. Wildungen, 2. August 1867. Der Krcisschulvorstand: Frese. Aus dem „Kasseler Tageblatt und Anzeiger." Tie Stelle des Gemeinde Kuh- und Schweinehirten mit Nachtwuchedienst mit einem jährlichen Einkommen von 700—800 Mark soll von Martini d. I. ab anderweit vergeben werden. Bewerber haben sich bis zum 1. August d. I. beim Bürgermeisteramt dahier zu melden. Betteuhausen, 14. Ju'i 1887. Der Ortsvorstand. Reden solche Nebcneinanderstellnngen nicht eine Sprache, die jedem rechtlich denkenden Menschen das Blut des Unwillens in die Wangen treiben muß? Und trotz höherer Eehaltsz fiern sind häufig die Lehrer in deutschen Großstädten noch schlechter daran. Was will es z B. heißen, wenn die Lehrer in eincr so theucrcn Stadt, wie Köln ist, im günstigsten Falle mit 25 Jahren 1450, mir 29 Jahren 1650, mit 33 Jahren 1850 :.nd erst mit 45 Jahren das vollständig ungenügende Maximalgehalt von 2600 Mark beziehen? Davon soll nicht nur eine anständige Wohnung gemiethet und eine Familie gegründet und erhalten werdcn, davon soll der Lehrcr auch „standcsgcmäß" auftteten, sich gut kleiden und die mannigsalligen iür ihn unerläßlichen Bedürfnisse an theuren Büchern re. bestreiten. Und angesichts solchen Elendes konnte der Gras von Brühl ans Pforten am 29. August 1869 noch im Preußischen Herrenhause gelegentlich einer Pctition um höhere Beträge für Dienstalterszulagen dem Hause empfehlen: „in energischer Weise die Erfüllung der Wünsche der Petenten zu beschränken." Er fuhr dann fort: „Ich meinerseits kann dies nur dringend wünschen, und ich , glaube, daß einmal ein Schritt geschehen muß, der dem „verehrten und hochgepriesenen Lehrcrstande" (!) zeigt, daß seine Ansprüche auch gewisse G.cnzen haben, bis dahin und nicht weiter, und ich glaube, wenn dem Lehrer ein auskömmliches Gehalt gewährt ist (was denkt sich der Herr Graf wohl darunter? R. I.), so ist das Alles, was er beanspruchen kann. Von Wohlleben darf, glaube ich, nicht die Rede sein, denn die Lehrer, denen es zu gut geht, das sind häufig die schlechtesten Lehrer Ich habe diese Erfahrung oft gemacht, bei den fettesten Lehrerstellen sind die schlechtesten Schulen." Dieser letzte Satz mag ja nicht ganz unrichlig sein; da es in der Regel Protectionskindcr sind, denen gewöhnlich die fettesten Schulstellen zufallcn. Nr. 68 der „Preußischen Lehrerzeitung" von 1891 schreibt: „Im Jahre 1886 betrug das Durchschnittsgehalt der maaam