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Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift · 1891-09-18 · 37 (18.9.1891) · page 7

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Journal
Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
Volume
8 (1891)
Issue
37 (18.9.1891)
Date
1891-09-18
Page
– (sequence 7)
Language
German
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Nr. 37 Oestrrrrichifche Barta in sein Local gekommen und häufig weggegangen sei, ohne die Zeche zu bezahlen. Einmal habe sich Herr B a r 1 a auch von ihm einen Gulden ausgeliehcn, den er bis heute noch nicht zurückgegebcn habe, obwohl ihm die gegenwärtig schlechten Verhältnisse des Zeugen bekannt seien; diese Angaben wurden vom Zeugen Schmidt bestätigt. Zeuge Habets Walter erzählt, daß er mit B a y t a einmal das „Cafe H e r c u l a n u m“ besucht habe. Bar 1 a habe damals mit einer Fünfgulden-Note seine Zeche bezahlt und vom Marqueur irrthümlich einen Gulden zu viel zurück bekommen. Auf die Aufforderung des Habetswalter, er solle doch dem armen Teufel den Gulden zurückgeben, habe B a r t a erwidert: „Laß' geh'n, hale's Maul!" Erft als der Marqueur selbst den Irrthnm bemerkt und den Gulden zurückgefordert hatte, gab B a r l a das Geld zurück. Der Richter erkannte, daß Gemeinde-Rath R ö h r l den Wahrheitsbeweis erbracht habe, und sprach ihn von der Anklage der Ehren-Beleidigung frei. Wien. Antisemiten gegen „Mechaniker" Schneider.) Gegen den Abgeordneten Mechaniker Schneider wird abermals eine schwere Beschuldigung erhoben. Bekanntlich stand dieser Mann an der Spitze des nunmehr behördlich aufgelösten reactionären Wiener Gewcrbegenosseus ch a f t s t a g e s. Eine große Anzahl von Kleingewerbetreibenden, unter Führung eines Antisemiten aus der Klcidermachcrgenossenschaft, hat nun an die Statthalterei eine Eingabe gerichtet, worin die Behauptung ausgestellt wird, daß die Genossenschastsgelder vielfach für mehr oder minder abseits liegende agitatorische Zwecke verausgabt wurden und eine detaillirte Verrechnung niemals stattgefunden habe. Mit einer deutlichen Spitze gegen Schneider wird in der betreffenden Eingabe hervorgehoben, daß es unzulässig sei, daß Personen, welche scheinbar ein Gewerbe betreiben und sich ausschließlich mit politischen Agitationen, angeblich im Interesse der gewerblichen Genossenschaften, befassen, ihren Lebensunterhalt aus den Mitteln der Genossenschaften suchen und finden. Trotz n ehrmaliger Aufforderung habe sich Schneider bisher noch nicht veranlaßt gesehen, über die Art der Verwendung der ihm aus Genossenschaftsvcrmögen zur Verfügung gestellten Geldmittel (22.000 fl.) Rechenschaft abzulegen und dränge sich überhaupt bei eingehender Beobachtung der Lebensweise Schneider's die Frage auf, woher dieser Mann seinen Lebensunterhalt nehme. „Wir sehen davon ab," heißt cs wörtlich in der Eingabe, „daß das Gebühren Schneider's an die Grenzen des §. 197 St.-G. streift, indem er durch falsche Vorspiegelungen uns Gewerbetreibenden in den horrenden und um so st r ä fl i ch e r e n I r r t h u m führte, als sei zum Beispiel in einem constitutionellen Staate möglich, durch eine von ihm geleitete Agitation den Kaiser zu einer das Gesetz vergewaltigenden Interpretation und Aufhebung einer höchstrichterlichen Entscheidung zu bestimmen." Schließlich wird die Statthalterei aufgefordert, vom Wiener Magistrate eine Zusammenstellung jener Beträge, welche für Agitationen ausgegeben wurden, abzufordern, ferner eine Revision aller Belege und Quittungen, wem diese Geldbeträge zufielen, unter besonderer Rücksichtnahme auf die Person des Mechanikers Schneider anzuordnen und endlich Schneider selbst zur Rechnungslegung vor den Behörden aufzufordern. In gewerb- Wochrnschl'ifk. Seite 681 lichcn Kreisen wird begreiflicherweise der bezüglichen Statthaltereientscheidung mit großer Spannung entgegengesehen. Wien. 14. September (Heilige Erde für den Sarg des Kroprinzen Rudolph.) Erzherzog Franz Ferdinand von Oesterreich-Este, welcher gestern Abends halb 7 Uhr von einem nach dem kaiserlichen Reviere Orth gemachten Jagdausfluge hier eintraf, empfing eine halbe Stunde später in seinem Palais in der Beatrixgasse Herrn Bernhard Heilpern, General-Vertreter des Weltreisebureau Cook in Jaffa, in Audienz. Herrn Heilpern, ein geborener Ungar, welcher seit dreißig Jahren in Palästina lebt, gelang es, nicht ohne besondere Mühe, von der Himmelfahrts-Kapelle auf dem Oelberge — zu welcher sich der Schlüssel in den Händen eines Moslims Namens Muhamed Jbn Hassan befindet — Erde persönlich auszugraben, um dieselbe für den Sarg des verewigten Kronprinzen Rudolph zu widmen. Die heilige Erde befindet sich in einem geschmackvoll ausgeführten leinenen Doppclsäckchen das von einem roth-weiß-grünen (die ungarischen Na ionalfarben) Bande umschlungen ist. Der Erzherzog übernahm dieses Geschenk persönlich, dankte Herrn Heilpern für seine Aufmerksamkeit und versicherte, dafür Sorge zu tragen, daß die Erde auf den ihr bestimmten Platz komme. — Am Schluffe der Audienz theilte der Erzherzog um, da er gegenwärtig auch an einem Werke über seine Orientreise im Jahre 1885 arbeite, von welchem Werke der Erzherzog dem Herrn Heilpern ein Eremplar zukommen zu lassen versprach. Wien, 11. September. (Groß-Wien und die israelitische Cultusgemeinde.) Gestern fand im israelitischen Tempelgebäude unter dem Vorsitze des Vizepräsidenten der Cultusgemeinde, Gemeinderath Gustav Simon, eine Versammlung der delegirten Vorstände der israelitischen Cultusgemeinden von Wien, Sechshaus, Hernals-Ottakring-Neulerchenfeld und von Währing statt, um sich über jene Fragen zu einigen, welche als Grundlage der Vereinigung aller dieser Cultusgemeinden dienen sollen. Tags vorher hatten die Vorortedelegirten in einer unter dem Vorsitze des Vizepräsidenten Wilhelm Po ll a ck der Cultusgemeinde Sechshaus stattgefundenen Vorbesprechung sich über jene Wünsche geeinigt, deren Erfüllung als Vorbedingung ihrer Vereinigung mit der Cultusgemeinde in Wien anzustreben seien. Seitens der Cultusgemeinde Wien wurde der Statthalterei ein Statut zur Genehmigung vorgelegt, das wohl den Verhältnissen der Jetztzeit, kaum aber jenen von Groß-Wien Rechnung trägt. Die Vertreter der Vororte erklärten auch deshalb, trotzdem sie eine Vereinigung mit der Wiener israelitischen Cultusgemeinde im Sinne des Gesetzes anstreben, daß es wünschenswerth sei, daß auch jene Fragen- Berücksichtigung fänden, welche den jetzigen Verhältnissen Rechnung tragen. Die Bildung von Bethausvereinen, wie sie die Wiener Cultusgemeinde anstrebt, wurde von den Delegirten der Vororte ganz entschieden abgelehnt, da sie von dem Grundsätze ausgehen, daß die Wiener Cultusgemeinde, welche die Steuern einhebt, auch die Verpflichtung habe, für die Erhaltung der Bethäuser zu sorgen. Rach längerer Debatte gab die Wiener Cultusgemeinde den Wünschen der Vororte nach und verzichtete auf ihr Verlangen nach Bildung von Bethausvereinen. Ueber einen weiteren Wunsch der Vorortedelegirten, der dahin ging, die Verwaltung der Cultusgemeinde in ähnlicher Weise wie die der Commune Wien einzurichten, konnte vorläufig eine Einigung nicht erzielt werden, da die Vororte Be

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