Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
- Journal
- Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
- Volume
- 8 (1891)
- Issue
- 37 (18.9.1891)
- Date
- 1891-09-18
- Page
- – (sequence 4)
- Language
- German
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Orsterreichifch Wochenschrift. Nr. 37 Seite 678 Verpflichtung des Borgers, die Schuld mit Sommer-Arbeit zu tilgen, und die aus solche Weise erkaufte Arbeitskraft verkaufen sie zwei-, dreimal theuerer an Solche, die ihrer bedürfen. Diese Erscheinung ist gleichmäßig im Süden wie im Norden verbreitet. Winters, wenn den Armen die Exemtion für unbezahlte Steuern droht, oder Frühjahrs, wann er nichts zu essen hat, kauft der Zehntmann (so nennt man hier die Händler mit Menschen), die Sommermühe der Armen für einen Spottpreis, indem er ihnen ein Darlehen von 15 bis 30 Rubel auf den Menschen vorausgiebt. Im Frühling treiben die Zehentnränner ganze Genossenschaften von Arbeitern zu industriellen Waldarbeiten, zum Schiffeschleppen und in die Fabriken, nachdem sie dieselben vorher den großen Industriellen für den doppelten Preis verkauft haben. Andere Händler derselben Sorte fahren durch die Dörfer umher, ausschließlich zum Einkauf von Kindern. Viele <mne Eltern verkaufen für billigen Preis ihre Kinder den Aufkäufern auf mehrere Jahre, in deren Verlauf die Kinder in der Eigenschaft von Lehrlingen bei Handwerkern oder Häuslern sich befinden sollen. Nachdem der Aufkäufer auf solche Weise ein paar Zehent Kinder erstanden, sendet er sie auf Fuhren rmch Petersburg, ähnlich wie Kälber von den dieses Gewerbe Betreibenden zur Stadt gefahren werden. In Petersburg werden die Kinder für doppelten und dreifachen Preis an die Manufakturen und Handelsläden verkauft." Diese schändlichen Kulake sind echte Russen, keine Juden! Die jüdische Coloni fations-Gr fellschaft des Herrn Baron Hirsch. Der Plan des Baron Hirsch, behufs Unterstützung der russischm Juden eine Actiengesellschaft ins Leben zu rufen, hat laut Mittheilung der Times vom 11. September 1891 bereits feste Gestalt gewonnen, indem das britische Handelsamt die Registrirung der Gesellschaft auf Grund der Com. paguies Act vom Jahre 1867 genehmigte und die erforderlichen Documente bei dem Registrirungsamte der Joint Stock Compagniens deponirt wurden. Die Statuten dieser. Actiengesellschaft enthalten nachstehende Bestimmungen: 1. Der Name der Gesellschaft lautet: Jewifch Colonisation Affociation (Jüdische Colonisationsgesellschast.) 2. Das Bureau der Gesellschaft befindet sich in England. 3. Der Zweck der Gesellschaft ist die Unterstützung und Förderung der Auswanderung von Juden aus allen Theilen Europas und Asiens, vornehmlich aus Ländern, in welchen dieselben irgend welchen besonderen Taxen oder politischem oder anderem Drucke ausgesetzt sind, Verpflanzung derselben in andere Theile der Welt, Errichtung von Colonien in verschiedenen Theilen von Nord- und Süd-Amerika und anderen Ländern für landwirtschaftliche, commercirlle und andere Zwecke. Zu diesem Behufe sollen Ländereien angekauft, sollen Rechte und Privilegien erworben werden, welche nothwendig oder nützlich sind, um die Colonisationszwecke zu erreichen. Auch sollen commercielle, landwirthschaftliche und andere Niederlaffunge« in irgend welchen Territorien oder erworbenen Ländereien (mit Ausnahme von Europa) eröffnet werden, um Ländereien urbar zu machen. Es wird ferner die Errichtung und Unterstützung von gemeinnützigen Einrichtungen, wie Wegen, Straßen, Tramways, Eisenbahnen, Brücken, Wasserkanälen, Stapelplätzen, Fortificationcn, Telegraphen, Telephonen, Mühlen, Factoreien, Synagogen und anderen Gotteshäusern, Bädern, Erholungsplätzen und anderen Einrichtungen öffentlichen oder privaten Charakters, welche für das materielle und moralische Gedeihen der Colonie für vortheilhaft erachtet werden, in Aussicht genommen, ferner die Schaffung von Institutionen, Clubs und Gesellschaften zum Besten der Colonisten, zur Befriedigung ihrer religiösen, sanitären und erziehlichen Bedürfnisse, zur Beschaffung von Geldmitteln für dieselben. In allen Theilen der Welt sollen Zweigniederlassungen gegründet, in den verschiedenen Theilen von Europa, Asien re. Auswanderungsagentien errichtet, besondere Schiffe für den Transport von Colonisten erworben und mit allem Nothwendigen zur Erleichterung der Auswanderung eingerichtet werden. Die Gelder der Gesellschaft sind in englischen, französischen, belgischen, holländischen, deutschen und amerikanischen Staatspapieren anzulegen. 4. Die Haftpflicht der Mitglieder der Gesellschaft ist eine beschränkte. 5. Das Actiencapital beträgt 2 Millionen Pfund Sterling und ist in 20.000 Actien zu je 100 Pfund eingctheilt. 6. Die Einnahmen und das Vermögen der Gesellschaft soll ausschließlich zur Erreichung des Zweckes, der Gesellschaft verwendet und den Actionären keine Dividende oder sonstige Antheile herausgezahlt werden. 7. Bei Auflösung der Gesellschaft ist das Vermögen nicht unter die Mitglieder zu vertheilen, sondern einem ähnlichen' jüdischen Zwecke zuzuwenden. Der Gesellschaftsvertrag ist unterschrieben von Baron Maurice de Hirsch, Lord Rothschild, Julian Goldschmid, Ernest Josef Cassel, F. D. Mocatta, S. H. Goldschmidt (Paris) und Benjamin Louis Cohen. Baron Hirsch subscribirte 19.990 Actien, wahrend die anderen genannten Subscribenten je eine Actie zeichnen. Zu dem Plane bemerkt die Times: „Es handelt sich in jeder Beziehung um ein riesenhaftes Unternehmen. Einige eminent praktische Geschäftsleute haben ihre Billigung ausgesprochen. Dennoch kann man einige Besorgniß nicht unterdrücken. Es muß sich erst zeigen, ob die russischen Juden sich zu- Auswanderern und besonders nach einem neuen und unentwickelten Lande eignen. Arnold White hat als Crgebniß seiner Untersuchungen gefunden, daß viele russische Juden gute Landwirthe sind, aber alle guten Landwirthe machen noch nicht gute Colonisten, urd die landwirthschaftlichen Talente der russischen Juden sind doch immerhin noch nicht über alle Zweifel erhaben. Auch können sich leicht Schwierigkeiten mit den Regierungen und den Völkern, wohin die compacten Massen der Einwanderer gebracht werden sollen, erheben. Ebenso scheint es nicht unmöglich zu sein, daß die Regierung des Zars sich weigern wird, die Leute ziehen zu lassen. Mag Rußland auch die Juden noch so sehr verabscheuen, so könnte es doch kauni gleichgilüg zuschauen, wenn zahlreiche seiner Unterthanen sich seiner Flagge entziehen. Selbst die Juden sind gutes Kanonenfutter in Kriegszeiten und Steuerzahler in Friedenszeiten. Es ist ferner zweifelhaft, inwieweit eme in solchem Maßstabe unternommene Auswanderung wirklich das Los der Mehrheit