Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
- Journal
- Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
- Volume
- 8 (1891)
- Issue
- 34 (28.8.1891)
- Date
- 1891-08-28
- Page
- – (sequence 8)
- Language
- German
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Seite 618 Oestrrreichifchr Wochenschrift. Nr. 34 vollmächtigte niemals persönlich verantwortlich gemacht werden können. Mein ausdrücklicher Wille geht auch dahin, daß die Bevollmächtigten und ihre Nachfolger nicht gehindert sind, Beiträge von anderer Seite zu dem von mir gestifteten Fonds anzunehmen. Ich bestimme, daß im Falle des Aufhörens oder der wesentlichen Verminderung der Einwanderung aus Rußland und Rmnänien, die hier ernannten Bevollmachügten oder deren Nachfolger berechügt sein sollen, die erforderlichen gesetzlichen Schritte zu thun, durch Wanderung dieser Stiftungsurkunde oder der Statuten der Commissionen eine anderweiüge Verwendung der Zinsen und des Fonds zu ähnlichen Zwecken herbeizusühren. 6. Sollten irgendwelche der in dieser Urkunde niedergelegten Absichten und Zwecke von den Bevollmächtigten nicht als eine Corporation ausgeführt werden können, so ist es dennoch mein Wille, daß dieselben, falls thunlich, durch die hier genannten Personen nach deren bestem Ermessen ausgeführt werden sollen. Zu diesem Behufe und in der Absicht, daß die hier namentlich angesuchten Ausgaben voll und ganz verwirklicht werden, besümme und ernenne ich hiedurch die Herren Myer S. Jsaacs, Jeffe Seligmann, Jacob H. Schiff, Oscar S. Sttaus, Henry Rice, James H. Hofffnann, Julius Goldmann, Mayer Sulzberger und William B. Hackenburg und die von diesen Ueberlebenden gemeinschaftlich zu meinen Sachwaltern, um eine Urkunde zu verfassen und zur Ausführung zu bringen, durch welche dieser Süftungs-Fonds verwendet und verwaltet wird, um dann soviel als erforderlich ist, für diese Zwecke zu verausgaben. 7. Ich bestimme, daß die Bevollmächtigten und ihre Nachfolger dafür besorgt sind, daß das Capital dieser Stiftung in Bonds der Vereinigten Staaten oder irgend eines Staats, einer Stadt oder Landschaft derselben, oder in Pfandbriefen auf unbelastete Grundstücke in den Vereinigten Staaten zinslich angelegt werde, sowie auch, daß diese Bestimmung nur durch einstimmigen Beschluß der Bevollmächtigten, bezw. deren Nachfolger geändert werden kann. 8. Trotzdem es mein Wunsch ist, daß, mit Ausnahme für den im ersten Artikel erwähnten Zweck, kein Theil dieses Capttals von 2,400.000 Dollar ausgegeben, vielmehr solches zinslich angelegt werden soll und nur die Einkünfte, wie in dem Vorstehenden bestimmt, zur Verwendung gebracht werden ollen, so ermächüge ich gleichwohl die hier bezeichnten Bevollmächtigten und deren Nachfolger, das Capital selbst zu verwenden, wenn es uothwendig sein sollte, oder im Falle die Einkünfte sich als ungenügend erweisen sollten, um die hier dargelegten Zwecke in angemessener Weise auszuführen, jedoch nur unter der ausdrücklichen Bevorwortung, daß hierzu die schriftliche Einwilligung von zwei Dritteln der Bevollmächtigten oder chrer derzeitigen Nachfolger gegeben worden ist, auch nicht über den Bettag der gerade für nothwendig erachteten Aufwendung, auch nicht vor Ablauf von 10 Jahren vom heuügen Tage ab und auch nur zum Zwecke der Erwerbung von Ländereien, der Errichtung von Gebäuden, für Schulen und Werkstätten." So geschehen u. s. w. (L. S.) Baron Moritz von Hirsch. Baron Hirsch über seine Kolonifattonsplane. Der Pariser Korrespondent des „M. H." hatte dieser Tage in dem nächst Versailles befindlichen Kastell Bauregard des Barons Hirsch mit diesem eine längere Unterredung über die dem Vollzüge nahen Kolonisationspläne in Argentinien zu Gunsten der aus Rußland vertticbenen Juden. Baron Hirsch erzählte dem Interviewer, daß er zur gründlichen Durchführug seiner Kolonisationspläne eine Commission nach Argenünien entsendete, deren Aufgabe es gewesen, zu erforschen, ob die russischen Juden wirklich ein neues Vaterland werden finden können und wie dort die klimatischen Verhältnisse beschaffen sind, speziell ob dieselben für den Ackerbau günstig sind. Der Baron erzählte sodann, daß nach den Berichten der entsendeten Kommission die Bodenverhältnisse Argentiniens die denkbvr günstig n sind und bei rationellen Bearbeitung eine Ergiebigkeit wie das ungarische Alföld versprechen. Der größte Theil der russischen Juden sei für den Ackerbau geeignet und wird sein Allskommen dort finden, wenn die Ansiedler sich nur mit Feldarbeit beschäftigen und productive Bürger des neuen Staates werden wollen. Auf die Frage, ob durch die Einwanderung so großer Massen Juden in Argentinien nicht allch dort der Antisemitismns erwachen werde, antwortete Baron Hirsch, daß er davor keine Besorgnisse hege, da Argentinien, welches hundert Millionen aufzunehmen im Stande sei, hellte nur von vierMillionen Menschen bewohnt sei. Seit jeher leben dort die unterschiedlichsten Konfessionen in größter Eintracht. Voraussicht eines Resultates sei unmöglich; um den Nachfolgern eine glückliche Zukunft zu sichern, müsse man selbst eine Generation opfern Mit Sentimentalismus könne man ein solch großes Reformwerk nicht durchsetzen. Ueber die Durchführung seiner Pläne sagte Baron Hirsch: In Argentinien wirke eine Durchführungskommission mtt allen Vollmachten, dieselbe wird kolossale Gebiete ankaufen und dort den geplanten Ackerbaustaat begründen. Ein- bis zweitausend Familieiloberhäupter werden in den ersten Jahren dort Kenntnisse erwerben, welche für ihre Bedürfnisse nothwendig und sodann den Unterricht der Anderen beginnen. Die Administration und die Manipulation der Kolonisation wird einer „Kolonisations-Bank" übertragen, welche noch Heuer in Paris oder London gegründet wird. Das hiezu erforderliche Gesammtkapital gibt Baron Hirsch. Die Actien werden später auf die besten jüdischen Gemeinden übertragen werden. Der Reingewinn des Unternehmens wird für die weiteren Kvlonisirungen verwendet. Die Ansiedler übernehmen die Kolonie als Halbpächter und vom ihrem Fleiße wird es abhängen, sobald als möglich Herren der Kolonie zu werden. Baron Hirsch sagte auf eine diesbezüglich an ihn gerichtete Frage, daß er mit der russischen Regierung ein Uebereinkommen habe, laut welchem dieselbe die Organisirung der jüdischen Emigration gestatte. In Peter-sburg wird eine Centtal-, in den größeren Provinzstädten je eine Lokalkommission errichtet, welche die Einigration organisirt und leitet. In den ersten Jahren dürften durch die außerhalb Rußlands befindlichen Exekutivkommissionen zwei- bis dreitausend Familien nach Argentinien befördert werden, denen bald die anderen, je nach den Erfolgen, in größeren Massen Nachfolgen werden. — Nachdem Baron Hirsch noch erwähnte, daß im Herbst große Jagden aus seinen Besitzungen in Ungarn stattfinden, erzählte er auch, daß er für seinen für ein amerikanisches