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Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift · 1891-08-28 · 34 (28.8.1891) · page 7

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Journal
Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
Volume
8 (1891)
Issue
34 (28.8.1891)
Date
1891-08-28
Page
– (sequence 7)
Language
German
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Nr. 31 Österreichische Wochenschrift. Seite 617 Bevollmächtigte zur Ausführung und Verwaltung der Stiftung: Myer S. Jsaacs, Jesse Seligmann, Jacob H. Schiff, Oskar S. Straus, Henry Rice, James H. Hoffmann und Julius Goldmann zu New-Pork, Mayer Sulzberger und William B Hackenberg zu Philadelphia. L. Verwendung des Fonds von 2,400.000 Dollars: 1. Die Summe von 2,400.000 Dollars, oder soviel hiervon seitens der Bevollmächtigten oder deren Nachfolger und nach deren Ermessen jeweilig für den Zweck dieser Stiftung zur Verwendung zu bringen sind, soll durch diese Bevollmächtigten oder deren Nachfolger flüssig gemacht werden und von ihnen an eine oder mehrere unter ihrer Oberleitung — zu Lebzeiten der be den hier erst namhaft gemachten Bevollmächtigten von diesen beiden, bezw. nach Ableben des Einen von den Uebcrlebenden — eingesetzte Commissionen, deren Bevollmächtigte und Stellvertreter ausgehändigt werden, zu dem Zwecke der Erwerbung und Verbesserung von Ländereien, der Zutheilung von Pachtgütern und der Errichtung von Baulichkeiten und Wohn" Häusern zur Aufnahme und zum Gebrauche derjenigen Familien jüdischer Einwanderer aus Rußland und Rumänien, welche von ihnen ausgewählt werden, mit der Befugnis, die Bedingungen festzustellen, welche ihnen zweckdienlich erscheinen, diese Baulichkeiten, Wohnhäuser und Ländereien an die dazu bestimmten Besitznehmer zu vermiethen —ferner zur Errichtung und Unterhaltung von Werkstätten, Schulen und sonstigen nothwendigen Gebäuden zum Besten der Ansiedlung und zur Förderung der Erziehung, sowie zur Ausbildung der Handfertigkeit und landw'ruschaftlicher Kenntnisse. Bis eine solche Commission eine angemessene Organisation sich gegeben haben wird, welche den Verfügungen dieser Stistungsurkunde angepaßt ist, sollen die Einkünfte dieses Capitals im Besitze der genannten Bevollmächtigten oder deren Nachfolger und zur Unterstützung und Erziehung solcher Auswanderer verwendet werden, die von der Mehrzahl dieser Bevollmächtigten oder deren Nachfolger für eine solche Unterstützung altsgewählt werden. 2. Ich weise diese Bevollmächtigten an, sofort — während der Lebenszeit der beiden hier erstgenannten Bevollmächtigten, bezw. des Ueberlebenden dieser Beiden — in Gemäßheit der Gesetze des betreffenden oder der betreffenden Staaten der Vereilligten Staaten, die sie selbst zu bestimmen haben, eine oder mehrere Commissionen einzusetzcn, die vollberechtigt sind, um alle oder einen Theil dieser Stiftung auszusühren, und diesen Commissionen, sobald solche angemessen organisiert sind, soviel von dem Fonds von 2,400.000 Dollars auszuzahlen, als sie jeweilig für zweckdienlich erachten, zugleich auch das genannte Capital zinslich anzulegen, um dasselbe für die Erfordernisse und Zwecke der Stiftung bereit zu halten. 3. Ich bewillige dieses Capital von 2,400.000 Dollar, soviel jedoch davon ausgenommen, als für den in dem ersten Artikel hier genannten Zweck aufgewendet worden ist, den genannten Bevollmächtigten und deren Nachfolger auch hauptsächlich zu dem Zweck der Verwendung seitens t er Commissionen, die, wie vorhin bemerkt, einzusetzen sind, für die Erziehung und Unterstützung jüdischer Einwanderer und deren Kinder aus Europa, vornehmlich aus Rußland und Rumänien. 6. Wirkungskreis dieser Commissionen: 4. Der Wirkungskreis dieser Commissionen soll, sich erstrecken auf: 9.) Gewährung von Darlehen an Einwanderer aus Rußland und Rumänien, welche Ackerbauer und Ansiedler in den Vereinigten Staaten sind, gegen Sicherheit auf beweglichen und unbeweglichen Besitz; b) Bestimmung hinsichtlich der Beförderung der für die Ansiedlung designirten Einwanderer nach ihrer Ankunft in eine amerikanische Hafenstadt unter Berücksichtigung des Alters, Standes und der Fähigkeit nach denjenigen Orten, von welchen vorausgesetzt werden kann, daß die Verhältnisse des Arbeitsmarkte.' oder die Anwesenheit von Freunden der Einwanderer für deren Ansiedlung daselbst die Aussicht aus Erlangung einer selbstständigen Existenz eröffnen; e) Veranstaltungen für die Ausbildung der Einwanderer in Handwerken und Unterstützung derselben während dieser Ausbildung, Gewährung von Werkzeugen und Zubehör, wie auch sonstige Beihilfe zur Gewinnung einer Existenz; ä) Veranstaltungen für die Vervollkommnung Erwachsener und Jünglinge unter den Einwanderern, durch welche arbeitsame und anstellige Personen lohnendere Beschäftigung erhalten können, sei es durch Zahlung des Unterhalts während der Lehrzeit, sei es durch Gewährung von Unterricht an Erwachsene und Minderjährige in Gewerbeschulen oder aus irgend eine andere dienliche Weise Beisteuer und zeitweilige Unterstützung; e) Gewährung von Unterricht in der englischen Sprache, in den Einrichtungen und Gesetzen der Vereinigten Staaten,- in technischer Ausbildung u. s. w., sowie Errichtung von Fachschulen, Werkstätten und anderen angemessenen Vorkehrungen zur Förderung solcher Unterrichtszwecke; f) Gewährung von Unterricht in Landwirthschaft und verbesserten Methoden des Ackerbaues, Unterstützung der Ansiedler mit Werkzeugen u. dgl., praktische Beaufsichtigung solchen Unterrichtes u. s. w.; &J Zusammenwirken mit bereits bestehenden Institutionen in den verschiedenen Distrieten der Vereinigten Staaten, welche es sich zur Ausgabe gemacht haben, ganze oder theilweise Hilfe und Unterstützung an Personen zu gewähren, die den hier ins Auge gefaßten Kategorien angehören; b) Auch in anderer Weise als hier angederüet ist, für die Ausbildung und Erziehung der Einwanderer zu wirken, wie es den hier genannten Bevollmächtigten, deren Nachfolgern und den Commissionen jeweilig zweckmäßig erscheinen sollte. 5. Ich bestimme ausdrücklich als Pflicht der von mir hier ernannten Bevollmächtigten und deren Nachfolger, daß sie überall in den Vereinigten Staaten, wo ihnen solches rathsam erscheint, Delegirte oder Comittzs bestellen, die mit ihnen zusammenzuwirken haben, sowohl bei der geeigneten Auswahl der zu unterstützenden Einwanderer hinsichtlich deren Zuweisung in die hier angedeut ten Kategorien für die Unterstützung aus dem Stiftungs- Capital, wie auch bei der speciellen örtlichen Sorge für Arbeit, Ausbildung und Unterhaltung. Im Falle des Todes oder Rücktrittes eines der hier ernannten Bevollmächtigten oder ihrer Nachfolger, und so oft ein solches der Fall sein wird, sollen die anderen Bevollmächtigten oder ihre Nachfolger hiedurch befugt sein, durch Wahl nach Stimmenmehrheit sich zu ergänzen. Es ist als selbstverständlich zu betrachten, daß die Bevollmächtigten und ihre Nachfolger ihres Amtes unentgeltlich walten; ich setze ausdrücklich fest, daß sie für ihre Handlungen als Be-

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