Mannheim
Compact Memory

Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift · 1891-08-21 · 33 (21.8.1891) · page 9

Scan of the page
Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
Volume
8 (1891)
Issue
33 (21.8.1891)
Date
1891-08-21
Page
– (sequence 9)
Language
German
Belongs to
journal issue
OCR quality
93% known words query
IRI
…/3020846-3020847-3020881--00621-3024620
Visual Library
page viewer of the UB Frankfurt

No entity mentions on this page.

OCR text

Nr. 83 Oesteirrichifchr Wochenschrift. Seite 599 Westen Rußland nicht 31t fürchten habe wegen seiner Waffen, wohl aber wegen seiner den Loden der Dorfgemeinde überweisenden Agrarverfassung. Gerade den Einwanderern aus Rußland werden diese Verhältnisse zum Theil nicht unbekannt sein. Lind sie es ihnen dennoch, so gebietet schon die Art und Weise, wie s'ch ihnen im fernen Argentinien ein neuer gastfreier Boden unentgeltlich öffnet, daß dieser Boden kein Handelsobjekt wird, sondern daß er dauernd dem Handel entzogen wird. Jetzt ist der Boden noch billig und leicht erhältlich. Ist er mit Dörfern und Märkten besetzt, so wird er sprungweise im Werte steigen, auf Kosten der später Kommenden. Und bald wird sich dasselbe traurige Bild dem Auge entrollen, wie in anderen Kolonien und auch im übrigen Argentinien. Der Bodenhandel wird die Arbeit unterdrücken. Tie Leichtigkeit, durch Bodenhandel viel größere Gewinne zu erzielen, als durch werkthätige Arbeit, wird die ersten Ankömmlinge bald auf dieses Gebiet locken. Zum Nachteil der nachkommcnden und zum Unglück der nachfolgenden Generationen' die in 'Nordamerika den von der Regiernng fast verschenkten Boden nur zu unerschwinglichen Preisen erhalten und an der Zinslast zu Grunde gehen. Werden die human gesonnenen Leiter der Einwanderung in 'Argentinien diese Lehren der Vergangenheit beherzigen und einer gleichen Entwickelung von vorn herein Vorbeugen? Wir wollen es hoffen und wünschen. Aber es wäre eine dankbare Aufgabe für einzelne unter uns, die Leiter jenes Unternehmens mit unseren Bemerkungen bekannt zu machen, und sie zu einer Behandlung der Bodenirage im Linne der heutigen Anschauungen zu bewegen." Wien. (Das Denkmal der Antisemiten.) Die Hinterlassenschaft von Geschäftsstücken und Akten, lvelche nach der Auflösung des allen Gemeinderathes verblieb, ist nahezu erledigt. Der Stadtrath hat die Referate, von denen einige durch Monate, ja durch Jahre auf der Tagesordnung der alten Stadtvcrtretung standen, in rascher Folge aufgearbeitet. Verschiedene Anträge, welche in der Glanzzeit der Anlisemitensraktion, als Häufler, Kornelius Vetter, Metzler, Schallaböck und andere Zierden der antisemitischen Bewegung in Wien dem Gemeinderathe angehörten, in der Versammlung «»gebracht wurden, sind nun zu dauernder Ruhe in Aktenfaszikel eingebettet und werden bis in ferne Zeit in der Registratur eine Begrabnißstätte finden. Die schönen Anregungen, welche in gewissen Wählerkreisen eine so beifällige Ausnahme fanden, wie beispielsweise Anträge, die Schulkinder nach Konfessionen abzusondern, Erhebungen über die „gemeingefährlichen Lehren" des Schulchan Aruch zu pflegen, die Regierung um Maßregeln gegen die Einwanderung galizischer .Juden zu ersuchen, den Fuden die Zuständigkeit zu verweigern, eine amtliche Prüfung des Talmud zu fordern u. s.w. — diese schönen Anregungen find nun der Vergessenheit anheimgegeben. Hoffentlich nicht für immer! — Für den Culturhistoriker einer späteren Zeit, der sich die dankenswerthe Aufgabe stellen wird, das öffentliche Leben Wiens im letzten Viertel des neunzehnten Jahrhunderts zu schildern, werden die Aktenfaszikel mit den Anträgen der Antisemiten gewiß eine Fundgrube von Belegen für die Gesittung und Freiheitsliebe dieser Zeit bilden, ein Denkmal der antisemitischen Bewegung — nicht weniger dauerhaft als ein Monument von Erz und Stein. Wien. (Christliche Ratenbriefgeschäfte.) Aus Sniatyn erhalten wir nachstehendes Schreiben: Vor einigen Tagen erschien bei mir ein blutarmes Ehepaar mit zwei Ratenbriefen des Bank- und Großhandlungshauses L. Herber (Christ) Brünjn, Großer Platz 3. Der Wunsch dieses Ehepaares ging dahin, ich möge ihnen ihr Guthaben von 54 fl., weil sie momentan Roth leiden, abkaufen, als ich aber zu meiner Orientirung eine Calculirung über den Werth der Loosratenbriefe vornahm, da stellte ich zum Schrecken dieser armen Leute fest, daß .ihr Guthaben von 54 fl. im Ganzen 12 fl. werth sei; die Berechnung ist sehr einfach: Bezugsschein Nr. 24228 liefert 1 Dombau-Basilica-, 1 Iosziv imd 1 Serb. Tabakloos, nach Tilgung von 33 monatlichen Raten ä fl. 120 gibt 39 60, Coursmerth 16°90. Bezugschein 24165 liefert 5 Ioszivloose nach Tilgung von 31 monatlichen Raten a fl. 1 20 gibt fl. 3720, Courswerth 18 75, es werden demnach 8 Loose im Werthe von fl. 35 65, um fl. 76 80 verkauft, wodurch das Bankhaus fl. 41°15 gewinnt, was einer 950/0 Verzinsung gleichkommt. Aber das ist noch nicht genug, in den Bedingungen heißt es weiter, daß das Bankhaus berechtigt ist, bei Verspätung einer Rate bis längstens 14 Tagen, das Geschäft rückgängig zu machen, in welchem Falle ein etwaiges Guthaben nach 3 Monaten zu Gunsten der Firma verfällt. Dieses Guthaben wird vermittelt, indem man die Loose 311111 Tageskurse berechnet, hievon die rückständigen Raten kürzt und den Rest als Guthaben betrachtet, so daß eine Verspätung der 32. Rate, mit der die Partei bereits fl. 74'40 eingezahlt hat, ein Guthaben von fl. 33 40 circa ergeben würde und auch dieses verfällt nach drei Monate. Warum ist hier die Verjährungsfrist um das 120 fache verkürzt, da doch die gewöhnliche 360 Monate, gleich 30 Jahre dauert?*) Wien, l D er Iude al s Prü gelknake.) Unsere antisemitischen Biedermäimer find von einer wahren Manie ergriffen, hinter Allem und Jedem den Juden zu wittern. Als Beleg für diese schon ans Lächerliche grenzende Judenriecherei diene Folgendes: In der Stadt Kol in producirte sich am letzten Sonntag eine serbische Musik-Capelle. Gegen 10 Uhr verlangte das Publicum unter Zusicherung eines besonderen Honorars die russische Hymne. Die Capelle lehnte dies jedoch ab mit der Motivinmg, daß es der anwesende Polizeirevisor verboten habe. Dieser bezeichnete aber die Ausrede als Lüge. Darauf erklärte der Eapellmeister, daß das Verbot vom Statthalter in Prag erfolgt sei. Das Publicum verlangte, der Capellmeifter möge sich mir diesem Verbot ausweifen, das vermochte er aber nicht. Es entstand nun eine sehr stürmische Scene und ein Tbeil des Publicums verließ das Local. Der in Kolin erscheinende tPolabani{ ist ob des Vorgehens der Capelle ganz entrüstet; er weiß noch nicht, ob die Schuld die Capelle selbst oder den Gastwirtb, oder die— Iude 11 trifft; er versichert aber, daß er dann, bis der Urheber ermiltett sein wird, schon ein Wörtchen sprechen werde. Run wir find überzeugt, daß dieses „Wörtchen" nicht an die Adresse der Koliner Juden gerichtet sein wird. Wien. (Zur Geschüstspraris eines Kirchenbau- Vereines). Man erinnert sich noch der vielen an allen Straßenecken Wiens prangenden Plakate, welche zum Kaufe von Losen für die Wein Hauser Kirchenbau- Lolteri e einluden, mit der anlockenden Bemerkung, der Haupttreffer bestehe in einer Villa in der llmgebung von Wien. Die glückliche, vielbeneidete Gewinnerin war die Private Frau Henriette Zinkt, wohnhaft in dem jetzt zu einer gewissen Berühmtheit gelangten Markte Neulengbach. Voll Freude reiste die Haupttreffer- Gewinnerin nach Wien, sich vor allem zu erkundigen, wo sich die Villa befinde, und sich dann an deren Anblick zu weiden — allein welche Enttäuschung. Das Konnte wies ihr eine zerlegbare Villa vor, einen Riegelbau aus Holz, zu dem man sich erst Grund und Boden hätte kaufen sollen, eine Konzession hätte erwerben und auch sonst noch ein schönes Stück Geld hätte verwenden müssen, uni wirklich Villenbesitzer zu werden, Die Frau hielt sich für getäuscht, da jeder Loskäuser an eine wirkliche Billa glauben mußte und sie erklärte dem Kirchenbau- Komite, dieses Surrogat einer Villa nicht annehmen zu wellen, sondern eine wirkliche fertige Villa in der Umgebung von Wien, 5000 fl. werth zu begehrt», sowie jedes Los eine solche Villa als Haupttreffer angekündigt hatte. Der Vorstand des Kirchenbau-Komites verweigerte ihr die Erfüllung ihres Begehrens und so betrat Frau Zinkl den Klageweg. Ihr Vertreter, Dr. Benedict, brachte die Klage ein mit dem Begehren, das Weinhauser Kirchenbau-Lotterie-Komitü sei schuldig, der Frau Zinkl als rechtmäßiger Gewinnerin des Haupttreffers'entweder * > Name des Einsenders sind der Redaclion dekannr.

Text as recognised by OCR (ABBYY FineReader), without corrections. Entity mentions: TagMe (2021); their positions were matched to this text again.