Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
- Journal
- Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
- Volume
- 8 (1891)
- Issue
- 32 (14.8.1891)
- Date
- 1891-08-14
- Page
- – (sequence 4)
- Language
- German
- Belongs to
- journal issue
- OCR quality
- 93% known words query
- IRI
…/3020846-3020847-3020880--00599-3024597- Visual Library
- page viewer of the UB Frankfurt
Mentioned entities
OCR text
Seite 578 Orstrrrrrchifchr Wochenschrist. Nr. 32 der russischen Zaren uub Zarinnen, sowie der russischen orthodoxen Kirche. Hören wir, wie ein russischer Kirchensürst aus dem XVII. Jahrhundert, ein eifriger Förderer des nationalen und orthodoxen Selbstbewußtseins des Russenvolkcs, über diese Proselytenmacher« urtheilt. Jurij Krisanitsch, ein geistreicher Beobachter des russischen Lebens im XVII. Säkulum, sagt darüber Folgendes: „Gleich der Türkei, fördert Rußland jeden Ncophyren, cs übt sogar ans viele Ungläubige Zwang aus, um sie zur Orthodoxie zu bekehren. Und diese Leute, welche aus materiellem Vorthcile den Glauben wechseln, erhalten bei uns hohe Anstellungen! Das russische Reich wird eines Tages durch diese Neophyten oder durch ihre Nachkommen total ruinirt werden." Diese unparteiische Mahnung jedoch haue nicht gefruchtet und die Proselytenmacherei blieb stets das charakteristischeste Merkmal der russischen Regierungen. Aber die Sorge der russischen Machthaber um das „Seelenheil ihrer nicht orthodoxen Unterlhanen" ging ftcto Hand in Hand mit der grausamsten Unduldsamkeit gcgeit „die in ihrer falschen Lehre Verharrenden". Diese Unduldsamkeit rral besonders scharf gegen die Juden hervor. Welche Ansicht über die Juden man :u Beginn des XVllL Jahrhunderts in Rußland hatte, gehl a-'s einem Briese hervor, den Mawra Jcgorowna Cchuwalowa, die 4thnHerrin der Grasen Schuwalow, 1738 an die Großfürstin Elisabeth richtete. Cchuwalowa befand sich dazumal in der Stadt Njeshin (Gouvcrncmeul Kiew), von wo aus sie der Großfürstin schrieb: „Tic Stadt ist von Juden überfüllt: ich selber habe sie, diese Hunde, gesehen". Was Wunder also, wenn Großfürstin Elisabeth als Kaiserin von Rußland die Juden nicht besser als Hunde behandelte und beinahe 40,000 derselben aus Rußland auswies. Als Iwan der Grausame (IV.) 1568 die Stadt Polotzk eroberte, befahl er „alle dort lebenden Juden zu taufen und die Unfolgsanlen in der Tüna zu ertränken". Derselbe Iwan VI. gab einem Abgesandten des Fürsten von Littaucn, der für die Juden Fürbitte einlegen wollte, folgende Antwort: „Ich will von den Juden nichts wissen: sie haben Ghristus den Erlöser verhöhnt". Eine eben solche Behandlung der Juden, sowie eine gewaltsame Bekehrung derselben zur Orthodoxie weilt die russische <^eschichte des XVII. Jahrhunderts auf, welche die bereits angeiührlc ab'älligc Kritik des russischen Kirchensürsten Krisanitsch hervorgerufci, haben. Aus dem XVIII. Jahrhundert besitzen wir zahlreiche Verordnungen und Bestimmungen der russischen Regierungen bezüglich Landesverweisung der Juden, „die zur Orthodoxie nicht übertreten wollen". Kaiserin .Katharina II. hat gleich nach ihrer Thronbesteigung (1762 t, als uc noch mit den französischen Cncyklopädisten liebäugelte, den Ausländern bas st echt der stu<cherlaisnng innerhalb Rußlands verliehen. Von diesem Recht waren nur Juden ausgeschlossen, und wir besitzen ein Gestnndniß der Kaiserin, warum die Juden aus dem Niederlassungsrechte vom Jahre 1762 ausgeschlossen wurden. Dieses Geständniß lautet: „Tie Zulassung von I u d e n n a ch R u ß l a n d i st a l 8 allgemein n ü tz! i ch anerkannt worden, konnte jedoch a u s Rückst ch r e n kirchlicher Politik nicht st a t t fi n d c n." Dieser ..tüchlichci, Politik" blieb die große Kaiserin stets treu, so daß sie, trotz ihrer angeblichen Toleranz, 1792 „alle ausländischen Juden" des Landes zu verweisen besaht. Diese Verordnung wurde mit unerhörter Strenge ourchgeülhrl. Als der damalige preußische Gesandte in St. Petersburg,!'n.u .'> o 115, sich für einen preußischen Juden Namens Mendt, der di-' Moskauer Zuständigkeit bereits erworben hatte, verwendete, wurde er vom De,täte zm ückgewiesen, mit Hinweis darauf, daß auch die Verwendung der österreichischen Regierung für einen österreichischen Juden keine sttnäsicht gesunden hat. (Ebenso wurde im Jahre 1797 die Niederlassung der Juden in Moskau und Smolensk untersagt, dagegen aber wurde ihnen im selben Jahre Weißrußland, das Gebiet von Noworossiisk und das taurische (Gebiet zum ständigen Aufenthalt eröffnet, nachdem die Bevölkerung dieser Ländereien keine rechtgläubig orthodoxe ist. In unserem Jahrhunderte trat in der russischen Gesetzgebung bezüglich der Juden eine Wendung ein. Nicht daß die russischen Gesetzgeber drakonische Maßregeln gegen die Juden zu ergreifen aufgehört Kälten, sondern sie versuchten auch auf gütlichem Wege die Bekehrung der Juden zur Orthodoxie zur Durchführung zu bringen. Es wurde im Jahre 1820 ein Gesetz sanktionirt, wonach die zur Orthodoxie übergehenden Juden „eine Geldbelohnung im Betrage von 30 Rubeln erhallen". Gleichzeitig wurde allerhöchst anbefohlen, „die getauften Juden aus die Dauer von drei Jahren von jedweder Steuer zu befreien". Bald daraus erschien ein Ukas, welcher anordnete, daß „die in Untersuchungshaft stehenden Personen durch Uebcrtritt zur Orthodoxie von jeder weiteren gerichtlichen Verfolgung zu befreien sind". Im Jahre 1817 wurde ein Verein unter dem Namen „Gesellschaft israelitischer Christen" gegründet, welcher die Förderung von Neophiten aus den Juden zum Zwecke hatte. Denselben Zweck verfolgte die im Jahre 1818 creirte „Vormundschaft der israelitischen Christen". Ebenso befinden sich im russischen Staatsgrundgesetzbuche zahlreiche Verordnungen und Bestimmungen, welche die Bekehrung der Juden zur Orthodoxie zu erleichtern suchen. Bei der russischen Gesetzgebung ist ein Jude mit 13 Jahren schon großjährig, um der Orthodoxie ohne elterliche Erlaubniß beitreten zu können. In besonderen Fällen ist es dein Minister des Innern anheimgestellt, Juden auch unter 13 Jahren die Erlaubniß zur Taufe zu ertheilen. Dieses Gesetz scheint einer mittelalterlichen Verordnung des Papstes Martin V. <1421) entnommen worden zu sein, denn auch dieser, den Juden übelgesinnt^ Papst hat das Alter, in welchem jüdische Kinder ohne elterliche Erlaubniß getauft werden können, aus zwölf Jahre festgesetzt. Der Regierungszeit Kaiser Nikolaus' I., mit Recht „Soldatenherrschaft" genannt, hat aus dem Gebiete der „Judenbekehrung" Unerhörtes geleistet. Mit Feuer und Schwert hat Nikolaus I. die Juden als Anhänger der mosaischen Confession ausrotten wollen. Er hat die jüdischen Kinder massenhaft taufen lassen, und Jedem ist zweifelsohne die bei den russischen Juden „Schreckenszeil" genannte Periode (1830 bis 1852) bekannt, wo Tausende und Tausende von jüdischen Kindern in, Alter von 8 bis 10 Jahren als „Soldaten", auch „Kantonist,“ genannt, nach Sibirien, Kaukasien und in die Diese Rußlands vertrieben wurden, um dort durch Prügel, Folter und Hunger der Orthodoxie ausgeliefert zu werden. Dieser Schreckcnszeit hat der geistreiche liberale russische Schriftsteller N i kitin in seinem Buche: „Die Vielgeprüften" (Mnogostradaljnije( ein unvergängliches Denkmal gesetzt, und es ist haarsträubend, dieses Buch der Klagen zu lesen.... Ebenso hat Kaiser Nikolaus 1. das bekannte „Hebräische Comite' geschaffen, dem er die Ueberwachung der Juden übertrug. In der kaiserlichen Instruction an das „Hebräische Comite ', welche die Pflichten d sselbcn auszälilt, heißt es wörtlich: „Dem Hebräischen Comite wird die ') flicht auferlegt, Mittel zur Verminderung der Zahl der Juden ausfindig zu machen." Was die Instruction unter „Verminderung der Zahl der Juden" gemeint.' das erfahren wir aus der Thätigkeit des Comites, welches alle Mittel anwendete, um Juden zur Taufe zu treiben. Dieser Monarch ließ auch ein Project ausarbeiteu, wonach die Juden in Rußland gezwungen werden sollten, ihre Geschäfte an Samstagen offen zu halten, ihre Kinder nicht beschneiden zu dürfen?c.; die Vorbereitungen zum Krimkriege jedoch hinderten ihn, dieses Project zur Verwirklichung zu bringen. Was Nikolaus I. durch Repressalien und „Belohnungen" erlangen wollte, das hat auch der lieberale Alexander II. durch Verbrei. tung von Bildung und Aufklärung unter den Juden zu erreichen gesucht. Er errichtete Rabbiner-Sem inanen, öffnete den Juden die Thüren aller Bildungsanstalten Rußlands und wollte sogar zum Zwecke der Assimilation den „verhexten Kreis" des jüdischen Niedcrlassungsgebietes vernichten. Letzteres geschah jedoch nicht, weil die „kirchliche Politik" der Popen sich gegen die Zulassung der Juden nach dem Innern des Reiches ausgesprochen hatte. Aber auch Alexander II. konnte sich von der Proselytenmacherei der russischen Kirche nicht beüeien, so daß er 1865 ein „Asyl für getaufte und der Taufe harrenden Juden" kreirte, wobei auch anbefohlen wurde, die Taufe von Juden „an Feiertagen und möglichst öffentliche vorzunehmen, um wahrscheinlich ans die Gemüther der Juden einen größeren Eindruck auSzuüben. Ein besonderes, von der russischen Regierung stets mit Erfolg angewendetes Mittel zur Bekehrung der Juden zur Orthodoxie war die massenhafte Ausweisung derselben aus den Städten und Dörfern, wo sie jahrzehntelang gelebt haben. In der zweiten Hälfte des XVII. Jahrhunderts gelangte diescs Mittel zum erstenmale zur Anwendung. Cs war Alerei Michailowitsch, Sohn des ersten Zaren aus dem Hause Romanow, der eine massenhafte Ausweisung der Juden zum erstenmale anordnete. Als er im Jahre 1654 Weißrußland mit dem Moskauer Zarenthume vereinigte, befahl er, alle Juden aus Mohilew, Orscha, Schklow rcauszuweisen. Cr ordnete auch an, die Immobilien der Ausgewiesenen zu Gunsten des Aerars (Kasna) mit Beschlag zu belegen. Ebenso wurden die Juden im Jahre 1660 aus Kiew ausgewiesen, nachdem Alexei Michailowitsch diese Stadt dem russischen Reiche einverleibt hatte. Hier