Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
- Journal
- Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
- Volume
- 8 (1891)
- Issue
- 31 (7.8.1891)
- Date
- 1891-08-07
- Page
- – (sequence 5)
- Language
- German
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Nr. 31 Orstrrrrichifche Wochenschrift. Sette 559 Recht der Forderung von Freiheit und Gleichheit begibt, wenn es selbst die Freiheit und Gleichheit anderer verletzt. Merkwürdig ist, mit welcher Sicherheit der Schreiber jenes Artikels auf die Blödheit des Stammpublicums des „Deutschen Volksblattes" rechnet, daß er sich nicht einmal bemüht, einen Grund, wenn auch lügnerischen, anzugeben, warum er die Juden vom Staatsdienste ausgeschlossen wissen will. „Man findet nicht nur in den Schulen als Lehrer, sondern auch in obrigkeitlichen Aemtern als Repräsentanten des Staates und Kaisers Angehörige des israelitischen Bekenntnisses, welche von der christlichen Bevölkerung Gehorsam fordern". Das ist eine indirecte Aufreizung zur Verweigerung des Gehorsams gegen Beamte und öffentliche Funktionäre, jüdischer Confession, nur weil sie Juden sind. Die Eidesverweigerung vor einem jüdischen Richter, die der Zeugnißfälscher Stampiglius im Parlamente befürwortete, kann wenigstens noch damit bemäntelt werden, daß der Eid der Religion entnommen ist und die religiösen Gefühle dabei gewahrt werden müssen. Wen geht aber die Religion — z. B. — eines Polizeibeamten an? Der Schreiber jenes Artikels beklagt zumeist das Eindringen der Juden in die Heeresverwaltung, als Intendanten, Militärärzte, Ofsieiere und Unterofficiere. Seine versteckte Ausforderung zur Verweigernng des Gehorsams bezieht sich also auch gegen diese. Wie sich das mit dem Patriotismus verträgt, dessen die Clericalen und Feudalen sich rühmen, ist unbegreiflich. Das äußerste an Verlogenheit und Perfidie leistet jedoch das „Deutsche Volksblatt" mit dem Anwurfe, daß in militärischen Kreisen seit einiger Zeit Bedenken darüber erwacht sind, weil in unr crhältnißmäßig großer Zahl jüdisch - polnische Unterofficiere in Galizien als Dolmetsche zwischen den deutschen Dfficieren und der polnischen und ruthenischen Mannschaft dienen, nachdem Moltre „einmal" von den polnischen Juden berichtet hat, daß letztere im Feldzuge von 1812 die von beiden Theiten besoldeten Spione gewesen seien, die beide-Theile verriethen. Wahrlich das „Deutsche Volksblatt" hat mit dieser erlogenen Pauschalverdächtigung das höchste an Frechheit und Infamie geleistet, denn jedes Wort ist eine grobe Lüge und eine Hundsfötterei, wie man sich selbe nur von den Scribenten des „Deutschen Volksblatt" versehen kann. Wer sind die militärischen Kreise, in denen „Bedenken" erwacht sind, wann und wo sind diese Bedenken geäußert worden! Wahr ist vielmehr, daß sich die militärischen Vorgesetztelt aller Grade, an ihrer Spitze Feldmarschall und Generalissimus Erzherzog Alb recht bei jeder Gelegenheit in ehrender und belobender Weise über die polnisch-jüdischen Unterofficiere ätlßern und ist unter letztere,: auch eine große Zahl mit den Tapferkeitsmedaillen Decorirter zu finden. Was das Urtheil des Feldmarschalls Grafen Moltke über die Juden anbelangt, so treiben die Antisemiten damit ein geradezu gewissenloses Spiel. Moltke hat als junger Offizier eine historische Studie über Polen geschrieben, in der er sich im Anschluß an das Urtheil älterer Schriftsteller, wie Chodezko, Malte-Brun u. A., wiederholt recht ungünstig über das Judenthum in Polen ausspricht. Von dieser Schrift ist 1884 durch Professor Joses Kürschner eine zweite Auflage veranstaltet worden, in welchem Neudruck die scharfen Urtheile über die Juden fehlen. Moltke hatte die Schrift vorher einer Durchsicht unterzogen und die betreffenden Stellen g e st r i ch e n. Die Antisemiten waren damit durchaus nicht einver- 'landen; sie bemühten sich trotzdem aus jener Schrift Capital zu schlagen. Vor einigen Monaten gaben sie in Leidig ei« Flugblatt heraus, welches auch der „antisemitischen Corre° pondenz" beigelegt worden ist. Auf diesem Flugblatt finden wir das ehrwürdige Bildniß des greisen Feldmarschaüs und darunter eine Wiedergabe der von Moltke gestrichenen Stelle« aus dem Moltke'schen Buche. Einleitend wird bemerkt, daß die ältere Ausgabe sehr selten geworden sei, „weil wahrcheinlich die Juden das Buch aufgekauft haben werden." Kaum hatte Molcke die Auge» geschloffen, so ging man noch einen Schritt weiter und suchte die zweite Ausgabe der Schrift gewissermaßen als eine jüdische Fälschung hinzustellm. Das Stöcker'sche „Volk" brachte in seiner Nummer vom 13. Mai eine Notiz, in der es hieß, die Streichungen seien ohne Vorwissen Moltke's von dem jüdischen Pro- 'essor Josef Kürschner vorgenommen. Wenige Tage darauf mußte das Blatt die folgende ihm von Profeffor Kürschner zugesandte Berichtigung abdrucken. „Auf der ersten Seite der Nummer 100 vom 13. Mai 1881 der Zeitung „das Volk" befindet sich eine Notiz über Moltke s Schrift aus Polen, die seiner Zeit von mir veröffentlicht wurde. Diese Notiz ist in allen ihren Theilen der Wahrheit widersprechend. Die Veröffentlichung der Arbeit Moltke's wurde von einem Mitarbeiter bei mir angeregt. Ich habe daraus den Feldmarschall um die Erlaubnist des Wiederabdrucks gebeten und diese Erlaubnis erhalten unter der Bedingung, daß, wie es in einem Briefe Moltke's vom 4. Mai 1884 heißt „die ans einem besonderen Blatt beiliegenden Aenderungen vorgenommen werden müßten." Dieses Blatt befindet sich in meinem Besitz. Weiter wurde auch nach Vollendung des Satzes dem Feldmarschall die Correcturen zugesandt, die von diesem gelesen und ebenfalls mit Eorrecturen versehen wurden. Daraus kam der Artikel zum Abdruck. Meinerseits wurde selbstverständlich keine Zeile eines so kostbaren Beitrags gestrichen oder irgendwie geändert. Was den „jüdischen Professor" anbctangt, so habe ich zur Steuer der Wahrheit daraus nur;u bemerken, daß ich weder Jude bin, noch daß, so viel mir bekannt, jemals ein Glied meiner Familie diesem Glauben angehört hat. Stuttgart, den 14. Mai 1891. Joseph Kürschner." Niemand hätte es Moltke verdenken können, wenn er jene Jugendarbeit — auf die er, nach seinen eigenen Worten, gar keinen Werth legte, und die er kaum als von chm „verfaßt" gelten lassen wollte, da er sie „vielmehr aus damals schon erschienenen Werken zusammengetragen habe" — unverändert hätte in Druck gehen lassen; Niemand wäre berechtigt gewesen, den 84jährigen dafür verantwortlich zu machen wenn er als 31jähriger, gestützt auf fremde Autorttäten, ein schiefes Urtheil gefällt hatte. Aber seine Gewissenhaftigkeit ließ es nicht zu, daß eine Schrift unter seinem Namen Anschauungen in die Oeffentlichkeit trug, welche mtt seiner fortgeschrittenen Einsicht im Widerspruch standen. Mit dem Verhallen, welches Moltke in dieser Angelegenheit beobachtete, steht auch sein sonstiges Verhallen im öffentlichen Leben im Einklang. Moltke ist wiederholt im Reichstage wie im Herrenhause für die Gleichberechtigung der Juden e i n g e t r e t e n. So hat er «och im vergangenm Jahre im Herrenhause gegen den Antrag Pfeil gestimmt, der eine Trennung der jüdischen Schüler von den christlichen bezweckte. Welche Pietätlosigkeit und Verlogenheü gehört nach alldem dazu, Moltke als Kronzeugen für den Antisemitismus anzurufen.