Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
- Journal
- Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
- Volume
- 8 (1891)
- Issue
- 29 (24.7.1891)
- Date
- 1891-07-24
- Page
- – (sequence 5)
- Language
- German
- Belongs to
- journal issue
- OCR quality
- 95% known words query
- IRI
…/3020846-3020847-3020877--00541-3024536- Visual Library
- page viewer of the UB Frankfurt
OCR text
Nr. 29 Hesterreichische Wocheuschrift Sette 523 die der slavischen Rasse insentirt. einen Menschenschlag bervorbringen würde, mit dem sich kein anderer messen würde können. Bringt man in den mächtigen slavischen Organismus jüdische Nüchternheit und Betriebsamkeit, jüdischen Fleiß und Beweglichkeit, die häuslichen Tugenden der Juden, ihre Sittenreinheit und Familienanhänglichkeit, so wird eine Race geschaffen, welche die erste der Welt werden muß." Das russische Volk ist im Ganzen und Großen sehr tolerant, kennt keine Racen- und Religionsvorurtheile, ist nachsichtig und gutmüthig gegen Andersglaubende. Der Racenhaß und die confessionellen Verfolgungen sind den Russen künstlich von oben einokulirt worden. Sobald das russische Volk sieht, daß eine gewisse Nationalität, eine gewisse Konfession systematischen Verfolgungen ausgesetzt wird, und zwar seitens der höchsten Regierung, daß den Anhängern dieser Nation und Konfession die primitivsten menschlichen, die elementarsten bürgerlichen Rechte genommen werden, bildet sich die Ansicht heraus, daß die derartig Bedrückten diese Verfolgungen sicherlich verdienen. Das ist die Ursache, warum die Juden gegenwärtig zum Gegenstand allgemeinen Haffes, allgemeiner Verachtung geworden. Es war vorauszusehen, daß das gegenwärtige Gebühren der russischen Regierung in Bezug auf ihre jüdischen Unterthanen im ganzen Lande eine Erregung hervorgerufen habe, die leicht in nächster Zukunft zu Gewaltthätigkeiten führen werde. In einigen Orten des Jekaterinoslaw'schen Gouvernements sind bereits höchst bedauerliche Ausschreitungen gegen Juden vorgekommen und Symptome von „Judenkrawallen" haben sich auch an anderen Orten in höchst besorgnißerregender Weise bemerkbar gemacht und sich sogar bereits in den beiden Residenzen kund gethan. Man fühlt sich dadurch sogar in den vom Antisemitismus inficirten Regierungskreisen lebhaft beunruhigt, da man befürchtet, daß die künstlich in Scene gesetzte Judenhetze ihren ursprünglichen Charakter verlieren und eine socialistisch-nihilistische Färbung annehmen könne. Zu dieser Ansicht scheint auch unser Justizminister Herr M an a s s e i n gekommen zn sein, der bekanntlich ein eingefleischter Judenfresser ist, trotzdem (oder vielleicht eben darum), weil er selbst jüdischer Abstammung ist. Sind doch oft die Renegaten die erbittertsten Widersacher ihrer ehemaligen Stamm- und Glaubensgenossen. Der neueste von Manassein ausgearbeitete und vom Reichsrathe bereits angenommene Gesetzentwurf thut dar, daß selbst dieses Glied vom Stamm Manaffe, das seinen fri'cheren Glaubensgenoffen mit unauslöschlichem Hasse gegenübersteht, die drohende Gefahr eingesehen und sich beeilt hat, dagegen energische Maßregeln zu ergreifen, um sich nicht einer schweren Verantwortlichkeit auszusetzen. Zuerst wurde den Zeitungen verboten, der neuesten Judenkrawalle Erwähnung zu thun. Nachdem man also durch Drohungen die gesammte russische Presse mundtodt hatte, wurde in aller Eile ein Gesetzentwurf ausgearbeitet, welcher Ausschreitungen der Menge verhindern sollte. Manassein selbst brachte ein Gesetz zu Stande, nach welchem Diejenigen, welche aus Haß, bedingt durch Religionsunduldsamkeit, Rassenvorurtheile oder Standesprivilegien, einen Theil der Bevölkerung aus den andern Hetzen, oder aus ökonomischen Gründen ihre Gegner gewaltsam angreifen, von nun an, weit strengeren Strafen als bisher unterliegen sollen. Sowohl die Hetzer, als auch die Angreifer sollen aller bürgerlichen und Staatsrechte für verlustig erklärt, zur Deportation nach Sibirien oder Einreihung in die Arrestantenrotte (Strafarbeit) verurtheilt werden. In erschwerenden Fällen kann auch Zwangsarbeit in den Bergwerken Sibiriens bis zu acht Jahren dekretirt werden. Ein außerordentlich scharfes Gesetz, und es ist kein Wunder, daß die antisemitischen Preßorgane darüber ganz außer sich geriethen und dasselbe, da es noch nicht durch den Kaiser sanktionirt worden ist, einer herben Kritik unterwarfen. Ein solches Gesetz, so bekannten sie, werde das russische Volk in den Augen der gesammten Culturwelt compromittiren, da der edlen und so sehr toleranten slavischen Race Laster zugeschrieben werden, die ihr ganz fremd seien; der Russe ist tolerant gegen Andersdenkende, kenne weder religiöse noch nationale Vorurtheile. Wozu also ein solches Gesetz, das auf eine große Nation einen düsteren Schatten werfe? Die „Nowoje Wremjä" ist ganz besonders über die außerordentliche Strenge des neuen Gesetzprojectes empört und sie drückt die Hoffnung aus, daß das neue Gesetz nicht werde angewand werden, denn mit Ausnahme der Krawalle gegen die Juden zu Anfang der achtziger Jahre, sei im russischen gesellschaftlichen Leben kein einziger Fall vorgekommen, der ein solches rigoroses Gesetz nothwendig gemacht hätte! Solche Erscheinungen seien im faulen Westen häufig, ruft das panslavistische Organ aus, (indem es, sich bekreuzigend hinzufügt: „Gott bewahre uns vor solchen europäischen Ausschreitungen!!") in Rußland seien sie unmöglich. Was werde Europa von den Russen denken, daß solche Ausnahmsgesetze für nothwendig befunden würden! Möge sich die „Nowoje Wremjä" beruhigen. Das neue Gesetzesproject ist in einem Sinne abgeändert worden, der alle Befürchtungen der Judenhetze gegenstandslos macht. Ein hervorragendes Mitglied des Justizministeriums und ein äußerst liberaler und humaner Mann, dem die neuesten Hetzereien und Verfolgungen ein Gräuel sind, dem vom Herrn Manassein die Abrundung des von ihm selbst ausgearbeiteten Gesetzentwurfes übertragen worden war, hatte die Clausel hinzugefügt, daß die Anstifter und Hetzer denselben strengeren Strafen unterliegen sollten, als ihre Werkzeuge. Wäre diese Bestimmung angenommen und vom Kaiser bestätigt worden, so würden nicht nur die antisemitischen Hetzer der Preffe, sondern auch hochgestellte Beamte der Schärfe des neuen Gesetzes verfallen sein. Denn sind nicht alle diese Herren mit ihren repressiven Maßregeln die eigentlichen Anstifter des Religions- und Racenhaffes? Hat z. B. Herr D u r n o w o, der Minister des Innern dadurch, daß er dem Kaiser den Vorschlag machte und diesen bewog, denselben zu sanktioniren, ein bestehendes Gesetz, welches den jüdischen Handwerkern den Wohnort in Moskau gestattet, aufzuheben (was ohne vorhergehende Bewilligung des Reichsrathes nicht geschehen dürste) meist aus ökonomischem Grunde einen Theil der Bevölkerung gegen den anderen aufgehetzt, indem er willkürlich die Moskowiter von der jüdischen Concurrenz befreien wollte? Verdiente er nicht umsomehr dafür Strafe, als er durch seine Maßregeln Tausende von Unschuldigen an den Bettelstab gebracht hat? Würde dasselbe nicht auch von Herrn Manassein gelten, weil er willkürlich den jüdischen Rechtsanwälten die Möglichkeit genommen hat, ihre in der Universität erworbenen Kenntnisse zu verwerthen. indem er ihnen die Ausübung ihres Berufes blos deshalb nicht gestattet, weil sie mosaischer Confesfion sind? Ist das nicht eine Aufteizung des Racenhaffes. der Religionsunduldsamkeit? Und der Stadthauptmann von Petersburg, Generallieutenant von Greffer, der ohne jegliche legale Ermächtigung tagtäglich jüdische Handwerker, Kaufleute und Industrielle ausweist, blos, weil es ihm so gefällt, würde nicht auch er dem Gesetze wegen Hetzerei und Aufreizung unterliegen? Und alle die Beamte, Provinzialchefs, Gouverneure, Jsprawniki, Polizeimeister, Stanowyje (Kreispolizeichef) Pristawi u. s. w. mit ihren bedrückenden Maßregeln, ihren kleinlichen Verfolgungen der Juden nicht nur außerhalb des Judenrayons, sondern auch im Bereiche desselben, hetzen sie nicht, reizen sie nicht auch, bewaffnen sie nicht durch ihre Grausamkeit den sonst friedlich gesinnte» Theil der russischen Bevölkerung gegen den nicht minder friedliebenden jüdischen Theil? Herr Manassein bemerkte jedoch rechtzeitig den betreffenden Passus und strich ihn. So gelangte der neue Gesetzentwurf in veränderter Gestalt in den Reichsrath, wurde von diesem in aller Eile hart vor Schluß der Session begutachtet und bedarf nur noch der kaiserlichen Sanktion, um Gesetzeskraft zu erlangen. Eine der unwür. digsten Comödien, welche je eine Regierung aufgeführt hat. Wenn man die Thätigkeit aller Ministerien in Bezug auf die Juden aufmerksam verfolgt, so muß man zu der Schlußfolgerung kommen, daß die gegenwärtige Regierung Rußlands keine höhere Aufgabe kennt, als ihren jüdischen Unterthanen das Leben so unerträglich zu machen, daß ihnen keine andere Wahl bliebe, als Auswanderung oder Taufe. Sämmtliche Preßorgane, die bisher die Sache der unterdrückten Juden vertheidigen (und die Zahl derselben fit im Verhältniß zu der großen Legion antisemitischer Zeitungen eine verschwindend geringe), sind mundtod gemacht. — Durch eine geheime Verfügung der Oberpreßverwaltung ist den philosemitischen Zeitungen unter Androhung sofortiger Unterdrückung verboten worden, irgend etwazu Gunsten der Juden zu bringen; wohingegen den Judenfreffern in ihren Organen volle Redefreiheit gestattet ist, welche dieselbe auch reichlich ausnützen. Da sich keine Stimme dagegen erhebt, so wird die öffentliche Meinung förmlich terrorisirt und eS