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Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift · 1891-07-10 · 27 (10.7.1891) · page 5

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Journal
Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
Volume
8 (1891)
Issue
27 (10.7.1891)
Date
1891-07-10
Page
– (sequence 5)
Language
German
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Nr. 27 Hesterreichifche Wocheuschrist Seite 491 einzelner Cultusverbände gelegen wäre, sich den Cultusgemeinden in benachbarten Kronländern (Böhmen und Mähren) anzugliedern, dies aus staatlichen Rücksichten nicht als zulässig erachtet werden könne. Diese Vorschläge wurden allseitig günstig ausgenommen, nur wurde der Wunsch ausgesprochen, daß für die Eultusgemeinde Bbbs-Amstetten- Scheibbs nicht Pbbs, sondern Amstetten als Hauptsitz bezeichnet werden möge, da in diesem nach der Zahl seiner israelitischen Bewohner kleinsten aller Sprengel die Bedingungen für den Gottesdienst zunächst in Amstetten erreichbar seien. Der Experte von Wiener-Neustadt, Herr S chis ch a. stellte die Anfrage, wie sich die Regierung die Ertheilung des Religionsunterrichtes, die Befriedigung der religiösen Bedürfnisse der zerstreuten Gemeidemitglieder denket Um den Intentionen des Gesetzes zu entsprechen, müßte die israelitische Eultusgcmeinde Wiener-Neustadt 'ür f>fi weit auseinander liegenden Ortschaften Religionslehrer bestellen, sowie Schächter, die eventuell Eantoren sein sollen, sowie Bethäuser errichten, was finanziell undenkbar ist. Das System der Wanderlehrer, welches vom Herrn Dr. Alfred Stern empfohlen wurde, sei ein bescheidenes Surrogat, welches die Mitglieder der Eultusgemeinde als vollständige Erfüllung der gesetzlichen Verpflichtung des Vorstandes kaum anzuerkennen geneigt sein werden. Angesichts dieser Schwierigkeiten war auch jeder Delegirte froh, wenn der Umfang der eigenen Eultusgemeinde so eng wie möglich begrenzt wurde. Das Musterstatut stellt an seine Spitze den dem Reichsgesetze vom 2k. März l860 entsprechenden Grundsatz, daß alle Israeliten, welche ihren Wohnsitz innerhalb des Sprengels einer Eultusgemeinde haben, dieser Gemeinde angehören müssen, ihnen sonach alle Rechte als Mitglieder dieser Gemeinde zustehen, sie aber auch alle Verpflichtungen, darunter insbesondere die Cultussteuer zu tragen haben. Diese Eultussteuer wird je nach den Erwerbs- und Vermögensverhältnissen der Eontribuenten durch eine von dem Vorstande der Eultusgemeinde zu bestellende Schätzungs-Commission von 8 sl. bis zu k00 sl. jährlich bemessen und ist eventuell im Wege der politischen Execution eindringlich zu machen. Die Eultusgemeinde ist verpflichtet, Anstalten für den öffentlichen Gottesdienst zu unterhalten, den Religionsunterricht der Jugend zu leiten und überwachen, denselben, insoweit nicht hiezu traft der Gesetze andere Factoren berufen sind, zu besorgen, für die rituelle Bestattung der Todten, sowie auch für anderweitige rituelle Zwecke Vorsorge zu treffen. Die Eultusgemeinde widmet ihre Fürsorge ihren rituellen Anstalten und Stiftungen für Unterrichtszwecke. für Arme, für Witwen und Waisen, für Krankenpflege und Altersversorgung und überhaupt für gemeinnützige und humanitäre Bestrebungen. Für die Verwaltung wird der Eultusvorstand von den Mitgliedern der Gemeinde gewählt und werden von demselben je nach Erforderniß Beamte und Diener bestellt. Für die Leitung der religiösen Functionen ernennt der Eultusvorstand einen oder nach Bedarf mehrere Gemeinde-Rabbiner. Als Rabbiner können nur österreichische Staatsbürger angestellt werden, deren Verhalten in sittlicher und staatsbürgerlicher Hinsicht vorwurfsfrei ist und welche sich über eine entsprechende allgemeine Bildung und ihre theologische Befähigung austveisen. Das Einspruchs- und Abberufungsrecht ist der Staatsbehörde im Sinne des obcitirten Gesetzes gewahrt. Trauungen, Scheidungen und Ehetrennungen dürfen nur durch bestellte Gemeinde-Rabbiner vorgenommen werden. Für den Religions-Unterricht muß, soweit erforderlich durch Bestellung von Wanderlehrern gesorgt werden. Ein eigener, ziemlich umfangreicher Abschnitt war den Eantoren gewidmet, für welche österreichische Staatsbürgerschaft, Befähigung und Bildungsnachweis -- entsprechend einer Eingabe des Oesterreichischen Eantoren - Vereines — gefordert wurde. Herr Wimmer aus Floridsdorf wies darauf hin, daß dem Cantor.im Gemeinde-! Organismus und im Cultussystem keine eminente Wichtigkeit verliehen ' sei; derselbe habe blos einen künstlerischen Berus und bei seinem! Engagement wird mehr gefragt nach dem Werth seiner Stimme, nach! seinen musikalischen Fähigkeiten, als um Bildung, am allerwenigsten \ aber um seine Staatsangehörigkeit. Ueber Wunsch sämmtlicher i Experten hat die Regiernng das ganze, die Eantoren betreffende! Capitel mit den vielen Paragraphen aus dem Statute gestrichen. Ueber Urgenz des Herrn Wimmer machte die Regierung die Zusage, nach Constituirung der Gemeinden den israelitischen Behörden einen Erlaß zuzumitteln, daß niemand in der Gemeinde Koscher- Fleisch verkaufen dürfe, der nicht von einem vom Eultusvorstand autorisirten Schächter schlachten läßt. Eine längere Debatte entspann sich hinsichtlich der Matrikenführung. Von der Staatsbehörde wurde die Anforderung gestellt, daß die Matriken nur an dem Sitze einer jeden Eultusgemeinde geführt und in den einzelnen zu derselben gehörigen Ortschaften, wo Israeliten wohnen, Anmeldestellen creirt werden. Der Experte Herr Schischa sprach sich dagegen aus und die Experten stimmten ihm bei, daß eine größere Zuverlässigkeit der Matrikenführung dadurch zu erreichen sei, daß den politischen und communalen Behörden, sowie auch Aerzten, Hebammen u. s. w. die Pflicht der Anzeige an das Matrikenamt auferlegt werde. Eheschließungen und Sterbefälle gehen ohnedies nicht so still vor sich, daß das Matrikenamt hievon nicht Kenntniß erlange, bei Geburten aber sei Strenge nöthig, wenn nicht wieder der alte Schlendrian einreißen sollte. Der Antrag wurde acceptirt und der Vice - Präsident der Statthalterei tagte zu. einen solchen Erlaß schon in der nächsten Zeit an die politischen Beb erden hinauszugeben. Zum Schluffe wurde dem Leiter der Verhandlung und dem Referenten für deren mühevolle Arbeit von sämmtlichen anwesenden Gemeindevertretern und Experten der wärmste Dank ausgesprochen. Die Protocolle der sämmtlichen Expertisen mit ihrem iehv umfangreichen Materiale werden nun dem Cultusministerium vorgelegt. Eine Israelitin vom höchsten Adel. Von Prediger Dr. Leimd örfer-Hamburg. Eugone de M i r e c o u r t, Verfasser der Zeitgenossen" lies; einst in seinen Biographien Meyer bee r's und der Rahel gehässige Gesinnungen gegen die Juden mitunterlausen; da trat eine junge Pariser Schriststellerin, Julienne Bloch, Tochter des Redacteurs des ,Univers Israelite4 öffentlich für ihren beleidigten Stamm in die Schranken und schrieb an Mirecourti „Wissen Sie, mein Herr, was eine Jüdin ist? Das ist jenes milde, Gaben spendende, tugendhafte Weib, das der königliche Sänger besungen hat, die sanfte, heilige Trösterin, deren Arm sich dem Dürftigen entgegenstreckt und deren Hand sich dem Unglücklichen öffnet; das ist jenes fromme, gottergebene Weib, das sich auf Moses'Befehl freudigen Muthes allen Goldes und Schmuckes entkleidet, um das Allerheiligste des Allerhöchsten zu schmücken." An dieses von Begeisterung getragene Wort dachte ich in dem Augenblick, in dem ich mir vornahm, dem in der Geschichte der Philainropie der (Gegenwart illustren Namen: Eäcilie H eine- F u r k a d o ein Blatt der Würdigung zu widmen. Je mehr die weibliche Erziehung unserer Zeit sich der formalen Seite zukehrt, je weniger sie sich mit den Joealen tief innerlicher Religiosität befasst, desto notbwendiger ist es ihr ein Bild ans dem Buche des Lebens zu entrollen, loclcfkö die Lichtgestalt erbebender Idealität offenba't. Im Anbliere solcher Bilder werden räumliche Entfernungen, die und von ihnen trennen wie alle Schranken der Zeitlichkeit der geist - gen Sehlveite entrückt, die seelischen Züge in vollem RDo den Herzen der lebenden und kommenden Geschiechrer nD e gebracht und dadurch ein Stück lebendiger Pädagogik go:' l'cn, das besser und veredelnder wirken kann als Lec.üre, Unterricht, Schule und Lehrer. Unter den bedeutenden Junten unseres Jahrhunderts ragte Frau H e i ne - Furt ado in Paris besonders hervor. Sie ist es, in deren Wesen die Worte der Bloch, ihr.r Landsmännin, buchstäblich sich verkörpert haben: Grenzenlo'e Milde und hingebungsvolle Religiosität sind die Leusterne ihres segensreichen Wirkens. Ihre Wiege stand in Frankreichs Haupt>rad'., ihr Familien- oder besser Gattenzelt lange in Hamburg und daun wieder in Paris, woselbst sie jetzt lebt. Sie ist ein Sprosse des Hauses Abraham Furtado's aus Bordeaux, eines Mannes „von der edelsten Gesinnung und von weitem Blick", wie ihn die Geschichtsschreiber nennen. Die Geschichtsschreiber, denn er gehört der Geschichte an. Seine Ellern waren Marannen in Portugal, und trotz zweihundertjühriger Anschmiedung an die Kirche — sagt Grätz — Hane seine Mutter ihren Ursprung und ihre Anhänglichkeit an das Judenthum nicht vergessen. Als das fürchterliche Erdbeben Lissabon in einen Trümmerhaufen verwandelte, wurden Furtado's Eltern mit verschüttet, der Vater erschlagen, die Mutter in gesegneten Umständen in ein Grab eingeschlossen. Sie hatte gelobt, wenn sie Gott aus diesem Grabe befreien follte, werde sie, keine Gefahr scheuend, zum Judenthum zurückkehren. Ein neuer Erdstoß öffnete ihr das Trümmergrab. So konnte sie den Ort der Schauer verlassen, nach London entkommen und sich zu Israel bekennen. Hier gebar sie ihren Srohn,

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