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Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift · 1891-07-10 · 27 (10.7.1891) · page 4

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Journal
Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
Volume
8 (1891)
Issue
27 (10.7.1891)
Date
1891-07-10
Page
– (sequence 4)
Language
German
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Hesterreichische Wochenschrift Seite 490 hält Schneider vor, daß er mit seinem Antrag ihn und i seine — Familie habe in's Verderben bringen wollen.! „Eine unschuldige Familie halten Sie aber herzlos j in's Unglück gestürzt, wenn nicht treue Freundschaft noch! rechtzeitig warnend eingegrifsen hätte", ruft er Herrn Schneider zu. Herr Vetter ist kein „Judenknecht" und von ihm wird auch Herr Schneider nicht behaupten, daß er im Solde der Juden steht. Im Jahre 1886 veröffentlichte der. Steindrucker L. Hollomay, gewesener Bezirksausschuß und Obmann des antisemitischen Bezirksvereines auf der Landstraße, eine „allen Antisemiten Oesterreichs" gewidmete Broschüre unter dem Titel: „Mechaniker E r n st Schneider und sein Antisemitismus". In derselben ward erzählt, daß „sich Schneider von Schönerer die tiefsten Beleidigullgen ins Gesicht schleudern ließ", darunter Worte, welche wir uns scheuen würden auch nur auszusprechen; von Vetter, Buschenhagen und anderen Parteigenossen empffng er geduldig Schmähungen, die jedem Mann von Ehre das Blut in's Gesicht treiben muß — Herr Schneider ließ sich solche Bezeichnungen ruhig gefallen, ohne sich beleidigt zu fühlen." An anderen Stellen dieser Brochüre sagt Hollomay, der Schneider gewiß besser kennt, als irgend ein Anderer: „Herr Schneider wird seine bösen Absichten wohl zu leugnen suchen, aber er kann es nicht mit Erfolg, denn man frage nur bei mir nach, und ich werde den Herren Männer nennen, die Herr Schneider direct an's Messer liefern wollte. (Vetter, Bartl, Zauner u. s. w.) Herr Schneider erwiderte hierauf im „Oesterreichischen Volksfreund:" „Daß die Herren Hollomay und Genossen gesonnen sind, ihrer Krakelsucht a tont prix zu sröhnen, daß es darauf abgesehen zu sein scheint, um jeden Preis eine Gerichtsverhandlung herbeizuführen, bei welcher jene Parteiverhältnisse zur öffentlichen Sprache gebracht werden könnten, deren Kennntniß für die Juden allein den größten Werth (?!) hätte, wodurch die antisemitische Sache eben im Jntereffe der Juden auf's Aeußerste geschädigt und compromittirt (!!) werden könnte." Hollomay antwortete daraus im antisemitischen „Resormer" : «Ihre Frechheit, mit Leuten sich in keine Polemik einzulaffen, welche finanziell an Sie herantraten und Sie nicht befriedigen konnten, weise ich entschieden zurück und erkläre Sie so lange öffentlich für einen Schurken, als Sie mir nicht bewiesen haben, daß ich Geld von Ihnen genommen habe." Also damals unterließ er gerichtliche Schritte, um nicht in die geheimen nach manchen Richtungen interessanten Vorgänge innerhalb der antisemiischen Partei die Oeffentlichkeit blicken zu lassen. In der Sitzung vom 4. Juli erklärt er dagegen, daß die Rücksichten aus die P r o z e ß s p e s e n ihn abhalten, den Weg des Gerichtes zu beschreiten: „Wir wollen uns nicht wirthschaftlich ruiniren lassen, denn es ist die Kampfesweise der Gegner, wenn sie uns nicht anders aus dem Wege bringen, uns Proceffe auf den Hals hetzen", rief er aus, um glauben zu machen, daß die gegen ihn erhobenen Anklage,i von den Rr. 27 Juden herrühren, während es thatsächlich die eigenen Parteigenossen sind, hervorragende Antisemiten, welche Zeugniß gegen ihn ablegen. Ueberdies stand die Angelegenheit bereits einmal vor dem Forum des Gerichtes und Herr Schneider spielte hierbei eine wenig beneidenswerthe Rolle. Die Brochüre des Herrn Dr. Oscar H ei n, welche eine Zusammenstellung der von den antisemitischen Parteigenossen über Herrn Schneider der Oeffentlichkeit übergebenen Mittheilungen enthielt, wurde vom „Vaterland" als „Sammelsurium vou Erdichtungen und Lügen" bezeichnet und der Autor überreichte gegen den verantwortlichen Redakteur die Ehrenbeleidigungsklage! Der Redacteur glaubte anfänglich die gegen Schneider circulirenden Anklagen wären haltlos und erbot sich zum Wahrheitsbeweis, daß die Schrift Unwahrheiten enthält. Bei der Hauptverhandlung am 29. Jänner 1891 — die Herren Ernst Schneider, Cornelius Vetter, Dr. P s e n n e r waren zugegen — erklärte Herr Dr. P o r z e r als Vertreter des geklagten Redakteurs, daß er auf den angeboteneu Beweis verzichte, „um nicht Gelegenheit zu einem Skandale im Gerichtssaale zu geben". Der Redakteur wurde dementsprechend auch verurtheilt und Herr Schneider konnte es nicht hindern, denn von Allen gegen ihn gerichteten Anklagen ist keine einzige „erdichtet" oder „erlogen". In seiner Rede für Schneider sprach Herr Dr P a t t a i die Ansicht aus, daß derlei Angelegenheiten nicht unter dem Schutze der Immunität ausgetragen werden sollten. Wir stimmen dieser Meinung vollkommen bei, er muß aber auch zugeben, daß man Herrn Schneider außerhalb des Abgeordnetenhauses tausendfältig aber immer vergebens Gelegenheit geboten — seine Angelegenheiten zu 'ordnen. Er will nicht. Bereits stand er vor Gericht, vor dem Richter vernahm er die fatalsten Beleidigungen ohne mit der Wimper zu zucken, er beeilte sich aber den Saal zu verlassen, der ihm Verhängnis; - voll zu werden drohte. Im Abgeordnetenhause sitzen indessen auch zahlreiche Officiere. An diese tritt die schwere Pflicht nunmehr heran, Rath zu schaffen, sich und dem öffentlichen Rechtsbewußtsein. Neuordmng der israelitische» Cultusgemeindeu i« Nieder-Oesterreich. Wie«, 2. Juli. Behufs der Bildung und Abgrenzung der einzelnen Cultusgemeinden und Feststellung eines Musterstatuts für dieselben fand heute bei der niederösterreichischen Statthalterei unter dem Vorsitze des Vice-Präsidenten Ritter v. Pfersmann eine Enquete statt, bei welcher Statthaltereirath Baron Marx als Referent fungirte, 14 Vertreter der Landgemeinden erschienen und zu welcher außerdem von der Statthalterei die Vorstände der Wiener Cultusgemeinde, Dr. Alfred Stern und Baurath Ritter v. G o l d s ch m i d t, als Experten beigezogen wurden. Der Referent beantragte in einem sehr sorgfältig ausgearbeiteten Exposä die Auftheilung der — zufolge der letzten Volkszählung — 10,528 israelitischen Bewohner Niederösterreichs (mit Ausschluß des Gebietes von Groß-Wien) auf zwölf zu bildende Cultusgemeinden mit den Sitzen in Baden mit 900, Mödling mit 1041, Wiener- Neustadt mit 658, Neunkirchen mit 610, St. Pölten mit 810, N b b s mit 345, Tulln mit 585, Floridsdorf mit 2525, Mistelbach mit 1073, Horn mit 808, Krems mit 521, Waidhofen a. d. Abbs mit 702 Mitgliedern. Bei dieser Eintheilung wurde als bestimmend erachtet, daß die Cultusgemeinde-Sprengel möglichst mit den Sprengeln der Bezirksgerichte und Bezirkshauptmannschaften zusammenfallen, daß am Sitze der letzteren auch der Hauptsitz der einzelnen Cultusgemeinden sei und daß, wenngleich es im Interesse

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