Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
- Journal
- Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
- Volume
- 8 (1891)
- Issue
- 27 (10.7.1891)
- Date
- 1891-07-10
- Page
- – (sequence 2)
- Language
- German
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Sette 488 Hesterreichische Wochmschrist Nr. 27 samirenden Briefes. Am 9. Dezember 1888, unmittelbar nachdem jenes Schreiben zum ersten Mal durch die „Oesterr. Wochenschrift" zur öffentlichen Kenutniß gelangt war, publicirte Herr Schneider in seinem Organ, dem „Oesterreichischen Bolksfreuud" Nr. 50 eine mit seinem Namen gefertigte Rechtfertigung, welche Werth ist mit der heutigen zusammengehalten zu werden. Er sandte der Redaction eine Zuschrift, in welcher er den Abdruck eines Protokolls ersucht, welches vier Unterschriften trägt, darunter auch die des Ernst Schneider. Die Zuschrift des Ernst Schneider lautete, wie folgt: „Diese Woche hatte Alexander Scharf einen glücklichen Griff gcthan, d. h. Alexander Scharf bildet sich ein, einen solchen gethan zu haben, indem er einen von mir an den Secretär des baierischen Handwerkerbundes gerichteten Brief veröffentlichte. Um über den Zweck dieses Briefes Klarheit zu schaffen, glaube ich nichts Einfacheres thun zu können, als Ihnen folgende Protocollsschrift zu übermitteln. Wollen sie selbe veröffentlichen oder bei Seite legen, es ist mir bei der Achtung, welche ich den Judenblättern Wiens zolle, vollkommen einerlei. Es ist mir auch vollkommen einerlei, was die Wiener Judenblätter von mir schreiben und erfinden, oder wie sie meine Briefe deuten und deuteln. Also zunächst das Protocoll." Der für uns wichtige zweite Theil des Protokolls lautet wörtlich: „Schneider proponirte, Attenberger eine Falle zu legen, um den Zusammenhang zwischen Attenberger, Hauck, der liberalen Partei in Wien und Rabbi Bloch klarzulegen. Nach längerer Debatte wurde ein Brief abzusenden beschloffen, der so zu halten wäre, daß Uebelwollende denselben eventuell als zur Publication geeignet betrachtet könnten, um auf diese Weise dahinter zu kommen, wie die Fäden laufen. Hiebei wurde folgendermaßen calculirt. Ist Attenberger mit den Juden in Verbindung, so daß er chre Geschäfte besorgt, so liefert er ihnen den Brief aus und die Juden werden für deffen Publication sorgen; ist Attenberger wirklich aufrichtiger Vertreter des Gewerbestandes, so legt er den Brief bei Seite, vernichtet ihn oder sendet ihn zurück. Es entspinnt sich nun eine Debatte über das Thema des Briefes. Ueber Anregung des Herrn Fuxa wird Schneider mit der Abfaffung des Brieses betraut und ihm überlaffen, eventuell den Fall Hamburger zu benützen, d. h. Attenberger auszufordern. Jemand ausfindig zu machen, der thatsächlich beschädigt wurde; hierauf wendet Schneider ein, daß damit nichts geholfen sei; denn „Als ich wieder nach München gekommen war und die Stiefletten zu einer Partte nach.benützte, überraschte mich ein Sprühregen, und als ich nach Hause zurückkehrte, verlor ich die Absätze und am rechten Fuße gar die Sohle." „Wenn ich in Wien gewesen wäre, so hätte ich die Betrugsanzeige erstattet, denn ich habe ausdrücklich solide Waare ausbedungen. Unter solchen Umständen dürfen sich die österreichischen Behörden wohl nicht wundern, wenn das Ausland alles Vertrauen zur österreichischen Fabrikation verliert." „Aber die Behörden dürfen sich auch noch weniger wundern, wenn das Ansehen der justitia austriaca in bedenklichem Maße leiden würde, falls eine Firma, wie die Mödlinger Schuhfabrik, nocü eine Art gerichtlichen Ältestes der Solidität erhalten sollte." Hier eine Unterschrift mit Adresse. — Also, lieber Freund, wenn's möglich ist, helfen Sie dem ehrlichen Handwerk, ein Brief aus dem Auslande würde ungemein nützlich sein, »veil man die Kritik des Auslandes hier fürchtet. Eventuell kann die Sache so unterschrieben werden: „Jemand, der sich schämt, einer schwindelhaften Reclame zum Opfer gefallen zu sein"- Wie gesagt, müßte dies umgehend sein und womöglich recommandirt geschehen. Zu eventuellen Gegendiensten bereit. Ihr getreuer E. Schneider m. p. P. 8. Vielleicht ist die Unterschrift beffer: „Einer, der einmal in Wien gekauft hat, aber nicht mehr kaufen wird." Ich glaube, es ist dies beffer, weil hiedurch der Allgemeinschade, den so verfluchte Jude» anrichten, besser in's Auge springt. Ihr Obiger." Personen ausfindig zn machen, welche von der Mödlinger Schuhfabrik beschädigt worden find, involvire nichts Bedenkliches und ein solcher Brief hätte gar keinen Werth; auf solchen Leim fliegen Hauck und Rabbi Bloch nicht. Es wird nun vereinbart, daß der Brief wohl den Proceß Hamburger betreffen könnte, daß er jedoch so abgefaßt werden müsse, daß Uebelwollende denselben mißdeuten können, daß aber Klardenkende und mit den Judenmachenschaften vertraute Personen dennoch herausfinden, daß kein Unrechter Schritt geplant wurde. Herr D e v i d e opponirt dagegen, daß Schneider den Brief absende und erklärt, daß ein solcher Schritt gegen ihn ausgenützt werden könne, worauf Schneider erklärt, ohnehin keine öffentlichen Stellungeu anzustreben und auf das Urtheil der gedankenlosen Welt, sowie jener, die sich ihr geistiges Viaticum aus den Judenblättern holen, ohnehin keinen Werth zu legen, daß aber hingegen ein von einer anderen Person als von ihm geschriebener Brief den Zweck einfach aus dem Grunde nicht erreichen würde, weil Attenberger nur dann in die Falle gehen dürfte, wenn eine ihm bekannte Handschrift an ihn gelange. D e v i d e hält seine Opposition aufrecht, die Herren Iedlitschka und Fuxa meinen, wenn Schneider sich um die Sache annehmen wolle, so möge er es thun, sein Buckel sei ohnehin schwer belastet, somit könnte am Ende noch ein Packet hinauf kommen. Weiter wird beschlossen, den Brief erst am 4. Oktober Abends aufzugeben, so daß, selbst wenn Attenberger denselben mißverstehen sollte und sich verleiten ließe, etwas Unrechtes zu thun, dies von keiner Wirkung mehr sein könnte. Ioh. Aedtitschüa, G. Schneider A. Aura, K. Aevide." Also im ersten Moment hat Schneider zugegeben, daß nicht intendirt war, „in München Personen ausfindig zu machen, welche sich durch die Firma Frankel beschädigt erachteten", sondern der Zweck des Briefes war, Herrn Attenberger ein falsches Zeugniß zuzumuthen, allerdings — um ihn zu prüfen, ob er ein Judenknecht ist und einen solch verdächtigen Brief den Juden ausliefert. Welche Ausrede des Herrrn Schneider ist nun richtig? Wenn er in seiner Rede von Samstag, den 4. Juli die Wahrheit gesprochen, dann hat er zugegeben, daß das im „Oesterreichischen Volksfreund" Nr. 50, 1888, publicirte Protokoll ein schmähliches und infames Falsifikat sei. — Die zwiefache Vertheidigungsmethode des Herrn Schneider erinnert lebhaft an den orthodoxen polnischen Juden, der eine unwillkommene Einladung zum Diner mit der Motivirung ablehnte, „daß er erstens heute faste, also überhaupt nicht speisen dürfe, und zweitens habe er gar keinen Appetit, weil er soeben aus der Restauration komme"! Und derlei Ausreden wollen ernst genommen werden! Neben dem Briefe S ch n e i d e r's an Attenberger kommen aber die Aussagen zweier christlicher Zeugen in Betracht, welche gegen Schneider ebenfalls die Anklage wegen versuchter Verleitung zum falschen Zeugniß erheben. Herr Johann Kretschmer, Schneidermeister in Wien, Währing, Johannesgasse Nr. 20 gibt an: „Gelegentlich der Durchführung des Processes der Mödlinger Schuhfabrik gegen den Gemeinderath Hamburger richtete der Mechaniker Ernst Schneider an mich ein von ihm eigenhändig geschriebenes und unterschriebenes Schreiben des Inhaltes: „Ich möge an den Gerichtsvorsitzenden im Processe der Mödlinger Schuhfabrik gegen Gemeinderath Hamburger ein Schreiben des Inhaltes senden, daß ich in einer Filiale der Mödlinger Schuhfabrik Schuhe gekauft hätte und hiebei betrogen worden sei." In dem Briefe