Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
- Journal
- Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
- Volume
- 8 (1891)
- Issue
- 24 (19.6.1891)
- Date
- 1891-06-19
- Page
- Seite 440 (sequence 10)
- Language
- German
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Seile 440 Hesterreichische Wochenschrift dir. 24 von denen Fiegl gleichfalls Andeutungen machte, scheint wohl hinlänglich charakterisirt durch einen zu trauriger Berühmtheit gelangten Ausspruch Schönerer's, den vor Jahresfrist ein ausgedienter antisemitischer Landsknecht verrieth und der da lautet: „Hinaus, wer kein Hochverräter ist!" . . . Damit sind alle jene Rechtfertigungskniffe hinfällig, welche die Tinten-Antisemiten, das zeitungsschreibende Gesinde Schönerer's in der Regel anwenden. Wenn ein in Oesterreich erscheinender Kalender alle Mitglieder des deutschen Kaiserhauses im Bilde bringt und von der Existenz des angestammten Regentenhauses gar keine Notiz nimmt, so läßt dies gewiß tief blicken und die Schriftleitung der unverfälschten deutschen Lügen wird wohl jetzt einige Mühe haben, das als eine gemeine und unbegründete Denunciation der „Judenpresse" abzuthun. was unverfälschte deutschnationale Antisemiten im Gerichtssaale constatirt haben. Und dieser Fiegl soll es gewesen sein — wir folgen natürlich stets den Ergebnissen des jüngsten Antisemitenprocesses — der den von ihm selbst fabricirten „deutschen Gott" anflehte, daß derselbe die Deutschen Oesterreichs, bald mit dem deutschen Reiche verbinde. . . . Als er sich aber weigerte diesen „deutschen Gott" an der Pforte des Kerkers ehrfurchtsvollst zu erwarten, traf ihn der Bannstrahl und in Folge davon jene Kette von Verfolgungen und Drangsalen, denen er nunmehr im Gerichtssaale erlegen ist. Die Hetze gegen Fiegl hat selbstverständlich auch Herr Vergani mitgemacht, bis er selber der „Gehetzte" wurde. Der Groß-Jnquisttor der Partei — und auch einen solchen gibt es nach dem Ausspruch eines unverdächtigen Zeugen — ist ein grausamer Herr und weiß ungehorsame Vasallen, ungetreue Germanen zu züchtigen. Nach Fiegl kam Herr Vergani an die Reihe, der jetzt vor Gericht seinem ehemaligen Gegner als Kronzeuge zur Seite stand und die Thätigkeit der Inquisitoren des Herrn Schönerer schilderte. „Auch ich bin so ein Gehetzter," fügte Herr Vergani hinzu, jawohl, auch er wurde vervehmt, wie Fiegl, nur daß ihm noch schimpflichere Vorwürfe gemacht wurden. Die Geschwornen ließen sich durch all' die Schreckensbilder nicht rühren, Fiegl wurde von dem Schicksale an jener Stätte erreicht, wo vor ihm manch' edler antisemitischer Häuptling die Niederlage sich holte. Wie«. tDasLandesgerichtüberdasBlutmärchen.) Vor dem Landesgerichte wurde heute eine sehr interessante Einspruchsverhandlung durchgeführt. Am 1. Juni wurden nämlich die „Unverfälschten deutschen Worte" wegen zweier Artikel confiscirt. Der erste derselben war durch die Gründung des Vereins zur Abwehr des Antisemitismus veranlaßt worden, und der Chef der Staatsanwaltschaft, Oberlandesgerichtsrath v. S o o s, bemerkte hierüber: „Hier werden die Folgen der allgemeinen Weltlage den Juden aufgebürdet. Wenn man den Lesern immer zuruft: Ihr seid die Sclaven, die Juden aber sind die Herren, dann muß es endlich zu Gewaltthätigkeiten kommen und wir haben auch solche eben erlebt." Ueber den zweiten Artikel, welcher eine Buchstelle von Carl Julius Weber wiedergibt, sagte der Staatsanwalt: „Es wäre mir gewiß nicht eingefallen, diese Stelle des Verfassers des „Demokrit" in dessen Werken zu confisciren, so wenig wie andere Stellen seiner Werke, die wegen § 516 beanständet werden könnten. Aber in dieser Stelle erzählt Carl Julius Weber, daß in seiner Kindheit das Gerücht vom Blutrituale der Juden ihm zur Aennlniß kam und wenn aus der ungeheuren Menge von Betrachtungen Weber's gerade diese Stelle herausgehoben wird, so liegt darin eine Tendenz. Cs ist eines der aufregendsten Gerüchte, das vom Blutritual. Es hat. erst jüngst bei den Judenverfolgungen in Cvrfu eine Rolle gespielt und schon die Reminiscenz an dieses Gerücht ist der Thatbestand nach § 302." Der Einspruchswerber, Dr. Bincenz v. Berger, that folgende bemerkenswerthe Aeußerung: „Der Antisemitismus der deutschnationalen Antisemiten ist kein blutrünstiger. In unseren Kreisen gibt es Niemanden, der die Behauptung vom Blutrituale ausstellt. Diese Fabel — ich sage ausdrücklich Fabel — wird von uns deutschnationalen Antisemiten nie ausgesprochen und wir finden es sehr bedauerlich, wenn sie zu Agitationszwecken gebraucht wird. Aber die Reproduction von Buchstellen, die Jedem zugänglich sind, muß gestattet sein, auch dann, wenn sie zu Tendenzzwecken erfolgt." Der Gerichtshof unter Vorsitz des Viceprasidenten Dr. v. H o lzinger entschied: Der Einspruch gegen die Consiscation des ersten Artikels wird zurückgewiesen, dagegen dem Einsprüche gegen die Beschlagnahme des zweiten Artikels stattgegeben. Das zweite Urtheil wird damit motivirt, daß Carl Julius Weber das Blutritual ausdrücklich als Märchen behandelt und dieübrigen Stellen nichts enthalten,' als eine Schilderung des grenzenlosen Elends und Jammers, welches im Anfang des Jahrhunderts über die Juden in Frankfurt am Main verhängt war. Danach also kann die Wiedergabe dieser Stellen nicht als Aufreizung gegen die Juden betrachtet werden. Wien. Wir erhalten nachstehende Mittheilung: Vor einiger Zeit war in der „Oesterr. Wochenschrift" eine Berichtigung des Herrn Franz Bollarth, k. k. Hoflieferant, I., Graben 29, zu lesen, in welcher sich derselbe gegen den Vorwurf >des Antisemitismus verwahrt und vor Kurzem erschien derselbe Name in dem Verzeichnisse derjenigen Personen, die dem Vereine zur Bekämpfung des Antisemitismus beigetreten sind. In der Mitte zwischen diesen beiden Thatsachen liegt folgendes Vorkommniß: Gegen Ende des vergangenen Monates, an einem Sonntag Nachmittag, fuhr ich mit meinem Bruder zur Südbahn in einem Omnibus. Im Jnnenraum waren alle Sitze besetzt und die Plattform auch gedrückt voll. Deshalb stellte sich mein Bruder in den Jnnenraum nahe der Thür und ich blieb draußen. Plötzlich rief ein Herr, der am Ende des Wagens rechts, im Jnnenraum saß, dem Condncteur zu, meinen Bruder zum Verlassen des Wagens zu verhalten. Umsonst bedeutete mein Bruder dem Herrn, daß er ihn nicht genire und daß die Plattform voll sei. Der Herr schrie und mein Bruder, der einsah, daß es es dem Gentleman um Lärm zu thun sei, drückte sich auf die Plattform hinaus. Ich schloß sohin die Thür. Derselbe Herr, öffnete jetzt die Thür und schrie mich an: „Glauben Sie, weil Sie ein Saujud' sind, dürfen Sie frech sein?" Ich verwies ihm sein Benehmen. Da kam ich aber schön an. Ein rechts sitzender zweiter Herr erhob sich und schrie mich an: „Sie sind ein polnischer Kratzer, ja polnischer Kratzer." Auf der Südbahn angekommen, ließ ich das Nationale der beiden Herren, es war der Vater mit dem Sohne, feststellen. Die Beiden gerirten sich als Franz Bollarth, k. k. Hoflieferant, I., Graben 29, und Dr. Rudolf Bollarth, ebenda. Jetzt kann auch Bollarth Sohn dementiren, daß er nicht Antisemit sei unb sohin dem Vereine des Hofrathes Nothnagel beitreten. Wien. Anläßlich des Regierungsjubilaums Sr. Majestät des Königs Carol I. von Rumänien, haben die Herren Obercantor Jacob Bauer und Chyrdirigent Isidor L ö w i t, ein Ehren-Exemplar des von ihnen herausgegebenen Synagogen-Gesangswerkes „Schir Hakowot" für sephardische Gemeinden, höchstdemselben ehrfurchtsvoll übersendet, worauf folgendes Schreiben an beide Herren einlangte: