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Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift · 1891-06-11 · 23 (11.6.1891) · p. Seite 420

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Journal
Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
Volume
8 (1891)
Issue
23 (11.6.1891)
Date
1891-06-11
Page
Seite 420 (sequence 10)
Language
German
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Seite 420 Gesterreichifche Wochenschrift Nr. 23 ' Salomon Mmann'sche Waisen-Stiftung. Ter Vorstand der hiesigen israelitischen Cultusgemeinde bringt zur Kenntniss, dass am Sterbetage des seligen Herrn Salomon Altmann (21. des Monats Ab) 25. August 1891 die Zinsen obiger Stiftung per sl. 56 ö. W. an zwei Vater- und mutterlose Waisen ohne Unterschied des Geschlechtes, welche das 15. Lebensjahr noch nicht überschritten haben, zu gleichen Theilen zu verleihen sind. Zur Bewerbung zulässig sind Waisen von Mitgliedern der hiesigen Cultusgemeinde, welche nebst glaubwürdigen Armuts- und äittenzeugnissen auch solche Ober Schulbesuch mit gutem Erfolge, beibringen. Ten Vorzug erhallen in erster Reihe: Verwandte des seligen Herrn Salomon Altmann, in zweiter Reihe: aus österr. Schlesien Stammende. Tie vollständig instruirten Gesuche sind in der Kanzlei der hiesigen israel. Cultusgemeinde (I. Bezirk, Seitenstettengasse Nr. 4, II. Stock) bis 15. Juli 1891 zu überreichen oder an dieselbe portofrei zu übersenden. _ Marie choldschmidt'sche Stiftung für arme Wöchnerinnen. Vom Vorstande der hiesigen israelitischen Cultusgemeinde wird hiermit zur Kenntniß gebracht, daß die Zinsen der obigen, für eine arme Wöchnerin der Wiener israel. Cultusgemeinde begründeten Stiftung, im Betrage von sl. 20.— zur Verleihung kommen. Die Bewerberinnen haben ihre Gesuche in der Kanzlei (Stadt, Seitenslettengaste Nr. 4, II. Stock) bis 30. Juni 1891 zu überreichen. Kosatie ^ossaü'fche Mtindenstiflung. Ter Verstand der hiesigen israelitischen Cultusgemeinde bringt hiemit zur Kenntniß, daß die Zinsen der vom Herrn Moritz Pollak begründeten Rosalia Pollakschen Blindenstiftung im Betrage von 9. 42.— Österr. Währung, an eine erblindete oder durch schwaches Sehvermögen erwerbsunfähige Frau oder Mädchen israel. Confession, für das laufende Jahr zu verleihen sind. Tie Bewerberinnen haben ihre Gesuche um die genannten Stistungszinsen mit einem Armutsscheine und einem Zeugnisse des Verwalters des hiesigen israelit. Spilales über ihre Erwerbsunfähigkeit zu versehen und bis 30. Juni d. I. in der Kanzlei der hiesigen israelit. Cultusgemeinde (Stadt, Seitenstet tengasie Nr. 4) von 9 — 2 Uhr zu überreichen. _ Httet Gokdfchmidt'fche Stiftung für Techniker und Aehramtscaudidalen. Der Vorstand der hiesigen israel. Cultusgemeinde bringt hiemit zur Kenntniss, dass die Zinsen aus der Ettel Goldschmidt'schen Stiftung in Betrage von je hundert fi. an einen Techniker aus den drei ersten Jahrgängen und an einen Lehramtscandidaten israelitischer Confession für das Jahr 1891 zur Verleihung kommen. Die Bewerber haben die mit einem Geburts-, einem Moralitäts-, und einem Armutszeugnisse und mit Studienzeugnissen (Techniker des I. Jahrganges auch Zeugnisse der Ober-Realschule oder des Gymnasiums) belegten Gesuche, in der Kanzlei der isr. Cultusgemeinde (Stadt, Seitenstettengasse Nr. 4, II. Stock) einzureichen und zwar bis 30. Juni 1891. Verwandte des Stifters, Herrn Moritz Ritter von Goldschmidt, oder feiner Gattin Frau Nanette, geborene Landauer, erhalten den Vorzug. - In dem Gesuche ist anzugcben, ob der Bewerber in dem Genüsse eines Stipendiums steht, eventuell in welchem Betrage. Der Vorstand der israelitischen Enltilsgeiukiude. owkspoudknzm. ZSie», 5. Juni. (Organisation der israelitischen Cultusgemeinde in Wien.) An der gestrigen Enquete in der niederösterreichifchen Statthalterei nahmen Statthalterei-Vice-Präsident R. v. P f e r s m a n n als Vorsitzender, Statthaltereirath Baron Marx als Referent, die Vertreter des Cultusgemeinde in Wien, die Herren Wilhelm R. v. G u t m a n n, kaiserlicher Rath K l i n g e r, Gustav Simon und Tr. Alfted Ster n, für die Cultusgemeinde in Sechshaus die Herren Gottlieb T a u s s i g und Wilhelm Pollak, für Währing Emanuel H o f m a n n und Eduard Berger und für Hernals S. R o s n e r und Dr. Weiner Theil. Von dem Referenten Baron Marx wurde zunächst bekanntgegeben, daß die seit 160 Jahren in Wien bestehende türkische israelitische Cultusgemeinde sich dahin ausgesprochen habe, ihre Selbstständigkeit beizubehalten und sich mit einer neu zu constituirenden Wiener Cullusgemeinde nicht zu vereinigen. Sie begründe ihr Recht auf Beibehaltung ihrer Selbstständigkeit durch mehrfache internationale Verträge, so auf den Pasiarowitzer, den Sistowaer Frieden, ferner dadurch, daß ihr Statut stets von der türkischen Botschaft genehmigt wurde, daß sie ferner eine eigene Matrikelführung habe, ihre eigenen religiösen Wohlthätigkeits-Anstalten besitze und erhalte, und daß auch die Formen des Sephardischen Cultus von anderen Cultusformen wesentlich abweichen. Nichtsdestoweniger meint der Referent, daß, nachdem im Sinne des § 2 des Reichsgesetzes vom 21. März 1890 „in demselben Gebiete nur Eine Cultusgemeinde bestehen könne", die türkische Cultusgemeinde als solche zu bestehen aufhören, in die Wiener Cultusgemeinde übergehen müsse und sich allenfalls nur als ein Bethausverein constituiren könne. Er lade die Vertreter der Wiener Cultusgemeinde ein, diesfalls mit den Vertretern der Türkengemeinde in Verhandlungen zu treten. Hierauf wurde von den Vertretern der Wiener Cultusgemeinde bemerkt, daß derartige Verhandlungen bereits eingeleitet worden seien, aber zu keinem Resultate geführt haben, daß auch von den neuen Verhandlungen kein Erfolg zu erwarten sei, da auch die Vorstände der Wiener Cultusgemeinde durchaus nicht das Verlangen haben, die ältere seit 160 Jahren in Wien bestehende türkische Jsraeliten-Gemeinde in ihrem Bestände alteriren oder in den größeren Verband einer neuen Wiener israelitischen Cultusgemeinde einverleiben zu wollen. Nichtsdestoweniger werde der Vorstand dem Wunsche der Regierung Nachkommen, mit den Repräsentanten der Türkengemeinde neuerlich zusammentreten und diesen die eben ausgesprochenen Anschauungen mittheilen. Von dem Referenten wurde darauf hingewiesen, daß derzeit in den bisherigen Bezirken Wiens 99,800 Israeliten vereinigt zu Einer Cultusgemeinde, in den neuen Bezirken Wiens 18,700 Israeliten wohnen, daß es sich nicht empfehle, den dermaligen Bestand von selbstständigen Cultusgemeinden blos für die letzteren beizubehalten, vielmehr die Vereinigung zu Einer Cultusgemeinde angezeigt erscheine. Es sei der Wunsch des Herrn Statthalters, daß die Grenzen der neu zu constituirenden Cultusgemeinde sich mit der neuen politischen Grenze Wiens decken, daß in Wien nur Eine israelitische Cultusgemeinde bestehe. Nachdem die Vertreter der vorortlichen Gemeinden sich dieser Anschauung anschlossen, erklärten auch die Vertreter der Wiener Gemeinde sich hiemit im Principe einverstanden, jedoch mit dem Vorbehalte, daß durch Genehmigung dsS von ihnen vorgelegten neuen Statuten-Entwurfes der neuen Gemeinde die Möglichkeit gewährt werde, die erforderlichen bedeutenden Geldmittel zu beschaffen, Der von der Wiener Cultusgemeinde vorgelegte neue Statuten-Entwurf fand mit ganz wenigen geringfügigen Abänderungen allseitige Billigung. Dieser Entwurf enthält eingehende Bestimmungen über die Verpflichtungen der Cultusgemeinde hinsichtlich des Gottesdienstes, der Erhaltung ihrer religiösen Einrichtungen, der Pflege des Religions-Unterrichtes, der Förderung von Anstalten für Unterrichtszwecke, für Arme, für Witwen und Waisen, für Krankenpflege und Altersversorgung. Die Verwaltung wird besorgt von einem 24gliedrigen Cultusvorstande, welcher sich in sechs Sectionen theilt. Die sechs Sectioas-Obmänner bilden das Vertreter-Collegium. Zwei der Sections-Obmänner fungiren auch als Vice-Präsidenten. An der Spitze der Gemeinde stehet der von dem Vorstande zu erwählende Präsident. Alle diese Functionäre verwalten ihr Amt als Ehrenamt unentgeltlich. Die Angestelten der Gemeinde sind: 1. Die Cultusbeamten: Rabbiner, Prediger und Cantoren; 2. die Verwaltungsbeamten. Für die Gemeinderabbiner werden in der Regel Universitätsstudien und der Nachweis theologischer Befähigung verlangt. Die ökonomischen Erfordernisse der Cultusgemeinde werden, insoweit die Einnahmen aus dem Gemeindevermögen, und den Gemeinde-Anstalten nicht hinreichen, durch die Cultussteuer aufgebracht. Das Minimum der letzteren ist 10 fl. das Maximum 5000 fl. jährlich. Die Repartirung auf die einzelnen Gemeindemitglieder nach Maßgabe ihres Vermögens und Einkommens erfolgt durch eine von dem Cultusvorstande zu nominirende Schätzungs- Commission, gegen deren Ausspruch die Berufung an den Vorstand ergriffen werden kann. Von Seite der Statthalterei wurde angeregt, daß die Matrikenführung zwar in Einer Hand vereinigt sei, daß aber in mehreren Bezirken Anmeldestellen eingesetzt werden. Endlich wurde der 1. Januar 1892 als der Tag, an welchem die vereinigte Wiener Jsraeliten-Gemeinde rechtlich zu bestehen beginnen solle, in Aussicht genommen. Wim. Die diesjährige Generalversammlung der israelitischen Allianz fand am Donnerstag, 4. d. M., im Sitzungssaale der israelitischen Cultusgemeinde statt. Der Präsident, Herr David Ritter v. Gutmann, eröffnete die Sitzung, indem er die Versammlung begrüßt und Mittheilung inacht von dem erfolgten Rücktritte des langjährigen Secretärs der Allianz, des Herrn Dr. Friedländer, welcher nach elfjähriger, ersprießlicher Thätigkeit, in den Dienst des Curatoriums der Baron Hirsch- Stiftung getreten, er spricht demselben seine wärmste Anerkennung für seine Leistungen im Interesse der Allianz im Namen des Vorstandes aus. Er gedenkt ferner des im vorigen Sommer verstorbenen Vorstandsmitgliedes, Herrn Samuel Gottlieb, der eines der besten und verdienstvollsten Mitglieder der Allianz und eines der thätigsten Mitglieder des Vor-

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