Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
- Journal
- Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
- Volume
- 8 (1891)
- Issue
- 22 (5.6.1891)
- Date
- 1891-06-05
- Page
- Seite 402 (sequence 16)
- Language
- German
- Belongs to
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Seite 402 Hesterreichische Wochmschrist Nr. 28 reißenden Briefe lesen, welche unsere Freundin von solchen Personen erhält.Wenn das Gesetz wirklich auch an den Wohlhabenderen durchgeführt wird, so wird auch mancher unserer Bekannten Moskau den Rücken kehren müssen. So weit dies junge, unverheiratete Leute sind, geht die Sache, die finden überall ihr Auskommen, aber was soll z. B. Frau N. mit ihren sechs Kindern machend Der Mann hat hier e ne kleine Stelle, durch die er sich nnd die Seinen kümmerlich ernährt; wenn sie fort müssen, sind sie exiftenzlos und so geht es noch weiter aus dem Kreise unserer Bekannten. Dabei können sie sich auch noch nicht einmal taufen lasten, wenigstens wird ihnen das so erschwert, daß es fast eine Umöglichkeit ist. Zur lutheranischen Taufe werden die wenigsten zugelassen, und selbst wenn ihnen das gelingt, mästen sie fort und bekommen erst nach drei Jahren wieder das Wohnrecht in Moskau. Griechisch-katholisch zu werden, entschließt sich aber kein einziger; in eine solche Knechtschaft kann selbst die äußerste Noth sie nicht treiben. Bei dem Taufact mästen sie alle ihre Vorfahren, Anverwandte rc. öffentlich verfluchen, und später wird auf das Strengste beobachtet, ob sie auch alle Vorschriften der Religion, Fasten, in die Kirche laufen rc. genau erfüllen. Wenn das Gegentheil nachgewiesen wird, dann exportirt man sie auf ein Jahr in ein Kloster." Mien. (Der judenreine Verwaltungsrath der Kais er Ferdinands-Nordbahn. Die am 30. v. M. abgehaltene Generalversammlung der gegenwärtig in ihrer Verwaltung „judenreinen" Kaiser Ferdinands-Nordbahn nahm einen hochinteressanten, stellenweise, insoweit es die Haltung des Verwaltungsrathes betrifft, tragischen, resp. tragi-komischen Verlauf. Es dürfte wohl noch in Erinnerung sein, daß im Winter d. I. seitens des Verwaltungsrathes die Veräußerung des gesellschaftlichen Montanbesitzes an ein an Geschäftsfchwund leidendes Institut um den lächerlich minimalen Preis von ungefähr 6 Millionen Gulden gelangt war. In Folge des über dieses in seiner Entstehungsursache noch nicht aufgeklärten Geschäftes hervorgerufeilen Lärmens, wurde der Kaufschilling wohl von dem betreffenden Institute sofort um circa 2 Millionen erhöht, allein es traten weitere Käufer auf, die einen Anbot auf 11 Millionen machten, also nahezu den doppelten Betrag, welchen die Verwaltung, der die Wahrung der Interessen der Gesellschaft obliegt, die Montanwerke zu verschleudern, die Absicht hatte. Diese Affaire bildete nun in der General - Versammlung den Gegenstand einer lebhaften Debatte. Nahezu ein Dutzend Redner von bestem Klang, sprachen sich ganz entschieden gegen einen Verkauf der Montanwerke aus. In mehr oder minder verblümter Weise wurde der Verwaltungsrath mit den empsiirdlichsten Vorwürfen überschüttet, hageldicht sausten die Keulenschläge auf den grünen Tisch des Verwaltungsrathes nieder. Nun hätte man erwarten sollen, daß seitens des Verwaltungsrathes oder zumindest von Seiten des mit den Verkaufsverhandlungen betraut gewesenen obersten Beamten, rcagirt werden würde. Allein weit gefehlt. Qui tacet cousentire videtur. Das mehr als beredte Stillschweigen verursachte peinliches Aufsehen. Einstimmig war man der Ansicht, daß sich der Verwaltungsrath hiemit ein tegtiwonium paupertatis ausgestellt habe, welches ein eigenthümliches Licht auf seine Capacität wirft. Unwillkürlich drängte sich der Vergleich auf, mit den hervorragenden Verwaltungsrathen zur Zeit als dieselben noch nicht „j u d e it r e i n" waren. Es mag sein, daß die leidige Montanaffaire dem Verwaltungsrathe manch' bittere Stunde bereitet -haben mochte, damit aber, daß diese Affaire mit einem nobeln Stillschweigen übergangen wurde, ist sie noch nicht aus der Welt geschafft. Nicht einmal, als von einem Actionär in ziemlich decidirtcr Weise der Anwurf gemacht wurde, daß die Actioueu des Verwaltungsraches geeignet seien, die Nordbahn Gehässigkeiten mrd Anfeindungen auszusetzen, fand man ein Wort der Erwiderung. Armer, „judenreiner" Verwaltwrgsrath! Die Niederlage des Verwaltungsrathes wurde in Actionärkreisen vielfach besprochen. Wie verlautet svll der bekannte Großactionär von der Haltung des Verwaltungsrathes keineswegs erbaut sein uitb ist es nicht ausgeschlossen, das; dieselbe in „personalia“ zum Ausdruck gelangen dürste. Schließlich sei noch des Umstandes erwähnt, daß seitens eines Actionärs der Wunsch ausgesprochen wurde, daß die Nordbahn den Verkauf der überschüssigen gesellschaftlichen Kohle in eigener Regie bewerkstelligen möge, damit den Consumenten der gegenwärtig den Zwischenhandel besorgenden Bankinstitute zufallende ziemlich bedeutende Gewinne zugute komme. Aerti«. Gegenüber den schamlosen Lügen der „Kreuz- Zeitung" über den angeblichen „rituellen Mord" eines Christenmädchens hat das „Berliner Tageblatt" sich veranlaßt gesehen, seinen Correspondeuten Dr. Hans Barth zu beauftragen, beim griechischen Ministerpräsidenten eine Audienz zu erwirken, um ihn über diese neuen Schändlichkeiten der frommen Zeitung zu befragen. Der Athener Correspond ent telegraphirte hieraus an daS „Berliner Tageblatt"': „Ich wurde soeben im Ministerium des Innern vom Ministerpräsidenten Delyannis empfangen. Delyannis erklärt die Informationen der „Kreuz-Zeitung" von Anfang bis zu Ende für ein dreistes Lügengewebe und eine unerhörte Niederträchtigkeit. Auch nicht eineeinzige Behauptung der „Kreuz-Zeitung" habe auch nur die allergeringste Begründung. Delyannis schloß mit folgenden Worten: „Das ist eine unqualisiznbare Infamie, welche nicht einmal eine Antwort verdient." Die „Kreuzzeitnng" schüttet gleichzeitig die volle Schale ihres Grimmes über Rußland aus. Sie schreibt: „Tie kurländischen Pastoren Treu und Krause, die in zwei Instanzen freigesprochen waren, wurden vom Senat, der höchsten gerichtlichen Instanz Rußlands, zu achtmonatlichem Gefängniß verurtheilt. Sie wandten sich im Gnadenwege an den Czaren und dieser hat das Urtheil des Senats noch dahin verschärft, daß beide Pastoren für unfähig erklärt wurden, in den Ostseeprovinzen fernerhin ein geistliches Amt zu bekleiden! Das ist Recht in Rußland, und das heißt czarische Gnade! Die Schuld der beiden, jetzt im Gefängniß schmachtenden und für die Zukunft dem Glend preisgegebenen Männer aber war, daß sie ihre Pfarrkinder ermahnt haben, sich treu und fest zur evangelischen Landeskirche zu halten! Das ist russische Toleranz! Wegen des gleichen Vergehens war ein dritter evangelischer Prediger Kurlands, Pastor Eisen sch m idt, Vater von acht Kindern, zum Verlust seiner Standesrechte und zur Verbannung nach Sibirien verurtheilt worden. Rach Tomsk, an einem Nebenfluß des Ob, in berüchtigt rauher und unwirthlicher Gegend, sollte der Unglückliche transportirt werden. Eben jetzt werden die Züge der Verbrecher in Bewegung gesetzt. Wie es dabei hergeht, wissen wir durch Kennan. - Pastor Eisenschmidt wird den Weg nicht mitgehen. Er hat seinem Leben durch Gift ein Ende bereitet! Was mag in der Seele dieses streng christlichen, redlichen und j hochverdienten Mannes vorgegangen sein, ehe es dunkel in ihm wurde j und das Letzte, Schreckliche geschah? Wir wissen «s nicht. Aber den Fluch glauben wir zu hören, der die trifft, welche die Schuld tragen an diesem Elend ohnegleichen den Fluch, der weiter tönen wird bis an den Thron des ewigen Richters, in dessen Häuden es liegt, zu gebieten: bis hierher und nicht weiter! Soll aber die Stimme des protestantischen Europa schweigen diesen Greueln gegenüber? Kann diesem Rußland gegenüber die Rede sein von Freundschaft und Vertrag?" Warum nicht? Was bedeutet die Maßregelung vyu drei lutherischen Pastoren gegen die aller Menschlichkeit Hohn sprechende Behandlung von Hunderttausenden von jüdischen Unterthanen? Die „Kreuzztg." ist am allerwenigsten befugt, sich über Mangel an „Recht" und „Toleranz" in Rußland zu beklagen und die „czarische Gnade" zu verspotten. Wenn Flüche etwas nützten, dann brauchte man die der fromlnen „Kreuzztg." wahrlich nicht. Die „Volkszeitung" schreibt: Die „baltischen Barone", (die deutschen Gutsbesitzer in den russischen Ostseeprovinzen) sind ebenso exclusiv und