Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
- Journal
- Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
- Volume
- 8 (1891)
- Issue
- 22 (5.6.1891)
- Date
- 1891-06-05
- Page
- Seite 393 (sequence 7)
- Language
- German
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Nr. 22 Hesterreichische Wochenschrift in Olmütz, wo nur ein Cultus-Verein ist. Die Rabbiner behandeln das Einkommen aus dem Religionsunterrichte nur als Nebeneinkommen, wie denn überhaupt der Religionsunterricht nur ein Theil ihrer Amtspflichten ist. Anders steht es mit den eigentlichen Neligionslehrern. Es sind dies meistens akademisch gebildete, mit dem philosophischen Doctor- Grad ausgestattete Lehrkräfte, die sich überdies einer Prüfung aus den Fächern der mosaischen Rcligionslehre, (Geschichte der Juden, Bibel-Lectüre, hebräische Grammatik, Lectüre der wichtigsten Bibel-Commentatoren rc.) unterzogen. Einige haben auch die Qualisication für ein Gymnasialfach sich erworben und das vorgeschriebene Probejahr an einer Mittelschule durchgemacht. Welches ist nun die Stellung dieser Lehrer, welche die vorgeschriebenen philosophischen Studien hinter sich haben, vor der k. k. wissenschaftlichen Gymnasial-Prüfungscommission ihre Prüfung bestanden, als Lehrer für Mittelschulen approbirt sind, die sich aber noch außerdem einem weitläufigen und schwierigen Studium der mannigfachen Fächer des mosaischen Religionslehreramtes unterziehen mußten, die überdies verpflichtet sind bei den Jngendgottesdiensten als Exhortatoren zu fungiren? Bor Allem sei hier gesagt, daß sie den Titel von „Nebenlehrern" führen, mit den Lehrern der Stenographie, der modernen Sprachen, des Turnens ans einer Stufe stehen. Nur eines will ich hier hervorheben. Während an einer Anstalt ein Katechet, welcher als Hilfslehrer vier Stunden in der katholischen Neligionslehre unterrichtet und dafür remunerirt wird, die Legitimation als Staatsbeamter zur Fahrt auf den Staats-Eisenbahnen erhielt, wurde sie dem mosaischen Religionslehrer verweigert, weil er nur mit Remuneration augestellt ist. Wo ist da die Gerechtigkeit? „Der Gerechtigkeit, der Gerechtigkeit sollst du nachstrebeu", ein schönes Wort, aber man muß es auch ausführen. Durchbrechen des Gleichheitsprinzips erzeugt aber Erbitterung und Verbitterung. Das Schuljahr beginnt und mit ihm die Arbeit. Auch der mosaische Religionslehrer geht rüstig und frisch ans Werk. „Nach der Arbeit der Lohn", sagt einer unserer Mischnahlehrer. Aber das gilt für den mosaischen Religionslehrer nicht Ein, zwei, drei Monate des Schuljahres sind vergangen, schon „dräut der Winter mit grimmigen Geberden", man braucht Holz, Winterkleidung und noch andere viele Bedürfnisse sind's, welche der kalten Jahreszeit entspringen, aber die Remuneration für den mosaischen Religionslehrer ist noch immer nicht angewiesen. Ist dies Billigkeit? „In onmibus caritas!“ d. h. jedermann hat Anspruch auf billige Menschlichkeit, jedermann auf gerechte Honorirung geleisteter Arbeit — nur der mosaische Religionslehrer nicht. Versucht es doch dem Fabriksarbeiter den Wochenlohn nicht auszuzahlen, wie er ihm gebührt, nach göttlichem und menschlichen Recht, das gebietet „Du sollst den Lohn des Taglöhners nicht vorenthalten", und ein Schrei der Empörung wird sich erheben und das, was dem Fabriksarbeiter gewährt ist, darauf „hätte der Arbeiter im Weinberge des Herrn" keinen Anspruch? Weg mit der Remuneration für den mosaischen Religionsunterricht! Gewähre man ihm ein fixes Honorar für die Dauer und die Nothwendigkeit seiner Bestellung. Wir gehen weiter. Hat sich ein Lehrer des Lateinischen, der Mathematik, der Naturwissenschaft im Amte bewahrt, hat Seite 393 er eine Reihe von Jahren gedient, dann erhält er den Titel k. k. Professor, erhält ein Ouinquennium als materiellen Ausdruck der Anerkennung. Was erhält der mosaische Religionslehrer? Graue Haare, geschwächte Lunge, geminderte Sehkraft, — Anerkennung in irgend welcher Form aber nicht. Die Jahre fliehen pfeilgeschwind, es kommen die Tage von denen der Psalmist singt „wirf mich nicht hin zur Zeit meines Greisenalters, wenn meine Kräfte schwinden, verlasse mich nicht", und wahrlich der mosaische Religionslehrer stimmt innig in diesen Ruf ein, denn wenn ihm Gott keine Altersversorgung gewährt, von anderer Seite erhält er sie sicherlich nicht. Das schöne Wort „Pension" ist für ihn ein ersehntes Land, das er mit den Augen schaut, in das er aber nicht gelangt. So ist denn unser ganzes Leben Mühsal und Nichtigkeit, für nichts mühten wir uns, fürs Leere gaben wir unsere Kräfte hin. R e m u n e r i r t e N e b e n l e h r e r ohne £luinquennien, ohne Pension, diese Worte besagen alles, was wir sind, oder besser, was wir nicht sind. Lehrer mit st a a t l i ch e r Qualisication, welche an drei S t a a ts a nsta lt en unterrichten, mit wöchentlich 24 U n t e r r i ch t s st n n d e n, au ß e r d e m an jedem S a b b a t h e einen G o t t e s d i e n st mit E x h o r t e ab h a l t e n l dem katholischen Religionslehrer wird der Gottesdienst für 2 Stunden angerechnet), sind noch viel schlimmer gestellt, als die freilich schlecht genug bestellten Supplenten, die nicht remunerirt werden und wenigstens die Hoffnung haben, einmal eine definitive Anstellung zu erhalten, wenn auch oft spät, so doch. Wenn es uns also geglückt ist, daß auch unser gedach wurde vor dem hohen Rathe der Krone, so möge doch unsere Lage auch in billige Erwägung gezogen werden. Gebe man jenen mosaischen Neligionslehrern, welche die Qualisication als M i t t e l s ch u l l e h r e r haben, in der gesetzlichen Zahl von achtzehn wöchentlichen Stunden unterrichten, welche sich p ä d a g o g i s ch - d i d a k t i sch bewährten, jene Stellung, die ihnen vermöge aller dieser Eigenschaften und gesetzlichen Leistungen gebührt. „Mit Gerechtigkeit sollst du richten deinen Nächsten", ist doch dieser altbibliche Grundsatz, Fundament geworden unseres modernen staatlichen und rechtlichen Lebens. „Doppeltes Maß, doppeltes Gewicht" thut nickst gut. Diese heiligen Lehren unserer göttlichen Thora, o fänden sie doch auch bei uns mosaischen Religionslehrern Anwendung. Aber noch eines wollen wir bei dieser Gelegenheit aussprechen. Es sitzen einige Abgeordnete unserer Confession im Reichsrathe: Rabbiner und CultuZvorsteher. Wir dächten, es wäre die Pflicht, besonders der Letzteren, sich auch hie und da um Fragen des Unterrichts in der mosaischen Religionslehre zu kümmern, die ja einen wesentlichen Bestandtheil des Cultus bilden. Die besten Lehrpläne, nach denen sich jetzt ein lebhafter Ruf erhebt, nützen nichts, solange die Stellung des Religionslehrers eine unwürdige ist. Die größten Männer unserer Geschichte haben es für ihre ehrenvollste Aufgabe betrachtet, Männer der Schule und der Wissenschaft zu unterstützen und ihnen eine gesicherte materielle Stellung zu schaffen, die zur gedeihlichen Arbeit nothwendig I ist. So rufen wir denn unseren israelitischen Volksvertretern