Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
- Journal
- Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
- Volume
- 8 (1891)
- Issue
- 19 (15.5.1891)
- Date
- 1891-05-15
- Page
- Seite 355 (sequence 9)
- Language
- German
- Belongs to
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Nr. 19 ch österreichische Wochenschrift den Verein erworben hat, und votirt die Versammlung über Aufforderung des Präsidenten, sowie nach besonderer Befürwortung seitens des Cultusvorstehers Herrn Salo Cohn als Mitglied des Vereines dem Vereinssecretär unter lebhaftem Beifalle und Händeklatschen ihren Dank. Der in der General-Versammlung vom 25. April d. I. wiedergewählte Vorstand hat sich in der am 2. Mai d. I. stattgefundenen Vorstandssitzung wie folgt constituirt. Es wurden gewählt: die Herren Dr. Marcus Spitzer und Wilhelm F r e y b e r g zu Vice^Präsidenten, Jacob Jaiteles zum Kassier, Dr. Jacob Ko hu und Adolf R o s e n b a u m zu Schriftführern. B. K a n i t z und Leopold Quittner zu 'Controlore. Der weitere Vorstand besteht aus dem Präsidenten Herrn Dr. Josef Grünfeld und den Vorstandsmitgliedern Ignatz Kantor und Dr. Max Landesberger. Der bisherige Vereins- Secretär, Herr Josef Fuchs, wurde vom Vorstande wieder eingeladen, die Leitung des Secretariates sowie des Vereinsorganes zu übernehmen. "NubLiccrtionen öes xfvaet. KnLtrrsVorrstcrnös in Wien. Wenedict Karptns'fche Hewervefchul-Stipendim. Am 20. Juli 1891 gelangen zwei Benedict Karplus'- sche Stipendien per je fl. 25 Oe. W. an zwei junge Leute, mosaischer Confession, welche mit Vorzugsklassen die Gewerbeschule besuchten zur Verleihung. Die Bewerber haben ihre Gesuche mit dem Nachweise, daß sie mosaischer Religion sind, ferner daß sie die Geiverbeschule mit Vorzugsclassen besucht haben, bis längstens 30. Mai 1891 in der Kanzlei der israelitischen Cultusgemeinde (L, Seitenstettengasfe 4, II. Stock einzubringen. In dem Gesuche ist anzugeben, ob der Bewerber in dem Genüsse eines Stipendiums steht, eventuell in welchem Betrage. <L. H. Gokdstein'sche Keiraths-Ausstattirngs-Stiftung. Der Vorstand der israel. Cultusgemeinde in Wien, bringt hiemit zur Kenntniß, daß die Zinsen der L. G. G o l d - stein'schen Stiftung zur Ausstattung armer israel. Mädchen, im Betrage von fl. 140 Oe. W. zu verleihen konnnen. Die Bewerberinnen haben n a ch z u w e i s e n, daß sie: 1) Waisen (Vater- oder mutterlos), 2) streng sittlich sind und 3) sich im Brautstande befinden. Verwandte des seligen Stifters oder seiner Gattin Katharina, geborene Landauer, bis zum 3. Grade, erhalten den Vorzug und muß der diesfällige Nachweis dem Gesuche beiliegen: Bewerberinnen, die vor dem 4. August 1891 sich verehelichen, haben auf die Stiftung keinen Anspruch. Die Gesuche sind bis 30 Mai d. I. in der Kanzlei der Cultusgemeinde (I., Seitenstettengasfe 4, II. Stock) einzureichen. Avet Uappaport'fche Stiftung für Studierende. Der Vorstand der hiesigen israel. Cultusgemeinde bringt hiemit zur Kenntniß, daß ein Stiftplatz der obigen Stiftung im Betrage von fl. 500 jährlich, für in Wien Studierende jüdischer Confession aus G a l a tz, auf die Dauer der Studienzeit zu verleihen ist. Competenzfähig sind Studierende in Wien an einem Obergymnasium oder einer Oberrealschule, an der technischen Hochschule, an der k. k. Universität oder an der Handelshochschule. I n C r m a n g l u n g von a u s G a l a tz g e b o r c- (Leite 355 neu Studierenden, wird derselbe einem Studierenden der k. k. Wr. Universität verliehen, welcher seine B e d ü r ftigkeit, sittliche Unbescholtenheil und wiffens ch a f t l i ch e Verwendung nachzuweisen hat. In dem Gesuche ist anzugeben, ob der Bewerber in dem Genüsse eines Stipendiums steht, eventuell in welchem Betrage. Die Gesuche sind in der Kanzlei der israelitischen Cultusgemeinde (I., Seitenstettengasfe 4, II. Stock) von 9 bis 12 Uhr, bis 30. Mai d. I. zu überreichen. Wilde Stiftung des Kerru Michael tzoßeu da Silva. Der Vorstand der hiesigen israel. Cultusgemeinde bringt hielnit zur Kenntniß, daß aus den Zinsen der oben genannten Stiftung für israel. Handwerker zu ihrer Etablirung in Niederösterreich ein Stiftplatz a fl. 400 Oe. W. pro 1891 zu verleihen kommen. Die Bewerber haben ihre mit dem Geburtsscheine, den, Moralitätszeugnisse, dem H e i m a t s s ch e i n c und dem Nachweise über verbrachte Lehr- und Gesellenzeit (W anderjahre) und der entsprochenen W e h r p fl i ch l versehenen Gesuche bis 30. M a i 1891 in der Kanzlei der Cultusgemeinde (1-, Seitenstettengasse 4, II. Stock einzureichen. Klara Kahane Stiftung zur Keirathsausüattung. Es wird hiemit zur Kenntniß gebracht, daß am 14. Thamus (20. Juli d. I.) die Zinsen der oben genannten Stiftitng zur H e i r a t s a u s st a t t u n g eines mittellosen, anständigen W a i s e n m ä d ch e n s israel. Confession im Betrage von fl. 210 Oe. W. zur Verleihung kommen. D i e B e w e r b e r i n n e n haben n a ch z u w e i s e n, daß sie: 1) der israel. Confession angehören: 2) streng sittlich, mittellos und verwaist find; 3) sich im Brautstände befinden. Bewerberinnen, die sich vor der Verleihung verehelichen, verlieren den Anspruch auf die Verleihung. Die Gesuche sind bis 31. Mai 1891 im Secretariate der israel. Cultusgemeinde (I., Seitenstettengasfe 4, II. Stock) einzureichen. Gesuchsblanquette sind im Secretariate (I., Seitenstettengasse 4, II. Stock) während der Amtsstunden von 9—12 Uhr unentgeltlich zu beheben. Wien, 1. Mai 1891. Der Vorstand der israel. Cultusgemeinde. Korrespondenzen. Wieu. Abgeordneter Luzzatto und Genossen hadert im öfterr. Reichsrath an den Ministerpräsidenten und Handelsmirtister nachstehende Interpellation gerichtet: „In Erwägung, daß Oesterreich und speziell Triest mit Griechenland und mit den jonischen Inseln in regstem Handelsverkehre steht; in Erwägung, daß bei den jüngsten Exzessen auf Corsu und Zante nicht nur die einheimischen Juden, sondern auch zahlreiche österreichische Unterthanen am Leben und Eigenthum ärgstens gefährdet sind; in fernerer Erwägung, daß dabei der österreichische und vornehmlich der Triester Handel den größten Schäden tlnd vielleicht dem gänzlichen Ruine entgegengehen, und in endlicher Erwägung, daß andere Staaten schon Vorkehrungen zum Schutze ihrer Angehörigen getroffen haben, erlauben sich die Gefertigten, folgende Interpellation zu stellen : Welche Maßregeln gedenken Ihre Exzellenzen der Herr Minister- Präsident Graf Taaffe nnd der Handelsminister Marquis v. Bacquehem im Einvernehmen mit dem k. tlnd k. Ministerium des Aeußern zu treffen, um die an Leben und Eigenthum arg \ r 4ir fj.