Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
- Journal
- Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
- Volume
- 8 (1891)
- Issue
- 19 (15.5.1891)
- Date
- 1891-05-15
- Page
- Seite 352 (sequence 6)
- Language
- German
- Belongs to
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Seite 352 Heüerreichifche niemals offerirt habe, folglich weder cintreten noch entlassen werden konnte, ferner daß ich weder mündlich noch schriftlich zu Jemand eine ähnliche Acußcrung oder Mitthcilung gemacht habe, wie sic jenes citirte Schreiben enthalten soll. Es ist dies ohne Zweifel ein Eoncurrenzmanöver, zu dessen Zwecken man sich, in einer unerhörten Weise erlaubt hat, meinen 'Namen ztl mißbrauchen. Indem ich mich gleichzeitig. au die Rcdaction des genannten Blattes wende, um die Bcrichtiguitg zu veranlassen, zeichne ich Hochachtungsvoll S. Urbach m. x>. Affecnranz- Jnspector. Linz, am I. Mai 1891. Heinr. Franck Söhne. Von Seiten der. jüdischen Verschleißer des Franck-Cafsee in den verschiedensten Slädlett siitd uns Zuschriften ähttlichcit Inhaltes wie die vorstehende zugckoinmen, ivclche durch die vorstehende Publicarion somit erledigt sind, lieber das in der Berichtigung erwähnte Schretbcn werden wir noch Gelegenheit haben uns zit äußern. die Iuöen cr^beiten nichts". Zuschrift eines jüdischen Landkrämcrs. Bei der Rede des Abgcordneteit Hajck in der Parlamentssitzung vom 24. April hörte man von den Antiscinitcnbänkcn den Zwischenruf: „Rur die Juden arbeiten nichts". Dieser Vorwurf ist nicht neu. Wir hörten ihn schon lange, aber immer mit dem Zusätze: „Die Juden arbeiten iticht, sie treiben n ur H a nd e l". Der H a n d c l galt also den Antisemiten bis nun nicht für eine Arbeit. Das ist zlvar eilte falsche, aber doch wenigstens eine Ansicht; dumm jedoch, oder auf die Dummheit des Galcric-Publicums speculirend ist es, in einem Athem die H a nd l u n g sgch ilfen für die weißen Sklaven der Gesellschaft auszugeben und zu schreien: „Die Juden arbeiten nicht". Allerdings sind die Handlungsgehilfen die weißen Sklaven der Gesellschaft, aber iticht nur die Handlungsg e h i lf e n sind cs, sondern atlch die Prinzipale, denn die Prinzipale entfernen sich nicht früher von ihrem Geschäfte, als die Gehilfen. Am härtesten tragen aber dieses Sklavenjoch die r ä m er auf dem Lande, die keine Gehilfen haben. Er muß von fünf Uhr Morgerts bis zehn Uhr Abends auf deit Füßen feilt, ohne auch nur eilte Esfellszcit zu habkll, die doch selbst das Zugthier hat, die man doch auch dem Sträfliitg göltnt. Und wer sind zum größten Theile diese Laitdkränler? Juden. Warum hetzt Ihr Antisciltitcn also gegeit diese geplagtesten weißen Sklaveit der Gesellschaft noch die Bevölkerung auf? Als wir noch bcu Sabbath und die Feiertage streitge hielten, hieß es, der Haß fei eine Folge unserer religiösen Separation und er werde schwinden, sobald wir uns mehr assiinilircn. Run hat uns der harte Kampf ums Tafciit gezivungen, Sabbat und Feiertage zu entweihen tlltd den ganzen Ausdruck tlltseres religiöfelt Bewußtseins auf zwei Tage im Jahre, auf Rosch-Haschana und Jom-Kippur zu beschränken; ivarum tragt vlan also atlch jetzt noch den Antisemitismus auf's Land hinalis und hetzt gegen die Geplagtesten voit bcu eingestandenermaßen weißen Sklaven der Gesellschaft, nur ivcil es Juden fiub? Zumeist arbeitet der jüdische Krämer ohite Rutzcn und ivird mit der Zeit körperlich, geistig und f i n a n z i c l bailkerott. Hub die lvenigen Ausnahmen, ivelche die Müh' und Plage glücklich aushalten, sich sogar ctivas Veriilögcn ersparen, - diese glücklichen Ultglücklichert siitd die besondere Zielscheibe der Verachtung, des Hasses und der Verfolgiulg. Von diesen heißt es dann: „Sic thun nichts uild mästell sich blos vom Schweiße des Volkes". Der Haß uild die Verachtung, die mail gegen bcu jüdischen Krämer schürt, macht sein Los härter, als das des christlichen Krämers. Von dem jüdifcheil Krämer erlaubt sich die Bevölkerung Gefälligkeiten llnd Dienste zlt fordern, mit denen sie sich au den christlichen Krämer iticht heran ivagt, z. B. ihn in der Nacht ivcgcn der geringstcit Kleinigkeit atis dem Schlafe zu wecken, zu krediliren, wo malt im Vorhinein Wochenschrift Nr. 19 weiß, daß es urlcinbringlich ist, und der Jude darf keilt Widerstreben zeigen, um den Haß iticht ltvch inehr zu reizen und Brutalitäten von sich fern zu halten. Das Heilmittel, welches durch das Gesetz für uns geschaffelt werden soll, ist schlimmer als die Krankheit. Die Herren Hcilkünstler wollen mit einem Schlage englische oder amerikanische Zustände herbeiführcn; aber iit diesen Ländern siitd die Gesetze über die Soitntagsrnhe aus den Gewohnheiten des Volkes hervorgegangeit, während mau bei uns durch eilt solches Gesetz erst die Lebensweise des Volkes ändern will. Um diesen Zweck zu erreichert, müßte es ilt beut bezüglicheil Gesetze heißeil: „Uebertretungell lverdeu mit Geldstrafen geahndet, die zu gleichen Theilen vom Käufer und Verkätlfer zu tragen sind". Denn sonst wird der jüdische Krämer bei dein besten Willen, das Gesetz einzuhalten, es nicht köiincn, weil er von dem brittaleren Thcil der Bevölkeruitg gczivuilgen iverdcn ivird, ihm auch an Sonn- und Feiertagen zu jeder Stunde wegen einer Kleinigkeit zit Diensten zu stehen. Die antisemitische Parole: Der Fude arbeitet nicht", ist ztl tief in das Volk gedrungen, als daß eS dem jüdischen Kräiner eitlen Rilhetag gönnen sollte. D. F—r. Hegen crntisemitische (ßefyvex. Der Bezirksschulrath Wäbriug hat dem Landesschulrathe eine Zuschrift seines Mitgliedes Herrn Emannel Ho ff mann vorgelegt, in welcher er ersucht, die antisemitischen Bürgerschullehrer Ludwig Anhard und Ferdinand Rauscher in Anbetracht ihres antisemitischen Vorgehens ihres Amtes zu entheben, jedenfalls dieselben aber schleunigst an solche Schulen versetzen zu wollen, an welchen sich Kinder jüdischer Confession nicht befinden. Die Eingabe des Herrn Hoffmann hat folgenden Wortlaut: Hochlöblicher k. k. n. ö. Landesschulrath in Wien. Durch die Wahl des Bürgerschnllehrers Herrn Ludwig Anhard an der Bürgerschule in Währing, Cottagegasse 17 und des Bürgerschnllehrers, Herrn Ferdinand Rauscher an der Bürgerschule in Währing, Josefiegasse 21 von den vereinigten Antisemiten in den Wiener Genieinderatb hat der Antisemitismus seinen officiellen Einzug in die Schule gehalten. Der Untetfertigte hält das weitere Verbleiben genannter zweier Herren an den öffentlichen Bürgerschulen für ungesetzlich u. zw. aus moralischen und gesetzlichen Gründen. Ans moralischen: Es geht nicht an anznnehmen, daß bezeichnte Herren, welche außerhalb der Schule Rarenhaß predigen und pflegen, daß dieselben, sobald sie die geweihten Hallen der Schule betreten, ihr antisemitisches Gefühl verstummen lassen, und beim edlen Werke der Erziehung und des Unterrichtes auch nicht eine Miene vom Antisemitismus verrathen. Gleichwie beispielsweise chi Richter — falls es einen solchen Richter gäbe, der am Abend in Wirthshänsern und Wahllocalen Hetzreden halten würde, ungeeignet wäre am darauffolgenden Morgen Recht zn sprechen, zwischen christlichen und jüdischen Parteien, und dieser gewiß nicht von seinen Vorgesetzten zur Ausübung seines heiligen Berufes zngclassen würde — gottlob ist ein solcher Fall nicht vorgekommen, denn es gibt Richter in Oesterreich und wird cs hoffentlich so bleiben — ebenso geht es nicht an, voransznsetzen, daß ein antisemitischer Lehrer über einen so hohen Grad von Verstcllnngsknnst verfügen sollte, daß er alle ihm anvertrauten also auch die jüdischen Kinder, mit gleicher Liebe und Objectivität behandeln könnte. Das Wirken eines antisemitischen Lehrers an öffentl. Volks- und Bürgerschulen ist aber auch ans gesetzlichen Gründen unstatthaft u. zw. nach dem klaren Woitlaute des Staatsgrundgesetzes vom 21. Dez. 1867 R. G- Bl. Nr. 142, dessen Artikel II. lautet: Vor dem Gesetze sind alle Staatsbürger gleich.