Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
- Journal
- Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
- Volume
- 8 (1891)
- Issue
- 18 (7.5.1891)
- Date
- 1891-05-07
- Page
- Seite 341 (sequence 17)
- Language
- German
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Nr. 18 Hesterreichifche Wochenschrift Seite 339 Wertin, 26. April. Gestern Nachmittag fand von der Leichenhalle des Friedhofes in Weißensee aus die Beerdigung des jüngst verstorbenen ehemaligen Directors der Nationalbank für Deutschland, Dr. Herrmann Löwenfeld, der in der Berliner Gesellschaft vor Jahren eine angesehene Rolle spielte und sich auch als Schriftsteller aut nationalökonomischem und politischem Gebiete ausgezeichnet hat, statt. Eine zahlreiche Trauerversammlung hatte sich zu derselben eingefunden und umstand den reich mit Blumenkränzen, Lorbeer und Palmen bedeckten Sarg. Nach dem Gesänge des Gemeindechors hielt der Prediger an der Reform-Gemeinde, Herr Dr. Levin, die Leichenrede, in der er ein treues Lebensbild des Dahingeschiedenen gab, seiner wissenschaftlichen und praktischen Thätigkeit und Erfolge gedachte, der Liebe erwähnte, die er in reichem Maße den Seinen und den Freunden bethätigt und die er in den schweren Leidcnstagen, die seinem Tode vorangingen, namentlich durch die aufopfernde Thätigkeit seiner Gattin erfahren. Nach dem der Rede folgenden Gebet trat Albert Träger, ein langjähriger Freund des Verstorbenen, an den Sarg. Er sprach etwa Folgendes: Der lange sehnsüchtig erwartete Frühling, der endlich zu uns gekommen, der in duftigen Blumen auf diesem Sarge ruht, er hat auch den Weg zu dem Leidenslager unseres Freundes gefunden und ihm Erlösung gebracht. Wer den Verewigten gekannt, dem steht er vor Augen nicht hinfällig, des Lebens müde, ein gebrochener Mann, sondern in der Vollkraft des Daseins, schaffensfreudig, lebens- und wirkensstoh. Das Schicksal habe diese starke Natur nicht mit einem Schlage zu treffen vermocht. Langsam, von innen heraus, habe ein tückisches Uebel ihn vernichtet. Wir aber w llen ihm ein treues Gedächtniß bewahren allezeit, dem Manne, wie er war. ehe ihn das Leiden niederwmf: starken Geistes, voll von Wissen und glänzenden Gaben, voll Liebe und dem Herzensdrange, sie an Allen, die ihm uahestauden, der Gattin, den Geschwistern, den Freunden, zu bethätigen. Seine Lebensbahn sei stetig auswärts gegangen; in immer herrlicherer Bethätigung seiner reichen Gaben, und noch sei sie lange nicht abgeschlossen gewesen, denn er strebte unablässig weiter für das, was er als recht und wahr erkannt. Aber wie groß sein Verstand und sein Wissen, das reiche Gemüth hielt ihnen die Waage, und wie herrlich sein Gemüth — der Verstand war es, der dessen Bethätigung in die rechten Wege leitete, ihn zum Rathgeber, zum Helfer seiner Freunde machte. Dafür sei ihm auch reicher Lohn in der Liebe der Seinen, der Freunde, vor Allem aber der Frau geworden, die in selbstloser Hingebung, in steter Hoffnung, durch ihre Liebe seine Leidenslage verklärte. So lebe denn wohl, schloß der Redner, du treuer Freund, dein Gedächtniß wird in uns leben, und die Saat, die du in unsere Herzen gelegt, aufgehen; wir werden dein theures Bild in uns tragen, allezeit! — Unter erneutem Gesang wurde der Sarg an die Gruft getragen und dann mit den üblichen Gebeten die Feier beendet. vrtzne. Wrrcarest, 1. Mai. Ich glaube auf das vom Ministerium Manu her liegen gebliebene Schulgesetz zurückzukommen, da es wohl auch vom jetzigen Cabinet Florescu hervorgeholt werden dürfte und weil ein offenbar die Israeliten angehender Artikel desselben von rumänisch-israelitischer Seite unrichtig als in uns feindlichem Sinne aufgefaßt wurde, während er mir gerade als ein Symptom allerdings in noch sehr weiter Ferne liegender Besserung erscheint. Der Artikel 45 des Projectes bestimmt die Zahl der Schüler einer städtischen Primarschulclasse auf 60 und die Errichtung einer Parallelclasse bei mehr als 60. Darauf Absatz 1 ff.: „In der Zahl von 60 werden ausgenommen mit Vorzug: a. Söhne von Rumänen; d) Söhne von Individuen, die der Rekrutirung unterworfen sind, obw ohl sie die Eigenschaft als Rumänen nicht haben; e) nur wenn die Zahl 60 mit den sub a und b Genannten nicht vollständig sein wird, werden auch Schüler, die „anderen Nationalitäten" angehören, aufgenommeu werden können gegen Zahlung einer monatlichen Gebühr von 2 Fr. Der ganze Paragraph ist als ein Schlag gegen uns. als den Ausschluß der israelitischen Schüler von den öffentlichen Schulen bezweckend, dargestellt worden. In Wirklichkeit aber leidet er nur an der unseren Gesetzen eigenen Mehrdeutigkeit und an der seit 1879 wüthenden Beflissenheit die israelitischen Dinge nicht beim rechten Namen zr nennen. Daß die „Rumänen" in erster Reihe stehen, darüber möchte ich mich nicht aufhalten, trotz des Jnconstitutionellen, welches im „Vorziehen" liegt. Ich bedenke aber dem gegenüber den haarsträubenden Mangel an öffentlichen Schulen, der bei uns herrscht, und daß die eigentlichen Rumänen sich zur Schule nicht drängen. Nur ist leider bei uns „Rumäne" meistens identisch mit griechisch-orientalischer Christ, nämlich Serbe, Bulgare rc. Die Reihe d betrifft in ziemlich durchsichtiger Umschreibung die eingeborenen Israeliten, aber sie kann auch auf christliche Landesbewohner bezogen werden, die sich in gleicher Lage befinden. Nur find die Ersteren in starker Ueberzahl. Die Reihe e hat diejenigen in Auge, die — Israeliten und Christen — als wirkliche Fremde auch mit ausländischen Pässen in Rumänien wohnen. Diese müssen, zuletzt stehend, 2 Fr. monatlich Schulgeld zahlen, was, wenn sie dazu nicht im Stande, einem Ausschluß gleichkommt. Was mich besorgt macht, ist nur die Anwendung des Paragraph durch die Schuldirigenten, indeul die nicht genaue Bezeichnung sowie die Gruppirung nach „Vorzug" ihnen eine Handhabe bietet, Demjenigen den Vorzug zu geben, der, nach einem deutlich gegebenen Wink und wie wir schon aus Präcendentien sattsam wissen, das Vorgezogenwerden sich wird was — kosten lassen. Hier liegt der Hase im Pfeffer begraben. Es ist dies zugleich eine andere Art Besteuerung, die man dann als Vorwurf gegen uns benützt, gleichsam als ob wir sie aufdrängen, während in Wahrheit die einzelnen Machthaber direct dazu auffordern und die Corruption schon in der Fassung der Gesetze liegt. Damit steilich geräth die Reihe b außergesetzlich in die Reihe e und wohl noch darunter, so daß die offenbar gute Absicht des Gesetzes vereitelt wird. Diese Absicht allein aber halte ich für des Constatirens werth; wie immer nämlich noch das Schicksal des Gesetzesvorschlages und wie dessen Anwendung sich gestalten wird: in der Bestimmung b ist wenigstens des Gefetzqebers Wille deutlich kundgegeben, die Israeliten zur Assimilirnng zu zu lassen. Es ist ein zweiter Ring dazu, wie der erste mit der Abschaffung der sogenannten „Suditen", d. h. Schutzgenossen- Conventionen vom 1. Jänner 1888 geschmiedet wurde. Denn dadurch ist eine große Anzahl Israeliten, die, im Lande geboren und um sich gegen die daselbst sich breitmachenden Türken zu schützen, sich ausländische Pässe kauften, in Folge alter Capitulationen der Mächte mit der souzerän gewesenen Türkei weder im Auslande noch in Rumänien recrutirt wurden, versetzt worden in die den wirklichen Fremden vorgezogene Kategorie b der „Individuen, welche der Recrutirung unterworfen sind, obwohl sie die Eigenschaft als Rumänen nicht haben." Ob die im Project ausgesprochene Tendenz lange Vorhalten und wie sie ausgeführt werden wird, läßt sich namentlich bei unseren rasch wechselnden Ministerien nicht voraussehen; ich glaube nur gewissenhaft registriren zu müssen, daß man in unseren Regierungskreisen endlich angefangen hat einzusehen, daß, da man die Landesisraeliten weder hängen noch köpfen kann, so muß man sie durch rumänische Schulung dem Lande attachiren. Ueber „Assimilirung" und ob die eingeborenen Israeliten sie noch nöthig haben, habe ich freilich eigene Begriffe; doch darüber bei Gelegenheit. Waris. Eine der eigenartigsten und bemerkenswerthesten Persönlichkeiten M. Armand Levy, ein eistiger Kämpfer