Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
- Journal
- Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
- Volume
- 8 (1891)
- Issue
- 18 (7.5.1891)
- Date
- 1891-05-07
- Page
- Seite 338 (sequence 14)
- Language
- German
- Belongs to
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Seite 336 Gesterreichische Wochenschrift Rr. 18. accevtirten Wechsels folgende Ehrenscheine ausgestellt: zu 1. Meinen am 2. Oktober 1874 fälligen Wechsel über 70 Thaler löse ich am Verfalltage auf Ehrenwort prompt ein. Berlin, 2. Juli 1874. Liebermann von Sonnenberg, Lieutenant im 2. Ostpreußischen Grenadier-Regiment Nr. 3. Zu 2. Den von mir angenommenen Wechsel über 320 Thaler, zahlbar 4. Oktober 1874, löse ich an seinem Verfalltage pünktlich auf mein Ehrenwort ein. Berlin, 15. Juli 1874. Oscar Lehfeldt, Premier-Lieutenant im Ostpreußischen Füsilier-Regiment Nr. 33. Lieb ermann von Sonnenberg. Lieutenant im 2. Ostpreußischen Grenadier-Regiment Nr. 3. Der Einwand des Privatklägers, daß diese Wechselverbindlichkeiten lediglich aus Gefälligkeit für den aus diesen Wechseln ebenfalls verpflichteten Lieutenant Lehfeldt eingegangen worden seien, ist durch dessen eidliche Aussage als unwahr widerlegt. Lehfeldt hat bezeugt, daß er mit Privatkläger in materiellen Beziehungen und zwar der Art gestanden habe, daß sie einander gegenseitig Wechsel acceptirt, bez. ausgestellt haben. Wenn es auch der weiteren Bekundung des Lehfeldt und dem in Sachen Langer gegen Richter L. 11 1875 bei dem früheren königlichen Stadtgericht hier, den 4. Oktober 1876, und bez. dem königlichen Kammergericht den 23. Oktober 1876 ergangenen Urtheil nach den Anschein hat, daß gerade aus den erwähnten Wechseln der Zeuge Lehfeldt sich als der eigentlich zur Zahlung Verpflichtete erachtet, so trifft diese Auffassung doch lediglich das Verhältniß zwischen den beiden Wechselverpflichteten, nicht aber das (Verhältniß) den letzteren Inhabern der Wechsel und Ehrenscheine gegenüber Daß die Gläubiger sich ihrer Ansprüche gegen den Privatkläger begeben, namentlich die Ehrenscheine zu Unrecht zurückbehalten, oder für bedeutungslos erachtet hätten, ist nicht dargethan, nach der Natur der Sache auch ausgeschlossen. Diese durch den Einwand des Privattlägers gebotene Erwägung erscheint aber auch ohne erheblichen Belang. Denn entscheidend ist hier, daß Privatkläger für „prompte", „pünktliche" Einlösung jener Wechsel beiVerfall — sein O ffici ers-Ehrenwort verpfändet, dieses aber dadurch, daß er die beiden Wechsel, zu deren Zahlung er solidarisch mit Lehfeldt verpflichtet war, nicht eingelöst hat, unerfüllt ließ, ja daß er, wie aus den Protesturkunden vom 2. Oktober und 5. Oktober 1874 hervorgeht, bei der Protestaufnahme nicht einmal die Ermittelung seines damaligen Aufenthalts ermöglicht hat. Hierzu kommt, daß Privatkläger auch später die Einlösung der Wechsel und Ehrenscheine gar nicht wirksam betrieben, jedenfalls aber nichts Hervorragendes zur Verhinderung der Circulation der Ehrenscheine gethan hat. Uebrigens würde der Nachweis der späteren Tilgung der Wechsel die Thatsache, daß Privatkläger sein Officiers-Ehrenwort nicht eingelöft hat, weder beseitigen, noch auch irgend wie abschwächen. Adelige Spekulanten. Unter vorstehender Ueberschrift haben wir wiederholt gegenüber antisemitischen Verleumdungen die Thatsache constatirt, daß die vornehmsten Träger der Getteidespeculation und der Getreideringe aus den Kreisen des Adels sich recrutiren. Das „Neue Pester Journal" vom 3. Mai widmet der gleichen Erscheinung einen Leitartikel, dem wir nachstehende Stellen entnehmen: „Der an der Börse spielende Cavalier ist übrigens keine völlig neue Erscheinung. Daß sich gewisse zum Hazardspiel vom Hause her hinneigende Kreise in neuerer Zeit mit Vorliebe der Getreidebörse zuwenden, dürfte theilweise seinen Grund auch darin haben, daß die Effectenspeculation in letzterer Zeit wegen der relativen Consistenz der Cnrse weniger Anregung bietet als die mitunter verlockendere Perspectiven eröffnende Getteidespeculation. Anstatt Creditactieu zu kaufen oder zu verkaufen, kauft oder verkauft man Getreideschlüffe. Das Risiko ist bei letzteren unstteitig größer als bei den durchwegs gut classirten Werthpapieren. Die Chancen von Gewinn und Verlust sind beim Getreide geradezu enorm, und Faktoren, welche auf den Cursstand einwirken. unendlich zahlreicher als bei den meisten Effecten. Ueberdies präsentirt sich das Geschäft, wenn ein Herr, der selbst Weizen producirt, Weizen verkauft, mit einer gewissen aristokratischen Eleganz. Es ist am Ende ganz hübsch. 10,000 oder 20 000 Metercentner Weizen zu verkaufen. Ob man den Weizen bereits besitzt oder ihn erst selbst kaufen muß, das geht ja Niemanden etwas an. Wenn ein Getteidehändler Geschäfte dieser Art macht, so weiß man, woran man sich zu halten hat. Bei einem Gutsbesitzer darf Jedermann denken, daß die fraglichen Weizenmengen in seinen Speichern vorräthig seien oder nach der nächsten Ernte vorräthig sein werden. Ein anerkannt tüchtiges Mitglied unserer jüngeren politischen Garde, Herr Stefan v. Tißa, dessen Name unter den Politikern einen ebenso guten Klang besitzt wie unter den Landmirthen, hat seine Stimme unlängst gegen diese unter unseren Landwirthen und Gutsbesitzern um sich greifende Epidemie erhoben. Statt daß die Landwirthe sich freuen würden, meint Herr Stefan v. Tißa, daß sie endlich wieder Aussicht haben, ihre Ernte zu einem anständigen Preise verkaufen zu können, stürzen sie sich kopflos in die Haussespekulation und bedenken nicht, daß, wenn die überspannte Saite reißt, dies zu allererst den Ruin der Landwirthe nach sich zieht. Herr Stefan v. Tißa weist darauf hin, auf welche harte Probe selbst die Fähigkeiten und Kenntnisse des gewiegtesten Getreidehändlers durch eine Specnlationsperiode, wie die gegenwärtige ist, gestellt werden. Für den Landwirth aber, der in solchen Zeiten über seine eigene Fechsung hinaus speculirt, ist es geradezu verderblich. Es freut uns, die von Herrn Stefan v. Tißa ausgesprochenen Ansichten unbedingt billigen zu können. Wir empfehlen dieselben der ernstesten Beachtung jener Kreise, an welche sie zunächst gerichtet sind. Das vollkommen vorurtheilslose, von einem weiten geistigen Horizont zeugende Urtheil dieses Politikers über die eigentliche Rolle der Spekulation in der Volkswirthschaft können sowohl die Fachmänner des Handels als die berufenen Vertreter der Landwirthschafl ohne Reserve acceptiren. Er verurtheilt keineswegs Terminhandel, denn er weiß, daß derselbe zur Ausgleichung des Preisniveaus* nicht wenig beiträgt und hiedurch sowohl dem Producenten als dem Consumenten nützt. Aber den auf der Getreidebörse spielenden Landwirth verurtheilt er unbedingt, und das mit Recht. Gewiß, auch der Landwirth soll ein offenes Auge haben für die Gestaltungen der Marktkonjunktur; auch ihm soll es nicht verwehrt sein, behufs möglichst vortheilhafter Berwerthung seines Produktes sich eventuell auch des Termingeschäftes zu bedienen. Doch zwischen diesem Vorgehen und der Spekulation pure et eimple besteht ein riesiger Unterschied. Im Allgemeinen möchten wir es als einen wichtigen Grundsatz betonen, daß der Landwirth, wenn er speculirt, unter sonst gleichen Verhältnissen ein größeres Risiko trägt als der Kaufmann, der sein ganzes Leben diesem Geschäftszweige widmet und sowohl bei der Ausbeutung der günstigen Chancen, als bei der Vermeidung der zahlreichen Gefahren des Geschäftes entschieden im Vortheil ist gegenüber dem blos dilettirenden Landwirth. Zu den eigentlichen Gefahren der Spekulation tritt noch der nicht geringe indirekte Nachtheil, daß der speculirende Landwirth seine eigene Landwirthschast vernachlässigt. Der hieraus resultirende Schaden ist unberechenbar. Wir wollen dieses Thema nicht weiter ausspinnen. Nur noch Eines möchten wir bemerken. Die Leidenschaft des Spieles ist gefährlich, wie und wo. sich dieselbe auch zeige. Ein Seitenstück zu den Börsespeculationen der Oekonomen und Gutsbesitzer sind die wahnsinnigen Wetten auf dem ' Turf. Hier zeigt sich die Spielwuth in ihrer ganzen Nackt-