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Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift · 1891-05-07 · 18 (7.5.1891) · p. Seite 337

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Journal
Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
Volume
8 (1891)
Issue
18 (7.5.1891)
Date
1891-05-07
Page
Seite 337 (sequence 13)
Language
German
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Nr. 18. Gesterreichifche Wochenschrift Seite 335 (Beifall links.) Wir können den Wucher nur todt machen, wenn wir darauf dringen, daß unser Volk so erzogen wird, daß solche schändlichen und ehrlosen Handlungen von selbst fortfallen. Derartige Personen müssen nicht nur moralisch, sondern auch politisch todt sein- Wenn wir aus diesen Standpunkt kommen, dann werden wir viele Reden im Reichstage nicht hören, wie wir jetzt hören müssen. (Lebhafter Beifall links, Unruhe rechts.) Hierauf wird ein Schluß an trag eingebracht. Abg. Dr. Böckel (Antisemit) bezweifelt .die Beschlußfähigkeit des Hauses. Das Bureau ist einstimmig der Ansicht, daß das Haus nicht beschlußfähig ist. Die Sitzung wird darauf abgebrochen und die Weiterberathung auf Freitag 2 Uhr vertagt. Schluß 5 Uhr. 1l2. Sitzung vom 1. Mai, 2 Uhr. Am Bundesrathstisch: v. Maltzahn. v. Bötticher und Commissäre. Vor Eintritt in die Tagesordnung erklärt Abg. Liebermann v. Sonnenberg (wilder Antisemit): Ich habe mir gestern in Folge einer Zwischenbemerkung einen wohlverdienten Ordnungsruf zugezogen. Der Abbruch der Debatte und die Feststellung der Besch lußunfähigkeit des Hauses machten es mir unmöglich, in einer persönlichen Bemerkung die Veranlassung zu jenem scharfen Ausdruck klarzustellen. Ich habe mir deshalb vom Präsidenten die Erlaubniß zu folgender Erklärung erbeten: Der Abg. Münch hat gestern ein Actenstück vorgewiesen und dabei angedeutet, daß sich der Inhalt des Actenstückes, das unein gelöste Ehren sch eine enthalte, auf meine Person beziehe. Ich kenne dasselbe genau und stelle nicht in Abrede, daß ich als junger Officier hier in Berlin in die Hände von Wucherern gefallen bin. Die Einzelheiten der Angelegenheit sind noch heute nachweisbar. Ich habe einem jüdischen Cameraden seinerzeit ein Gefälligkeits-Accept in blaneo gegeben, welches mir später, mit einer hohen Summe ausgefüllt, präsentirt wurde. Ich gerieth dadurch immer tiefer in Schulden und habe alle die Qualen durchgemacht, vor denen ich jetzt Andere bewahren möchte. Der bekannte Kniff der Wucherer, sich Duplicat geben zu lassen, wurde auch mir gegenüber zur Anwendung gebracht, und es war mir auch nicht möglich, bei der endlichen Regulirung alle Papiere zurückzuerhalten. Da ich mir aber eine G eneralquittung hatte ertheilen lassen, glaubte ich nichts befürchten zu müssen, und jene Documente wären auch wahrscheinlich nicht zum Vorschein gekommen, wenn ich nicht in die politische Agitation eingetreten wäre. Nun wurde jenes Actenstück zusammengestellt und die Sache kam auch der Militärbehörde zur Kenntniß. Ich wurde vor ein Militärehrengericht gestellt, und wie die Entscheidung desselben ausgefallen ist, mögen Sie daraus ersehen, daß sie mich im Militärverhältniß beließ. Ich nahm indeß sechs Monate später meinen Abschied, und derselbe wurde mir in Gnaden ertheilt. (Beifall rechts.) Abg. Münch (dfr.): Der Inhalt des Actenstückes stimmt nicht ganz mit den Ausführungen des Vorredners überein. Ich lege die Documente daher auf den Tisch des Hauses nieder, damit sich Jeder überzeugen kann, wer voll uns recht hat. Das Haus tritt hierauf in die T a g e s o r d n u n g ein Antisemitische Ehrenmänner im deutsche» Reichstage. Nachdem in der R e i ch s t a g s d e b a t t e über Petitionen gegen den Wucher der antisemitische Abgeordnete Lieberm ann von Sonnenberg eine fulminante Hetzrede gegen die „jüdischen Wucherer" gehalten, erklärte der freisinnige Abgeordnete Münch, er wolle den Wucher unter allen Umständen unterdrücken, auch den christlichen. Wenn Herr Liebermann solche Fälle nicht kenne, so möge er sich an seinen Fractionsgenossen Herrn Picke nb a ch wenden. Geldverleiher seien oft genöthigt, hohe Zinsen zu nehmen, wenn z. B. sich jemand auf Ehrenwort verpflichte, Wechsel einzulösen und das nicht thue. Er habe darüber sehr schmutzige Papiere, Ehrenscheine, die unterschrieben und nicht eingelöst seien, die er Herrn Liebermann zur Verfügung stelle. Herr Liebermann machte hier den Zwischenruf: „Lüge". Beim Beginn der Sitzung gab Herr Liebermann von Sonnenberg vor der Tagesordnung eine Erklärung ab, welche die Affaire mit den nicht eingelösten Ehrenscheinen in einem milderen Lichte erscheinen lassen und ihn gewißermaßen als das Opfer jüdischer Wucherer hinstellen soll. Darauf legte Herr Münch die in Rede stehenden Acten auf den Tisch des Hauses nieder. Zur Beleuchtung dieser Rechtfertigung lassen wir aus dem Erkenntniß des königlichen Amtgerichts Berlin, in Sachen des Privatklägers, Redacteur Liebermann von Sonnenberg als Privatkläger und Wiederbeklagten wider Redacteur Berg hausen und Genossen vom 19. November 1883 nachfolgende Ausführungen im Wortlaut folgen. In dem Erkenntniß heißt es: „Dagegen müssen die Behauptungen des Artikels, daß das conservative Centralcomit^ für den Privatkläger mit Rücksicht auf dessen Reichstagscandidatur in erheblichem Umfange Schulden bezahlt, sowie daß Privatklüger Ehrenscheine nicht eingelöst habe, im Wesentlichen als erwiesen gelten. Zwar ist nach Aussage der Zeugen Major Blume und Dr. Polakowski, sowie dem Zugeftändniß des Privatklägers selbst die Bezahlung von Schulden des letzteren in Höhe von circa 20.000 Mark — Privatkläger selbst gibt die Summe auf etwa 14.000 Mark an — nicht durch das conservative Centralcomite. sondern durch ein Mitglied desselben, Kaufmann Herhog, erfolgt; das erscheint indessen nicht minder, wie die differirenden Angaben hinsichts der Höhe der bezahlten Schulden ohne jeden Belang. Denn bei der Frage nach dem Gelingen des Wahrheitsbeweises kommt es nicht darauf an. daß die zur Entscheidung stehenden Kundgebungen buchstäblich ihrem Wortlaut nach, sondern darauf, daß sie ihrem Gesammtsiune, dem Gesammtcharakter nach erwiesen werden. Und diese Voraussetzung trifft hier zu, denn die bezügliche Behauptung geht lediglich dahin, daß, um die Wahl des Privatklägers zum Reichstage zu ermöglichen, für ihn Schulden in erheblichem Umfange von seinen Parteigenossen, insbesondere derjenigen engeren Vereinigung, welche die Reichstagscandidatur des Privatklägers proclamirt und betrieben hat, bezahlt worden sind. Hiernach wird das Wesen der Sache auch nicht entfernt dadurch geändert, daß das Mitglied dieser engeren Bereinigung, d. i. des conservative» Centralcomites. nicht an dieses die zur Tilgung von Schulden des Privatklägers bestimmte Summe gezahlt, sondern selbst die Zahlung bewirkt hat; die Zahlung ist jedenfalls zu dem bezeichneten, von dein conservativen Centralcomite beabsichtigten Wahlzweck geschehen. Anlangend sodann die behauptete Nichteinlösung der Ehrenscheine, so steht diese durch die Aussage der Zeugen Blume. Dr. Polakowski, insbesondere aber durch die bei den Acten befindlichen, von dem Angeklagten Stephany vorgelegten Ehrenscheine fest. Hiernach hat Privatkläger 1. bezüglich eines Berlin. 2. Juli 1S74 datirten, von ihm acceptirten, über 70 Thaler lautenden, am 2. October 1874 fällig gewesenen, mangels Zahlung am 2. October 1874 protestirten Wechsels: 2. bezüglich eines Berlin, 4. April 1874 datirten, über 820 Thaler lautenden, am 4. October 1874 fällig gewesenen, von ihm ausgestellten und indossirten, von dem Zeugen Lehfeldt

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