Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
- Journal
- Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
- Volume
- 8 (1891)
- Issue
- 18 (7.5.1891)
- Date
- 1891-05-07
- Page
- Seite 335 (sequence 11)
- Language
- German
- Belongs to
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Rr. 18 Hesterreichifche Wochmschrtst Sette 333 Referendare, in Tischgesellschaften einzutreten, welche sie nicht haben wollen, hat der Justizminister nicht gesprochen, und ein solches Vorrecht wird auch von keiner Seite aufgestellt werden. Wenn es sich lediglich also darum handelte, den Beschluß einer unabhängigen Tischgesellschaft von Referendaren zu reetifieiren, dann wäre die Angelegenheit abgeschlossen. Nun ift aber ein anderer Gesichtspunkt hineingeworfen worden, nämlich, daß es sich um eine antisemitische Demonstration handle, und es ist von verschiedenen Seiten die Berechtigung einer solchen Demonstration betont worden. Das gibt mir Veranlassung, doch noch das Wort zu ergreifen. Der Abg. Brandenburg sprach über das Mißverhältniß bei der Justiz, wo Bewerber zugelassen werden müßten, die man anderwärts zurückweise. Er sprach von einem Mindermaß von Achtung, dessen sich die Bekenner der jüdischen Religion — die Abkömmlinge des israelitischen Volkes, würde Herr Stöcker sagen, denn er erkennt ja die Wirkung der Taufe nicht an (Heiterkeit) — erfreuen dürften. Ist ein solches beklagenswerthes Vorurtheil hier im Hause vorhanden, dann ist es nicht meines Amtes, diese Kreise zu belehren. Ist aber außerhalb ein solches Mindermaß von Achtung vorhanden, so wäre es die Sache einer aufgeklärten Regierung, im Anschluß an unsere Gesetzgebung dieses Vorurtheil zu bekämpfen und zu beseitigen. Ich habe aus der Rede des Abg. Brandenburg nicht die Ueberzeugung aewinnen können, daß es ihm darum zu thun fei, den jüdischen Glaubensgenossen auch die anderen Ressorts zu öffnen, speciell das militärische, sondern wenn man ihn hörte, mußte man die Empfindung haben, daß man den Juden das juristische Ressort ebenso wie die anderen verschließen möge. Mir ist nun nicht bekannt, daß dieses Ressort eine mindere Absperrung hätte, als dieanderen. Wenn das der Fall wäre, so würde ich mich freuen, ihm anzu gehören, denn dann wäre es ja das aufgeklärteste Ressort. (Sehr gut! links.) Man hat gesagt: Wenn den betreffenden Referendaren das Recht nicht zur Seite steht, dann stehe ihnen doch das Recht der Selbsthilfe zu, ein gewisser Boycott. Das sagt man den jungen Referendaren. den zukünftigen Richtern. Ist das nicht ein sehr bedenkliches Zeichen? Damit ist durchaus keine Gefahr gegeben, daß die Freiheit des Einzelnen beschränkt werden könnte. Dazu gäbe auch ich meine Zustimmung nicht. (Lachen rechts.) Aber wenn es feststeht, daß es sich um eine antisemitische Demonstration gehandelt, dann war die Maßregel berechtigt. Das F a c ti s ch e an dem Falle ist von zu geringer Bedeutung, um das Haus in diesem Maße zu beschäftigen (Beifall links.) Abg. Brandenburg (Centr.) erklärt, er habe keine antisemitische Rede halten wollen, er habe ausdrücklich gesagt, daß er sich keineswegs gegen die Zulassung der Juden zu Aemtern überhaupt, sonder gegen die einseitige zu dem Ministerium der Justiz erklären müsse. Abg. Dr. Sattler (nl.): Ich muß eine Aeußerung des Abg. Lubrecht richtig stellen. Der jüdische Referendar hatte erfahren, daß ein Mitglied der Tischgesellschaft keinesfalls für seine Aufnahme sein werde. Daraufhin verzichtete er auf die Meldung und reichte sie erst ein, als das betreffende Mitglied versetzt war. Gegen Herrn von Hammer st ein bemerke ich. daß dem Referendar Benfe y seine Versetzung nach Hannover sehr erwünscht war, weil seine sociale Stellung in Hildesheim unhaltbar geworden war. Ich sehe diesen Fall als eine antisemitische Demonstration an und gebe darum dem Oberlandesgerichtsprüsidenten vollkommen recht. Der Referendar Benfey gehört einer Familie an, die, wie sogar Heinrich v. Treitschke in seiner deutschen Geschichte zugibt, sich seit Generationen an allen Bestrebungen des Deutschthums sehr rege betheiligt hat und hervorragende Gelehrte, Autoritäten auf ihrem Gebiet hervorgebracht hat. Ich bedaure es, daß gerade einem Mitgliede dieser Famili solch ein Unfall widerfahren ist. (Beifall links.) Abg. Rickert (dfr.): Herr Brandenburg hat einen Nothstand im Richterstand construirt und auf Abstellung dieses Nothstandes gedrungen. Die Abwehr soll in der Hand der Ressortverwaltung liegen. Was heißt denn das anders, als eine Bitte an den Justizminister. Juden nicht mehr zum Justizdienst zuzulassen? Fürchten Sie denn eine so kolossale Concurrenz! Bis jetzt sind doch nur zwei Juden zu Oberlandesgerichtsrüthen ernannt worden. Es wäre ganz gut, einen Ueberblick über das Zahlenverhältniß zwischen jüdischen und christlichen Richtern zu erhalten. Auch ich muß sagen, wohin sind wir gekommen, wenn derartige Debatten im Parlament möglich sind! Als 1868 die Fortschrittspartei ein Gesetz in Bezug auf die Gleichberechtigung der Confessionen in bürgerlicher und staatsrechtlicher Beziehung einbrachte, wurde das Gesetz ohne Discnssion angenommen. (Ruf rechts: leider!) Der Abg. Wind Horst war es, der später ausführte, daß es nach dem Stande der Verhältnisse unzulässig sei, daß in Deutschland das religiöse Bekenntniß irgend welchen Einstuß auf die öffentliche Stellung der Bürger hat. Es wäre sehr gut, wenn dies Wort eines hervorragenden Führers der Partei von seinen Anhängern im Gedächtniß bewahrt würde. Wo sind wir hingekommen, wenn man es wagt, an den Grundlagen unseres Verfassungslebens zu rütteln! Ich habe das Vertrauen zu der Bevölkerung, daß alle diese Bestre bungen, welche die Grundlagen unserer Verfassung erschüttern wollen, vergeblich sein werden. (Beifall linkst. Abg. Brüel (Hospitant des Centrums) bestreitet, daß in der Ablehnung des Referendars eine antisemitische Demonstration zn erblicken wäre. Auch sei es nichts Unkollegiales, seine Tischgenossen nach seinem Belieben anszuwählen. Es sei eine unzulässige Einmischung in Privatverhältnisse, wollte man über die Motive der Ablehnung eine Untersuchung einleiten, sobald die Bermuthung einer ungesetzlichen Handlung nicht vorlag Aber ebenso wenig sei es zu billigen gewesen, daß ohne irgend welche Untersuchung die Strafversetzung verfügt sei. Er könne sich daher weder mit dem Oberlandesgerichtspräsidenten noch mit dem Justizminister einverstanden erklären. Damit schließt die Discussion. Persönlich bemerkt Abg. Lubrecht': Die Art, wie Herr Stöcker meine Rede kritisirt hat, und seine Zwischenrufe, die ihn nicht auf dem Sitz ließen, sondern zum Aufftehen brachten, konnten auf mich nicht den Eindruck machen, als ob sie von christlicher Nächstenliebe getragen sind. (Lachen rechts. Beifall links.) In der Abstimmung über den Titel wird die Forderung für eine Senatspräsidenten stelle in Breslan gegen die Stimmen der Conservativen und einzelner Nationalliberalen, sowie der Centrumsmitglieder Im Walle und Lehmann abgelehnt. Deirlscherr ^eickstcrq. 111. Sitzung vom 30. April, 1 Uhr. Verschiedene Dar lehenscassen vereine des Regierungsbezirkes Kassel, des Elsaß und des Königreiches Bayern petitioniren auf eine Revision des Wuchergesetzes vom 24. Mai 1880. Die Commission beantragt, die Petition dem Reichskanzler als Material zu überweisen, während Abg. v. Strombeck (Centr.) beantragt, die Petittonen dem Reichskanzler zur Berücksichtigung, im Falle der Ablehnung dieses Antrages aber zur Erwägung zn überweisen. Abg. Liebermanu v. Sonnenberg (Antisemit) wünscht energische Maßregeln gegen den Wucher, der meist von Juden betrieben werde. Es sei dies ein Krebsschaden des öffentlichen Lebens. Die Juden seien die Jäger, die