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Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift · 1891-05-07 · 18 (7.5.1891) · p. Seite 334

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Journal
Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
Volume
8 (1891)
Issue
18 (7.5.1891)
Date
1891-05-07
Page
Seite 334 (sequence 10)
Language
German
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Decke 332 Heflerreichische Wochenschrift Nr. 18 zu st im men. (Bravo! links, Unruhe rechts.) Ich muß von den Referendaren verlangen, daß sie ihren Collegen gegenüber ein collegialisches Verhalten beobachten. (Sehr richtig! links.) Ich betrachte es als eine Aufgabe der Justizverwaltung, jedem Anzeichen uncollegialischen Verhaltens gegenüber jüdischen Referendaren entgegenzutreten. (Beifall links.) Was den einzelnen vorliegenden Fall anlangt, so kann ich mich mit dem Verfahren des Oberlandesgerichlspräsidenten durchaus nicht identificiren. (Hört! hört! rechts.) Ich würde es für richtiger gehalten haben, wenn den betheiligten Referendaren vor ihrer Versetzung Gelegenheit zur Vertheidigung gegeben wäre. Es handelte sich um eine geschlossene Tischgesellschaft. War der Hürzutritt aus dem Grunde versagt worden, weil die ablehnenden Referendare überhaupt jeden Verkehr mit Referendaren jüdischen Glaubens ausschließen wollten, dann halte ich das Einschreiten des Oberlandesgerichtspräsidenten für durchaus gerechtfertigt, und dann wäre gegen die verhängte Maßregel meinerseits nichts zu erinnern gewesen. Es blieb aber doch immer die Möglichkeit offen, daß nicht eine grundsätzliche Ablehnung maßgebend war, sondern eine Antipathie, die in der Persönlichkeit des Aufzunehmenden lag. Darum hätte es sich empfohlen, darüber eine Erörterung anzustellen, aus welchen Motiven die einzelnen Referendare gestimmt haben. Ich habe daher meinerseits nicht unterlassen, in einer Verfügung vom 4. December v. I. den Oberlandesgerichtspräsidenten auf diese meine abweichende Auffassung aufmerksam zu machen. (Beifall links.) Dagegen habe ich nicht daran denken können, meinerseits nachträglich eine Zurückversetzung der Referendare zu veranlassen. Die Versetzung ist bereits am 1. November v. I. in Ausführung gebracht worden, und eine Zurückversetzung der Referendare nach Hildesheim hätte keinen Werth gehabt; ob sie im Wunsche der Referendare gelegen hätte, ist mir zweifelhaft. Außerdem wären die üblen Folgen für die Ausblldung, die aus der Versetzung sich ergaben, durch die Zurückversetzung verdoppelt worden. (Beifall links und im Centrum.) Abg. Brandenburg (Centr): Ich stehe auf Seiten des Herrn v. Hammerstein. Bereits bei der ersten Lesung habe ich es beklagt, daß die Justizcarriere genöthigt ist, Elemente aufzunehmen, die andere Carrieren ausschließen, ich meine jüdische Elemente Den Juden ist ja heute das volle jus honorum verliehen. Trotzdem haben sie es nicht vermocht, sich eine gleiche Achtung zu verschaffen, wie andere Bürger. (Sehr richtig! rechts und im Centrum.) Daraus folgt die traurige Consequenz, daß unsere jüdischen Richter weniger Ansehen genießen, als die christlichen. Das ist ein Uebelstand, der nicht zu ertragen ist. Ich bin keineswegs gegen die Zulassung der Juden zu Aemtern überhaupt, wohl aber gegen die einseitige Zulassung zu den Justizämtern; ich protestire gegen dieses experimentum in corpore vili. (Beifall im Centrum und rechts.) Abg. Lubrecht (nl.): Ich bin aus der Stadt, in der diese „furchtbare Geschichte" passirt ist. Wenn ich mir den Fall betrachte, so komme ich zu dem Resultat: keine von beiden Parteien hat recht. Der ganze Vorfall hängt mit der antisemitischen Agitation zusammen, und darum hätte ich gewünscht, daß Herr v. Hammerstein heute diese Sache nicht wieder berührt hätte. Sie wissen, es ist ein sehr dissiciles Gebiet, und Sie wissen, zu welchen Folgerungen und Ausschreitungen das Betreten dieses Gebietes führen kann. Ich persönlich stehe den antisemitischen Bestrebungen nicht sympatisch gegenüber. Der Antisemitismus dient nur dazu, den Haß unter den Bürgern des deutschen Reiches, ja die Begehrlichkeit der einen Classe nach den Glücksgütern der andern aufzuregen. (Lachen rechts. Sehr richtig! links.) Er widerspricht auch dem Rechtsgefühl. Die jüdischen Mitbürger genießen dieselben Rechte und haben dieselben Pflichten wie die christlichen. Wie können nun Einzelne es wagen, ihnen diese Rechte nehmen zu wollen? Der Antisemitismus ist auch unchristlich, denn er entbehrt der Nachsicht und Liebe, die das Christenthum fordert. (Sehr richtig! links ) Wo die Apostel des Antisemitismus aufgetreten sind, da ist der Friede gestört. So ist es in Hildesheim gegangen. Da haben jüdische und christliche Bürger friedlich mit einander gelebt, seitdem aber einer dieser Apostel gekommen war und nun große Versammlungen abhielt, ist Streit, Unfriede und Haß entstanden. (Oho! rechts.) Es gibt einen Antisemitismus, der berechtigt ist, das ist die christliche Mission unter den Juden. Der ist berechtigt, der andere nicht. lieber das Vorgehen des Oberlandesgerichtspräsidenteu und über die Stellungnahme des Ministers spreche ich meine Freude aus. Anderseits erkenne ich an, daß eine geschlossene Gesellschaft eine ihr nicht genehme Person als Mitglied nicht aufzuuehmen braucht, auch ohne Angabe der Gründe. Daß in dem vorliegenden Falle der Referendar sich gemeldet, trotzdem ihm vorher gesagt war, er möge sich nicht melden, das kann allerdings meine Sympathie für den Mann nur verringern. (Beifall bei den Nationalliberalen.) Abg. Stöcker (cons.): In der Rede des Vorredners widersprach sich Kopf und Schluß, der Schwanz fraß den Kopf auf, und es blieb nichts übrig. Ich werde also nichts darauf erwidern, ich wende mich zu der Rede des Ministers. Ich glaube, die Stellung des Ministers wird im Lande nicht verstanden werden. (Oho! links. Beifall rechts.) Wie soll noch eine freie Vereinigung bestehen können, wenn jedes Mitglied befürchten muß, wegen seiner Stellungnahme zur Judenfrage gemaßregelt zu werden? Da muß ich doch ausrufen: Wohin sind wir gekommen! Das widerstrebt doch jeder Vorstellung von Freiheit und Civilisation. (Beifall rechts.) Sollen wir zugeben, daß man die Juden zu einer Art höherer Wesen macht? Das Vorgehen des Oberlandesgerichtspräsidenten und die Billigung, die er bei dem Minister gefunden hat, können nur dazu führen, daß die juristische Carrißre nur noch von jüdischen Elementen ergriffen, von christlichen gemieden wird und daß der noch bestehende christliche Geist von dem jüdischen vollständig aufgesaugt werden würde. (Lebhafter Beifall rechts, Lachen links.) Abg. Boediker (Centr.) erklärt, daß er das Vorgehen des Oberlandesgerichtspräsidenten für richtig halte. Eine vorherige Vernehmung der Theilnehmer an der Tischgesellschaft hätte er nicht für angebracht gehalten. Die Rede seines Freundes Brandenburg sei mißverstanden worden; erhübe wohl nicht für die Errichtung von Schranken auch im Justizreffort, sondern für die Gleich st ellung d er Ju de n in allen Ressorts gesprochen. Justizminister Dr. v. Schelling: Herr Stöcker meint, daß es meiner Rede zufolge nicht mehr erlaubt sein soll, sich zu einer freien Vereinigung zusammen zu thun. Er hat mich nicht richtig aufgefaßt. Ich habe es ausdrücklich ausgesprochen, daß bei einem Zutrittt zu einer geschlossenen Tischgesellschaft persönliche Sympathien und Antipathien berechtigt seien und berücksichtigt werden müßten. Ich Hab es nur für richtig im Princip erklärt, daß, wie es auch der Oberlandesgerichtspräsident ausgesprochen hat, die Referendare C o l l e g i a l i t ä t zu beobachten haben ohne Rücksicht auf die Religion. (Unruhe rechts.) Abg. Munckel: Ich glaube, wir hätten die Angelegenheit mit der Erklärung des Ministers erledigen können, der ich mich nach jeder Richtung hin anschließe. Der Minister hat anerkannt, daß eine freie Tischgesellschaft das Recht ihrer fteien Entschließung hat und daß Niemandem eine Einmischung zusteht. Vor einem Vorrecht jüdischer

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